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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13   

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https://dejure.org/2013,42153
OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13 (https://dejure.org/2013,42153)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.10.2013 - 1 Ws 106/13 (https://dejure.org/2013,42153)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 1 Ws 106/13 (https://dejure.org/2013,42153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Erörterung von Bewährungsauflagen im Rahmen einer Verständigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verständigung der Verfahrensbeteiligten nach § 257c StPO auf eine Bewährungsstrafe (im Falle einer geständigen Einlassung des Angeklagten) ohne Hinweis auf eventuelle Bewährungsauflagen; Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Anordnung einer ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 20 Abs. 3 ; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Verständigung der Verfahrensbeteiligten nach § 257c StPO auf eine Bewährungsstrafe (im Falle einer geständigen Einlassung des Angeklagten) ohne Hinweis auf eventuelle Bewährungsauflagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 238
  • StV 2014, 82
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97

    Verständigung im Strafprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es in aller Regel, dass dann, wenn das Gericht im Rahmen der Verständigung nach § 257c StPO die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe zusagt, eventuell anzuordnende Bewährungsauflagen bereits im Rahmen des der Verständigung vorausgehenden Rechtsgesprächs angesprochen werden und der Angeklagte nicht erst durch den im Anschluss an die Verkündung des Urteils verkündeten Bewährungsbeschluss von einer Bewährungsauflage überrascht wird (im Anschluss an OLG Köln, 16. Januar 1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373).(Rn.11).

    aa) Das Gebot der Verfahrensfairness gebietet es in der Regel, dass dann, wenn - wie hier - das Gericht im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe zusagt, eventuell anzuordnende Bewährungsauflagen bereits im Rahmen des der Verständigung vorausgehenden Rechtsgesprächs angesprochen werden und der Angeklagte nicht erst durch den im Anschluss an die Verkündung des Urteils zu verkündenden Bewährungsbeschluss von einer Bewährungsauflage überrascht wird (vgl. OLG Köln NJW 1999, 373 ff. - Rn. 14, 17 nach juris; Meyer-Goßner, a. a. O., § 257 Rn. 12; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 56b Rn. 10; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, a. a. O.).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13
    Nur so ist gewährleistet, dass der Angeklagte vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung an der Verständigung, deren Bestandteil sein Geständnis ist, informiert ist und er autonom darüber entscheiden kann, ob er von seiner Freiheit, die Aussage zu verweigern, Gebrauch macht oder sich auf eine Verständigung einlässt (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerfG NJW 2013, 1058 ff. - Rn. 99, 125 nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13
    Gesetzwidrig ist eine Anordnung, wenn sie dem einschlägigen materiellen Recht (§§ 56a bis 56d StGB, § 59a StGB, §§ 68b, 68c StGB) widerspricht, etwa weil sie im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 30.5.2011 - 1 Ws 80/11; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 305a Rn. 1; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; Löwe-Rosenberg/Matt, StPO, 25. Aufl., § 305a Rn. 5; vgl. zur insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO auch: Senatsbeschluss vom 2.10.2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 m. w. N.).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17

    Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein

    aa) Aus dessen Gewährleistung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung allerdings für Fälle, in denen die Verhängung einer Bewährungsstrafe Gegenstand einer Verständigung war, eine Verpflichtung des Gerichts zur Offenlegung des gesamten Umfangs der Rechtsfolgenerwartung vor Zustandekommen der Verständigung in Bezug auf Bewährungsauflagen abgeleitet (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174, 175, und vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379; siehe auch OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Frankfurt, NJW 2015, 1974, 1975).
  • BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die

    Die Gesetzwidrigkeit einer Anordnung im Sinne des § 305a StPO kann sich nicht nur aus ihrem Inhalt, sondern - wie hier - auch aus der Art und Weise ihres Zustandekommens ergeben (OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13).

    Aus der Gewährleistung eines fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831; OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 257c Rn. 12; MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 28; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).

    Denn nur wenn der Angeklagte über den gesamten Umfang der Rechtsfolgenerwartung bei der Verständigung informiert ist, kann er autonom eine Entscheidung über seine Mitwirkung treffen (OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239).

  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    aa) Aus dessen Gewährleistung ergibt sich, dass der Angeklagte vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373, 374; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 257c Rn. 12; MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267; Stree/Kinzig in Schönke/ Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 33; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).

