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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5843
BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21 (https://dejure.org/2022,5843)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2022 - 1 B 83.21 (https://dejure.org/2022,5843)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 (https://dejure.org/2022,5843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3; EMRK Art. 3; GRC Art. 4
    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte Schutzberechtigte in Italien, Verfahrensrüge, Grundsatzrüge, "verdeckte" Divergenz

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unbegründete Beschwerde; mangelnde Existenzsicherung für anerkannte Schutzberechtigte in Italien; Verfahrensrüge; Grundsatzrüge; "verdeckte" Divergenz

  • doev.de PDF

    Darlegung einer Divergenzrüge

  • milo.bamf.de

    VwGO, § 132 Abs 2; VwGO, § 133 Abs 3; MRK, Art 3; EUGrdRCh, Art 4
    Somalia: Dublin Italien: Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte Schutzberechtigte in Italien, Verfahrensrüge, Grundsatzrüge, "verdeckte" Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die Amtsaufklärungspflicht; Drohen von Nachteilen gegenüber Rückkehrern nach Italien, unabhängig von einer besonderen Vulnerabilität, nach einer Gewährung internationalen Schutzes

  • datenbank.nwb.de

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte Schutzberechtigte in Italien, Verfahrensrüge, Grundsatzrüge, "verdeckte" Divergenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 476
 
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Wird zitiert von ... (136)Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    Rn. 12 2.1 Im Zusammenhang mit der Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK ist stets von dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten auszugehen, der im Unionsrecht fundamentale Bedeutung hat, da er die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglicht, und der von jedem Mitgliedstaat verlangt, dass dieser, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 81 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 84).

    Damit gilt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die widerlegliche Vermutung, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 82 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 85).

    Diese Vermutung beansprucht nur dann keine Geltung, wenn systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in einem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass die betreffende Person im Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85 und 88 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 86 f.).

    Verfügt das Gericht über Angaben, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem betreffenden Mitgliedstaat nachzuweisen, so ist es verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 90 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 88).

    Diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass sich eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 91 f. m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 89 f. …und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 [ECLI:EU:C:2019:964], Hamed und Omar - Rn. 39).

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren sich diese Person in einer solch schwerwiegenden Lage befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 93 und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 91 …und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 - Rn. 39).

    "ob unter Berücksichtigung der vom EuGH [Rs. C-297/17 (Ibrahim u.a.) und Rs. C-163/17 (Jawo)] in seinen Urteilen vom 19.03.2019 aufgestellten Maßstäben anzunehmen sei, dass allen Rückkehrern nach Italien, unabhängig von einer besonderen Vulnerabilität, dort nach einer Gewährung internationalen Schutzes derartige Nachteile drohen, dass dies einen Verstoß gegen Art. 4 GRC/Art. 3 EMRK darstellen kann".

  • EuGH, 19.09.2017 - C-438/17

    Magamadov - Beschleunigtes Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    Rn. 12 2.1 Im Zusammenhang mit der Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK ist stets von dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten auszugehen, der im Unionsrecht fundamentale Bedeutung hat, da er die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ermöglicht, und der von jedem Mitgliedstaat verlangt, dass dieser, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 [ECLI:EU:C:2019:218], Jawo - Rn. 81 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 [ECLI:EU:C:2019:219], Ibrahim u.a. - Rn. 84).

    Damit gilt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die widerlegliche Vermutung, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 82 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 85).

    Diese Vermutung beansprucht nur dann keine Geltung, wenn systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in einem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass die betreffende Person im Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 85 und 88 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 86 f.).

    Verfügt das Gericht über Angaben, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem betreffenden Mitgliedstaat nachzuweisen, so ist es verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 90 m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 88).

    Diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass sich eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 91 f. m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 89 f. …und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 [ECLI:EU:C:2019:964], Hamed und Omar - Rn. 39).

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren sich diese Person in einer solch schwerwiegenden Lage befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 93 und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 91 …und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 - Rn. 39).

    Rn. 13 Diese Schwelle der Erheblichkeit kann in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen, hinsichtlich derer die Feststellung, sie seien vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängig und befänden sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not, im Lichte des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens grundsätzlich gesteigerten Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Vereinbarkeit der Behandlung solcher Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere aus Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK, unterliegt (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 93; BVerwG…, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 20 und 23).

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    Rn. 13 Diese Schwelle der Erheblichkeit kann in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen, hinsichtlich derer die Feststellung, sie seien vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängig und befänden sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not, im Lichte des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens grundsätzlich gesteigerten Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Vereinbarkeit der Behandlung solcher Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere aus Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK, unterliegt (EuGH…, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 93; BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 20 und 23).

    So kann etwa der Umstand, dass der betreffenden Person bezogen auf die Unterkunft ein Schlafplatz in einer von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen oder Privatpersonen gestellten Notunterkunft oder in einer staatlich geduldeten "informellen Siedlung" zur Verfügung steht, genügen, sofern die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (so auch VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 22).

    Rn. 19 Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass es sich angesichts der Bemühungen der Europäischen Union und ihres Mitgliedstaats Italien zur Bekämpfung von Schwarzarbeit von vornherein verbiete, diese dadurch zu untergraben, dass Asylsuchende auf die Möglichkeit verwiesen würden, in Italien zur Sicherung des Existenzminimums - verbotene - Schwarzarbeit aufzunehmen (vgl. insoweit differenzierter VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 12 f.; zu der Obliegenheit, eine Verletzung des Art. 4 GRC durch alle zumutbaren Anstrengungen zur Erzielung von Erwerbseinkommen abzuwenden, s.a. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 23).

    Rn. 25 3.1 Die Maßstabsfrage, ob eine Tätigkeit im Bereich der "Schattenwirtschaft" auch dann (normativ) zumutbar (BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris) ist, wenn sie rechtlich grenzwertig oder illegal ist, sie indes nicht effektiv oder in Bezug auf die dort Tätigen verfolgt wird und in dem Sinne "landesüblich" ist, als sie einen mehr als unwesentlichen Teil der Ökonomie dieses Staates bildet, ist im Ansatz eine klärungsfähige, der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts vorgelagerte Rechtsfrage.

    Sie macht allein geltend, das Oberverwaltungsgericht habe den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (u.a. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 17) vorgegebenen Maßstab, "wann systemische oder allgemeine oder bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen [bei einer Rücküberstellung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union] unter Art. 4 GRC fallen, wenn sie die besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen", abweichend angewandt und sich dabei weniger von den "harten" Maßstäben des Gerichtshofs der Europäischen Union, sondern "eher von dem Bild eines bürgerlichen Lebens" leiten lassen, das Flüchtlinge in Italien nur schwer erreichen könnten.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21

    Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw. …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    So kann etwa der Umstand, dass der betreffenden Person bezogen auf die Unterkunft ein Schlafplatz in einer von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen oder Privatpersonen gestellten Notunterkunft oder in einer staatlich geduldeten "informellen Siedlung" zur Verfügung steht, genügen, sofern die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 10; vgl. ferner BVerwG…, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 22).

    Rn. 19 Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass es sich angesichts der Bemühungen der Europäischen Union und ihres Mitgliedstaats Italien zur Bekämpfung von Schwarzarbeit von vornherein verbiete, diese dadurch zu untergraben, dass Asylsuchende auf die Möglichkeit verwiesen würden, in Italien zur Sicherung des Existenzminimums - verbotene - Schwarzarbeit aufzunehmen (vgl. insoweit differenzierter VGH Mannheim, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 - juris Rn. 12 f.; zu der Obliegenheit, eine Verletzung des Art. 4 GRC durch alle zumutbaren Anstrengungen zur Erzielung von Erwerbseinkommen abzuwenden, s.a. BVerwG…, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 3.21 - juris Rn. 23).

  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    Für die Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) einer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), mit der eine Abweichung in der Sache geltend gemacht wird, die Vorinstanz habe sich zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen, bei der Anwendung auf den Einzelfall aber einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt (sog. verdeckte Divergenz, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.), müssen "verdeckte" Rechtssätze in der Beschwerde so deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der divergierenden Entscheidung herausgearbeitet werden, dass unzweifelhaft feststeht, welcher Rechtssatz aufgestellt bzw. zugrunde gelegt wurde (im Sinne eines Beruhens, vgl. BAG…, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136 = juris, Rn. 9; ferner BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488 = juris Rn. 14).

    Für die Darlegung einer derartigen Divergenz müssen "verdeckte" Rechtssätze in der Beschwerde so deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der divergierenden Entscheidung herausgearbeitet werden, dass unzweifelhaft feststeht, welcher Rechtssatz aufgestellt bzw. zugrunde gelegt wurde (im Sinne eines Beruhens, vgl. BAG…, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136 = juris Rn. 9; ferner BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488 = juris Rn. 14).

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    Für die Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) einer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), mit der eine Abweichung in der Sache geltend gemacht wird, die Vorinstanz habe sich zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen, bei der Anwendung auf den Einzelfall aber einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt (sog. verdeckte Divergenz, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.), müssen "verdeckte" Rechtssätze in der Beschwerde so deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der divergierenden Entscheidung herausgearbeitet werden, dass unzweifelhaft feststeht, welcher Rechtssatz aufgestellt bzw. zugrunde gelegt wurde (im Sinne eines Beruhens, vgl. BAG, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136 = juris, Rn. 9; ferner BFH…, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488 = juris Rn. 14).

    Für die Darlegung einer derartigen Divergenz müssen "verdeckte" Rechtssätze in der Beschwerde so deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der divergierenden Entscheidung herausgearbeitet werden, dass unzweifelhaft feststeht, welcher Rechtssatz aufgestellt bzw. zugrunde gelegt wurde (im Sinne eines Beruhens, vgl. BAG, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136 = juris Rn. 9; ferner BFH…, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488 = juris Rn. 14).

  • BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05

    Begriff der politischen Verfolgung auf Grund der sexuellen Veranlagung eines …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    Für die Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) einer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), mit der eine Abweichung in der Sache geltend gemacht wird, die Vorinstanz habe sich zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen, bei der Anwendung auf den Einzelfall aber einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt (sog. verdeckte Divergenz, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.), müssen "verdeckte" Rechtssätze in der Beschwerde so deutlich aus dem gedanklichen Zusammenhang der divergierenden Entscheidung herausgearbeitet werden, dass unzweifelhaft feststeht, welcher Rechtssatz aufgestellt bzw. zugrunde gelegt wurde (im Sinne eines Beruhens, vgl. BAG…, Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136 = juris, Rn. 9; ferner BFH…, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488 = juris Rn. 14).

    Sie kann allenfalls bei einer Abweichung in der Sache vorliegen, wenn sich die Vorinstanz zwar in ihren Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch entsprechende Wiedergabe angeschlossen hat, die Anwendung auf den Einzelfall aber zeigt, dass sie trotzdem einen anderen Rechtssatz oder Maßstab tatsächlich zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 Rn. 4 ff.).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    Diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass sich eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (…EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 91 f. m.w.N. und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 89 f. und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 [ECLI:EU:C:2019:964], Hamed und Omar - Rn. 39).

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren sich diese Person in einer solch schwerwiegenden Lage befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-163/17 - Rn. 93 und - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 - Rn. 91 und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 und C-541/17 - Rn. 39).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 1 B 134.06

    Zulässiger Gegenstand einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    Ob das Gericht auf einer zu schmalen Tatsachengrundlage entschieden hat (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), ist grundsätzlich eine dem materiellen Recht zuzuordnende Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung, auf die eine Verfahrensrüge nicht gestützt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48 Rn. 4).

    Die Beschwerde gibt keinen Anlass zur Vertiefung der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verzicht auf eine sich aufdrängende Sachverhaltsaufklärung einen Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO bewirkt und welche Darlegungsanforderungen insoweit zu stellen sind (siehe dazu BVerwG, Beschlüsse vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275, vom 9. November 2006 - 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48, vom 2. Mai 2012 - 10 B 10.12 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 65…, vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6 …und vom 5. März 2018 - 1 B 155.17 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass das wirtschaftliche Existenzminimum immer dann gesichert ist, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - juris Rn. 5 und vom 17. Mai 2006 - 1 B 100.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 328 Rn. 11; vgl. in anderem Zusammenhang ferner EuGH, Urteil vom 2. Oktober 2019 - C-93/18 [ECLI:EU:C:2019:809], Bajratari - Rn. 48; BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 27.19 - Buchholz 451.902 Europ.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie …

  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; …

  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist, …

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 B 7.19

    Wehrdienstentziehung Syrien

  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …

  • BVerwG, 29.03.2019 - 5 BN 1.18

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14

    Schicksal des vorläufigen Aufenthaltsrechts bei Antragsablehnung; zum zumutbaren …

  • BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19

    Anspruch auf wasserrechtliche Auflagen für den Betrieb einer Fischzuchtanlage zum …

  • BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97

    Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2021 - 11 A 1674/20

    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW: Aus Italien nach Deutschland …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht; …

  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

  • BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17

    Zurückverweisung wegen Fehlens einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die …

  • BVerwG, 23.11.2011 - 10 B 32.11

    Asylrechtsstreit; unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines …

  • BVerwG, 02.05.2012 - 10 B 10.12

    Aufklärungsrüge; Entscheidung auf nicht hinreichender Tatsachengrundlage; …

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …

  • BVerwG, 22.12.2014 - 2 B 55.14

    Hinwendung zum Lehrerberuf

  • BVerwG, 19.12.2024 - 1 C 3.24

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation in Italien für …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann es für nichtvulnerable Schutzberechtigte insoweit genügen, wenn dem Schutzberechtigten ein Schlafplatz in einer von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen oder Privatpersonen gestellten Notunterkunft oder in einer staatlich geduldeten "informellen Siedlung" zur Verfügung steht, sofern die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 [ECLI:DE:BVerwG:2022:190122B1B83.21.0] - juris Rn. 14; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 [ECLI:DE:VGHBW:2021:1108.A4S2850.21.00] - Rn. 10).
  • VG Gera, 12.12.2024 - 6 K 1178/24

    Dublin-Überstellung nach Italien; Wiederaufnahmebereitschaft

    Hieraus folgt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die widerlegliche Vermutung, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.).

    Rn. 53 Diese Vermutung beansprucht nur dann keine Geltung, wenn systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in einem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen belegte Gründe für die Annahme geben, dass die betreffende Person im Zeitpunkt der Überstellung - während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss - einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.).

    Verfügt das Gericht über Angaben, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem betreffenden Mitgliedstaat nachzuweisen, so ist es verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2023 - 10 LB 91/23 = BeckRS 2023, 36135 Rn. 24).

    Diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass sich eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 = BeckRS 2023, 17104 Rn. 63;… VGH Mannheim, Urt. v. 12.7.2023 - 10 S 373/23 = BeckRS 2023, 29082 Rn. 54).

    Die sich so darstellende Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren sich diese Person in einer solch schwerwiegenden Lage befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 = BeckRS 2023, 25130 Rn. 22;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2023 - 10 LB 91/23 = BeckRS 2023, 36135 Rn. 25).

    Rn. 55 Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur für den Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt zu werden oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… OVG Bautzen, Urt. v. 15.3.2022 - 4 A 154/19 = BeckRS 2022, 11264 Rn. 34;… BayVGH, Beschl. v. 11.10.2023 - 24 B 23.30525 = BeckRS 2023, 29898 Rn. 19;… OVG Münster, Urt. v. 31.7.2024 - 9 A 1591/20.A = BeckRS 2024, 29575 Rn. 137).

    Rn. 56 Diese Erheblichkeitsschwelle kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen, hinsichtlich derer die Feststellung, sie seien vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängig und befänden sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not, im Lichte des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens grundsätzlich gesteigerten Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Vereinbarkeit der Behandlung solcher Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK, unterliegt (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; ferner BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 13 mwN.).

  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 24.23

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann es insoweit genügen, wenn dem Schutzberechtigten ein Schlafplatz in einer von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen oder Privatpersonen gestellten Notunterkunft oder in einer staatlich geduldeten "informellen Siedlung" zur Verfügung steht, sofern die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 [ECLI:DE:BVerwG:2022:190122B1B83.21.0] - juris Rn. 14; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 [ECLI:DE:VGHBW:2021:1108.A4S2850.21.00] - juris Rn. 10).
  • VG Gera, 06.12.2024 - 6 K 1398/24

    Dublin-Überstellung nach Spanien; keine systemischen Schwachstellen des …

    Hieraus folgt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die widerlegliche Vermutung, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.).

    Rn. 35 Diese Vermutung beansprucht nur dann keine Geltung, wenn systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in einem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen belegte Gründe für die Annahme geben, dass die betreffende Person im Zeitpunkt der Überstellung - während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss - einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.).

    Verfügt das Gericht über Angaben, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem betreffenden Mitgliedstaat nachzuweisen, so ist es verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2023 - 10 LB 91/23 = BeckRS 2023, 36135 Rn. 24).

    Diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass sich eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 = BeckRS 2023, 17104 Rn. 63;… VGH Mannheim, Urt. v. 12.7.2023 - 10 S 373/23 = BeckRS 2023, 29082 Rn. 54).

    Die sich so darstellende Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren sich diese Person in einer solch schwerwiegenden Lage befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 = BeckRS 2023, 25130 Rn. 22;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2023 - 10 LB 91/23 = BeckRS 2023, 36135 Rn. 25).

    Rn. 37 Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur für den Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt zu werden oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… OVG Bautzen, Urt. v. 15.3.2022 - 4 A 154/19 = BeckRS 2022, 11264 Rn. 34;… BayVGH, Beschl. v. 11.10.2023 - 24 B 23.30525 = BeckRS 2023, 29898 Rn. 19;… OVG Münster, Urt. v. 31.7.2024 - 9 A 1591/20.A = BeckRS 2024, 29575 Rn. 137).

    Rn. 38 Diese Erheblichkeitsschwelle kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen, hinsichtlich derer die Feststellung, sie seien vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängig und befänden sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not, im Lichte des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens grundsätzlich gesteigerten Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Vereinbarkeit der Behandlung solcher Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK, unterliegt (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; ferner BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 13 mwN.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18

    Kein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG 2004 in Verbindung mit Art. 3 …

    Im Bereich des Wohnbedarfs kann eine Notunterkunft oder eine staatlich geduldete "informelle Siedlung" genügen, sofern die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.2022 - 1 B 83/21 -, juris Rn. 14).
  • VG Gera, 25.11.2024 - 6 E 1399/24

    Abschiebung nach Spanien

    Hieraus folgt im Kontext des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems die widerlegliche Vermutung, dass die Behandlung der Personen, die internationalen Schutz beantragen, in jedem einzelnen Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.).

    Diese Vermutung beansprucht nur dann keine Geltung, wenn systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in einem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass die betreffende Person im Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.).

    Rn. 34 Verfügt das Gericht über Angaben, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem betreffenden Mitgliedstaat nachzuweisen, so ist es verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2023 - 10 LB 91/23 = BeckRS 2023, 36135 Rn. 24).

    Diese besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass sich eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 27.6.2023 - 4 LB 443/18 = BeckRS 2023, 17104 Rn. 63;… VGH Mannheim, Urt. v. 12.7.2023 - 10 S 373/23 = BeckRS 2023, 29082 Rn. 54).

    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren sich diese Person in einer solch schwerwiegenden Lage befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.9.2023 - 2 L 38/20 = BeckRS 2023, 25130 Rn. 22;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2023 - 10 LB 91/23 = BeckRS 2023, 36135 Rn. 25).

    Rn. 35 Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur für den Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt zu werden oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 12 mwN.;… OVG Bautzen, Urt. v. 15.3.2022 - 4 A 154/19 = BeckRS 2022, 11264 Rn. 34;… BayVGH, Beschl. v. 11.10.2023 - 24 B 23.30525 = BeckRS 2023, 29898 Rn. 19;… OVG Münster, Urt. v. 31.7.2024 - 9 A 1591/20.A = BeckRS 2024, 29575 Rn. 137).

    Rn. 36 Diese Schwelle der Erheblichkeit kann in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen, hinsichtlich derer die Feststellung, sie seien vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängig und befänden sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not, im Lichte des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens grundsätzlich gesteigerten Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Vereinbarkeit der Behandlung solcher Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere aus Art. 4 GRC und Art. 3 EMRK, unterliegt (…EuGH, Urt. v. 18.6.2024 - C-753/22 = NVwZ 2024, 1153 Rn. 53; BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022 - 1 B 83/21 = NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 13 mwN.).

  • VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1131/24

    Unzulässiges Asylverfahren nach Schutzgewährung in Griechenland

    Denn der Umstand, dass ein anerkannter Schutzberechtigter einen Schlafplatz gefunden hat, der sich in einer staatlich geduldeten informellen Siedlung befindet, oder dass er sich eine Mietwohnung mit mehreren Mitbewohnern teilen muss, kann für die Erfüllung der Grundbedürfnisse genügen, sofern die Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor Kälte, Feuchtigkeit oder Sommerhitze bieten und Raum für alle notwendigen Lebensbedürfnisse lassen (BVerwG, Beschluss vom 19.01.2022 - 1 B 83.21 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 C 23.23

    Keine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation für (nichtvulnerable) …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann es insoweit genügen, wenn dem Schutzberechtigten ein Schlafplatz in einer von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen oder Privatpersonen gestellten Notunterkunft oder in einer staatlich geduldeten "informellen Siedlung" zur Verfügung steht, sofern die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - [ECLI:DE:BVerwG:2022:190122B1B83.21.0] - juris Rn. 14; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 [ECLI:DE:VGHBW:2021:1108.A4S2850.21.00] - juris Rn. 10).
  • VG Hamburg, 28.06.2024 - 12 A 4023/22

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

    Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 4 GRCh besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur für den Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83/21, juris Rn. 12).

    Rn. 21 Diese Schwelle der Erheblichkeit kann in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen, hinsichtlich derer die Feststellung, sie seien vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängig und befänden sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not, im Lichte des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens grundsätzlich gesteigerten Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Vereinbarkeit der Behandlung solcher Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat mit den Erfordernissen aus Art. 4 GRCh unterliegt (BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83/21, juris Rn. 13).

    Rn. 23 Das wirtschaftliche Existenzminimum ist immer dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83/21, juris Rn. 25).

    Rn. 24 Im Hinblick auf eine Unterkunft kann es genügen, dass der betreffenden Person ein Schlafplatz in einer von Kirchen, Nichtregierungsorganisationen oder Privatpersonen gestellten Notunterkunft oder in einer staatlich geduldeten "informellen Siedlung" zur Verfügung steht, sofern die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zumindest zeitweilig Schutz vor den Unbilden des Wetters bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83/21, juris Rn. 14).

    Rn. 82 Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Verweis auf informelle Unterkünfte wegen deren Illegalität und "der dort zumeist herrschenden menschenunwürdigen Zustände" teilweise als unzumutbar angesehen wird (…so OVG Saarlouis, Urt. v. 15.11.2022, 2 A 83/22, juris Rn. 26), folgt die Kammer dem aus den vorgenannten Gründen nicht, zumal die bloße Illegalität nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch staatlich geduldete informelle Unterkünfte zumutbar sein können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83/21, juris Rn. 14), keine Unzumutbarkeit begründen kann und bereits nicht dargelegt wird, welche (konkreten) Zustände nicht mehr als menschenwürdig anzusehen sind.

  • VG Hamburg, 21.07.2025 - 12 A 4453/25

    Zu den Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

    Ein ernsthaftes Risiko eines Verstoßes gegen Art. 4 GRCh besteht nicht bereits dann, wenn nicht sicher festzustellen ist, ob im Falle einer Rücküberstellung die Befriedigung der bezeichneten Grundbedürfnisse sichergestellt ist, sondern nur für den Fall, dass die Befriedigung eines der bezeichneten Grundbedürfnisse mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist und der Drittstaatsangehörige dadurch Gefahr läuft, erheblich in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder in einen menschenunwürdigen Zustand der Verelendung versetzt zu werden (…BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, a.a.O., Rn. 18; Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83/21, juris Rn. 12).

    Rn. 23 Diese Schwelle der Erheblichkeit kann in Bezug auf vulnerable Personen schneller erreicht sein als etwa in Bezug auf gesunde und erwerbsfähige erwachsene Personen, hinsichtlich derer die Feststellung, sie seien vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängig und befänden sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not, im Lichte des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens grundsätzlich gesteigerten Anforderungen an die Entkräftung der Vermutung der Vereinbarkeit der Behandlung solcher Personen in dem betreffenden Mitgliedstaat mit den Erfordernissen aus Art. 4 GRCh unterliegt (…BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris Rn. 19; Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris Rn. 13).

    Rn. 25 Das wirtschaftliche Existenzminimum ist immer dann gesichert, wenn erwerbsfähige Personen durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbeiten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensaison, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 104; Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris Rn. 25).

    Letzteres umfasst insbesondere eine erreichbare Möglichkeit, sich zu waschen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris Rn. 40;… Urt. v. 19.12.2024, 1 C 3.24, juris Rn. 45;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 83; Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris Rn. 14).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können auch staatlich geduldete informelle Unterkünfte zumutbar sein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.2025, 1 C 18.24, juris Rn. 34;… Urt. v. 21.11.2024, 1 C 24.23, juris Rn. 83; Beschl. v. 19.1.2022, 1 B 83.21, juris Rn. 14).

  • VG Hamburg, 15.08.2024 - 12 A 3228/24

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

  • VG Hamburg, 28.06.2024 - 12 A 4048/22

    Lebensbedingungen zurückkehrender international Schutzberechtigter in …

  • VG Hamburg, 09.07.2025 - 12 A 3029/25
  • VG Cottbus, 25.06.2024 - 5 K 1202/18

    Arbeitsmarktsituation, dreiköpfige Familie, Einschulungsalter und …

  • VG Braunschweig, 21.03.2023 - 7 A 446/19

    Gambia: Dublin Italien: Anerkanntem droht Obdachlosigkeit und somit unmenschliche …

  • VG Cottbus, 16.05.2024 - 5 K 22/19

    Drei erwachsene Personen, Griechenland, kein drohender Verstoß gegen Art. 3 EMRK …

  • VG Trier, 25.11.2024 - 8 K 2968/24

    Afghanistan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Griechenland

  • BVerwG, 24.10.2023 - 1 B 22.23

    Verfahrensfehlerhafte Annahme systemischer Schwachstellen wegen Verweigerung der …

  • VGH Bayern, 11.07.2023 - 22 ZB 21.121

    Prüfungsanordnung hinsichtlich der Tätigkeit als Rechtsanwalt aufgrund des GwG

  • VG Hamburg, 15.08.2025 - 12 AE 5717/25

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig …

  • VG Halle, 11.10.2024 - 1 A 170/24

    Unzulässigkeitsentscheidung gemäß AsylVfG 1992 § 29 Abs 1 Nr 2 nach Gewährung von …

  • VG Hamburg, 07.08.2025 - 12 A 5061/25

    Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen …

  • VG Halle, 26.08.2024 - 4 B 188/24

    Keine grundsätzlich beachtliche Gefahr einer unmenschlichen und entwürdigenden …

  • VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 489/23

    Unzulässiges Asylverfahren nach Schutzgewährung in Griechenland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2024 - 13 A 2027/19

    Feststellung eines Abschiebungsverbots in Bezug auf einen Ausländer hinsichtlich …

  • VG Bremen, 26.04.2024 - 2 K 1603/23

    Asyl Bulgarien, Urteil vom 26.04.2024 - Bulgarien; Drittstaatenbescheid; …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2026 - A 4 S 2473/25

    Nichtvulnerable alleinstehende weibliche Drittstaatsangehörige, denen in …

  • OVG Bremen, 21.09.2026 - 1 LB 204/26

    Berufungsverfahren - männliche nicht vulnerable Schutzberechtigte in …

  • VG Cottbus, 17.01.2025 - 5 K 1030/20

    Arbeitsmarktsituation, Griechenland, sechsköpfige Familie; darunter fünf …

  • VG Trier, 09.12.2024 - 8 K 3085/24

    Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Griechenland

  • VG Cottbus, 06.02.2024 - 5 K 307/20

    Alleinstehender, arbeitsfähiger Mann, Erholung der Wirtschaft, Gewährung …

  • VG Cottbus, 31.01.2024 - 5 K 522/22

    Alleinstehender, erwerbsfähiger Mann mit internationalem Schutz in Griechenland, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 2 L 38/20

    Teilweise Zulassung der Berufung bei unteilbarem Streitgegenstand; …

  • BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 10.24

    Planfeststellungsbeschluss - B 20 Ortsumfahrung Laufen

  • VG Berlin, 16.07.2026 - 42 K 249.25
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2025 - 12 N 23.24

    Abschiebungsandrohung; Berücksichtigung familiärer Bindungen bei asylrechtlicher …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2025 - 4 LB 474/23

    Asylverfahren - Rechtsmittelausschluss; Griechenland: differenzierte Einschätzung …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2026 - A 4 S 1758/25

    Asyl; Rückschiebung anerkannter Schutzberechtigter nach Griechenland

  • BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 14.24
  • VGH Hessen, 06.08.2024 - 2 A 1132/24

    Asylverfahren nach Schutzgewährung in Griechenland

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 10 LA 12/23

    Dublin-Rückkehrer; Dublin-Verfahren; Ketten-Abschiebungen; Push-Back; systemische …

  • VG Aachen, 05.11.2024 - 10 K 780/23

    Afghanistan: Dublin: Kein Abschiebungsverbot trotz systemischer Mängel in …

  • BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 29.23

    Rechtliche Grenzen für Überstellungen nach der Verordnung Nr. 604/2013/EU; …

  • VGH Bayern, 31.10.2024 - 11 ZB 24.1246

    Entziehung der Fahrerlaubnis, regelmäßiger Cannabiskonsum, Einnahme ärztlich …

  • OVG Sachsen, 14.10.2024 - 4 A 303/23

    Abschiebungsandrohung; Familienmitglieder im Asylverfahren

  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 35.22

    Ausbleibende Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers; Anrechnung von …

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24

    Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen bei Erlass einer …

  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 39.23

    Subjektive Rechtsverletzung des Einzelnen als Folge allein aus der Weigerung …

  • BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 15.24
  • BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 13.24
  • VG Berlin, 23.06.2025 - 34 L 246.25

    Abschiebung nach Griechenland: Personengruppe der männlichen, jungen, …

  • VGH Bayern, 07.07.2026 - 24 ZB 26.30992

    Sekundärmigration (Estland), Abschiebungsandrohung gegenüber international …

  • BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 12.24

    Klage eines Grundstückeigentümers gegen einen straßenrechtlichen …

  • VG Sigmaringen, 14.03.2025 - A 5 K 2875/24

    Anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland; Verelendungsgefahr; …

