Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55993
BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14 (https://dejure.org/2016,55993)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2016 - 1 ABR 59/14 (https://dejure.org/2016,55993)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 (https://dejure.org/2016,55993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,55993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung - arbeitsvertragliche Weisung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung - arbeitsvertragliche Weisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung - arbeitsvertragliche Weisung

  • IWW

    § 99 BetrVG, § ... 63 StGB, § 19 Abs. 3 MVollzG LSA, § 20 MVollzG LSA, § 72 Abs. 3 ArbGG, § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 645 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung; Eingliederung in den Betrieb als wesentliches Einstellungsmerkmal; Eingliederung in den Betrieb nur bei arbeitsvertraglichen Anweisungen durch den Arbeitgeber und/oder Auftraggeber

  • Betriebs-Berater

    Fremdpersonaleinsatz als Einstellung

  • bag-urteil.com

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung - arbeitsvertragliche Weisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung

  • datenbank.nwb.de

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung - arbeitsvertragliche Weisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdpersonaleinsatz - und die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zustimmungspflichtige Einstellung bei betriebsübergreifenden Weisungsstrukturen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 525
  • BB 2017, 756
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Rn. 24 aa) Eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 17 f. mwN).

    Rn. 25 bb) Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation hängt dabei von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 18) und ist nicht schon dann anzunehmen, wenn Personen im Betrieb des Auftraggebers tätig werden und ihre Dienstleistung oder das von ihnen zu erstellende Werk nach Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant oder detailliert beschrieben ist (vgl. BAG 25. Juni 1996 - 1 ABR 57/95 - zu II 1 der Gründe).

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat ( BAG 13. Mai 2014 - 1 ABR 50/12 - Rn. 19).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Bei diesen tätigkeits- und ablaufbezogenen Weisungen handelt es sich nicht - wie von der Arbeitgeberin angenommen - um dienstvertragsbezogene Anweisungen, die auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses entsprechend § 645 BGB dem Dienstnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilt werden können (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27), sondern um arbeitsvertragliche Weisungen.
  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Rn. 17 a) Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist das Gericht nicht befugt, über einen nicht geltend gemachten Anspruch zu entscheiden (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 20, BAGE 152, 240).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus …

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO ist im dritten Rechtszug auch ohne Rüge von Amts wegen zu beachten (vgl. BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 27 mwN).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Es genügen auch weder die enge räumliche Zusammenarbeit von Arbeitnehmern im Betrieb noch die Einweisung und Koordination des Fremdfirmeneinsatzes durch Beschäftigte des Betriebsinhabers oder der Umstand, dass die betreffende Tätigkeit bislang von Arbeitnehmern des Beschäftigungsbetriebs ausgeführt wurde und zu bestimmten Zeiten weiterhin durchgeführt wird (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 51/04 - Rn. 14 mwN).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, BAGE 135, 26).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 13, BAGE 126, 176).
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private …

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Es kommt darauf an, ob ihm Weisungsbefugnisse zustehen und er in diesem Sinn eine betriebsverfassungsrechtlich relevante (und sei es partielle) Arbeitgeberstellung einnimmt (BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 23).
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern …

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Der Betriebsinhaber muss diese Arbeitgeberfunktion wenigstens im Sinn einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - zu B I der Gründe).
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 82/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 82/13 - Rn. 19 mwN).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 4 TaBV 7/14

    Einsatz von Drittpersonal als Einstellung i. S. v. § 99 Abs 1 S 1 BetrVG

  • BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 57/95

    Übertragung von bisher durch Arbeitnehmer ausgeführten Arbeiten auf freie …

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Rn. 16 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vor, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 24 mwN).

    Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert nicht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeiten auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29).

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26 mwN).

    Unerheblich für die Annahme einer Eingliederung ist außerdem, wie häufig die zur Verwirklichung des Betriebszwecks durchgeführten Tätigkeiten erfolgen oder wieviel Zeit sie in Anspruch nehmen (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 29).

    Die in einem solchen Fall für eine Eingliederung erforderlichen Weisungsbefugnisse des Betriebsinhabers, durch die ihm eine betriebsverfassungsrechtlich relevante - und sei es nur partielle - Arbeitgeberstellung gegenüber dem Fremdpersonal zukommt (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 24 mwN), können nicht durch die bloße Bestellung des Fremdpersonals zum Vorgesetzten von schon betriebsangehörigen Arbeitnehmern ersetzt werden.

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (zum Rechtsbeschwerdeverfahren zuletzt BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26).
  • BAG, 23.09.2025 - 1 ABR 25/24

    Personelle Einzelmaßnahme - Einstellung - Matrixstrukturen

    Eingegliedert ist vielmehr, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 24;… 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 135, 26).

    Der Betriebsinhaber muss diese Arbeitgeberfunktion zumindest im Sinn einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 24; 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - zu B I der Gründe mwN).

    Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation hängt dabei von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab und ist nicht schon dann anzunehmen, wenn Personen im Betrieb des Auftraggebers tätig werden und ihre Dienstleistung oder das von ihnen zu erstellende Werk nach Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant oder detailliert beschrieben ist (BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 25 mwN).

    Dabei muss dem Inhaber des Betriebs und damit dem Arbeitgeber iSv. § 99 BetrVG - zumindest teilweise - ein für ein Arbeitsverhältnis typisches Weisungsrecht bezogen auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung ihr gegenüber zustehen (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 24 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht