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BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) - kein Anspruch auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen wegen der Aufnahme eines förderungsfähigen Hochschulstudiums
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Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, BAföG
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) - kein Anspruch auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen wegen der Aufnahme eines förderungsfähigen ... - Wolters Kluwer
Abstrakte Förderungsfähigkeit eines Hochschulstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
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Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) - kein Anspruch auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen wegen der Aufnahme eines förderungsfähigen ...
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Abstrakte Förderungsfähigkeit eines Hochschulstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ( BAföG )
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Abstrakte Förderungsfähigkeit eines Hochschulstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ( BAföG )
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.08.2010 - S 101 AS 14725/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 19 AS 1677/10
- BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11
Wird zitiert von ... (73)
- SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Das Grundrecht sei - unbeschadet der Beschlüsse des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) - dem Grunde nach unverfügbar und insoweit - wie es der überkommenen Dogmatik der Menschenwürdegarantie entspreche - abwägungsfest (…Bezugnahme auf Baer , NZS 2014, S. 3).Er sei vergleichbar mit der Situation von Auszubildenden und Studenten, die ihre Arbeitskraft für ihren Lebensunterhalt einsetzen müssten (Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11 und vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11).
Das BVerfG habe in den Beschlüssen vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) den Ausschluss von Leistungen nach SGB II für Auszubildende gemäß § 7 Abs. 5 SGB II gebilligt.
Das BVerfG habe die Leistungsausschlüsse für Studenten und Auszubildende gemäß § 7 Abs. 5 SGB II gebilligt (Hinweis auf Beschlüsse des BVerfG vom 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11 und vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11), mit der Folge, dass die Betroffenen letztlich gezwungen seien, ihre Ausbildung abzubrechen und ihre Arbeitskraft zur Beschaffung Ihres Lebensunterhaltes einzusetzen.
b) Im Beschluss vom 08.01.2014 (1 BvR 886/11 - Rn. 13 ff.) kommt die 3. Kammer des BVerfG ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG im der Verfassungsbeschwerde zu Grunde liegenden Fall nicht verletzt sei.
Zur Begründung verweist er ohne weitere Erläuterungen auf den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11).
2.1.9 Die vorlegende 3. Kammer des SG Mainz hat hingegen im Vorlagebeschluss vom 12.12.2014 (…S 3 AS 130/14 - Rn. 220) hervorgehoben, dass die in den Nichtannahmebeschlüssen des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) geäußerte Auffassung, der Leistungsausschluss von Auszubildenden in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II a.F. verletze das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht, da existenzielle Bedarfe, soweit sie durch die Ausbildung entstünden vorrangig durch Leistungen nach dem BAföG beziehungsweise nach dem SGB III gedeckt würden, obwohl diese Leistungssysteme bedarfsunabhängige Ausschlussgründe vorsähen, einen nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren Bruch mit der im Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09 u.a.) entwickelten Dogmatik darstelle.
Mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 5 SGB II (in der bis zum 31.03.2011 geltenden Fassung) hat sich das BVerfG bereits in den Nichtannahmebeschlüssen vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) auseinandergesetzt.
Die gleichwohl in den Beschlüssen skizzierte Auffassung, der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II (a.F.) sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG…, Beschluss vom 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11 - Rn. 22; BVerfG, Beschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 12 ff.), bringt daher keine zusätzlichen Begründungslasten oder sonstigen Anforderungen für die Zulässigkeit des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. §§ 13 Nr. 11, 80 BVerfGG mit sich.
a) Hieran vermag auch der wohl zuerst von verschiedenen Senaten des Bayerischen Landessozialgerichts (…Beschluss vom 01.10.2015 - L 7 AS 627/15 B ER - Rn. 32;… Beschluss vom 13.10.2015 - L 16 AS 612/15 ER - Rn. 37; so auch LSG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 05.11.2015 - L 3 AS 479/15 B ER - Rn. 26) herangezogene Hinweis auf die Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und 08.10.2014 (1 BvR 886/11), mit denen die 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG den grundsätzlichen Leistungsausschluss für Auszubildende und Studierende nach § 7 Abs. 5 SGB II unbeanstandet gelassen hat, nichts zu ändern.
