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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71
BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08 (https://dejure.org/2009,71)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2009 - 1 C 17.08 (https://dejure.org/2009,71)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2009 - 1 C 17.08 (https://dejure.org/2009,71)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; AufenthG §... 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 4, § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 32 Abs. 3, Abs. 4, § 104 Abs. 3; AuslG § 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4; VwGO § 114 Satz 2; EMRK Art. 8; EGBGB Art. 18, 21; SGB II § 11 Abs. 2 Nr. 7; Richtlinie 2003/86/EG Art. 3 Abs. 4, Art. 4 Abs. 1, Art. 20, 21; VO (EG) Nr. 2201/2003 Art. 2 Nr. 7, Nr. 9
    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende Eltern; Personensorge; alleiniges Sorgerecht; geteiltes Sorgerecht; Kindeswohl; Analogie; Sicherung des Lebensunterhalts; gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen; ausreichender Wohnraum; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6
    Altersgrenze; Analogie; Ermessen; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Kindeswohl; Personensorge; Sach- und Rechtslage; Sicherung des Lebensunterhalts; Verpflichtungsklage; Visum; alleiniges Sorgerecht; ausreichender Wohnraum; besondere Härte; gesetzliche ...

  • Wolters Kluwer
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 32 Abs. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; RL 2003/86/EG Art. 4 Abs. 1; VO EG Nr. 2201/2003 Art. 2 Nr. 9; AuslG § 20; AufenthG § 104 Abs. 3; AufenthG § 2 Abs. 3; SGB II § 11 Abs. 2 Nr. 7
    D (A), Visum, Familienzusammenführung, Kindernachzug, Beurteilungszeitpunkt, Verpflichtungsklage, Personensorge, alleinige Personensorge, Familienzusammenführungsrichtlinie, Kindeswohl, Sorgerecht, Kosovo, Kosovaren, Analogie, Regelungslücke, Ermessen, ...

  • fluechtlingsrat-nrw.de

    [Kindernachzug, Sorgerecht, Lebensunterhalt]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Visum zum Zweck des Familiennachzugs zu dem im Bundesgebiet lebenden Vater; Prüfung der alleinigen Personensorgeberechtigung nach ausländischem Recht; Berücksichtigung der Nachzugsbegehren weiterer Geschwister und deren Unterhaltsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil bei geteiltem Sorgerecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindernachzug bei geteiltem Sorgerecht

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AufenthG § 5; AufenthG § ... 16; AufenthG § 29; AufenthG § 32; AuslG § 20; EGBGB Art. 21; EuEheVO 2201/2003 Art. 2; Familienzusammenführungs-RL 2003/86/EG Art. 3; Familienzusammenführungs-RL 2003/86/EG Art. 4; Familienzusammenführungs-RL 2003/86/EG Art. 16; Familienzusammenführungs-RL 2003/86/EG Art. 20; Familienzusammenführungs-RL 2003/86/EG Art. 21; VwGO § 137
    Kindschaftsrecht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil bei geteiltem Sorgerecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der unionsrechtliche, aber nicht geregelte Anspruch auf Familiennachzug (RA Thomas Oberhäuser; Asylmagazin 2011, S. 223-227)

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil bei gemeinsamen Sorgerecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 329
  • NVwZ 2010, 262
  • FamRZ 2009, 1323
  • DVBl 2009, 929
  • DÖV 2009, 687
 
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Wird zitiert von ... (340)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Dies ist hier der Fall, da § 32 Abs. 3 AufenthG bei Vorliegen der Tatbestandvoraussetzungen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis vermittelt, während § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG den Nachzug zu einem allein sorgeberechtigten Elternteil in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt (vgl. Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 Rn. 4f. - NVwZ 2009, 248, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Sofern diese Ansprüche allerdings an eine Altersgrenze geknüpft sind - wie hier die Vollendung des 16. Lebensjahres -, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (stRspr, zuletzt Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - a.a.O. Rn. 16 f. m.w.N.).

