Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Streit über gewöhnlichen Aufenthalt eines minderjährigen Kindes; Feststellungsklage; Prozesszinsen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 06.04.2005 - 6 A 77/04
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (21)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2005 - 1 L 496/04
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Rn. 83 Zunächst ist die Klägerin - nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Urt. v. 22.11.2005 - 1 L 496/04 -) aktivlegitimiert, obwohl sie nach § 2 des Brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes i.V.m. Art. 4 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Funktionalreform im Land Brandenburg vom 13.07.1994 (GVOBl. Brandenburg S. 382) erst zum 01.01.1996 als örtlicher Träger der Sozialhilfe und damit nach dem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung von Eingliederungshilfe sachlich zuständig geworden ist.Rn. 84 Der Beklagte zu 1. ist auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ausführlich Urt. v. 22.11.2005 - 1 L 496/04 u.a. -, juris), an der festzuhalten ist, nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften auch passivlegitimiert bzw. richtiger Beklagter in Ansehung von Kostenerstattungsansprüchen, auch für Leistungszeiträume vor dem 01. Januar 2002: Der Beklagte zu 1. ist als sachlich und örtlich zuständiger Träger der Sozialhilfe gemäß § 97 Abs. 1 SGB XII M-V i.V.m. §§ 1, 3 des insoweit am 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB XII-AG - vom 20. Dezember 2004 (GVOBl. M-V, S.546) ohne eine zeitliche Begrenzung auf Leistungszeiträume ab dem 01. Januar 2002 erstattungspflichtig.
Der Anspruch muss zudem gegen den Erstattungspflichtigen selbst geltend gemacht werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2003 - 5 C 18/02 -, FEVS 54, 495; vgl. zum Ganzen Urt. des Senats vom 22. November 2005 - 1 L 496/04 -).
Rn. 90 Da die laufenden Sozialhilfeleistungen an die Hilfeempfängerin monatlich erbracht worden sein dürften, musste die Geltendmachung beginnend für die Zeit vom 01. Juli 1999 nach § 26 SGB X i.V.m. den §§ 187 bis 193 BGB spätestens bis zum 31. Juli 2000 erfolgen, da der 31. Juli 1999 der letzte Tag des Leistungszeitraumes war, für den am 01. Juli 1999 eine Zahlung erfolgt ist (…vgl. OVG Berlin, Urt. v. 10.02.2005 - 6 B 21/03 -, juris, S. 7.; vgl. Urt. des Senats v. 22.11.2005 - 1 L 496/04 -).
- BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01
Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt, …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Rn. 63 Zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts ist dabei, da sich aus dem Bundessozialhilfegesetz nichts Abweichendes ergab (vgl. § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB I), auf § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 5 C 46.01 -, NVwZ 2003, 616; 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, BVerwGE 111, 213 - jeweils zitiert nach juris).Rn. 65 Der gewöhnliche Aufenthalt bei Kindern bestimmt sich in der Regel, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der minderjährige Hilfeempfänger einen davon abweichenden gewöhnlichen Aufenthalt oder einen abweichenden tatsächlichen Aufenthalt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 5 C 46.01 -, NVwZ 2003, 616, zitiert nach juris) genommen hat, zunächst nach dem Aufenthalt der Eltern bzw. nach dem Aufenthalt des mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils.
Auch ansonsten kommt es grundsätzlich für die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts von Kindern auf den Willen der Eltern bzw. des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten an, soweit der Ausführung des Willens nicht objektive Umstände entgegenstehen (BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 5 C 46.01 -, NVwZ 2003, 616;… Urt. v. 15.05.1986 - 5 C 68.94 -, BVerwGE 74, 206 - jeweils zitiert nach juris; VG Meiningen, Urteil vom 07.02.1996 - 8 K 627/94 -, zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen auch Urt. des Senats v. 18.09.2003 - 1 L 124/03 -, juris).
Vielmehr sind in solchen Fällen, wenn auch nicht auf die Willensbildung des gesetzlichen Vertreters oder Betreuers abgestellt werden kann, die objektiven Umstände i.S.v. § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I allein entscheidend (…vgl. zum Ganzen VG Aachen, Urt. v. 21.12.2006 - 2 K 3116/03 -, juris, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 5 C 46.01 -, NVwZ 2003, 616).
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Denn wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 - ausführe, reiche es im Rahmen einer Feststellungsklage für das Zusprechen von Prozesszinsen aus, dass der Kläger seine aufgewendeten Kosten nach Zeit und Betrag genauestens substantiiert habe, sodass der Umfang der Geldleistung - wie hier für den vorgenannten Zeitraum - jederzeit rechnerisch unzweifelhaft ermittelt werden könne.Dann ist - wie im vorliegenden Fall - die Feststellungsklage als eine der Leistungsklage gleichwertige Rechtsschutzform anzuerkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61; vom 28.05.1998 - 2 C 28.97 -, NJW 1998, 3368 - jeweils zitiert nach juris;… ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urt. v. 30.05.2007 - 1 L 539/04 -).
Der Senat schließt sich insoweit nach nochmaliger Prüfung dem gegenteiligen, umfassend begründeten Standpunkt des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61 - zitiert nach juris; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. vom 08.05.2006 - 3 L 325/05 -, juris) an: Danach bezweckt § 108 Abs. 2 SGB X den Schutz der finanziellen Leistungsfähigkeit der Leistungsträger auf der untersten Stufe des Systems der sozialen Sicherung.
Rn. 94 Das Bundesverwaltungsgericht stellt zwar in ständiger Rechtsprechung als allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts den Satz heraus, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61 m.w.N. - zitiert nach juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2003 - 1 L 124/03
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Für Kostenerstattungsansprüche aus § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X können in entsprechender Anwendung des § 291 BGB Prozesszinsen geltend gemacht werden (Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung nach Maßgabe des Senatsurteils vom 18.09.2003 - 1 L 124/03 -).Zur Begründung eines "gewöhnlichen Aufenthalts" ist ein dauerhafter oder längerer Aufenthalt nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung hat (vgl. zum Ganzen Urt. des Senats v. 18.09.2003 - 1 L 124/03 -, juris).
Auch ansonsten kommt es grundsätzlich für die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts von Kindern auf den Willen der Eltern bzw. des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten an, soweit der Ausführung des Willens nicht objektive Umstände entgegenstehen (…BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 5 C 46.01 -, NVwZ 2003, 616;… Urt. v. 15.05.1986 - 5 C 68.94 -, BVerwGE 74, 206 - jeweils zitiert nach juris; VG Meiningen, Urteil vom 07.02.1996 - 8 K 627/94 -, zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen auch Urt. des Senats v. 18.09.2003 - 1 L 124/03 -, juris).
Rn. 92 Zunächst stellt der Senat jedoch klar, dass er an seiner im Urteil vom 18. September 2003 - 1 L 124/03 - (juris) vertretenen Auffassung, für Ansprüche aus § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X sei wegen § 108 Abs. 2 Satz 1 SGB X eine Geltendmachung von Prozesszinsen grundsätzlich ausgeschlossen, nicht mehr festhält, so dass der Anspruch der Klägerin nicht bereits hieran scheitert.
- BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97
Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Dann ist - wie im vorliegenden Fall - die Feststellungsklage als eine der Leistungsklage gleichwertige Rechtsschutzform anzuerkennen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61; vom 28.05.1998 - 2 C 28.97 -, NJW 1998, 3368 - jeweils zitiert nach juris;… ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urt. v. 30.05.2007 - 1 L 539/04 -).Rn. 96 Für den Fall einer Verpflichtungsklage hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 28.05.1998 - 2 C 28/97 -, DVBl. 1998, 1082) - nach Auffassung des Senats insoweit auf die Feststellungsklage gerichtet auf Feststellung eines sozialhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruchs dem Grunde nach übertragbar - als Voraussetzung einer Verzinsung formuliert, dass die in Rede stehende Verpflichtung in der Weise konkretisiert sein muss, dass der Umfang der zugesprochenen Geldforderung feststeht, die Geldforderung also eindeutig bestimmt sei.
Soweit mit dem Verpflichtungsausspruch im Hinblick auf die Ermittlung der zugesprochene Geldforderung noch eine weitere Rechtsanwendung erforderlich ist, steht dies jedoch dem Anspruch auf Prozesszinsen entgegen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 28.05.1998 - 2 C 28/97 -, DVBl. 1998, 1082).
- OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04
Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Rn. 82 Die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X als lex specialis gegenüber § 105 SGBX (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 26.05.2004 - 3 KO 76/04 -, ThürVBl. 2004, 284 - zitiert nach juris;… ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urt. v. 30.05.2007 - 1 L 539/04 -) liegen vor.§ 111 Satz 1 SGB X erfasst auch die Fälle des § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X (…vgl. OVG Berlin, Urt. v. 10.02.2005 - 6 B 21/03 -, juris; OVG Weimar, Urt. v. 26.05.2004 - 3 KO 76/04 -, ThürVBl. 2004, 284 - zitiert nach juris, m.w.N.).
- OVG Berlin, 10.02.2005 - 6 B 21.03
Erstattung von nach einem Zuständigkeitswechsel erbrachten Sozialhilfeleistungen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
§ 111 Satz 1 SGB X erfasst auch die Fälle des § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 10.02.2005 - 6 B 21/03 -, juris;… OVG Weimar, Urt. v. 26.05.2004 - 3 KO 76/04 -, ThürVBl. 2004, 284 - zitiert nach juris, m.w.N.).Rn. 90 Da die laufenden Sozialhilfeleistungen an die Hilfeempfängerin monatlich erbracht worden sein dürften, musste die Geltendmachung beginnend für die Zeit vom 01. Juli 1999 nach § 26 SGB X i.V.m. den §§ 187 bis 193 BGB spätestens bis zum 31. Juli 2000 erfolgen, da der 31. Juli 1999 der letzte Tag des Leistungszeitraumes war, für den am 01. Juli 1999 eine Zahlung erfolgt ist (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 10.02.2005 - 6 B 21/03 -, juris, S. 7.; vgl. Urt. des Senats v. 22.11.2005 - 1 L 496/04 -).
- BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84
Gewöhnlicher Aufenthalt - Gesetzliche Definition - Tatsächlicher Aufenthaltsort - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Auch ansonsten kommt es grundsätzlich für die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts von Kindern auf den Willen der Eltern bzw. des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten an, soweit der Ausführung des Willens nicht objektive Umstände entgegenstehen (…BVerwG, Urt. v. 26.09.2002 - 5 C 46.01 -, NVwZ 2003, 616; Urt. v. 15.05.1986 - 5 C 68.94 -, BVerwGE 74, 206 - jeweils zitiert nach juris; VG Meiningen, Urteil vom 07.02.1996 - 8 K 627/94 -, zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen auch Urt. des Senats v. 18.09.2003 - 1 L 124/03 -, juris). - BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 18.02
Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf; Fristlauf zur …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Der Anspruch muss zudem gegen den Erstattungspflichtigen selbst geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2003 - 5 C 18/02 -, FEVS 54, 495; vgl. zum Ganzen Urt. des Senats vom 22. November 2005 - 1 L 496/04 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 1 A 3099/03
Auslegung und rechtssystematische Betrachtung der in Art. 9 § 1 Abs. 1 …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Anders gewendet können Prozesszinsen hinsichtlich einer Feststellungsklage, die sich auf das Bestehen eines Anspruchs dem Grunde nach bezieht, nicht verlangt werden, wenn die zu verzinsende Geldschuld der Höhe nach gerade noch nicht feststeht bzw. nicht unstreitig ist (…vgl. zum Ganzen BVerwG, a.a.O.; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 21.04.2005 - 1 A 3099/03 -, IÖD 2006, 64;… Urt. v. 07.11.2003 - 12 A 3187/01 -, FEVS 55, 495 - jeweils zitiert nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - 12 A 3187/01
Voraussetzungen für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts i.S.v.§ 107 …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 106/02
Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 107/02
Sozialhilfe; Kostenerstattung; jüdische Emigranten; Sowjetunion; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Sozialhilfe / Verzinsung von Kostenerstattungsanspruch
- VGH Bayern, 10.03.2003 - 12 B 02.1913
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- VG Minden, 18.02.2005 - 1 L 82/05
Anträge gegen Genehmigung zum Bau eines großflächigen Verbrauchermarktes in …
- VG Aachen, 21.12.2006 - 2 K 3116/03
Kostenerstattung für Sozialhilfeleistungen; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts
- VG Cottbus, 11.05.2006 - 5 K 118/02
- VG Saarlouis, 29.11.2002 - 4 K 275/00
- VG Meiningen, 07.02.1996 - 8 K 627/94
- BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 194/07
Kostenerstattungsanspruch nach SGB 10 § 111 S 1
Der Anspruch muss zudem gegen den Erstattungspflichtigen selbst geltend gemacht werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.2003 - 5 C 18/02 -, FEVS 54, 495; vgl. zum Ganzen Urt. des Senats vom 22.11.2005 - 1 L 496/04 - Urt. v. 28.07.2007 - 1 L 300/05 -, NordÖR 2008, 31, 34;… Urt. v. 28.07.2007 - 1 L 59/05 -, juris;… Urt. v. 15.09.2004 - 1 L 106/02 - und - 1 L 107/02 -, LKV 2005, 510, 514).Die Formulierung "soweit" macht dabei deutlich, dass eine Anmeldung beim - zuständigen - überörtlichen Träger zulässig war, und regelte nur, wie für den Fall der Anmeldung von gegen den überörtlichen Träger gerichteten Erstattungsansprüchen beim örtlichen Träger zu verfahren wäre (vgl. hierzu Senatsurteil v. 28.08.2007 - 1 L 300/05 -, a. a. O.;… Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 59/05 -, a. a. O.).