Die dort geäußerte Auffassung, der Leistungsausschluss von Auszubildenden in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II a.F. verletze das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht, da existenzielle Bedarfe, soweit sie durch die Ausbildung entstünden, vorrangig durch Leistungen nach dem BAföG beziehungsweise nach dem SGB III gedeckt würden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 13), obwohl diese Leistungssysteme bedarfsunabhängige Ausschlussgründe vorsehen, stellt einen nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren Bruch mit der im Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09 u.a.) entwickelten Dogmatik dar und dürfte deshalb nicht aufrechtzuerhalten sein (…so bereits SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 12.12.2014 - S 3 AS 130/14 - Rn. 220).
Demzufolge ist auch der Hinweis des BVerfG auf die in § 2 Abs. 2 Satz 2 SGB II geregelte Obliegenheit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts einzusetzen ( BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 13), nicht zur Rechtfertigung des Leistungsausschlusses geeignet.
5.4 Die in den Nichtannahmebeschlüssen des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) weiter geäußerte Auffassung, der Leistungsausschluss von Auszubildenden in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II a.F. verletze das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht, da existenzielle Bedarfe, soweit sie durch die Ausbildung entstünden, vorrangig durch Leistungen nach dem BAföG beziehungsweise nach dem SGB III gedeckt würden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 13), obwohl diese Leistungssysteme bedarfsunabhängige Ausschlussgründe vorsehen, stellt daher einen nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren Bruch mit der zuerst im Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09 u.a.) entwickelten Dogmatik dar.
Mit dem Verweis auf eine denkbare Verletzung der teilhaberechtlichen Dimension des Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11 - Rn. 23 f. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 14) lässt sich weder die fehlende Existenzsicherung rechtfertigen, noch eine Beschränkung der verfassungsrechtlichen Prüfung auf die jeweiligen Ausschlussvorschriften im BAföG bzw. im SGB III begründen.
- SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14
Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?
Die in den Nichtannahmebeschlüssen des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) geäußerte Auffassung, der Leistungsausschluss von Auszubildenden in § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II a.F. verletze das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht, da existenzielle Bedarfe, soweit sie durch die Ausbildung entstünden vorrangig durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehungsweise nach dem SGB III gedeckt würden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 13), obwohl diese Leistungssysteme bedarfsunabhängige Ausschlussgründe vorsehen, stellt demgegenüber einen nicht ohne weiteres nachvollziehbaren Bruch mit der im Urteil vom 09.02.2010 entwickelten Dogmatik dar.Das Grundrecht ist - unbeschadet der Beschlüsse des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) - dem Grunde nach unverfügbar und insoweit - wie es der überkommenen Dogmatik der Menschenwürdegarantie entspricht - "abwägungsfest" (… Baer, NZS 2014, S. 3).
- SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
In der Entscheidung des BVerfG vom 8. Oktober 2014, 1 BvR 886/11, juris, wandte sich ein 48jähriger Student gegen die Ablehnung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Diese war aufgrund des Ausschlusses in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II erfolgt, wonach Leistungen nach dem SGB II nicht erhält, wer eine dem Grunde nach dem BAföG förderungsfähig Ausbildung absolviert.Diese Altersgrenzen berührten "zwar die teilhaberechtliche Dimension des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot (...)." (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2014, 1 BvR 886/11, juris, Rdrn. 14) Der Gesetzgeber habe mit dem BAföG ein besonderes Sozialleistungssystem geschaffen und im Rahmen seines Gestaltungspielraums entschieden, dass eine möglichst frühzeitige Aufnahme der Ausbildung angestrebt werde.
"Ob sich der Ausschluss der Beschwerdeführerin von der Förderung einer Ausbildung vor der Verfassung rechtfertigen lässt, ist damit nicht gesagt, aber hier auch nicht zu entscheiden." (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2014, 1 BvR 886/11, juris, Rdnr. 14).
- BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des …
Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit bereits ausgeführt, dass der faktische Zwang, ein Studium mangels ausbildungssichernder Sozialleistungen abbrechen zu müssen, die teilhaberechtliche Dimension des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 1 GG berührt (…BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 3. September 2014 - 1 BvR 1768/11 - juris Rn. 24 und vom 8. Oktober 2014 - 1 BvR 886/11 - juris Rn. 14). - SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 99/14
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
b) Im Beschluss vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11 - Rn. 13 ff.) kommt die 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG im der Verfassungsbeschwerde zu Grunde liegenden Fall nicht verletzt sei.Zur Begründung verweist er ohne weitere Erläuterungen auf den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11).
