Weitere Entscheidungen unten: OLG Rostock, 06.07.2005 | OLG Düsseldorf, 05.07.2004

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5735
OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,5735)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.07.2004 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,5735)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,5735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einrichtung einer Linienbushaltestelle im reinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Einrichtung einer Haltestelle durch Aufstellen von Halteschildern im einstweiligen Rechtsschutz; Blockade von Stellplätzen durch eine Bushaltestelle

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3; ; StVO § 12 Abs. 3 a Satz 2; ; StVO § 41; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 4; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 8; ; StVO § 45 Abs. 3 Satz 1; ; BO § 32 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haltestelle-Einrichtung: Einstweiliger Rechtsschutz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2995
  • NVwZ 2004, 1517 (Ls.)
  • BauR 2004, 1998 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04
    Von diesem gesetzlich vorgegebenen Vorrang des Vollzugsinteresses darf aber nur abgewichen werden, wenn dies mit Blick auf atypische Umstände ausnahmsweise gerechtfertigt ist, dazu BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003, NVwZ 2004, 93.
  • VGH Bayern, 14.12.1994 - 11 AS 94.3847
    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04
    25, und vom 21.6.1995 - 9 R 14/95 -, n.v.; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteil vom 20.10.1994, ZfS 1995, 239; VGH Kassel, Beschluss vom 8.7.2002, ESVGH 52, 236, und - zusammenfassend - Grote in Kodal, Straßenrecht, 6. Aufl., Kapitel 24 Rdnr. 75.2 m.w.N., zutreffend ausgeführt hat - darauf wird Bezug genommen -, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 32 Abs. 1 BO Kraft über den Standort der einzelnen Haltestelle für Linienbusse im Rahmen der allgemeinen Gesetze nach ihrem planerischen Ermessen, wobei vor allem die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs, die Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Interessen der von einem widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb betroffenen Anlieger in die Erwägungen einzustellen sind.
  • OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95

    Zum Anspruch eines Anwohners auf Verlegung einer Bushaltestelle

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04
    25, und vom 21.6.1995 - 9 R 14/95 -, n.v.; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteil vom 20.10.1994, ZfS 1995, 239; VGH Kassel, Beschluss vom 8.7.2002, ESVGH 52, 236, und - zusammenfassend - Grote in Kodal, Straßenrecht, 6. Aufl., Kapitel 24 Rdnr. 75.2 m.w.N., zutreffend ausgeführt hat - darauf wird Bezug genommen -, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 32 Abs. 1 BO Kraft über den Standort der einzelnen Haltestelle für Linienbusse im Rahmen der allgemeinen Gesetze nach ihrem planerischen Ermessen, wobei vor allem die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs, die Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Interessen der von einem widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb betroffenen Anlieger in die Erwägungen einzustellen sind.
  • OVG Saarland, 02.04.1991 - 1 W 197/90

    Errichtung; Haltestelle; Bus; Bushaltestelle; Hindernis; Zufahrt; Privat

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04
    21, vom 2.4.1991 - 1 W 197/90 -, ZfS 1992, 106 = SKZ 1991, 252 Leits.
  • OVG Saarland, 18.09.1987 - 2 R 168/84
    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04
    Wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes u.a. Entscheidungen vom 18.9.1987 - 2 R 168/84 -, SKZ 1988, 116 Leits.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2019 - 1 MB 1/19

    Kindertagesstätte in einem faktischen reinen Wohngebiet;

    Auch Linienbushaltestellen sind im reinen Wohngebiet zulässig (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2004 - 1 W 11/04 -, NJW 2004, 2995).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2018 - 1 S 9.18

    Errichtung eines Wartehäuschens vor dem klägerischen Grundstück im Zuge der

    Die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Fahrgastunterstandes verursachten Immissionen sind jedoch regelmäßig zumutbar (vgl. im Ergebnis auch: OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris 1. Leitsatz; VG München, Urteil vom 19. September 2012 - M 7 K 10.3325 -, juris Rn. 28; VG Würzburg - Beschluss vom 20. Dezember 2012 - W 6 E 12.983 -, juris Rn. 40; LG Bremen, Urteil vom 7. November 2003 - 5 O 1015/03 -, juris Rn. 24 ff; VG Gießen Beschluss vom 8. Juli 2002 - 6 G 688/02 -, juris Rn. 7, 11 ff.).

    Dies gilt für die von dem bestimmungsgemäßen Betrieb einer Bushaltestelle ausgehenden Beeinträchtigungen nach der Wertung des § 12 Abs. 3a Satz 2 StVO selbst nachts in einem reinen Wohngebiet (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2022 - 1 S 28.22

    Duldung einer E-Ladesäule am Straßenrand

    sind von ihm als zumutbare sozialadäquate, aus dem Gemeingebrauch fließende Belastungen, ggf. auch in der Nachtzeit, hinzunehmen (vgl. betreffend Bushaltestelle und Wartehäuschen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2018 - OVG 1 S 9.18 - juris Rn. 6; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 - juris Rn. 10).
  • VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602

    Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung

    Vielmehr werden solche Beeinträchtigungen von der Rechtsordnung grundsätzlich als zumutbar angesehen (vgl. OVG Saarland, B.v. 9.7.2004 - 1 W 11/04; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - jeweils juris).
  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 1571/19

    Verlegung Bushaltestelle; Beginn Klagefrist; Anhörung; Ermessenserwägungen;

    vgl. OVG Saarl., Beschluss vom 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris, Rn. 10; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 12. Juni 2018 - OVG 1 S 9.18 -, juris, Rn. 6; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 1. August 2016 - 3 K 74/16.NW -, juris, Rn. 66, m. w. N.
  • OVG Saarland, 04.11.2022 - 1 A 112/21

    Verlegung einer Bushaltestelle

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.7.2004 - 1 W 11/04 - Rn. 10, juris, dort zum (zumutbaren) Betrieb einer Bushaltestelle im reinen Wohngebiet] Dass der Betrieb der streitigen Bushaltestelle - davon abweichend - ausnahmsweise unzumutbare Lärmbelästigungen mit sich brächte, legt die Zulassungsbegründung nicht im Ansatz dar.
  • OVG Sachsen, 04.07.2017 - 3 A 83/17

    Bushaltestelle, Anlieger, Gebrauch, Ermessen

    Bei der Entscheidung sind vor allem die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs, die Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Interessen der von einem Haltestellenbetrieb betroffenen Anlieger in die Erwägungen einzustellen (OVG Saarland, Beschl. v. 9. Juli 2004 - 1 W 11/04 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.; HessVGH, Beschl. v. 8. Juli 2002 - 2 UZ 702/02 -, juris Rn. 2 m. w. N.; VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 23.03.2009 - 11 L 153/09

    Keine Bestandsgarantie für Leichtigkeit des Zu- und Abgangs zum Grundstück

    das Anliegerrecht letztlich keine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße oder die Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs vermittelt, so dass eine - vorliegend beanspruchte - bestehende, bequeme und störungsfreie Zufahrtsmöglichkeit gerade nicht für immer gewährleistet wird (vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2004 -1 W 11/04-),.
  • VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 647/10

    Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2004, 1 W 11/04; ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.09.2002, 12 LA 576/02, zitiert nach juris, sowie VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.1994, 5 S 474/94, NZV 1995, 333, m. w. N.
  • VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983

    Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf

    Solche Beeinträchtigungen werden von der Rechtsordnung grundsätzlich als zumutbar angesehen (vgl. OVG Saarland, B.v. 09.07.2004, Az. 1 W 11/04, NJW 2004, 2995).
  • VG Wiesbaden, 09.11.2007 - 7 E 1353/06

    Aufstellung eines Haltestellenzeichens und Abwägung zwischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12361
OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2005,12361)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.07.2005 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2005,12361)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 1 W 11/04 (https://dejure.org/2005,12361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Subsidiarität der Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO; Vergütung eines Notars für Verwahrung und Auszahlung von Geldern; Umfang der mit Hebegebühren abgegoltenen Tätigkeit bei Teilveräußerung eines Grundstücks; Gebührenansprüche bei nachträglicher Änderung der ...

  • Judicialis

    KostO § 32; ; KostO § ... 136 Abs. 1; ; KostO § 136 Abs. 2; ; KostO § 137 Abs. 2; ; KostO § 141; ; KostO § 146; ; KostO § 146 Abs. 1; ; KostO § 146 Abs. 2; ; KostO § 147 Abs. 2; ; KostO § 149; ; KostO § 149 Abs. 1; ; KostO § 152 Abs. 2 Ziff. 1a); ; KostO § 152 Abs. 2 Ziff. 1b); ; KostO § 156 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 147 Abs. 2 § 149
    Kostenordnung : Die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO

  • ibr-online

    Notarrecht - Keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO neben der Hebegebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 15 W 115/99

    Verdrängung der Betreuungsgebühr im Abgeltungsbereich der Hebegebühr

    Auszug aus OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04
    Die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO hat subsidiären Charakter und kann nur für eine Tätigkeit anfallen, die nicht von anderweitigen Gebührenbestimmungen erfasst wird (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 734; KG, DNotZ 1980, 59; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281).

    Denn die Befolgung dieser Weisungen und die Feststellung der Auszahlungsvoraussetzungen bereiten das Auszahlen des Geldes vor und bilden mit dem Verwahrungsgeschäft eine untrennbare Einheit auch dann, wenn ein zur Finanzierung des Kaufpreises eingeschaltetes Kreditinstitut dem Notar nach Abschluss des Kaufvertrages zusätzliche Weisungen für die Auszahlung des auf sein Anderkonto überwiesenen Geldbetrages erteilt hatte (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 734, 735; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 149 Rdnr. 12; Assenmacher/Mathies, KostO, 15. Aufl., "Hebegebühr" Ziff. 9.2.3; a.A.: OLG Frankfurt, JurBüro 1989, 408 f. m. abl. Anm. Mümmler).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.1993 - 10 W 115/92
    Auszug aus OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04
    Die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO hat subsidiären Charakter und kann nur für eine Tätigkeit anfallen, die nicht von anderweitigen Gebührenbestimmungen erfasst wird (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 734; KG, DNotZ 1980, 59; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281).

