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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33516
BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23 (https://dejure.org/2024,33516)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2024 - 1 A 1.23 (https://dejure.org/2024,33516)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2024 - 1 A 1.23 (https://dejure.org/2024,33516)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 58a Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1, 2, 5, 6 und 7; EMRK Art. 3; VwVfG § 28 Abs. 2 Nr. 1
    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen irakischen Gefährder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsanordnung gegen einen irakischen Gefährder

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Abschiebung als Gefährder auch ohne konkreten Terrorplan

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (73)

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Abschiebungsanordnungen gegen zwei …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der hinsichtlich der Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung im Zielstaat einer Abschiebung auf den Zeitpunkt der Abschiebung abstellt und nachträglich bekanntwerdende Tatsachen nur ergänzend heranzieht (BVerwG, Urteile vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 14…, vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris Rn. 17 …und vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 - juris Rn. 15, jeweils unter Hinweis auf EGMR…, Urteil vom 14. März 2017 - Nr. 47287/15, Ilias u. Ahmed/Ungarn - Rn. 105 m. w. N.).

    Rn. 16 1.2.2 § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist formell und materiell verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 16;… BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 20 ff. …und vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 - NVwZ 2017, 1530 Rn. 18).

    In diesem Sinne richten sich auch Gewaltanschläge gegen Unbeteiligte zum Zwecke der Verbreitung allgemeiner Unsicherheit gegen die innere Sicherheit des Staates (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 21).

    Da es um die Verhinderung derartiger Straftaten geht, ist es nicht erforderlich, dass mit deren Vorbereitung oder Ausführung in einer Weise begonnen wurde, die einen Straftatbestand erfüllt und etwa bereits zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen geführt hat (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 23).

    Erfasst sind grundsätzlich auch Zwischenstufen lose verkoppelter Netzwerke, (virtueller oder realer) Kommunikationszusammenhänge oder "Szeneeinbindungen", die auf die Realitätswahrnehmung einwirken und geeignet sind, die Bereitschaft im Einzelfall zu wecken oder zu fördern (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 22; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 A 3.18 - BVerwGE 164, 317 Rn. 31).

    Eine Abschiebungsanordnung ist schon dann möglich, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte ein beachtliches Risiko dafür besteht, dass sich eine terroristische Gefahr oder eine besondere Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers jederzeit aktualisieren kann, sofern nicht eingeschritten wird (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 25).

    Angesichts der besonderen Gefahrenlage, der § 58a AufenthG durch die tatbestandliche Verselbstständigung begegnen soll, genügt es, dass sich aus den festgestellten Tatsachen ein beachtliches Risiko dafür ergibt, dass sich die von einem Ausländer ausgehende Bedrohungssituation jederzeit aktualisieren und in eine konkrete terroristische Gefahr oder eine dem gleichzustellende Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland umschlagen kann (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 27).

    Ein beachtliches Risiko, das ohne ein Einschreiten jederzeit in eine konkrete Gefahr umschlagen kann, kann sich - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - in der Gesamtschau schon daraus ergeben, dass ein im Grundsatz gewaltbereiter und auf Identitätssuche befindlicher Ausländer sich in besonderem Maße mit dem radikal-extremistischen Islamismus in seinen verschiedenen Ausprägungen bis hin zum ausschließlich auf Gewalt setzenden jihadistischen Islamismus identifiziert, über enge Kontakte zu gleichgesinnten, möglicherweise bereits anschlagsbereiten Personen verfügt und sich mit diesen in "religiösen" Fragen regelmäßig austauscht (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 28).

    Der obersten Landesbehörde steht bei der für eine Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG erforderlichen Gefahrenprognose keine Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 29).

    Rn. 154 b) Ein Auswahlermessen kommt nur bei mehreren möglichen Zielstaaten in Betracht (BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 39).