1.9 Die vorlegende 3. Kammer des SG Mainz hat hingegen im Vorlagebeschluss vom 12.12.2014 (…S 3 AS 130/14 - Rn. 220) hervorgehoben, dass es einen nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren Bruch mit der im Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09 u.a.) entwickelten Dogmatik darstelle, wenn das BVerfG in den Nichtannahmebeschlüssen des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) die Auffassung vertrete, der Leistungsausschluss von Auszubildenden in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II a.F. verletze das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht, da existenzielle Bedarfe, soweit sie durch die Ausbildung entstünden vorrangig durch Leistungen nach dem BAföG beziehungsweise nach dem SGB III gedeckt würden, obwohl diese Leistungssysteme bedarfsunabhängige Ausschlussgründe vorsähen.
Das BVerfG hat sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 5 SGB II (in der bis zum 31.03.2011 geltenden Fassung) bereits in den Nichtannahmebeschlüssen vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) auseinandergesetzt.
Die gleichwohl in den Beschlüssen skizzierte Auffassung, der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II (a.F.) sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG…, Beschluss vom 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11 - Rn. 22; BVerfG, Beschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 12 ff.), bringt daher keine zusätzlichen Begründungslasten oder sonstigen Anforderungen für die Zulässigkeit des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. §§ 13 Nr. 11, 80 BVerfGG mit sich.
Demzufolge ist auch der Hinweis des BVerfG auf die in § 2 Abs. 2 Satz 2 SGB II geregelte Obliegenheit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts einzusetzen ( BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 13), nicht zur Rechtfertigung des Leistungsausschlusses geeignet.
5.4 Die in den Nichtannahmebeschlüssen des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) weiter geäußerte Auffassung, der Leistungsausschluss von Auszubildenden in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II a.F. verletze das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht, da existenzielle Bedarfe, soweit sie durch die Ausbildung entstünden, vorrangig durch Leistungen nach dem BAföG beziehungsweise nach dem SGB III gedeckt würden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 13), obwohl diese Leistungssysteme bedarfsunabhängige Ausschlussgründe vorsehen, stellt daher einen nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren Bruch mit der zuerst im Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09 u.a.) entwickelten Dogmatik dar.
Mit dem Verweis auf eine denkbare Verletzung der teilhaberechtlichen Dimension des Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2014 - 1 BvR 1768/11 - Rn. 23 f. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 14) lässt sich weder die fehlende Existenzsicherung rechtfertigen, noch eine Beschränkung der verfassungsrechtlichen Prüfung auf die jeweiligen Ausschlussvorschriften im BAföG bzw. im SGB III begründen.
- SG Speyer, 17.08.2017 - S 16 AS 908/17
Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB …
Der Hinweis darauf, dass das BVerfG u.a. im Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II unbeanstandet gelassen hat (LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13.02.2017 - L 23 SO 30/17 B ER -, Rn. 43; Bayerisches LSG…, Beschluss vom 24.04.2017 - L 8 SO 77/17 B ER -, Rn. 38), taugt für sich genommen nicht als Argument, weil die diesbezüglichen Entscheidungen des BVerfG weder Gesetzeskraft haben, noch überzeugend begründet worden sind (…vgl. zum Ganzen ausführlich SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 18.04.2016 - S 3 AS 149/16 -, Rn. 518 und Rn. 577 ff.). - SG Mainz, 12.11.2015 - S 12 AS 946/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss von Ausländern bei …
Das Grundrecht ist - unbeschadet der Beschlüsse des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) - dem Grunde nach unverfügbar und insoweit "abwägungsfest" (… Baer , NZS 2014, S. 3).Hieran ändert auch der z. B. vom Bayerischen Landessozialgericht (…Beschluss vom 01.10.2015 - L 7 AS 627/15 B ER - Rn. 32;… Beschluss vom 13.10.2015 - L 16 AS 612/15 ER - Rn. 37) bemühte Hinweis auf die Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und 08.10.2014 (1 BvR 886/11) nichts, mit denen das BVerfG den grundsätzlichen Leistungsausschluss für Studenten und Auszubildende nach § 7 Abs. 5 SGB II unbeanstandet gelassen hat.