    Denn die Befolgung dieser Weisungen und die Feststellung der Auszahlungsvoraussetzungen bereiten das Auszahlen des Geldes vor und bilden mit dem Verwahrungsgeschäft eine untrennbare Einheit auch dann, wenn ein zur Finanzierung des Kaufpreises eingeschaltetes Kreditinstitut dem Notar nach Abschluss des Kaufvertrages zusätzliche Weisungen für die Auszahlung des auf sein Anderkonto überwiesenen Geldbetrages erteilt hatte (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 734, 735; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 149 Rdnr. 12; Assenmacher/Mathies, KostO, 15. Aufl., "Hebegebühr" Ziff. 9.2.3; a.A.: OLG Frankfurt, JurBüro 1989, 408 f. m. abl. Anm. Mümmler).

  • OLG Oldenburg, 05.06.1992 - 1 W 49/92

    Pfandentlassung, Verwahrung, Hebegebühr, Kosten, Gebühr

    Auszug aus OLG Rostock, 06.07.2005 - 1 W 11/04
    Allein in diesem Fall stellt sich die von der Ländernotarkasse und dem Landgericht aufgeworfene Frage, ob insoweit neben der Hebegebühr nach § 149 KostO für die Verwahrung des Geldes gesondert die Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO angefallen ist (vgl. OLG Oldenburg, JurBüro 1992, 753 f.).
  • OLG Köln, 16.09.2010 - 2 Wx 129/10

    Notargebühren bei Vollzug eines Grundstückskaufvertrages mit Löschung nicht

    Bei dem Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO handelt es sich um eine Auffangregelung, deren Anwendung voraussetzt, dass die Kostenordnung für die betreffende Notariatstätigkeit keine Gebühr bestimmt und auch keine Regelung enthält, aus der sich ergibt, dass dem Notar für diese Tätigkeit keine gesonderte Gebühr erwachsen soll (BGH, NJW 2006, 3428; BGH, NJW 2007, 3212; OLG Celle, FGPrax 2005, 86 ; JurBüro 2010, 373; OLG Hamm, OLGR 2002, 146 [147]; OLG Rostock, OLGR 2006, 413).

    Die zur Kostenordnung ergangene Rechtsprechung der Obergerichte (z.B. OLG Celle, JurBüro 2010, 373; OLG Dresden, MittBayNot 2009, 403; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 45; OLG Hamm, FGPrax 2009, 236; OLG München, FGPrax 2010, 152; so auch: OLG Hamm, OLGR 2002, 146, wobei dem Notar im Einzelfall eine gesonderte Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO zustehen soll, wenn er eine besondere betreuende Tätigkeit entfaltet, die dazu dient, die Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu erfüllen; OLG Oldenburg, ZNotP 2007, 279, welches die Auffassung vertritt, die Tätigkeit sei mit der dem Käufer in Rechnung gestellten Betreuungsgebühr für die Überwachung der Umschreibungsreife abgegolten; OLG Celle, FGPrax 2005, 86; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281; OLG Hamm, DNotZ 1990, 324; OLG Köln, [17. Zivilsenat], JurBüro 1988, 84; OLG Rostock, OLGR 2006, 413; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1599; jeweils für den Fall, dass eine Hebegebühr gem. § 149 KostO anfällt; wohl auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 27. Oktober 2003, 20 W 356/02, wobei die Entscheidung im konkreten Fall zu der Beschaffung von Löschungsunterlagen ergangen ist) sowie Teile der Literatur (Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2010, § 146 Rn. 27) vertreten die Auffassung, dass die Überwachung der Treuhandauflage eines Grundpfandrechtsgläubigers der Vollzugstätigkeit des Notars zuzurechnen ist und hierdurch keine gesonderte Gebühr ausgelöst wird.

  • OLG Celle, 29.03.2010 - 2 W 311/09
    Der Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO kommt nur subsidiär zur Anwendung, d.h. eine Anwendung scheidet immer dann aus, wenn die Tätigkeit bereits von anderen Gebührenbestimmungen erfasst wird (vgl. OLG Hamm OLGR 2002, 146 f., zitiert nach JURIS Rdz. 24, OLG Rostock, NotBZ 2005, 372 f., zitiert nach JURIS Rdz. 3; BGH NJW 2007, 3212 f., zitiert nach JURIS Rdz. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.07.2004 - I-1 W 11/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9571
OLG Düsseldorf, 05.07.2004 - I-1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,9571)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2004 - I-1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,9571)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2004 - I-1 W 11/04 (https://dejure.org/2004,9571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei unentschuldigtem Fernbleibung bei einer Güteverhandlung; Anforderungen an die Anordnung des persönlichen Erscheinens; Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens auf der Ladung der Partei

  • Judicialis

    ZPO § 141 Abs. 2; ; ZPO § ... 141 Abs. 3; ; ZPO § 141 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 141 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO § 278 Abs. 2; ; ZPO § 278 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 278 Abs. 3 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen im Gütetermin trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Güteverhandlung - Ordnungsgeld gegen Versicherungs-Vorstand

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Ordnungsgeld muss angedroht werden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht