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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04   

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https://dejure.org/2004,5735
OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,5735)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.07.2004 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,5735)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,5735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einrichtung einer Linienbushaltestelle im reinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Einrichtung einer Haltestelle durch Aufstellen von Halteschildern im einstweiligen Rechtsschutz; Blockade von Stellplätzen durch eine Bushaltestelle

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3; ; StVO § 12 Abs. 3 a Satz 2; ; StVO § 41; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 4; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 8; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 1; ; BO § 32 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haltestelle-Einrichtung: Einstweiliger Rechtsschutz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2995
  • NVwZ 2004, 1517 (Ls.)
  • BauR 2004, 1998 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2019 - 1 MB 1/19

    Kindertagesstätte in einem faktischen reinen Wohngebiet;

    Auch Linienbushaltestellen sind im reinen Wohngebiet zulässig (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2004 - 1 W 11/04 -, NJW 2004, 2995).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 1 S 9.18

    Errichtung eines Wartehäuschens vor dem klägerischen Grundstück im Zuge der

    Die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrgastunterstandes verursachten Immissionen sind jedoch regelmäßig zumutbar (vgl. im Ergebnis auch: OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris 1. Leitsatz; VG München, Urteil vom 19. September 2012 - M 7 K 10.3325 -, juris Rn. 28; VG Würzburg - Beschluss vom 20. Dezember 2012 - W 6 E 12.983 -, juris Rn. 40; LG Bremen, Urteil vom 7. November 2003 - 5 O 1015/03 -, juris Rn. 24 ff; VG Gießen Beschluss vom 8. Juli 2002 - 6 G 688/02 -, juris Rn. 7, 11 ff.).

    Dies gilt für die von dem bestimmungsgemäßen Betrieb einer Bushaltestelle ausgehenden Beeinträchtigungen nach der Wertung des § 12 Abs. 3a Satz 2 StVO selbst nachts in einem reinen Wohngebiet (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2022 - 1 S 28.22

    Duldung einer E-Ladesäule am Straßenrand

    sind von ihm als zumutbare sozialadäquate, aus dem Gemeingebrauch fließende Belastungen, ggf. auch in der Nachtzeit, hinzunehmen (vgl. betreffend Bushaltestelle und Wartehäuschen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2018 - OVG 1 S 9.18 - juris Rn. 6; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 - juris Rn. 10).
  • OVG Saarland, 04.11.2022 - 1 A 112/21

    Verlegung einer Bushaltestelle

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.7.2004 - 1 W 11/04 - Rn. 10, juris, dort zum (zumutbaren) Betrieb einer Bushaltestelle im reinen Wohngebiet] Dass der Betrieb der streitigen Bushaltestelle - davon abweichend - ausnahmsweise unzumutbare Lärmbelästigungen mit sich brächte, legt die Zulassungsbegründung nicht im Ansatz dar.
  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 1571/19

    Verlegung Bushaltestelle; Beginn Klagefrist; Anhörung; Ermessenserwägungen;

    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris, Rn. 10; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 12. Juni 2018 - OVG 1 S 9.18 -, juris, Rn. 6; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 1. August 2016 - 3 K 74/16.NW -, juris, Rn. 66, m. w. N.
  • VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602

    Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung

    Vielmehr werden solche Beeinträchtigungen von der Rechtsordnung grundsätzlich als zumutbar angesehen (vgl. OVG Saarland, B.v. 9.7.2004 - 1 W 11/04; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - jeweils juris).
  • VG Saarlouis, 23.03.2009 - 11 L 153/09

    Keine Bestandsgarantie für Leichtigkeit des Zu- und Abgangs zum Grundstück

    das Anliegerrecht letztlich keine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße oder die Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs vermittelt, so dass eine - vorliegend beanspruchte - bestehende, bequeme und störungsfreie Zufahrtsmöglichkeit gerade nicht für immer gewährleistet wird (vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2004 -1 W 11/04-),.
  • OVG Sachsen, 04.07.2017 - 3 A 83/17

    Bushaltestelle, Anlieger, Gebrauch, Ermessen

    Bei der Entscheidung sind vor allem die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs, die Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Interessen der von einem Haltestellenbetrieb betroffenen Anlieger in die Erwägungen einzustellen (OVG Saarland, Beschl. v. 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.; HessVGH, Beschl. v. 8. Juli 2002 - 2 UZ 702/02 -, juris Rn. 2 m. w. N.; VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 647/10

    Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2004, 1 W 11/04; ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.09.2002, 12 LA 576/02, zitiert nach juris, sowie VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.1994, 5 S 474/94, NZV 1995, 333, m. w. N.
  • VG Wiesbaden, 09.11.2007 - 7 E 1353/06

    Aufstellung eines Haltestellenzeichens und Abwägung zwischen

    Zu berücksichtigen sind im Rahmen des der Straßenverkehrsbehörde zustehenden Ermessens aber auch die Interessen der betroffenen Anlieger (so OVG Saarlouis NJW 2004, 2995).Da Verkehrsschilder naturgemäß nicht mit einer Begründung versehen werden können (vgl. im Übrigen für öffentlich bekannt gegebene Allgemeinverfügungen generell § 39 Abs. 2 Nr. 5 HVwVfG), ist es den zuständigen Behörden auch unbenommen, die für den Erlass des jeweiligen Verwaltungsaktes maßgeblichen Erwägungen auch noch im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens darzulegen.
  • VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983

    Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04   

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https://dejure.org/2005,12361
OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2005,12361)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.07.2005 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2005,12361)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2005,12361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Subsidiarität der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO; Vergütung eines Notars für Verwahrung und Auszahlung von Geldern; Umfang der mit Hebegebühren abgegoltenen Tätigkeit bei Teilveräußerung eines Grundstücks; Gebührenansprüche bei nachträglicher Änderung der ...