Die hierin vom BVerfG geäußerte Auffassung, der Leistungsausschluss von Auszubildenden in § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II a.F. verletze das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht, da existenzielle Bedarfe, soweit sie durch die Ausbildung entstünden, vorrangig durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehungsweise nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gedeckt würden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.10.2014 - 1 BvR 886/11 - Rn. 13), obwohl diese Leistungssysteme bedarfsunabhängige Ausschlussgründe vorsehen, stellt einen nicht ohne weiteres nachvollziehbaren Bruch mit der im Urteil vom 09.02.2010 entwickelten Dogmatik dar.
- BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15
Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung; …
Die grundsätzlich abschließende Erfassung des Bedarfs eines Auszubildenden durch § 11 Abs. 1 BAföG 2008 ist Ausdruck des gesetzgeberischen Gestaltungsermessens und steht im Einklang sowohl mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1994 - 5 B 25.94 - Buchholz 436.0 § 26 BSHG Nr. 13 S. 1 f. m.w.N.;… zu § 7 Abs. 5 SGB II BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 3. September 2014 - 1 BvR 1768/11 - juris Rn. 22 und vom 8. Oktober 2014 - 1 BvR 886/11 - juris Rn. 10 und 13 f.). - LSG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - L 7 SO 934/19
Sozialgerichtliches Verfahren - abtrennbarer Streitgegenstand - Sozialhilfe für …
Der Gesetzgeber macht Leistungsansprüche ferner etwa abhängig von zumutbaren Bemühungen zur Senkung der eigenen Unterkunftskosten (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II; § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 617/14 - juris Rdnr. 13 ff., 19), von der "Rechtstreue" des Betroffenen (z.B. § 1a Nr. 2 AsylbLG a.F.; § 1a AsylbLG n.F.; BSG…, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 7 AY 1/16 R - juris Rdnr. 3;… Urteil des Senats vom 8. November 2018 - L 7 AY 4468/16 - juris Rdnr. 50), vom Aufenthalt an vorgegebenen Orten (§ 23 Abs. 5 SGB XII;… Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2017 - L 7 SO 4253/17 ER-B - juris Rdnr. 5 ff.) und von zumutbaren Bemühungen, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft, insbesondere aus eigener Erwerbstätigkeit zu finanzieren (§ 2, §§ 30 ff. SGB II; BSG…, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R - juris Rdnr. 50 ff.; grundsätzlich gebilligt auch durch BVerfG…, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rdnr. 117 ff.); der Gesetzgeber erwartet beispielsweise auch, dass der Betroffene ggf. auf eine von ihm gewünschte Ausbildung verzichtet und stattdessen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 5 SGB II; § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 BvR 886/11 - juris Rdnr. 12 ff.).Der Ausländer, der trotz zumutbarer Rückkehrmöglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland verbleibt, und keinen Leistungsanspruch hat, wird nicht anders behandelt, als beispielweise derjenige, der eine sofort mögliche und zumutbare Vermögensverwertung nicht vornimmt, oder als derjenige, der nicht auf eine von ihm gewünschte Ausbildung verzichtet (vgl. § 7 Abs. 5 SGB II; § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 BvR 886/11 - juris Rdnr. 12 ff.); auch diese Personen sind - aufgrund eigener freier Entscheidung (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) - gleichzeitig de facto ohne existenzsichernde Mittel und (gleichwohl) ohne Leistungsanspruch gegen einen Grundsicherungsträger (vgl. auch Ulmer, ZRP 2016, 224 [225]).
- SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 370/14
Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?