  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Eine Gefahr im Sinne von § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann auch dann vorliegen, wenn der Ausländer zwar nicht selbst ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten in dem Wissen um deren ideologische Ziele für entsprechende Gewalthandlungen instrumentalisieren lässt oder er sich im In- oder Ausland in den Dienst einer terroristischen Vereinigung stellt und diese in dem Wissen um deren ideologische Radikalisierung bereitwillig durch die Begehung schwerer Straftaten unterstützt, ohne in der Folge erkennbar und glaubhaft von seinem Handeln Abstand zu nehmen (wie BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1.23 - juris).

    Mit Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1.23 - hat das Bundesverwaltungsgericht den zeitgleich gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und der Verfahren BVerwG 1 VR 1.23 und BVerwG 1 VR 2.23 und der zu diesen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Straf- und Gefangenenpersonalakten verwiesen.

    Das Vorbringen des Klägers gibt keine Veranlassung zu einer von den rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen in dem Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1.23 - im Ergebnis abweichenden Würdigung.

    Eine Gefahr im Sinne des § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann mit Blick auf die geschützten Rechtsgüter vielmehr auch dann vorliegen, wenn der Ausländer zwar nicht selbst - gar vollständig oder nachhaltig - ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten in dem Wissen um deren ideologische Ziele für entsprechende Gewalthandlungen instrumentalisieren lässt oder er sich im In- oder Ausland in den Dienst einer terroristischen Vereinigung stellt und diese in dem Wissen um deren ideologische Radikalisierung bereitwillig durch die Begehung schwerer Straftaten unterstützt, ohne in der Folge erkennbar und glaubhaft von seinem Handeln Abstand zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1.23 - juris Rn. 38).

    Er ist vielmehr grundsätzlich, so auch hier, zu einer eigenständigen Gefahreneinschätzung berufen (BVerwG…, Urteil vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris Rn. 80), die er im Vorstehenden vorgenommen hat (vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1.23 - juris Rn. 28).

    In dem vorliegenden Verfahren und in dem Verfahren BVerwG 1 VR 1.23 ist der Kläger durchgängig durch die Prozessbevollmächtigten zu 1 und 2 vertreten worden.

    In Anbetracht des Umstands, dass der Kläger im Lichte der in Rechtskraft erwachsenen kammergerichtlichen Feststellungen und der bereits seinem Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1.23 - zugrunde liegenden Sachverhaltswürdigung schriftsätzlich nicht aufgezeigt hat, dass sich eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen, hat das Bundesverwaltungsgericht die strafgerichtlichen Feststellungen des Kammergerichts seiner Entscheidung zugrunde legen dürfen, ohne den Kläger persönlich anzuhören.

  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Dieses gilt aber als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts (vgl. näher EuGH, Urteil vom 5. November 2014 - C-166/13 [ECLI:EU:C:2014:23:36], Mukarubega - Rn. 40 bis 45).

    Es kann vielmehr Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (EuGH, Urteil vom 5. November 2014 - C-166/13 - Rn. 53 m. w. N.).

    Ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte vorliegt, ist anhand der besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu prüfen (EuGH, Urteil vom 5. November 2014 - C-166/13 - Rn. 54 m. w. N.).

    Rn. 27 Im Kontext der Richtlinie 2008/115/EG ist zu gewährleisten, dass der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Wege eines fairen und transparenten Verfahrens beendet wird (EuGH, Urteil vom 5. November 2014 - C-166/13 - Rn. 61 m. w. N.).

  • VG Berlin, 08.07.2020 - 25 L 120.20

    Änderung eines Beschlusses

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Rn. 166 (1) Der Senat folgt, soweit es die reale Gefahr der Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe betrifft, den Gründen der in Bezug auf den Kläger ergangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120.20 A - (…juris Rn. 25 ff.) und vom 13. Dezember 2021 - VG 25 K 507.19 A - (VG, UA S. 23 f.).

