Rechtsprechung
| BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesarbeitsgericht
Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit
- rechtsinformationen.bund.de
Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 5 S 4 BetrVG, § 111 S 3 Nr 1 BetrVG, § 112 Abs 1 S 2 BetrVG, § 112 Abs 5 BetrVG, § 123 InsO
Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit - IWW
§ 5 Abs. 1 BetrVG, § ... 21b BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 4, § 112 Abs. 5 BetrVG, § 112 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BetrVG, § 112 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 BetrVG, § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG, § 123 InsO, § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG, § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG, § 268 Abs. 3 HGB, § 112 Abs. 4 Satz 2 BetrVG, §§ 123, 124 InsO, § 124 InsO, § 1 Satz 1 InsO, § 123 Abs. 2 Satz 2 und 3 InsO, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 302 Abs. 1 AktG, § 826 BGB, § 139 BGB
- Wolters Kluwer
Darlegungspflicht des Arbeitgebers bei Anfechtung eines durch Einigungsstellenspruch aufgestellten Sozialplans wegen Überdotierung; Ermessensfehlerhaftigkeit eines Einigungsstellenspruchs; Wirtschaftliche Vertretbarkeit des Sozialplans für den einzelnen ...
- Betriebs-Berater
Sozialplan - Gemeinschaftsbetrieb - wirtschaftliche Vertretbarkeit
- Betriebs-Berater
Sozialplan - Gemeinschaftsbetrieb - wirtschaftliche Vertretbarkeit
- Betriebs-Berater
Sozialplan - Gemeinschaftsbetrieb - wirtschaftliche Vertretbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 139 ; AktG § 302 Abs. 1
Darlegungspflicht des Arbeitgebers bei Anfechtung eines durch Einigungsstellenspruch aufgestellten Sozialplans wegen Überdotierung; Ermessensfehlerhaftigkeit eines Einigungsstellenspruchs; Wirtschaftliche Vertretbarkeit des Sozialplans für den einzelnen ... - datenbank.nwb.de
Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozialplan für einen Gemeinschaftsbetrieb - und die Frage der wirtschaftlichen Vertretbarkeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wirtschaftliche Vertretbarkeit eines Sozialplans
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit eines durch Einigungsstellenspruch beschlossenen Sozialplans
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Sozialplanvolumen - (rechtliche) Grenzen der Sozialplandotierung
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
- LAG Hamm, 26.10.2021 - 7 TaBV 19/21
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Papierfundstellen
- NJW 2023, 3184
- ZIP 2023, 1384
- NZA 2023, 702
- NZI 2023, 595
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17
Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen …
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Da eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle keine rechtsgestaltende Wirkung hat, ist er zutreffend auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs gerichtet (vgl. BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 12 mwN).In ihr - als Ergebnis des Abwägungsvorgangs - muss eine Überschreitung der Ermessensgrenzen liegen (vgl. BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 18 mwN).
Im Rahmen billigen Ermessens muss sie unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls Leistungen zum Ausgleich oder zur Milderung wirtschaftlicher Nachteile vorsehen, dabei die Aussichten der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt und die Förderungsmöglichkeiten berücksichtigen sowie bei der Bemessung des Gesamtbetrags der Sozialplanleistungen darauf achten, dass der Fortbestand des Unternehmens oder die nach der Durchführung der Betriebsänderung verbleibenden Arbeitsplätze nicht gefährdet werden (§ 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG; vgl. BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 19 mwN).
Der wirtschaftlichen Vertretbarkeit des Sozialplans für den Arbeitgeber kommt - wie § 112 Abs. 5 Satz 1 BetrVG zeigt - lediglich eine Korrekturfunktion zu (BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 19; ausf. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - zu B III 2 c cc der Gründe, BAGE 111, 335).
Eine pauschalierende und typisierende Bewertung dieser wirtschaftlichen Nachteile ist daher zumeist unumgänglich (BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 22 mwN).
- BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 85/11
Sozialplan - Wirtschaftliche Vertretbarkeit
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Rn. 20 d) Ficht der Arbeitgeber den Einigungsstellenspruch wegen Überdotierung des Sozialplans an, hat er entweder darzulegen, dass dessen Regelungen zu einer Überkompensation der den Arbeitnehmern voraussichtlich entstehenden Nachteile führen und schon deshalb die Obergrenze des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verletzen oder dass sie die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit für das Unternehmen überschreiten (vgl. BAG 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 - Rn. 19; 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - zu B III 2 c dd der Gründe, BAGE 111, 335).Auch die Gesetzesmaterialien weisen nicht darauf hin, dass anstelle des Unternehmens auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns abzustellen ist (BAG 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 - Rn. 17 mwN).
Sogar in der Insolvenz sind Betriebsänderungen nach § 123 InsO sozialplanpflichtig (BAG 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 - Rn. 18 mwN).
Bei einer vollständigen Betriebsstilllegung besteht das Unternehmen - als Rechtsträger des Betriebs - jedoch grundsätzlich fort (vgl. BAG 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 - Rn. 18).
- BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03
Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Der wirtschaftlichen Vertretbarkeit des Sozialplans für den Arbeitgeber kommt - wie § 112 Abs. 5 Satz 1 BetrVG zeigt - lediglich eine Korrekturfunktion zu (…BAG 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 19; ausf. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - zu B III 2 c cc der Gründe, BAGE 111, 335).Rn. 20 d) Ficht der Arbeitgeber den Einigungsstellenspruch wegen Überdotierung des Sozialplans an, hat er entweder darzulegen, dass dessen Regelungen zu einer Überkompensation der den Arbeitnehmern voraussichtlich entstehenden Nachteile führen und schon deshalb die Obergrenze des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verletzen oder dass sie die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit für das Unternehmen überschreiten (…vgl. BAG 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 - Rn. 19; 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - zu B III 2 c dd der Gründe, BAGE 111, 335).
- BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Die Voraussetzungen für eine Analogie der Norm (vgl. hierzu BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 39;… 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149) liegen nicht vor. - BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Eine Auslegung, die sich hierüber hinwegsetzen würde, würde unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers eingreifen (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 73, BVerfGE 149, 126;… BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 38, BAGE 168, 360). - BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04
"TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum existenzvernichtenden Eingriff setzt die Haftung nach § 826 BGB ua. den Entzug von Vermögenswerten, die fehlende Kompensation oder Rechtfertigung des Vermögensentzugs und die dadurch hervorgerufene Insolvenz der Gesellschaft bzw. deren Vertiefung voraus (…vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 37, BAGE 144, 180; grundlegend BGH 16. Juli 2007 - II ZR 3/04 - Rn. 16 ff., 33, BGHZ 173, 246). - BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 35/18
Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Die Voraussetzungen für eine Analogie der Norm (…vgl. hierzu BAG 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 39; 17. Dezember 2019 - 1 ABR 35/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 169, 149) liegen nicht vor. - BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Rn. 52 (a) Ob sich aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in entsprechender Anwendung von § 302 Abs. 1 AktG bei der Festsetzung des Sozialplanvolumens ein Bemessungsdurchgriff auf das herrschende Unternehmen ergibt, kann dahinstehen (offengelassen auch in BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 38, BAGE 137, 203). - BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10
Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum existenzvernichtenden Eingriff setzt die Haftung nach § 826 BGB ua. den Entzug von Vermögenswerten, die fehlende Kompensation oder Rechtfertigung des Vermögensentzugs und die dadurch hervorgerufene Insolvenz der Gesellschaft bzw. deren Vertiefung voraus (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 638/10 - Rn. 37, BAGE 144, 180;… grundlegend BGH 16. Juli 2007 - II ZR 3/04 - Rn. 16 ff., 33, BGHZ 173, 246). - BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18
Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen
Auszug aus BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 28/21
Eine Auslegung, die sich hierüber hinwegsetzen würde, würde unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers eingreifen (…vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 73, BVerfGE 149, 126; BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 38, BAGE 168, 360). - BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08
Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung
- BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01
Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb
- BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17
Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers - …
- BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente - …
- BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung
- BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15
Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat
- BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80
Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten …
- LAG Hamm, 26.10.2021 - 7 TaBV 19/21
Sozialplan; Dotierung; wirtschaftliche Vertretbarkeit; "Sozialplan 0"
- ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
Sozialplan, Dotierung, wirtschaftliche Vertretbarkeit, "Sozialplan 0"
- BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21
Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung
Eine gerichtlich eingesetzte Einigungsstelle fasste am 18. Dezember 2019 einen Spruch über einen Sozialplan, den die Arbeitgeberinnen angefochten haben und dessen Unwirksamkeit mit Beschluss des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 - rechtskräftig festgestellt worden ist.Dieser noch offene Regelungsbedarf folgt jedenfalls aus der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Februar 2023 im Verfahren - 1 ABR 28/21 -.