  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 31.23

    Annahme einer subjektiven Rechtsgutverletzung des Einzelnen allein aus der …

  • BVerwG, 15.12.2025 - 9 B 11.24
  • VG Stuttgart, 25.07.2025 - A 17 K 867/25
  • VG Aachen, 11.04.2025 - 10 K 2848/24

    Asyl, Drittstaat, Griechenland, unzulässig, Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit

  • VG Aachen, 15.01.2025 - 10 K 2864/24

    Griechenland; Drittstaat; Unzulässigkeit; Lebensbedingungen; Obdachlosigkeit

  • VG Wiesbaden, 04.07.2025 - 7 K 754/23

    Weiterhin bestehende Unzulässigkeit der Abschiebung alleinstehender Frauen mit …

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2025 - 10 LB 70/25

    Unzulässiger Asylantrag; nichtstaatliche Hilfsorganisationen; …

  • VG Osnabrück, 25.09.2023 - 5 B 152/23
  • VG Berlin, 30.09.2024 - 34 L 210.24

    Ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung bei Rückkehr …

  • VG Leipzig, 06.02.2024 - 6 L 249/23

    Irak: Dublin Griechenland: Kein offensichtlicher Verstoß gegen Art. 3 EMRK bzw. …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2024 - 4 LB 653/22

    Zur Rückkehrsituation von psychisch schwer erkrankten Dublin-Rückkehrern in …

  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 26.23

    Subjektive Rechtsverletzung des Einzelnen als Folge allein aus der Weigerung …

  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 36.23

    Subjektive Rechtsverletzung des Einzelnen als Folge allein aus der Weigerung …

  • BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 32.23

    Subjektive Rechtsverletzung des Einzelnen als Folge allein aus der Weigerung …

  • BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 23.23

    Rechtliche Grenzen für Überstellungen nach der Verordnung Nr. 604/2013/EU; …

  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 24.23
  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 30.23

    Subjektive Rechtsverletzung des Einzelnen als Folge allein aus der Weigerung …

  • VG Stuttgart, 15.07.2025 - A 17 K 2090/25
  • VG Trier, 06.08.2024 - 8 L 3201/24

    Syrien: Dublin Griechenland: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; …

  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 40.23

    Zulassung der Revision wegen der von der Beschwerde geltend gemachten …

  • VGH Hessen, 23.05.2023 - 5 A 2958/19

    Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von …

  • VG Berlin, 13.05.2026 - 43 K 349.25

    Asyl Griechenland; systemische Mängel bezüglich anerkannter Frauen

  • VG Aachen, 20.03.2025 - 10 K 2977/24

    Drittstaat; Griechenland; Schutzgewährung; Flüchtlingsanerkennung; unzulässig; …

  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 38.23

    Subjektive Rechtsgutverletzung des Einzelnen allein aus der Weigerung eines …

  • BVerwG, 07.11.2023 - 1 B 34.23

    Subjektive Rechtsgutverletzung des Einzelnen allein aus der Weigerung eines …

  • VG Aachen, 12.12.2024 - 10 K 1614/23

    Unzulässigkeitsentscheidung; Drittstaat Griechenland; Anfechtungsklage

  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 28.23

    Subjektive Rechtsverletzung des Einzelnen als Folge allein aus der Weigerung …

  • BVerwG, 08.11.2023 - 1 B 27.23

    Rechtliche Grenzen für Überstellungen nach der Verordnung Nr. 604/2013/EU; …

  • BVerwG, 13.11.2023 - 1 B 33.23

    Subjektive Rechtsverletzung des Einzelnen als Folge allein aus der Weigerung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2022 - 11 A 100/22

    Drohen der ernsthaften Gefahr einer erniedrigenden Behandlung eines …

  • OVG Sachsen, 11.09.2025 - 3 A 265/22

    Zurückweisung der Berufung des asylsuchenden Klägers mangels Anspruchs auf …

  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 24 ZB 24.31074

    Abschiebungsandrohung bei unzulässigem Asylantrag - Nachgeborenes Kind mit …

  • VG Greifswald, 19.08.2024 - 1 A 528/21

    Abschiebungshindernisse Afghanistan; Konversion zum Christentum

  • VGH Hessen, 12.03.2026 - 2 A 1672/25

    Aufenthaltsgestattung für minderjähriges Kind einer in einem anderen …

  • VG Würzburg, 18.08.2025 - W 4 S 25.33868

    Vorläufiger Rechtschutz, Drittstaatenbescheid, Abschiebungsandrohung nach …

  • BVerwG, 11.04.2025 - 7 B 27.24
  • VG Bayreuth, 04.12.2024 - B 7 K 24.32848

    Sekundärmigration Bulgarien, Familie mit Kleinkindern, (keine) unmenschlichen …

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 10 LA 9/23

    Dublin-Rückkehrer; Dublin-Verfahren; Ketten-Abschiebungen; Push-Back; systemische …

  • VG Köln, 25.08.2022 - 8 K 7119/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 11 A 879/21

    Drohen einer ernsthaften Gefahr einer erniedrigenden Behandlung eines anerkannt …