    Rn. 170 Diese Rechtslage findet ihre Entsprechung in der Auskunftslage, der zufolge Erkenntnisse, dass die Todesstrafe in der Republik Irak in jüngerer Zeit gegen zur Tatzeit Minderjährige verhängt oder gar verhängt und vollzogen worden ist, nicht vorliegen (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 11. Juni 2020 - 508-516.80/54146 -, S. 2; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120/20 A - BA S. 8).

    ff. und IV.23. ff.; EUAA, Irak - Gezielte Gewalt gegen Individuen, Januar 2022, S. 14 ff.; EUAA, Country Guidance: Iraq, Juni 2022, S. 85 und 90; Human Rights Watch, World Report 2022, S. 345; Human Rights Watch, Iraq - Events of 2021, S. 3 f.; Human Rights Watch, Iraq: Appeals Courts Ignoring Torture Claims, 25. September 2019; UNAMI, Human Rights in the Administration of Justice in Iraq: Legal conditions and procedural safeguards to prevent torture and ill-treatment, August 2021, S. 11 f.; UNAMI, Human Rights in the Administration of Justice in Iraq: Trials under the anti-terrorism laws and implications for justice, accountability and social cohesion in the aftermath of ISIL, Januar 2020, S. 7 ff.; US Department of State, Iraq 2022 Human Rights Report, S. 6 f. und 15 f.; US Department of State, Iraq 2021 Human Rights Report, S. 6 f.; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120/20 A - BA 8 f. und Urteil vom 13. Dezember 2021 - VG 25 K 507.19 A - UA S. 10 f.).

    Nach alledem teilt der Senat die diesbezüglich abweichende Beurteilung der Zuverlässigkeit der Zusicherungen der Botschaft der Republik Irak durch das Verwaltungsgericht Berlin (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 24. Januar 2020 - VG 25 L 506.19 A - juris Rn. 50 und vom 8. Juli 2020 - VG 25 L 120/20 A - BA S. 8 ff. sowie Urteil vom 13. Dezember 2021 - VG 25 K 507.19 A - UA S. 14 ff.) nicht.

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Rn. 16 1.2.2 § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist formell und materiell verfassungsgemäß (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 16; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 20 ff. …und vom 26. Juli 2017 - 2 BvR 1606/17 - NVwZ 2017, 1530 Rn. 18).

    Von der gänzlichen Ungeeignetheit der Zusicherung des anderen Staates muss dabei nur in Ausnahmefällen ausgegangen werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 47 f. m. w. N.).

    Das Fachgericht hat anhand dieser Maßstäbe zu prüfen, ob die Zusicherung die Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 3 EMRK wirksam ausschließt und insbesondere den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 49).

    Die betreffende Zusicherung hat nicht nur einen gänzlich allgemein gehaltenen Inhalt, sondern ist mit spezifischen Garantien verbunden, die eine Überprüfung der (eventuellen) Haftbedingungen des Betroffenen im Falle von dessen Inhaftierung und den ungehinderten Zugang zu seinen Prozessbevollmächtigten erlaubt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Juli 2017 - 2 BvR 1487/17 - NVwZ 2017, 1526 Rn. 50).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Eine solche Mitwirkung verstößt als solche auch nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip oder sonstige verfassungsrechtliche Gewährleistungen (BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - BVerfGE 75, 1 ).

    Es gebietet damit zugleich, fremde Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - BVerfGE 75, 1 ).

    Rn. 178 Eine dem Kläger für den Fall der Nichteinhaltung der vorstehenden diplomatischen Zusicherung nach dem unter (1) dargestellten Strafrahmen des Art. 73 Abs. 1 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 StGB Irak 2010 drohende neuerliche Strafe von zwei bis 15 Jahren stellte sich zwar bei unterstellter Ausschöpfung der Obergrenze als für den Kläger in hohem Maße hart dar; sie erwiese sich jedoch trotz des bereits im Bundesgebiet erfolgten Freiheitsentzuges wegen der Schwere der in Rede stehenden Straftaten noch nicht als unerträglich hart und unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 - BVerfGE 75, 1 ; BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 57 m. w. N.).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Grundrechte wie das Recht auf Beachtung der Verteidigungsrechte aber nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 [ECLI:EU:C:2014:2431], Boudjlida - Rn. 43).