  • Judicialis

    KostO § 32; ; KostO § ... 136 Abs. 1; ; KostO § 136 Abs. 2; ; KostO § 137 Abs. 2; ; KostO § 141; ; KostO § 146; ; KostO § 146 Abs. 1; ; KostO § 146 Abs. 2; ; KostO § 147 Abs. 2; ; KostO § 149; ; KostO § 149 Abs. 1; ; KostO § 152 Abs. 2 Ziff. 1a); ; KostO § 152 Abs. 2 Ziff. 1b); ; KostO § 156 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 147 Abs. 2 § 149
    Kostenordnung : Die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO

  • ibr-online

    Notarrecht - Keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO neben der Hebegebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 16.09.2010 - 2 Wx 129/10

    Notargebühren bei Vollzug eines Grundstückskaufvertrages mit Löschung nicht

    Bei dem Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO handelt es sich um eine Auffangregelung, deren Anwendung voraussetzt, dass die Kostenordnung für die betreffende Notariatstätigkeit keine Gebühr bestimmt und auch keine Regelung enthält, aus der sich ergibt, dass dem Notar für diese Tätigkeit keine gesonderte Gebühr erwachsen soll (BGH, NJW 2006, 3428; BGH, NJW 2007, 3212; OLG Celle, FGPrax 2005, 86 ; JurBüro 2010, 373; OLG Hamm, OLGR 2002, 146 [147]; OLG Rostock, OLGR 2006, 413).

    Die zur Kostenordnung ergangene Rechtsprechung der Obergerichte (z.B. OLG Celle, JurBüro 2010, 373; OLG Dresden, MittBayNot 2009, 403; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 45; OLG Hamm, FGPrax 2009, 236; OLG München, FGPrax 2010, 152; so auch: OLG Hamm, OLGR 2002, 146, wobei dem Notar im Einzelfall eine gesonderte Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO zustehen soll, wenn er eine besondere betreuende Tätigkeit entfaltet, die dazu dient, die Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu erfüllen; OLG Oldenburg, ZNotP 2007, 279, welches die Auffassung vertritt, die Tätigkeit sei mit der dem Käufer in Rechnung gestellten Betreuungsgebühr für die Überwachung der Umschreibungsreife abgegolten; OLG Celle, FGPrax 2005, 86; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281; OLG Hamm, DNotZ 1990, 324; OLG Köln, [17. Zivilsenat], JurBüro 1988, 84; OLG Rostock, OLGR 2006, 413; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1599; jeweils für den Fall, dass eine Hebegebühr gem. § 149 KostO anfällt; wohl auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 27. Oktober 2003, 20 W 356/02, wobei die Entscheidung im konkreten Fall zu der Beschaffung von Löschungsunterlagen ergangen ist) sowie Teile der Literatur (Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2010, § 146 Rn. 27) vertreten die Auffassung, dass die Überwachung der Treuhandauflage eines Grundpfandrechtsgläubigers der Vollzugstätigkeit des Notars zuzurechnen ist und hierdurch keine gesonderte Gebühr ausgelöst wird.

  • OLG Celle, 29.03.2010 - 2 W 311/09
    Der Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO kommt nur subsidiär zur Anwendung, d.h. eine Anwendung scheidet immer dann aus, wenn die Tätigkeit bereits von anderen Gebührenbestimmungen erfasst wird (vgl. OLG Hamm OLGR 2002, 146 f., zitiert nach JURIS Rdz. 24, OLG Rostock, NotBZ 2005, 372 f., zitiert nach JURIS Rdz. 3; BGH NJW 2007, 3212 f., zitiert nach JURIS Rdz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.07.2004 - I-1 W 11/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9571
OLG Düsseldorf, 05.07.2004 - I-1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,9571)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2004 - I-1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,9571)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2004 - I-1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,9571)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei unentschuldigtem Fernbleibung bei einer Güteverhandlung; Anforderungen an die Anordnung des persönlichen Erscheinens; Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens auf der Ladung der Partei

  • Judicialis

    ZPO § 141 Abs. 2; ; ZPO § ... 141 Abs. 3; ; ZPO § 141 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 141 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO § 278 Abs. 2; ; ZPO § 278 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 278 Abs. 3 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen im Gütetermin trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Güteverhandlung - Ordnungsgeld gegen Versicherungs-Vorstand

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Ordnungsgeld muss angedroht werden

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