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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17388
BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16 (https://dejure.org/2017,17388)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2017 - 1 C 16.16 (https://dejure.org/2017,17388)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 1 C 16.16 (https://dejure.org/2017,17388)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    StAG §§ 10, 11, ... 12a; AufenthG §§ 5, 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, § 26 Abs. 4; AsylG § 6; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2; StGB § 271; AuslG 1990 § 51 Abs. 1, §§ 53, 85; VwVfG BY Art. 43, 44, 48; ARB 1/80 Art. 6
    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt; Prognose; Aufenthaltstitel; Rücknahme; Nichtigkeit; Angreifbarkeit; Aufenthaltsbeendigung; Bindungswirkung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG §§ 10, 11, 12a
    Angreifbarkeit; Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltstitel; Bindungswirkung; Einbürgerung; Flüchtling; Herkunft; Identität; Irak; Nichtigkeit; Prognose; Rechtsmissbrauch; Rücknahme; Täuschung; gewöhnlicher Aufenthalt; mittelbare Falschbeurkundung; rechtmäßig ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 AsylVfG 1992, § 26 Abs 4 AufenthG, § 5 AufenthG, § 54 Abs 2 Nr 8 Buchst a AufenthG, § 53 AuslG 1990
    Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • Wolters Kluwer

    Einbürgerungsbegehren eines irakischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband; Beruhen des Aufenthalts eines Einbürgerungsbewerbers im Inland auf einer Täuschung über seine Identität; Hypothetische ex ante-Prognose der Ausländerbehörde bei Kenntnis von der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 10, 11, ... 12a StAG, § 5, § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, § 26 Abs. 4 AufenthG, § 6 AsylG, § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I, § 271 StGB, § 51 Abs. 1, §§ 53, 85 AuslG 1990, Art. 43, 44, 48 BayVwVfG, Art. 6 ARB 1/80
    Staatsangehörigkeitsrecht: Zur Identitätstäuschung bei der Einbürgerung | Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Rechtmäßiger Aufenthalt; Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Angreifbarkeit der Aufenthaltsposition; Bindungswirkung; Mittelbare ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 10, 11, ... 12a StAG, § 5, § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, § 26 Abs. 4 AufenthG, § 6 AsylG, § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I, § 271 StGB, § 51 Abs. 1, §§ 53, 85 AuslG 1990, Art. 43, 44, 48 BayVwVfG, Art. 6 ARB 1/80
    Staatsangehörigkeitsrecht: Zur Identitätstäuschung bei der Einbürgerung | Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Rechtmäßiger Aufenthalt; Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Angreifbarkeit der Aufenthaltsposition; Bindungswirkung; Mittelbare ...

  • doev.de PDF

    Einbürgerung trotz Identitätstäuschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerungsbegehren eines irakischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband; Beruhen des Aufenthalts eines Einbürgerungsbewerbers im Inland auf einer Täuschung über seine Identität; Hypothetische ex ante-Prognose der Ausländerbehörde bei Kenntnis von der ...

  • datenbank.nwb.de

    Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einbürgerung scheitert nicht an offengelegter Identitätstäuschung, wenn die Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einbürgerung scheitert nicht an offengelegter Identitätstäuschung, wenn die Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Deutscher Pass trotz Identitätstäuschung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbürgerung - bei offengelegter Identitätstäuschung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbürgerung trotz Identitätstäuschung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Offenbarte und nicht geahndete Identitätstäuschung steht Einbürgerung nicht entgegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einbürgerung scheitert nicht an offengelegter Identitätstäuschung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Identitätstäuschung hindert nicht die Einbürgerung

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 10, 11, ... 12a StAG, § 5, § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, § 26 Abs. 4 AufenthG, § 6 AsylG, § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I, § 271 StGB, § 51 Abs. 1, §§ 53, 85 AuslG 1990, Art. 43, 44, 48 BayVwVfG, Art. 6 ARB 1/80
    Staatsangehörigkeitsrecht: Zur Identitätstäuschung bei der Einbürgerung | Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Rechtmäßiger Aufenthalt; Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Angreifbarkeit der Aufenthaltsposition; Bindungswirkung; Mittelbare ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 159, 85
  • NVwZ 2017, 1312
  • DVBl 2017, 1110
  • DÖV 2017, 835
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15

    Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt; …

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Es enthält mit der Gewöhnlichkeit des Inlandsaufenthalts einerseits und der Rechtmäßigkeit dieses gewöhnlichen Aufenthalts andererseits zwei selbständige Tatbestandsvoraussetzungen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 11).

