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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 13.11.2023 | OVG Bremen, 16.02.2023

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18256
OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23 (https://dejure.org/2023,18256)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.07.2023 - 1 B 30/23 (https://dejure.org/2023,18256)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. Juli 2023 - 1 B 30/23 (https://dejure.org/2023,18256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 1 GastG SL, § 15 Abs 2 GewO, § 33c Abs 3 S 1 GewO, § 33f Abs 1 Nr 1 GewO, § 1 Abs 1 Nr 1 SpielV
    Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung für eine Schankwirtschaft zur Aufstellung von Geldspielgeräten; Rückforderung der hierüber ausgestellten Urkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessen; Geeignetheitsbestätigung; Geldspielgerät; Prägung; Widerruf; Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO und Rückforderung der hierüber ausgestellten Urkunde (§ 52 Satz 1 SVwVfG )

  • rechtsportal.de

    Ermessen; Geeignetheitsbestätigung; Geldspielgerät; Prägung; Widerruf; Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO und Rückforderung der hierüber ausgestellten Urkunde (§ 52 Satz 1 SVwVfG )

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 1 B 22.15

    Geeignetheit des Aufstellungsorts; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; …

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Rn. 19 Das Verwaltungsgericht hat als Maßstab für den zulässigen Aufstellungsort zutreffend geprüft, ob die Geldspielgeräte gemäß § 33c Abs. 3 Satz 1, § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 SpielV "in Räumen von Schank- und Speisewirtschaften aufgestellt wurden, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden" und diese Vorschriften im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30/91 - juris][Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30/91 - juris] und des Senats[Beschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris; siehe auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 23][Beschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris; siehe auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 23] dahingehend ausgelegt, dass die Räume vom Schank- und Speisebetrieb geprägt sein müssen, mithin die Verabreichung von Speisen oder Getränken eine nicht nur untergeordnete Rolle spielen darf (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SpielV), und dass - anders gewendet - das Spiel an den Geldspielgeräten lediglich Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtung sein muss.

    Rn. 21 Dabei dürfte zwar, wie die Antragsgegnerin geltend macht, für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Geeignetheitsbestätigung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich sein.[siehe im Einzelnen: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.10.2019 - 23 CS 18.2668 - juris Rn. 20][siehe im Einzelnen: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.10.2019 - 23 CS 18.2668 - juris Rn. 20] Die Antragsgegnerin verkennt in ihrer auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses im Dezember 2022 abstellenden Argumentation jedoch, dass das Widerspruchsverfahren nach Aktenlage noch anhängig ist und der Erlass des Widerspruchsbescheids (und damit die "letzte behördliche Entscheidung") noch aussteht.

    Nachdem sie durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Geeignetheitsbestätigung und der Anordnung des Sofortvollzugs nicht dargelegt hat, verstößt die Antragstellerin nunmehr gegen das Verbot des § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO, so dass ihr die Aufstellung der Spielgeräte gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO untersagt werden durfte.[vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - OVG 1 B 22/15 - juris Rn. 25][vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - OVG 1 B 22/15 - juris Rn. 25].

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2018 - 6 S 2610/17

    Anforderungen an den Aufstellungsort von Geldspielgeräten

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Rn. 19 Das Verwaltungsgericht hat als Maßstab für den zulässigen Aufstellungsort zutreffend geprüft, ob die Geldspielgeräte gemäß § 33c Abs. 3 Satz 1, § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 SpielV "in Räumen von Schank- und Speisewirtschaften aufgestellt wurden, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden" und diese Vorschriften im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30/91 - juris][Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30/91 - juris] und des Senats[Beschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris; siehe auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 23][Beschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris; siehe auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 23] dahingehend ausgelegt, dass die Räume vom Schank- und Speisebetrieb geprägt sein müssen, mithin die Verabreichung von Speisen oder Getränken eine nicht nur untergeordnete Rolle spielen darf (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SpielV), und dass - anders gewendet - das Spiel an den Geldspielgeräten lediglich Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtung sein muss.

    Sie ist auch einer wirtschaftlichen Bewertung zugänglich, die sich am Betriebskonzept orientiert.[VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 7 ff., 12 m.w.N.][VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 7 ff., 12 m.w.N.].