    Dabei ist auch das Ziel der Richtlinie, nämlich die wirksame Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in ihr Herkunftsland, zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 - Rn. 45).

    Sind - wie hier - weder die Bedingungen, unter denen die Wahrung der Verteidigungsrechte von Drittstaatsangehörigen zu gewährleisten ist, noch die Folgen der Missachtung dieser Rechte unionsrechtlich festgelegt, richten sich diese Bedingungen und Folgen nach nationalem Recht, sofern die in diesem Sinne getroffenen Maßnahmen denen entsprechen, die für den Einzelnen in vergleichbaren, unter das nationale Recht fallenden Situationen gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - C-249/13 - Rn. 41 ff.).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der hinsichtlich der Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung im Zielstaat einer Abschiebung auf den Zeitpunkt der Abschiebung abstellt und nachträglich bekanntwerdende Tatsachen nur ergänzend heranzieht (…BVerwG, Urteile vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 14…, vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris Rn. 17 und vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 - juris Rn. 15, jeweils unter Hinweis auf EGMR…, Urteil vom 14. März 2017 - Nr. 47287/15, Ilias u. Ahmed/Ungarn - Rn. 105 m. w. N.).

    Auch bei RADAR-iTE handelt es sich lediglich um ein Instrument zur strukturierten Erhebung der für eine Gefährdungsprognose relevanten Tatsachen, das der Priorisierung der polizeilichen Arbeit dient, eine eigenständige Gefahrenbewertung durch die Polizeibehörden aber nicht ersetzt (zuletzt BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 - juris Rn. 75).

    Rn. 143 c) Die Abschiebungsanordnung steht zudem im Einklang mit dem Unionsrecht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 - juris Rn. 79).

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der hinsichtlich der Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung im Zielstaat einer Abschiebung auf den Zeitpunkt der Abschiebung abstellt und nachträglich bekanntwerdende Tatsachen nur ergänzend heranzieht (…BVerwG, Urteile vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - BVerwGE 159, 296 Rn. 14, vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris Rn. 17 …und vom 21. August 2018 - 1 A 16.17 - juris Rn. 15, jeweils unter Hinweis auf EGMR…, Urteil vom 14. März 2017 - Nr. 47287/15, Ilias u. Ahmed/Ungarn - Rn. 105 m. w. N.).

    Rn. 22 Diese Einschätzung zu treffen, ist als Teil der auf der Grundlage einer umfassenden Beurteilung des Ausländers, seines Verhaltens, seiner Lebensverhältnisse und aller weiteren Umstände des Einzelfalles zu treffenden Gefahrenprognose ureigene Aufgabe der Ausländerbehörde und des Verwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris Rn. 80).

    Er ist vielmehr grundsätzlich, so auch hier, zu einer eigenständigen Gefahreneinschätzung berufen (BVerwG, Urteil vom 27. März 2018 - 1 A 4.17 - juris Rn. 80), die er im Vorstehenden vorgenommen hat (vgl. insoweit auch BVerwG…, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 1 VR 1.23 - juris Rn. 28).