  • VG Greifswald, 15.01.2025 - 1 A 1253/24

    Rückkehrsituation von anerkannten internationalen Schutzberechtigten nach …

  • VGH Bayern, 18.09.2024 - 11 ZB 24.30203

    Verwaltungsgerichte, Asylverfahren, Massenzustrom, Abstrakter Rechtssatz, …

  • VG Bayreuth, 13.04.2023 - B 7 K 22.31218

    Erfolglose Klage gegen ablehnenden Bescheid im asylrechtlichen Folgeverfahren

  • VG Cottbus, 01.12.2023 - 5 L 172/23
  • VG Leipzig, 07.09.2023 - 5 L 467/23

    Kamerun: Dublin Italien: Schengen-Visa; Keine systemischen Mängel; Keine …

  • VG Bayreuth, 06.06.2025 - B 8 K 23.30730

    Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung des Nichtbetreibens des Verfahrens …

  • VG Berlin, 23.04.2024 - 9 K 235.23
  • VG Leipzig, 21.07.2023 - 5 K 290/21

    Libyen: Dublin Italien: Vulnerable Person; Erkrankungen behandelbar; Keine …

  • VG Cottbus, 29.11.2022 - 5 K 328/20
  • VG Berlin, 17.01.2025 - 9 L 610.24

    Anwendbarkeit des §§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG bei in Griechenland anerkannt …

  • VG Leipzig, 23.06.2022 - 5 K 148/20

    Nigeria: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2022 - 3 N 11.21

    Asylverfahren; Zulassung der Berufung; Divergenz; EuGH-Urteil; divergenzfähiges …

  • VG Köln, 07.04.2022 - 8 K 13570/17
  • VG Berlin, 20.09.2024 - 9 L 542.24

    Unzulässigkeit von Asylanträgen von in Griechenland anerkannten Asylbewerbern

  • BVerwG, 11.06.2024 - 5 B 19.23

    Darlegen des Zulassungsgrunds der geltend gemachten Divergenz und …

  • VG Köln, 22.04.2024 - 8 K 5810/19
  • VG Weimar, 27.03.2024 - 1 E 1368/23

    Russische Föderation: Dublin: Keine systemischen Mängel in Kroatien

  • VG Frankfurt/Oder, 03.11.2023 - 6 K 475/19

    Russische Föderation: Familie mit minderjährigen Kindern; Kein abgeleiteter …

  • VG Köln, 08.09.2022 - 8 K 593/20
  • VG Cottbus, 08.09.2022 - 5 K 754/19

    Syrien: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot, internationaler Schutz in …

  • VG Köln, 28.03.2022 - 8 K 6073/18

    Drittstaatenbescheid, Italien

  • VG Osnabrück, 31.07.2025 - 3 A 26/25
  • VG Bayreuth, 13.12.2022 - B 7 K 22.30087

    Keine Schutzgewähr für in Deutschland geborenes Kind äthiopischer Flüchtlinge

  • VGH Bayern, 27.04.2022 - 9 ZB 21.2792

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten - unwirksamer Bebauungsplan

  • VG Osnabrück, 15.04.2024 - 5 B 26/24

    Afghanistan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Belgien

  • VGH Bayern, 14.07.2022 - 23 ZB 22.30666

    Äthiopien: Keine Berufungszulassung; Keine grundsätzliche Bedeutung; Sicherung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2025 - 12 N 55.24

    Anknüpfung des Mehrbelastungsausgleich an die wirksamen raumordnerischen …

  • VG Berlin, 17.01.2025 - 9 L 710.24

    Anwendbarkeit des §§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG bei in Griechenland anerkannt …

  • VG Bayreuth, 26.07.2023 - B 7 K 23.30511

    Äthiopien, Widerlegung der Vermutung des Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU, keine …

  • VG Berlin, 30.06.2025 - 14 K 420.23
  • VG Berlin, 19.09.2024 - 9 L 388.24
  • VG Trier, 06.08.2024 - 8 L 3246/24

    Syrien: Dublin Griechenland: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt; …

  • VG Meiningen, 17.04.2024 - 5 E 169/24

    Iran: Dublin: Keine systemischen Mängel in Kroatien

  • VG Greifswald, 19.07.2023 - 3 B 645/22

    Gefahr der erniedrigenden oder unmenschlichen Behandlung eines bereits in …

  • VG Bayreuth, 09.06.2023 - B 7 K 22.31123

    Keine Gruppenverfolgung von tigrinischen Volkszugehörigen in Äthiopien

  • VGH Bayern, 06.02.2023 - 9 ZB 22.75

    Baugenehmigung für Umnutzung von Kleiderfabrik zur Vergnügungsstätte

  • VG Greifswald, 15.12.2025 - 1 B 3560/25
  • VG Bayreuth, 23.01.2025 - B 7 K 23.30046

    Asyl, Äthiopien: Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer weiblichen …

  • OVG Niedersachsen, 06.07.2023 - 10 LA 83/23

    Irak: Dublin Kroatien; Zulassung zur Berufung stattgegeben; Fehlerhafte …

  • VG Berlin, 19.11.2025 - 28 L 378.25
  • VG Frankfurt/Oder, 20.10.2023 - 1 K 234/21

    Somalia: Dublin Italien; Rechtswidrigkeit der Ablehnung des Asylantrags als …

  • VG Braunschweig, 02.04.2025 - 7 B 39/25
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