    Rn. 12 a) Bei der Auslegung des im Staatsangehörigkeitsgesetz verwendeten Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts kann nach der Rechtsprechung des Senats an die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 12).

    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).

    Nimmt die Ausländerbehörde dagegen den Aufenthalt auf nicht absehbare Zeit hin, kommt ein dauernder Aufenthalt in Betracht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 14).

    Da sich unter Geltung des neuen Systems der Aufenthaltstitel nach dem durch das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz im Grundsatz jede Aufenthaltserlaubnis in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verfestigen kann, sind bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Daueraufenthalts selbst Zeiten zu berücksichtigen, in denen der Ausländer unter Geltung des Aufenthaltsgesetzes nur im Besitz einer für einen seiner Natur nach vorübergehenden Zweck erteilten Aufenthaltserlaubnis war, wenn ihm auf diesem Wege ein Zugang zu einer dauerhaften Aufenthaltsposition eröffnet worden ist (BVerwG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; …

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Rn. 11 Das Erfordernis eines rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts entspricht inhaltlich der wortgleichen Formulierung der Vorgängerregelung in § 85 Abs. 1 Satz 1 AuslG (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 ).

    Rn. 12 a) Bei der Auslegung des im Staatsangehörigkeitsgesetz verwendeten Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts kann nach der Rechtsprechung des Senats an die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 …und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 12).

    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. …und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder …

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. …und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).

    Nimmt die Ausländerbehörde dagegen den Aufenthalt auf nicht absehbare Zeit hin, kommt ein dauernder Aufenthalt in Betracht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 …und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 14).

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten - …

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Diese Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das für die Frage des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts nach § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I die mit dem Aufenthalt verbundenen "Umstände" im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise (Prognose) daraufhin würdigt, ob sie "erkennen lassen", dass der Betreffende zukunftsoffen "bis auf weiteres" am Aufenthaltsort oder im Aufenthaltsgebiet verweilen wird (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R - NZS 2014, 264 Rn. 27 f. m.w.N.).

    Entscheidungserhebliche Änderungen wirken sich daher erst vom Zeitpunkt der Änderung an auf die Begründung oder das Entfallen des gewöhnlichen Aufenthalts aus (s.a. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R - NZS 2014, 264 Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Zwar ist eine geklärte Identität notwendige Voraussetzung und unverzichtbarer Bestandteil bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 Rn. 11 ff.).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Rn. 26 4. Das gefundene Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung als Ausdruck der Selbstbehauptung des Rechts (Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ).
  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung; …

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Auch Art. 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG BY liegt die gesetzgeberische Wertung zugrunde, dass ein durch arglistige Täuschung erwirkter Verwaltungsakt nicht nichtig, sondern nur rücknehmbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2014 - 1 C 10.14 - InfAuslR 2014, 446 Rn. 15 ff. zur Wirksamkeit einer durch Identitätstäuschung erschlichenen Einbürgerung).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 2.14

    Einbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme; Absehen; Alter; Krankheit; …

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Rn. 9 Maßgeblich für die Prüfung des mit der Verpflichtungsklage verfolgten Einbürgerungsanspruchs ist die gegenwärtige Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 2.14 - BVerwGE 149, 387 Rn. 10) und damit das Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG - in der aktuellen Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften (BMGuaÄndG 1) vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2218).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung; …

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. …und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Zwar hätte das Bundesamt dann nach Aufdeckung der Täuschung seinen auf einem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil beruhenden Bescheid möglicherweise nach dem Rechtsgedanken des § 826 BGB unter Durchbrechung der Rechtskraft aufheben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2013 - 10 C 27.12 - BVerwGE 148, 254 Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04

    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche …

  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche …

    Rn. 9 Maßgeblich für die Prüfung des mit der Verpflichtungsklage verfolgten Begehrens auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ist die gegenwärtige Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - BVerwGE 159, 85 Rn. 9) und damit das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung des Art. 4 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19

    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung - …

    Rn. 32 Maßgebend für die Beurteilung des Einbürgerungsbegehrens des Klägers ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.06.2017 - 1 C 16.16 -, juris Rn. 9, …und vom 05.06.2014 - 10 C 2.14 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.12.2018 - 12 S 996/18 -, juris Rn. 19 ;… Marx in: GK-StAR, § 8 Rn. 521 ).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 1.17

    Kleinkind kann deutsche Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung …

    Rn. 11 Maßgeblich für die Prüfung des Anspruchs auf behördliche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 9 Rn. 9) und damit das Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG - in der aktuellen Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2218).
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