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Altersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (vgl. ebenfalls Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - a.a.O. Rn. 17).

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens (vgl. Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 Rn. 19 - NVwZ 2009, 248).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    In Anlehnung an seine Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Falle der gerichtlichen Anfechtung einer Ausweisung (vgl. Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 ) geht er davon aus, dass nunmehr auch bei Klagen auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung auf den Zeitpunkt abzustellen ist, der für die gerichtliche Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen maßgeblich ist.

    Diese materiellen Vorgaben waren für den Senat - neben weiteren gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben - mit ausschlaggebend für die Zeitpunktverlagerung bei der Anfechtung einer Ausweisung (vgl. Urteil vom 15. November 2007 - a.a.O. - Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bei der Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 ; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung vgl. nachfolgend).

    Rn. 40 Gilt bei der Verpflichtungsklage auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels - wie oben dargelegt - für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 ), gilt dieser Zeitpunkt nunmehr auch für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung.

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Rn. 13 Entscheidendes Anliegen der Kindernachzugsregelung in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86/EG ist das Kindeswohl (vgl. EuGH Urteil vom 27. Juni 2006 - Rs. C-540/03, Europ.

    Union - Slg. 2006, I-5769 Rn. 73).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Diese Rechte gewähren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts materiell zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, die zuständigen Behörden und Gerichte haben bei ausländerrechtlichen Entscheidungen aber deren Auswirkungen auf das Privatleben des Betroffenen und seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu beachten (EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99, Üner - NVwZ 2007, 1279; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 - InfAuslR 2008, 239 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt; …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Rn. 25 aa) Bei der Ermessensentscheidung nach § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG hat die Ausländerbehörde die familiären Belange, namentlich das Wohl des nachzugswilligen Kindes sachgerecht mit den gegenläufigen öffentlichen Interessen abzuwägen (vgl. dazu im Einzelnen: Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Diese Rechte gewähren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts materiell zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, die zuständigen Behörden und Gerichte haben bei ausländerrechtlichen Entscheidungen aber deren Auswirkungen auf das Privatleben des Betroffenen und seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu beachten (EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99, Üner - NVwZ 2007, 1279; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 - InfAuslR 2008, 239 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung, wonach bei Klagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Überprüfung der Ermessensentscheidung regelmäßig der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich war (vgl. Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301 m.w.N.), nicht weiter fest.
  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; …

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    In diesem Zusammenhang hat sie auch die Möglichkeit, in Erfüllung ihrer Obliegenheit zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle die Ermessenserwägungen in Anwendung der prozessualen Möglichkeit des § 114 Satz 2 VwGO im laufenden Verfahren zu aktualisieren (vgl. Urteil vom 13. Januar 2009 - BVerwG 1 C 2.08 - juris Rn. 27 m.w.N. zur Aktualisierung der Ermessensentscheidung bei der Anfechtung einer Ausweisung).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Denn die Auslegung und Anwendung ausländischen Rechts ist revisionsrechtlich als Tatsachenfeststellung zu behandeln und deshalb den Tatsachengerichten vorbehalten (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 6 B 52.05 - NVwZ 2006, 1423 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines …

  • BVerwG, 28.08.2008 - 1 C 31.07

    Kindernachzug; allein personensorgeberechtigter Elternteil; Besserstellung durch …

  • RG, 09.11.1912 - V 251/12

    Landsee, durchströmt von einem schiffbaren Flusse

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Rn. 13 Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wie auch auf Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 …und vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 22 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht; …

    Dabei ist auch für die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, juris, Rn. 9, und vom 07.04.2009 - 1 C 17.08 -, juris, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff.; mit ausführlicher Begründung zuletzt OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 31.05.2018 - OVG 11 B 18.16 -, juris, Rn. 21 ff. (m. w. N.); a. A. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.06.2016 - 18 B 558/16 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Rn. 11 Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4 Rn. 10).
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