    Denn nur wenn der Angeklagte über den gesamten Umfang der Rechtsfolgenerwartung bei der Verständigung informiert ist, kann er autonom eine Entscheidung über seine Mitwirkung treffen (OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239).

  • OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15

    Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über

    Gesetzwidrig ist eine Anordnung, wenn sie dem einschlägigen materiellen Recht (§§ 56a bis 56d StGB, § 59a StGB, §§ 68b, 68c StGB) widerspricht, etwa weil sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 04.10.2013 - 1 Ws 106/13 -, juris; KG Berlin, Beschl. v. 04.04.2014 - 3 Ws 165/14, 3 Ws 165/14 - 141 AR 133/14 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 305a, Rz. 1; Zabeck, in: MK-StPO, 7. Aufl., § 305a, Rz. 11; Frisch, in: SK-StPO, Bd. VI, 4. Aufl., § 305a, Rz. 13 m.w.N.).

    b) Soweit Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, § 257c StPO und der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) geböten es, einen Angeklagten vor einer Verständigung, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auch auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen, woraus bei einem Schweigen der Verständigung wie im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit einer dahingehenden Auflage folge, teilt der Senat die dem zu Grunde liegende überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 11.09.2014, 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173; Beschl. V. 29.01.2014, 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172; OLG Köln, Beschl. V. 16.01.1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373; soweit ersichtlich zuletzt OLG Frankfurt, Beschl. V. 11.02.2015, 1 Ss 293/14, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. § 257c Rdn. 12; einschränkend "in aller Regel": Saarländisches OLG, Beschl. v. 04.10.2013, 1 Ws 106/13, NJW 2014, 238; ausdrücklich offenlassend BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14, StraFo 2014, 514; a. A. BGH Beschl. v. 17.02.1995, 2 StR 29/95; NStE Nr. 128 zu § 261; OLG Dresden, Beschl. v. 26.02.2007, 1 Ws 24/07; Kaetzler, wistra 1999, 253ff.).

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Die Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu den aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens resultierenden tatgerichtlichen Offenlegungspflichten bei Verfahrensverständigungen, bei denen eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt wird (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 238 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14 Rn. 9 f., NJW 2014, 3173, 3174), steht nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

    Aus dem Gebot des fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor Vereinbarung einer (hier konkludent zustande gekommenen) Verständigung i.S.v. § 257 c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf die in Betracht kommenden Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56 b Abs. 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH, NJW 2014, 1831; 2014, 3173; OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 257 c Rdnr. 12).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14

    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

    a) Nach einem beachtlichen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHSt 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 = JR 2014, 355 m. zust. Anm. Bachmann = NJ 2014, 307 m. krit. Anm. Fleischmann; BGH NJW 2014, 3173 f. = StV 2015, 150 f. = NStZ 2014, 665; ebenso schon OLG Saarbrücken NJW 2014, 238; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. 2014, § 257c Rn. 12) gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, den Angeklagten vor einer Verständigung gem. § 257c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gem. § 56b StGB Abs. 1 StGB hinzuweisen.
  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Aus dem Gebot des fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor der Vereinbarung einer (hier konkludent zustande gekommenen) Verständigung i.S.v. § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf die in Betracht kommenden Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH NJW 2014, 1831; BGH NJW 2014, 3173; OLG Saarbrücken NJW 2014, 238; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. § 257c Rn. 12 m.w.N.).
  • KG, 04.04.2014 - 3 Ws 165/14

    Strafaussetzung zur Bewährung: Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    aa) Allerdings gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, den Angeklagten vor einer Verständigung nach § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13 -, NSW StGB § 56 StGB [BGH-intern, zur Veröffentlichung vorgesehen in der NStZ]; OLG Saarbrücken NJW 2014, 238).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 294/14