  • OVG Saarland, 07.09.2017 - 1 B 628/17

    Untersagung einer unerlaubten Spielhalle - Abgrenzung zu mehrere …

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Rn. 19 Das Verwaltungsgericht hat als Maßstab für den zulässigen Aufstellungsort zutreffend geprüft, ob die Geldspielgeräte gemäß § 33c Abs. 3 Satz 1, § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 SpielV "in Räumen von Schank- und Speisewirtschaften aufgestellt wurden, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden" und diese Vorschriften im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30/91 - juris][Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30/91 - juris] und des Senats[Beschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris; siehe auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 23][Beschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris; siehe auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 23] dahingehend ausgelegt, dass die Räume vom Schank- und Speisebetrieb geprägt sein müssen, mithin die Verabreichung von Speisen oder Getränken eine nicht nur untergeordnete Rolle spielen darf (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SpielV), und dass - anders gewendet - das Spiel an den Geldspielgeräten lediglich Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtung sein muss.

    Dabei hängt die Entscheidung, was im Vordergrund steht, und was nur eine untergeordnete Rolle spielt, von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, die sehr vielfältig sein können.[Senatsbeschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 8.11.2021 - 23 ZB 21.1799 -, juris Rn. 27: Gesamteindruck maßgeblich][Senatsbeschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris Rn. 10; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 8.11.2021 - 23 ZB 21.1799 -, juris Rn. 27: Gesamteindruck maßgeblich] Maßgeblich für die rechtliche Würdigung ist etwa, ob die Umstände die Einschätzung rechtfertigen, es handele sich nach den äußerlich erkennbaren Kriterien um eine Schankwirtschaft, in der lediglich ergänzend (Geld-)Spielgeräte aufgestellt sind.

  • OVG Saarland, 12.06.2017 - 1 B 53/17

    Unerlaubter Spielhallenbetrieb/Scheingastronomie

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Abgesehen davon, dass die durch das Verwaltungsgericht angesichts des Zuschnitts der Örtlichkeit zu Recht festgehaltene - und durch spielhallentypische Drehsessel untermauerte - optische Dominanz der Geldspielgeräte durch deren "Umzug" in den (vorderen) Bereich der Theke bloß dorthin verlagert wurde, ist aus Sicht des Senats fallbezogen zum einen von maßgeblicher Bedeutung, dass ein tragfähiges wirtschaftliches Gaststättenkonzept weiterhin weder dargetan noch sonst ersichtlich ist.[vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 12.6.2017 - 1 B 53/17 - juris Rn. 37][vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 12.6.2017 - 1 B 53/17 - juris Rn. 37] Der in Ansehung der für Gaststätten (sehr) moderaten Preise[etwa: 1 l Coca-Cola für 3 Euro, 0,25 l Rotwein für 2, 50 Euro, 0,2 l Vodka für 3 Euro; vgl. im Einzelnen die Ablichtung der Preisliste auf Bl. 16 der Verwaltungsakte][etwa: 1 l Coca-Cola für 3 Euro, 0,25 l Rotwein für 2, 50 Euro, 0,2 l Vodka für 3 Euro; vgl. im Einzelnen die Ablichtung der Preisliste auf Bl. 16 der Verwaltungsakte] nachvollziehbaren erstinstanzlichen Annahme, der aus dem Getränkeverkauf generierte Gewinn dürfte eher gering sein, vermochte die Antragstellerin mit ihrem pauschalen Verweis auf höhere Getränkekosten in Frankreich nichts Substantielles entgegenzusetzen.

    Demgegenüber kann - wie die angefochtene Entscheidung zu Recht betont - allein ein einziges Geldspielgerät im Verlauf einer Stunde einen Betrag von bis zu 60 Euro einbringen (vgl. § 13 Nr. 4 SpielV).[zu dieser Erwägung bereits: Beschluss des Senats vom 12.6.2017 - 1 B 53/17 - juris Rn. 39][zu dieser Erwägung bereits: Beschluss des Senats vom 12.6.2017 - 1 B 53/17 - juris Rn. 39] Dem entspricht es, dass der größere Teil der Örtlichkeit, der sich für eine Bewirtung der Gäste besonders anbieten würde, auch nach der "neuen" Raumaufteilung mit nur drei Tischen nebst Stühlen und damit recht "luftig" ausgestattet ist, und dass die Registrierkasse, mit der verkaufte Getränke (wohl) zu verbuchen wären, nach unbestrittener Darstellung der Antragsgegnerin "nicht verwendet" werden soll.

  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 8 TG 721/04

    Keine Anwendbarkeit des § 114 Abs 2 VwGO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; …

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Nach Erhebung des Widerspruchs und vor dessen Bescheidung können sowohl die Ausgangsbehörde - insbesondere im Abhilfeverfahren gemäß § 72 VwGO - als auch (nach Eintritt des Devolutiveffekts) die Widerspruchsbehörde (neue) Ermessenserwägungen anstellen.[vgl. etwa: Hessischer VGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 - juris Rn. 42][vgl. etwa: Hessischer VGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 - juris Rn. 42].
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Dass es sich bei dem Schutzgut des § 33c Abs. 3 GewO - Suchtprävention und -bekämpfung und Jugendschutz - um überragend wichtige Gemeinwohlziele handelt,[vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 - juris Rn. 159][vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 - juris Rn. 159] liegt auf der Hand.
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang …

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Rn. 33 Das Verwaltungsgericht hat demgegenüber in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[Urteil vom 24.1.1992 - 7 C 38/90 - juris Rn. 15, zum Widerruf einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang][Urteil vom 24.1.1992 - 7 C 38/90 - juris Rn. 15, zum Widerruf einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang] festgehalten, dass § 49 Abs. 2 SVwVfG der Gedanke zugrunde liegt, dass das öffentliche Interesse an der Beseitigung oder Änderung des Verwaltungsaktes in den dort geregelten Fällen im allgemeinen schwerer wiegt als das Interesse des Betroffenen am Bestand des Bescheids.
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. …

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Rn. 19 Das Verwaltungsgericht hat als Maßstab für den zulässigen Aufstellungsort zutreffend geprüft, ob die Geldspielgeräte gemäß § 33c Abs. 3 Satz 1, § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 SpielV "in Räumen von Schank- und Speisewirtschaften aufgestellt wurden, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden" und diese Vorschriften im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30/91 - juris][Beschluss vom 18.3.1991 - 1 B 30/91 - juris] und des Senats[Beschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris; siehe auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 23][Beschluss vom 7.9.2017 - 1 B 628/17 -, juris; siehe auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.2.2018 - 6 S 2610/17 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2017 - 1 B 22.15 - juris Rn. 23] dahingehend ausgelegt, dass die Räume vom Schank- und Speisebetrieb geprägt sein müssen, mithin die Verabreichung von Speisen oder Getränken eine nicht nur untergeordnete Rolle spielen darf (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SpielV), und dass - anders gewendet - das Spiel an den Geldspielgeräten lediglich Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtung sein muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Gerade dann, wenn (wie hier) wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und erkennbar zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 13 (Lebensmittelrecht); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.11.2017- 7 ME 91/17 - juris Rn. 34 (Untersagung des Betriebs einer Spielhalle)][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 13 (Lebensmittelrecht); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.11.2017- 7 ME 91/17 - juris Rn. 34 (Untersagung des Betriebs einer Spielhalle)].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 4 B 1360/15

    Untersagung der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ohne …

    Auszug aus OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23
    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falls bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen und die von der Behörde nicht erwogen worden sind, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor.[so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2019 - 1 N 56/19 - juris Rn. 16 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.5.2016 - 4 B 1360/15 - juris Rn. 21 ff., beide zum Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO][so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2019 - 1 N 56/19 - juris Rn. 16 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.5.2016 - 4 B 1360/15 - juris Rn. 21 ff., beide zum Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO].
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 1 N 56.19

    Schankwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit; Spielgeräte mit …

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 23 ZB 21.1799

    Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Spielgeräten mit …

  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 23 CS 18.2668

    Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten …

  • OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17

    Befreiung von dem Verbot von Verbundspielhallen; Abhängigkeit des Betriebs einer …

  • OVG Saarland, 07.08.2024 - 1 B 80/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums; Maßgeblichkeit der am …

    Er ist als Ausgangsbehörde gemäß § 72 VwGO zur Selbstkontrolle verpflichtet und von daher zu einer Nachbesserung der Begründung seiner Verfügung befugt[problematisch mag dabei sein, dass eine Anhörung zu der Auswechselung der Bescheidbegründung nicht erfolgt ist][problematisch mag dabei sein, dass eine Anhörung zu der Auswechselung der Bescheidbegründung nicht erfolgt ist]; nach Eintritt des Devolutiveffekts[ob eine Nichtabhilfeentscheidung inzwischen ergangen ist, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen][ob eine Nichtabhilfeentscheidung inzwischen ergangen ist, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen] wird die Widerspruchsbehörde - das behördliche Verfahren abschließend - über das Vorliegen der Voraussetzungen der geänderten Vorgaben des Fahrerlaubnisrechts zu entscheiden haben.[Beschluss des Senats vom 26.7.2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 36; HessVGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 -, juris Rn. 42][Beschluss des Senats vom 26.7.2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 36; HessVGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 -, juris Rn. 42].
  • OVG Saarland, 06.08.2024 - 1 B 67/24

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Versetzungsverfügung; innerdienstliche …

    Dieser anfängliche Begründungsmangel führt jedoch nicht zur formellen Rechtswidrigkeit der Versetzung, denn nach Erhebung des Widerspruchs und vor dessen Bescheidung können sowohl die Ausgangsbehörde - insbesondere etwa im Abhilfeverfahren gemäß § 72 VwGO - wie auf Grund des Devolutiveffekts auch die Widerspruchsbehörde ohne verfahrensrechtliche Beschränkung und deshalb unabhängig von der in § 114 Satz 2 VwGO eingeräumten Möglichkeit neue Ermessenserwägungen anstellen oder die bisherigen auswechseln und ergänzen.[vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 -, juris Rn. 42; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.7.2023 -1 B 30/23 -, juris Rn. 36; vgl. zu einer gänzlich fehlenden und auch durch die Widerspruchsbehörde nicht nachgeholten Ermessensbetätigung hinsichtlich der Zielschule VG Cottbus, Urteil vom 5.11.2009 - 5 K 1126/05 -, juris Rn. 47][vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 26.3.2004 - 8 TG 721/04 -, juris Rn. 42; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.7.2023 -1 B 30/23 -, juris Rn. 36; vgl. zu einer gänzlich fehlenden und auch durch die Widerspruchsbehörde nicht nachgeholten Ermessensbetätigung hinsichtlich der Zielschule VG Cottbus, Urteil vom 5.11.2009 - 5 K 1126/05 -, juris Rn. 47].
  • OVG Saarland, 28.10.2025 - 1 B 146/25

    Einzelfall einer erfolglosen Beschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz …

    Nach Erhebung des Widerspruchs und vor dessen Bescheidung können sowohl die Ausgangsbehörde - insbesondere im Abhilfeverfahren gemäß § 72 VwGO - als auch nach Eintritt des Devolutiveffekts die Widerspruchsbehörde ohne verfahrensrechtliche Beschränkung und deshalb unabhängig von der in § 114 Satz 2 VwGO eingeräumten Möglichkeit (neue) Ermessenserwägungen anstellen oder die bisherigen auswechseln und ergänzen.[vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.08.2024, 1 B 67/24, juris Rn. 18, und vom 26.07.2023, 1 B 30/23, juris Rn. 36, m.w.N.; ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 26.03.2004, 8 TG 721/04, juris Rn. 42][vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.08.2024, 1 B 67/24, juris Rn. 18, und vom 26.07.2023, 1 B 30/23, juris Rn. 36, m.w.N.; ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 26.03.2004, 8 TG 721/04, juris Rn. 42].
  • OVG Sachsen, 01.09.2025 - 6 B 34/25

    Widerruf der Geeignetheitsbestätigung des Aufstellorts von Geldspielgeräten; …

    Das entspricht der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 9. Oktober 2024 - 4 A 1698/20 -, juris Rn. 22; OVG Saarland, Beschl. v. 26. Juli 2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 20;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. November 2019 -1 N 56.19 -, juris Rn. 12 ff.;… VGH BW, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 6 S 2610/17 -, juris Rn. 12, vgl. für eine zumindest indizielle Anerkennung der Umsätze wohl auch OVG Bremen, Beschl. v. 12. Juli 2012 - 1 B 139/12 -, juris Rn. 12), die den Senat überzeugt, und kann von dem Antragsteller nicht mit dem Einwand infrage gestellt werden, er sei nicht verpflichtet, die Umsatzzahlen des Betriebs offenzulegen, um den gaststättentypischen Charakter darzulegen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36532
BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23 (https://dejure.org/2023,36532)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2023 - 1 B 30.23 (https://dejure.org/2023,36532)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2023 - 1 B 30.23 (https://dejure.org/2023,36532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsportal.de

    Subjektive Rechtsverletzung des Einzelnen als Folge allein aus der Weigerung eines Mitgliedstaats zur Rückübernahme von Dublin-Rückkehrern; Beachtliche Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer Verletzung von Art. 4 GRC

  • rechtsportal.de

    Subjektive Rechtsverletzung des Einzelnen als Folge allein aus der Weigerung eines Mitgliedstaats zur Rückübernahme von Dublin-Rückkehrern; Beachtliche Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer Verletzung von Art. 4 GRC

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    Rn. 9 Das vom Oberverwaltungsgericht angenommene Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat, die für Antragsteller die Gefahr einer unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC mit sich bringen (Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 VO(EU) Nr. 604/2013), schließt sowohl eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 RL 2013/32/EU (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 101) als auch eine Überstellung in diesen Mitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 87) aus.

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).

    Rn. 14 b. Vor der Bejahung einer Gefahr im Sinne des Art. 4 GRC ist das Gericht verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85, 90 ff.;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 38 f. m. w. N.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    Rn. 9 Das vom Oberverwaltungsgericht angenommene Vorliegen systemischer Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat, die für Antragsteller die Gefahr einer unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRC mit sich bringen (Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 VO(EU) Nr. 604/2013), schließt sowohl eine Unzulässigkeitsentscheidung nach Art. 33 RL 2013/32/EU (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim - Rn. 101) als auch eine Überstellung in diesen Mitgliedstaat (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 87) aus.

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93;… Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u. a. - Rn. 89 bis 91 und - C-163/17 - Rn. 93; Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. [ECLI:EU:C:2019:964], Omar u. a. - Rn. 39).

    Rn. 14 b. Vor der Bejahung einer Gefahr im Sinne des Art. 4 GRC ist das Gericht verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85, 90 ff.; Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u. a. - Rn. 38 f. m. w. N.).

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    In Art. 27 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013 wird zudem keine Beschränkung des Vorbringens genannt, auf das sich der Asylbewerber im Rahmen seines Rechtsmittels stützen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [ECLI:EU:C:2016:409], Ghezelbash - Rn. 36 und - C-155/15 [ECLI:EU:C:2016:410], Karim - Rn. 22).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-155/15

    Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    In Art. 27 Abs. 1 VO (EU) Nr. 604/2013 wird zudem keine Beschränkung des Vorbringens genannt, auf das sich der Asylbewerber im Rahmen seines Rechtsmittels stützen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juni 2016 - C-63/15 [ECLI:EU:C:2016:409], Ghezelbash - Rn. 36 und - C-155/15 [ECLI:EU:C:2016:410], Karim - Rn. 22).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16;… Beschluss vom 3. September 2018 - 1 B 41.18 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    Wollte man der Beschwerde die Rüge entnehmen, das Oberverwaltungsgericht habe sich zwar in seinen Obersätzen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union angeschlossen, zeige aber durch deren Anwendung auf den Einzelfall, dass es tatsächlich einen anderen Rechtssatz oder Maßstab zugrunde gelegt habe, vermag auch dies nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision - etwa in Anlehnung an die im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO anerkannte verdeckte Divergenz (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 36 Rn. 29 m. w. N.) - zu führen.
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung; …

  • BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18

    Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der …

  • BVerwG, 09.11.2009 - 3 B 21.09

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21

    Unzulässigkeit der Divergenzbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Stuttgart, 19.12.2025 - 6 K 13983/25

    Rechtsschutz gegen Zwangsgeld zur Durchsetzung einer baurechtlichen Verfügung; …

    Ist dies - wie im vorliegenden Fall - nicht erkennbar, erscheint die Heilung eines etwaigen Anhörungsmangels letztlich nur als Formsache, die keine Gewährung von Eilrechtsschutz rechtfertigt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2023 - 1 B 30.23 - NJW 2023, 2135 Rn. 15;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.04.2016 - 1 S 275/16 - juris Rn. 4 m.w.N.;… kritisch Hufen/Siegel, Fehler im Verwaltungsverfahren, 8. Aufl. 2025, Rn. 958; ausführlich zum Meinungsstand Lang, JA 2025, 45 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3164
OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23 (https://dejure.org/2023,3164)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.02.2023 - 1 B 30/23 (https://dejure.org/2023,3164)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - 1 B 30/23 (https://dejure.org/2023,3164)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein sofort vollziehbares Aufenthaltsverbot eines Fußballfans für Bereiche des Bremer Stadtgebietes zur Vermeidung von Straftaten im Zusammenhang mit Heimspielen des SV Werder Bremen; Erfordernis einer Gefahrenprognose im Hinblick auf die ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufenthaltsverbot für Bereiche des Bremer Stadtgebietes zur Vermeidung von Straftaten im Zusammenhang mit Heimspielen des SV Werder Bremen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Polizei- und Ordnungsrecht; §§ 28, 45 VwVfG

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2135
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten …

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Die Tatsachen müssen geeignet sein, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung der Straftat zu begründen, wobei der Grad der gebotenen Wahrscheinlichkeit von der Wertigkeit der im Einzelfall zu schützenden Rechtsgüter abhängt (…vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16, juris Rn. 32 m.w.N.; VGH BW, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16, juris Rn. 46).

    Insbesondere wenn Tatsachen aus der jüngeren Zeit vorliegen, können weiter zurückliegende Tatsachen für die Prognosestellung ergänzend zu berücksichtigen sein (vgl. insgesamt zum Vorstehenden VGH BW, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16, juris Rn. 49 und 50;… NdsOVG, Urt. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16, juris Rn. 34 und 36, jeweils m.w.N.;… OVG NRW, Beschl. v. 22.04.2016 - 5 B 459/16, juris Rn. 9).