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
    Selbst wenn eine solche Gefahr im Einzelfall droht, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen durch eine diplomatische Zusicherung ausgeschlossen werden (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othmann/Vereinigtes Königreich - NVwZ 2013, 487 Rn. 189;… hierzu auch Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Rechtsfragen zur Verfahrensordnung des EGMR sowie zur Rechtsprechung des EGMR hinsichtlich diplomatischer Zusicherungen, 2023, S. 9 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist im Rahmen der Prüfung der Qualität und der Verlässlichkeit der durch das Zielland der Abschiebung erteilten diplomatischen Zusicherungen unter anderem zu berücksichtigen, 1. ob der Inhalt der Zusicherungen dem Gericht offengelegt wird, 2. ob die Zusicherungen spezifisch oder allgemein und vage sind, 3. wer die Zusicherungen gegeben hat und ob diese Person den Empfangsstaat binden kann, 4. wenn die Zusicherungen von der Zentralregierung des Aufnahmestaats abgegeben wurden, ob von den lokalen Behörden erwartet werden kann, dass sie sich daran halten, 5. ob die Zusicherungen eine Behandlung betreffen, die im Aufnahmestaat rechtmäßig oder rechtswidrig ist, 6. ob sie von einem Vertragsstaat erteilt sind, 7. die Dauer und Stärke der bilateralen Beziehungen zwischen dem abschiebenden und dem aufnehmenden Staat, einschließlich des Verhaltens des Aufnahmestaats bei der Einhaltung ähnlicher Zusicherungen, 8. ob die Einhaltung der Zusicherungen objektiv durch diplomatische oder andere Überwachungsmechanismen überprüft werden kann, einschließlich der Gewährung eines ungehinderten Zugangs zu den Anwälten des Klägers, 9. ob es im Aufnahmestaat ein wirksames System zum Schutz vor Folter gibt, einschließlich der Frage, ob er bereit ist, mit internationalen Überwachungsmechanismen (einschließlich internationaler Menschenrechts-NGOs) zusammenzuarbeiten, und ob er bereit ist, Foltervorwürfe zu untersuchen und die Verantwortlichen zu bestrafen, 10. ob der Kläger zuvor im Aufnahmestaat misshandelt worden ist, und 11. ob die Zuverlässigkeit der Zusicherungen von den inländischen Gerichten des abschiebenden Staats geprüft worden ist (EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09 - NVwZ 2013, 487 Rn. 189).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …

  • BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen …

  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht …

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

  • BVerwG, 22.05.2018 - 1 VR 3.18

    Abschiebungsanordnung gegen einen türkischen Islamisten

  • VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19

    Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

  • KAGH, 08.10.2018 - B 3/18
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen …

  • BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19

    Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten

  • BVerwG, 13.06.2023 - 1 VR 2.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit …

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der …

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …

  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte …

  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11

    Doppelbestrafungsverbot (europäisches, transnationales); gesetzlicher Richter; …

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • EGMR, 24.07.2014 - 28761/11

    Polen als Handlanger der CIA

  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen Ausländers ohne …

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung; …

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

  • EGMR, 02.03.2010 - 61498/08

    [ENG]

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags; …

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht; …

  • BVerfG, 04.05.2018 - 2 BvR 632/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausweisung nach Tunesien

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …

  • BVerwG, 25.06.2019 - 1 VR 1.19

    Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders in die Türkei ausgesetzt

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …

  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei …

  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des …

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts wegen Ablehnung der in …

  • BGH, 16.02.2022 - 4 StR 392/20

    Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines …

  • BVerwG, 03.09.2013 - 10 B 14.13

    Ehegattennachzug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 5 A 3000/15

    Serbien; Abschiebungsverbot; Krankheit; Behandlung; Medikamente; Kosten

  • OVG Hamburg, 15.06.2015 - 1 Bf 163/14

    Ausländerrechtliche Ausweisung; Zugrundelegung strafgerichtlicher Feststellungen; …

  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer …

  • EGMR, 19.11.2009 - 41015/04

    KABOULOV v. UKRAINE

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

  • BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers - …

  • VG Berlin, 24.01.2020 - 25 L 506.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf eines Abschiebungsverbots

  • VG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 198/20

    Ausweisung, Urteil vom 16.12.2022 - Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; …