    Hinweispflicht des Gerichts im Hinblick auf die Erwägung von Bewährungsauflagen

    a) Nach einem beachtlichen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHSt 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 = JR 2014, 355 m. zust. Anm. Bachmann = NJ 2014, 307 m. krit. Anm. Fleischmann; BGH NJW 2014, 3173 f. = StV 2015, 150 f. = NStZ 2014, 665; ebenso schon OLG Saarbrücken NJW 2014, 238; Meyer-Goßner, StPO , 57. Aufl. 2014, § 257c Rn. 12) gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, den Angeklagten vor einer Verständigung gem. § 257c StPO , deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gem. § 56b StGB Abs. 1 StGB hinzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22905
OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13 (https://dejure.org/2013,22905)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.04.2013 - 1 Ws 106/13 (https://dejure.org/2013,22905)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. April 2013 - 1 Ws 106/13 (https://dejure.org/2013,22905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 68b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 3 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 8 StGB
    Gesetzliche Führungsaufsicht: Reichweite und inhaltliche Bestimmtheit von Weisungen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 11.02.2011 - 1 Ws 118/11

    Führungsaufsicht: Gesetzwidrige Weisung über Wohnsitznahme nach Haftentlassung

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13
    Sie rechtfertigt dagegen keine Einschränkung seines Grundrechts auf Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 2 GG (vgl. Stree/Kinzig, a.a.O. Rn. 5; OLG München NStZ 2012, 98), das im Übrigen auch nicht nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB, der Wohnsitzwechsel des Verurteilten lediglich einer Meldepflicht unterwirft, eingeschränkt werden kann.
  • OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09

    Sozialprognose im Rahmen der Führungsaufsicht; Umfang der Begründung

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13
    "Verlassen" bedeutet dabei nicht gänzlichen Wegzug, sondern bloß vorübergehendes Verlassen des Wohn- oder Aufenthaltsortes oder eines bestimmten Bereichs (vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2009, 1 Ws 416/09).
  • OLG Jena, 26.10.2009 - 1 Ws 431/09

    Fehlende Bestimmtheit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13
    Je mehr eine im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Weisung die Lebensführung des Verurteilten beschneidet, umso höher ist der Begründungsbedarf in dem sie anordnenden Beschluss, um den Beschwerdegericht die Überprüfung auf Ermessensfehler zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.10.2009, 1 Ws 431/09, bei juris).
  • OLG Bremen, 24.01.2023 - 1 Ws 151/22

    Zulässigkeit auf den Wohn- oder Aufenthaltsort bezogener Weisungen im Rahmen der

    Zu berücksichtigen ist dabei die u.U. hohe Eingriffsintensität einer eng ausgestalteten Weisung nach § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB, weswegen umso mehr auf die Zumutbarkeit für den Verurteilten zu achten und die Weisung sorgfältig zu begründen ist, je enger die Mobilitätsgrenzen gezogen werden und je weniger die Weisung zeitlich und in ihrer Dauer eingeschränkt wird (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 Ws 106/13, juris Rn. 22; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Schönke/Schröder/Kinzig, a.a.O, Rn. 5).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

    Da eine enumerative Aufzählung aller denkbaren Orte, die dem Verurteilten Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, regelmäßig nicht möglich oder tunlich ist, muss es grundsätzlich ausreichen, solche Örtlichkeiten, deren Aufsuchen dem Verurteilten untersagt werden soll, ihrer Art nach zu bezeichnen (vgl. BGHSt 58, 136; BGHR StGB § 145a Verbot gem. § 68b Abs. 1 Nr. 2 1; Fischer, StGB 61. Aufl., § 68b Rdn. 4; a.A. OLG Jena, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 Ws 106/13 - juris); denn andernfalls würde § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB weitgehend leerlaufen.
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Da eine solche Weisung hier vor allem in Kombination mit einer Weisung im Sinne von § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB zu einer erheblichen Einschränkung von Grundrechten (insbes. Aus Art. 2 GG) führt, hätte deren Erforderlichkeit eingehend dargelegt werden müssen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 Ws 106/13 -).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.07.2014 - 1 Ws 106/13   

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https://dejure.org/2014,45085
OLG Karlsruhe, 30.07.2014 - 1 Ws 106/13 (https://dejure.org/2014,45085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.07.2014 - 1 Ws 106/13 (https://dejure.org/2014,45085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 1 Ws 106/13 (https://dejure.org/2014,45085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Oldenburg, 15.06.2017 - 1 Ss 96/17

    Zeitlicher Umfang der Bestellung eines Verteidigers im Strafbefehlsverfahren

    So lag der zuletzt im Zusammenhang mit § 408b StPO ergangenen Entscheidung vom 8. Oktober 2015 (1 Ws 474/15, n.v.) ein Verfahren zu Grunde, in dem durch die Ladung des zunächst gemäß § 408b Satz 1 StPO bestellten Verteidigers zu der auf seinen Einspruch hin anberaumten Hauptverhandlung seine konkludente Beiordnung - gemäß § 140 StPO - erfolgt war (vgl. den gleichgelagerten Sachverhalt bei OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13, StraFo 2015, 36).

    Der demgegenüber zunächst durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss v. 21.02.2002, 2a Ss 265/01, NStZ 2002, 390) und ihm folgend durch das Kammergericht (Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12, bei juris) sowie das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss vom 17.09.2014, 1 Ws 126/14, bei juris; in diese Richtung wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13, StraFo 2015, 36) vertretenen Auffassung, wonach die Bestellung nach § 408b StPO mit der Einlegung eines Einspruchs endet und nicht für die Hauptverhandlung fortwirkt, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • AG Villingen-Schwenningen, 05.03.2019 - 6 Cs 33 Js 15758/17

    Vergütung eines Pflichtverteidigers: Umfang der Bestellung nach Einspruch gegen

    Darüber hinaus wird vertreten, dass eine Pflichtverteidigerbestellung für das Verfahren nach Einspruch konkludent erfolgen kann (LG Stade, Beschluss vom 28.3.2018 - 132 Qs 34/18 = BeckRS 2018, 14901, Rn. 15 ff. mwN; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.7.2014 - 1 Ws 106/13 - juris, Rn. 9; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.9.2014 - 1 Ws 126/14 = BeckRS 2014, 18593, Rn. 19 ff.) Schließlich wird vertreten, dass die Pflichtverteidigerbestellung ausdrücklich bis zum Erlass des beantragten Strafbefehls befristet werden müsse (AG Höxter, Beschluss vom 26.7.1994 - 4 Cs 486/94 = NJW 1994, 2842).

    Jedenfalls wurde der Verteidiger durch das Gericht vorliegend konkludent als Pflichtverteidiger bestellt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.7.2014 - 1 Ws 106/13 - juris, Rn. 9 ff.).

  • OLG Köln, 28.03.2022 - 2 Ws 103/22

    Bestellung eines Sicherungsverteidigers nach § 144 Abs. 2 StPO ; Beiordnung eines

    b) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen durch das betreffende Gericht auch aufgrund schlüssigen Verhaltens erfolgen kann (vgl. BGH, Beschlüsse v. 20.07.2009, 1 StR 344/08, und v. 04.11.2014, 1 StR 586/12; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.09.2014, 1 Ws 126/14; KG Berlin, Beschluss v. 29.05.2012, 1 Ws 30/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 142 Rn. 17 m.w.N.).

    Die maßgebenden Umstände und das Verhalten des zuständigen Richters sind dabei so auszulegen, wie sie aus der Sicht eines verständigen und redlichen Beteiligten aufzufassen sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.07.2014, 1 Ws 106/13; LG Stade, Beschluss vom 28.03.2018, 132 Qs 34/18).

  • LG Mannheim, 15.11.2018 - 5 Qs 58/18

    Pflichtverteidigerbeiordnung im Strafbefehlsverfahren

    Von daher kann die umstrittene Frage, ob die Bestellung nach § 408b StPO für das auf den Einspruch folgende weitere Verfahren, namentlich die Hauptverhandlung, gilt (so OLG Köln, Beschluss v. 11.09.2009 - 2 Ws 386/09, NStZ-RR 2010, 30; OLG Celle, Beschluss v. 22.02.2011 - 2 Ws 415/10, StraFo 2011, 291;OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.06.2017 - 1 Ss 96/17,LSK 2017, 119219) oder diese nur für das Strafbefehlsverfahren bis zur Einlegung des Einspruchs wirksam ist (so KG, Beschluss vom 29.05.2012 - 1 Ws 30/12, JurBüro 2013, 381; OLG Saarbrücken Beschluss vom 17.09.2014 - 1 Ws 126/14, BeckRS 2014, 18593;Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 408b StPO, Rn 6), offen bleiben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.7.2014, 1 Ws 106/13).
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