- LAG Köln, 28.07.2023 - 9 TaBV 17/22 Bei einer vollständigen Betriebsstilllegung besteht das Unternehmen - als Rechtsträger des Betriebs - nämlich grundsätzlich fort (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 -, Rn. 35, juris; BAG…, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 -, Rn. 18, juris).
Die Regelung geht damit von der Annahme aus, dass Träger des von der Flugbetriebsänderung betroffenen Betriebs ein einziges Unternehmen ist, welches die finanziellen Lasten des Sozialplans zu tragen hat (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 -, Rn. 31, juris).
Auch die Gesetzesmaterialien zu der vergleichbaren Regelung in § 112 BetrVG weisen nicht darauf hin, dass anstelle des Unternehmens auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns abzustellen ist (BAG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 -, Rn. 29, juris; BAG…, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 ABR 85/11 -, Rn. 17, juris).
Für ihn müssen die Kosten des Sozialplans im Umfang seiner finanziellen Inanspruchnahme wirtschaftlich vertretbar sein (BAG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 -, Rn. 32, juris).
Rn. 43 (2.1) Ob sich aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in entsprechender Anwendung von § 302 Abs. 1 AktG bei der Festsetzung des Sozialplanvolumens überhaupt ein Bemessungsdurchgriff auf das herrschende Unternehmen ergeben kann, wird zwar überwiegend bejaht (etwa Ludwig/Hinze, NZA 2020, 1657, 1661; Ahrendt, RdA 2012, 340, 342; Gaul, DB 2004, 1498; 1502), das Bundesarbeitsgericht hat dies bislang jedoch ausdrücklich offengelassen (zuletzt BAG, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 -, Rn. 52, juris; zuvor BAG…, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 -, BAGE 137, 203-214, Rn. 38).
- BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 73/24
Sozialplanabfindung - Fälligkeit - Verzugszinsen
Entsprechend ist der Antrag auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht auf seine Aufhebung zu richten (vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 - Rn. 15, BAGE 180, 170;… 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 12 mwN).
- BAG, 20.05.2025 - 1 ABR 11/24
Tariflicher Einigungsstellenspruch - Anfechtung
Dagegen ist weder von Bedeutung, ob von der Einigungsstelle angenommene tatsächliche oder rechtliche Umstände zutreffen, noch kommt es darauf an, ob ihre weiteren Überlegungen frei von Fehlern sind oder eine erschöpfende Würdigung aller Umstände zum Inhalt haben (vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 - Rn. 18, BAGE 180, 170;… 7. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - Rn. 18 mwN). - BAG, 24.02.2026 - 1 ABR 23/25
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Unterlassungsanspruch
Der verbleibende Teil enthält ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung (vgl. dazu BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 - Rn. 54, BAGE 180, 170;… 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - Rn. 30, BAGE 153, 318). - BAG, 23.09.2025 - 1 ABR 20/24
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über tariflichen Zusatzurlaub für …
Da eine gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle keine rechtsgestaltende Wirkung hat, ist er zutreffend auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs gerichtet (BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 28/21 - Rn. 15 mwN, BAGE 180, 170).
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