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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38914
BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12 (https://dejure.org/2012,38914)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 1 C 14.12 (https://dejure.org/2012,38914)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 1 C 14.12 (https://dejure.org/2012,38914)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    AufenthG §§ 11, 55 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2; ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1; EMRK Art. 8; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; GRCh Art. 7; Richtlinie 2008/115/EG Art. 11 Abs. 1 und 2
    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; Rückkehrentscheidung; Verhältnismäßigkeit; Wiederholungsgefahr.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG §§ 11, 55 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2
    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; Rückkehrentscheidung; Verhältnismäßigkeit; Wiederholungsgefahr

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen einer Ausweisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 S 2 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 S 4 AufenthG 2004, § 55 Abs 2 Nr 2 AufenthG 2004
    Anspruch auf Befristung der Wirkungen einer Ausweisung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Ausländers auf Befristung der Wirkungen (hier: Einreiseverbot, Aufenthaltsverbot) des Erlasses einer Ausweisung durch die Ausländerbehörde

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 11, 55 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2, ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1 AufenthG, Art. 8, GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 EMRK, Art. 7, Richtlinie 2008/115/EG Art.11 Abs. 1 und 2 GRCh
    Aufenthaltsrecht: Befristung der Wirkungen der Ausweisung eines Mörders auf zehn Jahre | Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; Rückkehrentscheidung; Verhältnismäßigkeit; Wiederholungsgefahr

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 11, AufenthG 55 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § ... 55 Abs. 3 Nr. 1, AufenthG § 55 Abs. 3 Nr. 2, ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1, EMRK Art. 8, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 6, GR-Charta Art. 7, RL 2008/115/EG Art.11 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art.11 Abs. 2
    Ausweisung, Befristung, Einreiseverbot, Gefahr, Gefahrenprognose, Prognose, Wiederholungsgefahr, Rückkehrentscheidung, Verhältnismäßigkeit, Rückführungsrichtlinie, Wirkung der Ausweisung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 11, 55 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2, ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1 AufenthG, Art. 8, GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 EMRK, Art. 7, Richtlinie 2008/115/EG Art.11 Abs. 1 und 2 GRCh
    Aufenthaltsrecht: Befristung der Wirkungen der Ausweisung eines Mörders auf zehn Jahre | Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; Rückkehrentscheidung; Verhältnismäßigkeit; Wiederholungsgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Ausländers auf Befristung der Wirkungen (hier: Einreiseverbot, Aufenthaltsverbot) des Erlasses einer Ausweisung durch die Ausländerbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 386
 
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Wird zitiert von ... (157)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12
    Seit Inkrafttreten der Änderung des § 11 Abs. 1 AufenthG durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 22. November 2011 (BGBl I S. 2258) haben Ausländer einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit Erlass einer Ausweisung zugleich deren in § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 genannte Wirkungen (Einreise- und Aufenthaltsverbot, Titelerteilungssperre) befristet (wie Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 ).

    Rn. 9 1. Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Befristungsbegehrens ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts, hier also des Berufungsgerichts am 16. April 2012 (Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - Rn. 12 - zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehen).

    Das hat der Senat im Urteil vom 10. Juli 2012 (BVerwG 1 C 19.11 a.a.O. Rn. 30 ff.) näher dargelegt; darauf wird Bezug genommen.

    Daher ist im Fall der gerichtlichen Bestätigung der Ausweisung auf den Hilfsantrag zugleich eine Entscheidung über die Befristung der Wirkungen der Ausweisung zu treffen (…Urteile vom 14. Februar 2012 a.a.O. Rn. 30 und vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 39 f.).

    Fehlt - wie hier - die behördliche Befristungsentscheidung, ist sie vom Gericht durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsausspruchs zu ersetzen (vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 42 f.).

    Rn. 17 3. Die Frage, ob die Befristung der Wirkungen der Ausweisung an den Bestimmungen der Rückführungsrichtlinie zu messen sind, kann auch im vorliegenden Fall offen bleiben (vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 45).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12
    Rn. 11 2.1 Seit Inkrafttreten des § 11 AufenthG in der Neufassung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 (BGBl I S. 2258) haben Ausländer - vorbehaltlich der Ausnahmen in Satz 7 der Vorschrift - einen uneingeschränkten, auch hinsichtlich der Dauer der Befristung voller gerichtlicher Überprüfung unterliegenden Befristungsanspruch (Urteil vom 14. Februar 2012 - BVerwG 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 32 f.).

    Daher ist im Fall der gerichtlichen Bestätigung der Ausweisung auf den Hilfsantrag zugleich eine Entscheidung über die Befristung der Wirkungen der Ausweisung zu treffen (Urteile vom 14. Februar 2012 a.a.O. Rn. 30 …und vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 39 f.).

  • BVerwG, 14.07.2000 - 1 B 40.00

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Vorliegen …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12
    Zum anderen genügt für den in dieser Vorschrift vorgesehenen Antrag jede Form der Willensbekundung des Betroffenen, mit der dieser sich gegen eine Ausweisung wendet (anders noch zu § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG 1990: Beschluss vom 14. Juli 2000 - BVerwG 1 B 40.00 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG Nr. 18).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind allerdings zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - BVerwGE 138, 371 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12
    Dieses normative Korrektiv bietet der Ausländerbehörde und den Verwaltungsgerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen sowie ggf. seiner engeren Familienangehörigen zu begrenzen (vgl. Urteile vom 11. August 2000 - BVerwG 1 C 5.00 - BVerwGE 111, 369 und vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12
    Dieses normative Korrektiv bietet der Ausländerbehörde und den Verwaltungsgerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen sowie ggf. seiner engeren Familienangehörigen zu begrenzen (vgl. Urteile vom 11. August 2000 - BVerwG 1 C 5.00 - BVerwGE 111, 369 …und vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …

    Weiter in die Zukunft lässt sich die Persönlichkeitsentwicklung - insbesondere jüngerer Menschen - kaum abschätzen, ohne spekulativ zu werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 14.12 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 10 Rn. 14).

    Das Verwaltungsgericht kann sich zur Stützung seiner Rechtsauffassung nicht auf die Rechtsprechung des Senats zu § 11 Abs. 1 AufenthG berufen, wonach in der Regel ein Zeitraum von maximal zehn Jahren den Zeithorizont darstellt, für den eine Prognose realistischerweise noch gestellt werden kann (so BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 14.12 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 10 Rn. 14).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

    Rn. 30 Sollte das Berufungsgericht hingegen zu dem Ergebnis kommen, dass vom Kläger weiterhin eine Wiederholungsgefahr ausgeht und die Ausweisung auch im Übrigen rechtmäßig ist, müsste es über den vom Kläger erstmals im Revisionsverfahren gestellten Hilfsantrag entscheiden, mit dem dieser eine sofortige Befristung der Wirkungen der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG begehrt (…vgl. dazu Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 27 ff. sowie Urteile vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 - und - BVerwG 1 C 14.12 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des …

    Diese "Soll-Höchstfrist" geht auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2013 (1 C 20.11, juris Rn. 40 und 1 C 14.12, juris Rn. 14) zurück, wonach in der Regel ein Zeitraum von maximal zehn Jahren den Zeithorizont darstellt, für den eine Prognose sinnvoller Weise noch gestellt werden kann (…BT-Drs. 18/4097, S. 36 zu § 11 Abs. 3 in der ab 01.08.2015 gültigen Fassung i.V.m. mit BT-Drs. 19/10047, S. 31 zu § 11 Abs. 5, der seit 21.08.2019 Anwendung findet;… Hoppe in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. Rn. 153;… Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 11 Rn. 83 ).
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