  • BVerwG, 16.10.1986 - 3 B 11.86

    Aufklärungspflicht - Strafurteil - Rücknahme der Bestallung zum Zahnarzt

  • BVerwG, 30.08.1995 - 9 B 397.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 08.03.2011 - 10 C 19.10
  • EGMR, 04.07.2024 - 49126/21

    KONINA AND OTHERS v. RUSSIA

  • VG Regensburg, 19.02.2020 - RN 3 K 18.31751

    Abgewiesene Klage im Streit um begehrte Feststellung von Abschiebungsverboten

  • EGMR - 9413/22 (anhängig)

    PARLAS v. TÜRKIYE and 49 other applications

  • RG, 27.03.1917 - V 109/17

    1. Kann das Ansichbringen entwendeter Vordrucke für Gutscheine (Bons), die ein …

  • OVG Hamburg, 03.05.2022 - 6 Bf 113/21
  • VG München, 11.01.2021 - M 31 S 20.33463

    Widerruf des internationalen Schutzes aufgrund einer Freiheitsstrafe wegen …

  • EGMR, 14.03.2017 - 47287/15

    Ungarn wegen Inhaftierung von Flüchtlingen verurteilt

  • BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1606/17

    Nichtannahmebeschluss: Abschiebung eines aus Dagestan stammenden "Gefährders" gem …

  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90

    Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des …

  • BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des persönlichen Erscheinens eines durch einen …

  • BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf vorzeitige Zulassung zur …

  • BVerwG, 10.09.2026 - 2 B 20.26
    Ein Zwang, durch selbstbelastendes Verhalten zur eigenen strafrechtlichen Verurteilung beitragen zu müssen, wäre mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2022 - 2 BvR 2462/18 - juris Rn. 50 m. w. N.;… s. a. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 32 und vom 28. November 2024 - 1 A 1.23 - juris Rn. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2026 - 11 S 1384/24

    Rückkehrbezogene Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen libanesischen …

    Ein gewisser Grad an Mutmaßung ist dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent, sodass ein eindeutiger, über alle Zweifel erhabener Beweis dafür, dass der Betroffene im Falle seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre, nicht verlangt werden kann (BVerwG, Urteile vom 28.11.2024 - 1 A 1.23 - juris Rn. 163 …und vom 21.04.2022 - 1 C 10.21 - juris Rn. 13 und 14 unter Verweis auf EGMR…, Urteil vom 09.01.2018 - 36417/16 - Rn. 50;… siehe zudem EGMR, Urteile vom 28.06.2011 - 8319/07 und 11449/07 - Rn. 212 ff., vom 27.05.2008 - 26565/05 - Rn. 34 ff. …und vom 06.02.2001 - 44599/98 - Rn. 36 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 28.03.2023 - A 11 S 3477/21 - juris Rn. 30 …und vom 16.12.2021 - A 13 S 3196/19 - juris Rn. 29 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2025 - 12 S 2124/22

    Ausweisung; syrischer Staatsangehöriger; terroristische Vereinigung; Strafurteil; …

    Rn. 63 In der Rechtsprechung ist bislang geklärt, dass die Ausländerbehörde an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zwar rechtlich nicht gebunden ist, diese Feststellungen ihrer Entscheidung aber in der Regel zugrunde legen darf; allenfalls in Sonderfällen kann anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1.23 -, juris Rn. 37;… Beschlüsse vom 11.12.2024 - 1 B 13.24 -, juris Rn. 10; …und vom 24.02.1998 - 1 B 21.98 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.06.2004 - 11 S 1370/04 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28.07.2005 - 24 ZB 05.1348 -, juris Rn. 15).

    Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1.23 -, juris Rn. 45;… Beschluss vom 25.04.2018 - 1 B 11.18 -, juris Rn. 12; OVG Hamburg…, Beschluss vom 23.11.2023 - 6 Bs 111/23 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 17.06.2022 - 19 CS 19.1114 -, juris Rn. 41).