Das Grundrecht ist - unbeschadet der Beschlüsse des BVerfG vom 03.09.2014 (1 BvR 1768/11) und vom 08.10.2014 (1 BvR 886/11) - dem Grunde nach unverfügbar und insoweit - wie es der überkommenen Dogmatik der Menschenwürdegarantie entspricht - "abwägungsfest" (… Baer, NZS 2014, S. 3). - LSG Rheinland-Pfalz, 11.02.2016 - L 3 AS 668/15
Grundsätzlich keine Sozialhilfe für erwerbsfähige Unionsbürger
- BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung - selbständige Arbeit - …
- LSG Rheinland-Pfalz, 11.08.2016 - L 3 AS 376/16
Keine Grundsicherung für Familien arbeitsuchender EU-Ausländer
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 12 SO 79/16
- SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16
Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 29 AS 2670/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 4289/15
Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung …
- SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 190/16
Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in …
- BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von …
- SG Dortmund, 31.01.2017 - S 62 SO 628/16
Rechtmäßige Versagung des Leistungsbezugs nach dem SGB II aufgrund eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - L 23 SO 30/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe - Leistungsausschluss für …
- SG Dortmund, 20.09.2016 - S 62 SO 403/16
Ausschluss eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen von den Leistungen der Hilfe zum …
- LSG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - L 7 SO 3873/19
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
- LSG Baden-Württemberg, 03.12.2018 - L 7 SO 4027/18
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …
- SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15
Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als …
- SG Dortmund, 24.10.2016 - S 32 AS 4290/15
Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als …
- LSG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - L 3 AS 479/15
Kein "Hartz IV" für EU-Ausländer?
- OVG Niedersachsen, 27.11.2018 - 4 LC 392/16
§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG in der Fassung des 23. BAföGÄndG, der einen monatlichen …
- LSG Bayern, 24.04.2017 - L 8 SO 77/17
Kein Anspruch eines ausreisepflichtigen EU-Bürgers mit Behinderung auf Gewährung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 7 AS 2008/17
Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2019 - L 23 SO 279/18
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
- SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 5367/15
Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung …
- SG Dortmund, 11.02.2016 - S 35 AS 5396/15
Nichtfortwirken des Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer aus einer selbst …
- SG Berlin, 09.07.2018 - S 135 AS 23938/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20
- SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
Arbeitsförderung - Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - nigerianischer …
- LSG Bayern, 13.10.2015 - L 16 AS 612/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- OVG Hamburg, 24.09.2015 - 4 Bf 112/12
Ausbildungsförderung; "Wohnen bei den Eltern" iSv § 13 Abs. 2 Nr. 1 BaföG bei …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2016 - L 9 SO 12/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 6/18 R
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III
- SG Osnabrück, 25.09.2017 - S 44 AY 13/17
Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4477/16
Anspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Leistungen zur …
- SG Mainz, 02.09.2015 - S 3 AS 599/15
Grundsicherung für Arbeitssuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - L 7 AS 1790/18
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- SG Osnabrück, 11.06.2019 - S 44 AY 14/17
Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Anspruchseinschränkungen …
- SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17
Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen …
- LSG Bayern, 01.10.2015 - L 7 AS 627/15
Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II
- SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17
Berufsausbildungsbeihilfe - Sonderregelung für die Ausbildungsförderung für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 19 AS 491/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 55-IV-19
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 862/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- SG Dortmund, 23.11.2015 - S 30 AS 3827/15
Hartz IV-Leistungsausschluss für EU-Bürger verfassungsgemäß
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.12.2019 - L 2 AS 5/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
- SG Berlin, 23.05.2016 - S 135 AS 3655/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- SG Berlin, 07.04.2016 - S 92 SO 359/16
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1097/18
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen …
- SG Berlin, 18.04.2016 - S 135 AS 22330/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- SG Berlin, 07.04.2016 - S 92 AS 359/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - L 28 AS 2230/12
Berufsausbildung - Berufsfachschule - Wohnungserstausstattung - BAföG-Bezug - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1098/18
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2018 - L 7 AS 2291/16
Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsbescheides
- LSG Baden-Württemberg, 12.08.2020 - L 2 AS 907/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
- SG Berlin, 18.04.2016 - S 135 AS 3966/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- SG Dresden, 24.11.2016 - S 32 AS 4260/16
Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2019 - 1 L 502/15
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Einwand der Verfassungswidrigkeit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2019 - 2 A 3783/18
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht; …
- SG München, 26.05.2017 - S 46 AS 843/17
Grundsicherungsleistungen für bulgarischen Staatsangehörigen mit …
- SG Augsburg, 14.12.2016 - S 11 AS 1222/15
Leistungsausschluss von Unionsbürgern im SGB II
- SG Köln, 23.03.2017 - S 4 AS 478/17
Leistungsbezug von Ausländern mit Aufenthaltsrecht aus dem Zweck der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - L 14 AS 1571/18
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - L 9 AS 505/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2015 - L 7 AS 150/13
- SG Altenburg, 19.11.2021 - S 30 AS 490/20