    Diese Nachteile stehen aber nicht außer Verhältnis zu dem mit dem Aufenthaltsverbot beabsichtigten Erfolg des Schutzes von Leib und Leben und damit von Rechtsgütern besonders hohen Ranges vor schwerwiegenden Gefahren und unter Umständen dauerhaften, irreversiblen Schäden (vgl. VGH BW, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16, juris Rn. 76).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017 …

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Die Tatsachen müssen geeignet sein, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Begehung der Straftat zu begründen, wobei der Grad der gebotenen Wahrscheinlichkeit von der Wertigkeit der im Einzelfall zu schützenden Rechtsgüter abhängt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16, juris Rn. 32 m.w.N.;… VGH BW, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16, juris Rn. 46).

    Insbesondere wenn Tatsachen aus der jüngeren Zeit vorliegen, können weiter zurückliegende Tatsachen für die Prognosestellung ergänzend zu berücksichtigen sein (…vgl. insgesamt zum Vorstehenden VGH BW, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16, juris Rn. 49 und 50; NdsOVG, Urt. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16, juris Rn. 34 und 36, jeweils m.w.N.;… OVG NRW, Beschl. v. 22.04.2016 - 5 B 459/16, juris Rn. 9).

    Zum anderen bewirkt die Berücksichtigung dieser ergänzend vorgetragenen Sachverhalte auch keine Beeinträchtigung der Rechtsverteidigung des Antragstellers (…vgl. zum Nachschieben von Gründen im gerichtlichen Verfahren u.a. Gerhardt, in: Schoch/Schneider, VwGO , 43. EL 2022, § 114 Rn. 261; NdsOVG, Urt. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16, juris Rn. 50).

  • OVG Bremen, 10.02.2010 - 1 B 30/10

    Aufenthaltsverbot gegen Angehörige der Fußball-Ultraszene - Aufenthaltsverbot; …

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Für die Prognose in Hinblick auf die Begehung von Straftaten durch gewaltbereite Fußballfans hat der Senat bereits festgestellt, dass weder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten gewaltbereiten Gruppe noch Eintragungen in polizeilichen Informationssystemen, z. B. der Datei "Gewalttäter Sport", für sich gesehen ausreichend sind, um die erforderliche Gefahrenprognose zu begründen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.02.2010 - 1 B 30/10, juris Rn. 10 ff.;… ebenso NdsOVG, a.a.O., Rn. 34;… Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, juris Rn. 12).

    Sie suchen nicht von vornherein die gewalttätige Auseinandersetzung, sind aber zur Ausübung von Gewalt bereit (so bereits OVG Bremen, Beschl. v. 10.02.2010 - 1 B 30/10, juris Rn. 11 ff. unter Hinweis auf eine Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2016 - 5 B 459/16

    Erteilung eines Bereichsbetretungsverbots und Aufenthaltsverbots bei …

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Insbesondere wenn Tatsachen aus der jüngeren Zeit vorliegen, können weiter zurückliegende Tatsachen für die Prognosestellung ergänzend zu berücksichtigen sein (…vgl. insgesamt zum Vorstehenden VGH BW, Urt. v. 18.05.2017 - 1 S 1193/16, juris Rn. 49 und 50;… NdsOVG, Urt. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16, juris Rn. 34 und 36, jeweils m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 22.04.2016 - 5 B 459/16, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Die Anhörungspflicht schließt vielmehr ein, dass die Behörde etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.1985 - 1 C 22.81, juris Rn. 18;… Huck/Müller, VwVfG , 3. Aufl., § 45 Rn. 8 m.w.N.;… Emmenegger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, 2. Aufl., § 45 Rn. 111; a. A. wohl BVerwG, Urt. v. 14.08.1982 - 3 C 46.81, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Die Anhörungspflicht schließt vielmehr ein, dass die Behörde etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.1985 - 1 C 22.81, juris Rn. 18;… Huck/Müller, VwVfG , 3. Aufl., § 45 Rn. 8 m.w.N.;… Emmenegger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, 2. Aufl., § 45 Rn. 111;… a. A. wohl BVerwG, Urt. v. 14.08.1982 - 3 C 46.81, juris Rn. 38).
  • OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans; …

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Erforderlich sind also konkrete belegbare Ereignisse (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.09.2008 - 1 A 161/06, NordÖR 2009, 42 ).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 11 ME 172/06

    Rechtmäßigkeit einer auf eine polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage …

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Für die Prognose in Hinblick auf die Begehung von Straftaten durch gewaltbereite Fußballfans hat der Senat bereits festgestellt, dass weder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten gewaltbereiten Gruppe noch Eintragungen in polizeilichen Informationssystemen, z. B. der Datei "Gewalttäter Sport", für sich gesehen ausreichend sind, um die erforderliche Gefahrenprognose zu begründen (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.02.2010 - 1 B 30/10, juris Rn. 10 ff.;… ebenso NdsOVG, a.a.O., Rn. 34; Beschl. v. 14.06.2006 - 11 ME 172/06, juris Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 3 Bs 218/05

    Die auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO beruhende sofortige Vollziehbarkeit eines …

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Sofern eine Anhörung gem. § 28 Abs. 1 BremVwVfG hier noch nicht stattgefunden hat, kann diese gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BremVwVfG noch wirksam nachgeholt werden und führt deshalb zu keiner abweichenden Beurteilung der Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.05.2019 - 11 ME 189/19, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 943 ; OVG Hamburg, NVwZ-RR 2007, 364 ;… Külpmann, in: Finkelnburg u.a., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 956;… Kopp/Ramsauer, VwVfG , 22. Aufl., § 45 Rn. 37 mit der Einschränkung, dass etwas anderes gelten müsse, wenn die ernsthafte Möglichkeit bestehe, dass das Ergebnis des Verfahrens ohne den Fehler anders ausgefallen wäre).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19

    "Migration tötet"; allgemeine Interessenabwägung; Anhörung; Heilung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23
    Sofern eine Anhörung gem. § 28 Abs. 1 BremVwVfG hier noch nicht stattgefunden hat, kann diese gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BremVwVfG noch wirksam nachgeholt werden und führt deshalb zu keiner abweichenden Beurteilung der Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.05.2019 - 11 ME 189/19, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 943 ; OVG Hamburg, NVwZ-RR 2007, 364 ;… Külpmann, in: Finkelnburg u.a., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 956;… Kopp/Ramsauer, VwVfG , 22. Aufl., § 45 Rn. 37 mit der Einschränkung, dass etwas anderes gelten müsse, wenn die ernsthafte Möglichkeit bestehe, dass das Ergebnis des Verfahrens ohne den Fehler anders ausgefallen wäre).
  • VGH Hessen, 21.07.2015 - 1 B 460/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Versetzungsbewerbers

  • VG Köln, 19.01.2022 - 20 L 82/23
  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …

    Der Senat lässt darüber hinaus in mittlerweile ständiger Rechtsprechung für die Unbeachtlichkeit eines Anhörungsmangels im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die bloße Möglichkeit der Heilung nach § 45 Abs. 2 Nr. 3 BremVwVfG durch Nachholen der Anhörung im Widerspruchsverfahren nicht ausreichen (…vgl. Beschl. v. 14.07.2022 - 2 B 79/22, juris Rn. 35;… Beschl. v. 08.06.2020 - 2 B 86/20, juris Rn. 9; a.A. OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2023 - 1 B 30/23, juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 20.07.2026 - 1 B 151/26

    Beschwerdeverfahren - Widerruf einer Erlaubnis nach § 33c GewO - …

    Sofern eine Anhörung noch nicht stattgefunden hat, kann diese gemäß § 1 BremVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG noch wirksam nachgeholt werden und führt deshalb zu keiner abweichenden Beurteilung der Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2023 - 1 B 30/23, juris Rn. 13;… NdsOVG, Beschl. v. 24.05.2019 - 11 ME 189/19, juris Rn. 4).

    Der Begriff des "verwaltungsgerichtlichen Verfahrens" im Sinne des § 1 BremVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 2 VwVfG meint dabei das Hauptverfahren, nicht das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2023 - 1 B 30/23, juris Rn. 15).

  • OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 250/24

    Abfallrechtliche Ordnungsverfügung gegen den Eigentümer mehrerer mit Mietobjekten …

    Ein solches Nachschieben von Gründen ist grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren zulässig (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2023 - 1 B 30/23, juris Rn. 27;… zur Zulässigkeit neuen Vorbringens im Beschwerdeverfahren vgl. Beschl. v. 11.04.2023 - 1 B 295/22, juris Rn. 21 …sowie Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 9; Berkemann, DVBl. 2021, 559 ff.) Damit ist allerdings kein uneingeschränktes Nachschieben von Ermessenserwägungen eröffnet, insbesondere nicht deren vollständige Nachholung oder Auswechslung, sondern nur die Ergänzung einer zumindest ansatzweise bereits vorhandenen Ermessensentscheidung.
  • OVG Hamburg, 17.04.2025 - 4 Bs 165/24

    Straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit des Digital out of home

    Rn. 22 Sofern eine Anhörung nach § 28 Abs. 1 HmbVwVfG zu der beabsichtigten Behördenentscheidung nicht stattgefunden hat, kann diese gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 HmbVwVfG hier noch wirksam nachgeholt werden und führt deshalb zu keiner abweichenden Beurteilung der Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 25.4.2023, 4 Bs 144/22 , juris Rn. 15 ; OVG Bremen, Beschl. v. 16.2.2023, 1 B 30/23, juris Rn. 13 ff.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2019, 11 ME 189/19, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 943;… Külpmann, in: Finkelnburg u.a., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 956;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 25. Aufl. 2024, § 45 Rn. 37 mit der Einschränkung, dass etwas anderes gelten müsse, wenn die ernsthafte Möglichkeit bestehe, dass das Ergebnis des Verfahrens ohne den Fehler anders ausgefallen wäre).
  • OVG Bremen, 10.12.2025 - 1 LC 397/24

    "bekannt und bewährt"; Anschlussberufung; Auswahlkriterium; …

    Das Nachschieben von Ermessenserwägungen ist zulässig, wenn die Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene in seiner Rechtsverteidigung nicht beeinträchtigt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 C 46.12, juris Rn. 31 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2023 - 1 B 30/23, juris Rn. 27;… NdsOVG, Urt. v. 26.04.2018 - 11 LC 288/16, juris Rn. 50;… Couzinet/Weiß, in: NK- VwVfG , 3. Aufl. 2025, § 39 Rn. 96 sowie Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO , 48. EL 2025, § 114 Rn. 261).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2025 - 4 MB 13/25

    Tierschutz; Anordnung der Fortnahme und pflegliche Unterbringung

    Mangels Erledigung kann eine ordnungsgemäße, ihre Funktion erfüllende Anhörung vorliegend gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 3 LVwG noch mit heilender Wirkung nachgeholt werden, etwa im noch anhängigen Widerspruchsverfahren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. Juni 2008 - OVG 1 S 36.08 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 11 ME 189/19 -, juris Rn. 4; VGH München…, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 23 CS 20.383 -, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 15; OVG Greifswald…, Beschluss vom 24. Februar 2023 - 1 M 13/23 OVG -, juris Rn. 23).
  • VG Bremen, 12.05.2026 - 5 V 460/26

    Widerruf einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten - Heilung …

    Eine zu Unrecht unterbliebene Anhörung (§ 1 BremVwVfG i.V.m. § 28 Abs. 1 VwVfG) allein würde ob der noch bestehenden Möglichkeit einer Heilung (§ 1 BremVwVfG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG) ohnehin nicht zum Erfolg des Eilantrags führen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2023 - 1 B 30/23 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 05.08.2024 - 1 W-VR 19.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …

    Dieser Umstand lässt es nicht als gerechtfertigt erscheinen, die Erfolgsaussichten in der Hauptsache in einem Eilverfahren zu Gunsten des Antragstellers zu bewerten und eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung allein aus diesem Grunde anzuordnen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 1 B 30/23 - NJW 2023, 2135 Rn. 13).
  • VG Stuttgart, 19.12.2025 - 6 K 13983/25

    Rechtsschutz gegen Zwangsgeld zur Durchsetzung einer baurechtlichen Verfügung; …

    Ist dies - wie im vorliegenden Fall - nicht erkennbar, erscheint die Heilung eines etwaigen Anhörungsmangels letztlich nur als Formsache, die keine Gewährung von Eilrechtsschutz rechtfertigt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2023 - 1 B 30.23 - NJW 2023, 2135 Rn. 15;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.04.2016 - 1 S 275/16 - juris Rn. 4 m.w.N.;… kritisch Hufen/Siegel, Fehler im Verwaltungsverfahren, 8. Aufl. 2025, Rn. 958; ausführlich zum Meinungsstand Lang, JA 2025, 45 ff. m.w.N.).
  • OVG Bremen, 24.11.2023 - 1 LA 271/22

    Heilung; Nachholung der Anhörung; Berufungszulassungsverfahren (erfolglos)

    Die Heilung des Anhörungsfehlers im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 3 BremVwVfG setzt voraus, dass die nachträgliche Anhörung formell ordnungsgemäß erfolgt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.02.2023 - 1 B 30/23, juris Rn. 15 m.w.N.;… Emmenegger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, 2. Aufl. 2019, § 45 Rn. 111).
  • VG Minden, 28.02.2025 - 11 L 400/25
  • VG Minden, 25.02.2026 - 4 L 1426/25
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