    Gelangt die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht zu der Überzeugungsgewissheit, dass ein - anderweitig erwiesenes - erhebliches Fehlverhalten weiterhin in Abrede gestellt wird, so ist ein glaubhaftes Abstandnehmen von der Tat regelmäßig nicht erkennbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1.23 -, juris Rn. 46).

  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und des Verfahrens 1 A 1.23 , der zu diesem Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge und Straf- und Gefangenenpersonalakten verwiesen.
  • BVerwG, 24.07.2025 - 1 C 2.24

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag hindert nicht die Verlängerung einer …

    Er muss in jedem Fall einräumen oder darf zumindest nicht bestreiten, in der Vergangenheit einer terroristischen Vereinigung angehört bzw. diese unterstützt zu haben (BVerwG, Urteil vom 28. November 2024 - 1 A 1.23 - juris Rn. 45 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26

    Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren

    Ob die gerichtliche Sachaufklärungspflicht es gebietet, dem Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen nachzukommen, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls zu beurteilen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2024 - 1 A 1.23 - juris Rn. 64 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; OVG NRW…, Urteil vom 03.08.2021 - 19 A 3046/20.A - juris Rn. 11; ferner zur Auslegung und Anwendung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO bei der Vernehmung von Auslandszeugen BVerfG…, Beschluss vom 24.08.2025 - 2 BvR 64/25 - juris Rn. 61 ff.).

    Demgegenüber ist die Zeugenvernehmung selbst dem Strengbeweisverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2024 - 1 A 1.23 - juris Rn. 64).

  • VG Stuttgart, 18.12.2025 - 4 K 7885/23

    Identitätsklärung; Stufenmodell; somalische Urkunden; Untersuchungsgrundsatz; …

    Der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend heranzuziehende § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, ermöglicht es zudem, einen Antrag auf Vernehmung eines Zeugen abzulehnen, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1/23 -, juris Rn. 63 und VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.03.2020 - 1 S 397/19 -, juris Rn. 96 ).

    Ob die gerichtliche Sachaufklärungspflicht es gebietet, einem Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen nachzukommen, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles zu beurteilen (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1.23 -, juris Rn. 64; BVerwG…, Urteil vom 29.03.2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 53; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.03.2020 - 1 S 397/19 -, juris Rn. 96 ).

    Insbesondere ist im Freibeweisverfahren auch zu ermitteln, ob und gegebenenfalls auf welche Weise und mit welchem (organisatorischen und zeitlichen) Aufwand der Zeuge geladen und vernommen werden kann (BVerwG, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1/23 -, juris Rn. 64).

    Die zeitlichen und organisatorische Aufwände können dabei auch nicht durch die von den Klägern angeregte Vernehmung der Zeugen im Wege einer Zeugenvernehmung per Bild- und Tonübertragung gem. § 102a Abs. 3 VwGO ausgeräumt werden, nachdem jedenfalls die Zeugenvernehmung im Ausland als Ausübung von Hoheitsgewalt zur Vermeidung von Souveränitätsverletzungen nur im Wege der Rechtshilfe möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1/23 -, juris Rn. 61 und OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 30.07.2025 - 10 D 40/15.NE -, juris Rn. 6; sowie bereits zur Videoverhandlung mit dem Ausland allgemein VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.12.2024 - 13 S 1456/24 -, juris Rn. 10 ).

  • OVG Bremen, 16.09.2026 - 2 LC 25/24

    Unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot nach Erlass einer …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Rahmen der Prüfung des § 58a AufenthG in den Fällen, in denen der Ausländer zwar nicht selbst ideologisch radikalisiert ist, er sich jedoch von Dritten in dem Wissen um deren ideologische Ziele für entsprechende Gewalthandlungen instrumentalisieren lässt oder sich in den Dienst einer terroristischen Vereinigung stellt und diese in dem Wissen um deren ideologische Radikalisierung bereitwillig durch die Begehung schwerer Straftaten unterstützt, ein erkennbares und glaubhaftes Abstandnehmen von diesem Handeln gefordert (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.05.2023 - 1 VR 1.23, juris Rn. 38; Urt. v. 28.11.2024 - 1 A 1/23, juris Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 13 LA 262/25

    ARB-Berechtigung; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ausweisung; Inhaftierung; …

    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2024 - BVerwG 1 A 1.23 -, juris Rn. 22;… Beschl. v. 9.12.2019 - BVerwG 1 B 74.19 -, juris Rn. 5;… Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 233 - juris Rn. 12 jeweils m.w.N.).

    Solche besonderen Umstände, die etwa in der Beurteilung psychischer Erkrankungen liegen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2024 - BVerwG 1 A 1.23 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 4.10.2012 - BVerwG 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, 233 - juris Rn. 12;… Beschl. v. 11.9.2015 - BVerwG 1 B 39.15 -, juris Rn. 12), sind hier entgegen der Auffassung des Klägers nicht gegeben.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2025 - 12 S 479/25

    Irak; Folgeantrag; Abschiebungsandrohung; Prüfungskompetenz der abschiebenden …

    Allerdings dürfen sie die Feststellung und Würdigung des wesentlichen strafrechtlichen Ergebnisses nicht ungeprüft übernehmen, sondern müssen sie sich die gebotene Überzeugungsgewissheit bilden, dass die Angriffe gegen die Entscheidung nicht geeignet sind, die strafgerichtliche Tatsachenfeststellung und -würdigung ernstlich in Frage zu stellen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1.23 -, juris Rn. 37).

    Allerdings dürfen sie die Feststellung und Würdigung des wesentlichen strafrechtlichen Ergebnisses nicht ungeprüft übernehmen werden, sondern müssen sie sich die gebotene Überzeugungsgewissheit bilden, dass die Angriffe gegen die Entscheidung nicht geeignet sind, die strafgerichtliche Tatsachenfeststellung und -würdigung ernstlich in Frage zu stellen (BVerwG, Urteil vom 28.11.2024 - 1 A 1.23 -, juris Rn. 37, …und Beschluss vom 17.05.2023 - 1 VR 1.23 -, juris Rn. 40).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2025 - 10 D 40/15

    Videoverhandlung; Bild- und Tonübertragung; Erörterungstermin; Mündliche …

  • BVerwG, 17.04.2026 - 1 B 5.26

    Abelehnung des Antrags auf PKH-Bewilligung mangels Erfolsaussichten der …

  • VG Gera, 17.06.2025 - 6 K 842/25

    Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG 2004; Anforderungen an ein …

  • VG Düsseldorf, 11.06.2025 - 27 K 7349/23

    Ausweisung des ehemaligen IS-Deutschland-Chefs rechtmäßig

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2025 - 11 S 644/25

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit assoziationsrechtlichem …

  • VGH Bayern, 24.02.2025 - 10 B 22.1728

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen Abschiebungsverbot gemäß § 60 …

  • VG Osnabrück, 20.03.2026 - 7 B 19/26

    Syrien; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbote; Folgeantrag; Verfolgung; Assad; …

  • VGH Bayern, 26.01.2026 - 10 CE 25.2440

    Einstweiliger Rechtsschutz (Beschwerde), fortbestehende Wiederholungsgefahr …

  • VG Freiburg, 12.03.2026 - A 5 K 4315/25
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2025 - 2 M 104/25

    Ausweisung

  • VGH Bayern, 27.11.2025 - 10 ZB 25.1911

    Verlustfeststellung, Gefahrenprognose

  • VGH Bayern, 21.05.2025 - 10 ZB 24.1988

    Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c AufenthG, nicht auszuschließende …

  • VG Freiburg, 15.08.2025 - 6 K 2261/22

    Abschiebungsverbot betreffend den Kosovo zugunsten eines multipel psychoreaktiv …

  • VG Berlin, 20.10.2025 - 38 K 75.23
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