Rn. 44 Der Beklagte zu 2. muss sich die danach hinreichende Geltendmachung gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern als ursprünglich zuständigem überörtlichen Träger der Sozialhilfe zurechnen lassen (vgl. Urt. des Senats v. 28.07.2007 - 1 L 300/05 -, a. a. O.).
Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (vgl. Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 300/05 -, juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 71/09
Kostenerstattung im Jugendhilferecht - zum Anspruch auf den pauschalen …
Rn. 24 Verlangt § 89c Abs. 2 SGB VIII somit auf jeden Fall eine ausdrückliche gesonderte Geltendmachung - mag auch bei Konkretisierung der Anforderungen hierfür im Sinne der neuesten Rechtsprechung (…siehe jüngst BVerwG, Urt. v. 19.08.2010 - 5 C 14.09 -, juris; zur bisherigen Senatsrechtsprechung siehe Urt. v. 28.07.2007 - 1 L 300/05 -, NordÖR 2008, 31, 34 m.w.N.) der besondere Charakter dieses Anspruchs zu beachten sein, der sich jedenfalls der Höhe nach unmittelbar aus dem Gesetz ergibt -, ist festzustellen, dass der Kläger diesen pauschalen Verwaltungskostenzuschlag vor seiner Klageerhebung am 24. Dezember 2004 zu keinem Zeitpunkt gegenüber dem Beklagten angemeldet hat, und zwar weder im Verwaltungsverfahren noch - auch nicht wenigstens andeutungsweise - im damals laufenden Klageverfahren 6 A 2381/99. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2011 - 1 L 73/07
Prozesszinsen bei Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern
Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (vgl. Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 300/05 -, juris).Rn. 44 In seinem Urteil vom 28.08.2007 - 1 L 300/05 -, auf das u. a. auch die Zulassung der Berufung gestützt worden ist, hat der Senat zur Frage der Entstehung von Prozesszinsen im Falle einer Feststellungsklage folgende Grundsätze formuliert:.
- SG Neuruppin, 28.01.2011 - S 14 SO 120/08
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - vorleistender Träger - Wechsel der örtlichen …
Rn. 19 Dieser Erstattungsanspruch aus § 2 Abs. 3 Satz 3 SGB X bildet eine eigenständige Anspruchsgrundlage und geht den Erstattungsvorschriften §§ 102, 105 SGB X vor (Thüringer Oberverwaltungsgericht Urteil vom 26. Mai 2004 Az.: 3 KO 76/04; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 28. August 2007 Az.: 1 L 300/05; Verwaltungsgericht Leipzig Urteil vom 13. Juli 2006 Az.: 3 K 1792/04).Rn. 24 Nach zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (vom 22. November 2005 Az.: 1 L 496/04 und vom 28. August 2007 Az.: 1 L 300/05) ist der Erstattungsanspruch aus § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X nicht deswegen ausgeschlossen, weil im Land Brandenburg erst zum 1. Januar 1996 der örtliche Träger der Sozialhilfe und damit nach dem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung von Eingliederungshilfe sachlich zuständig geworden ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 12 A 1019/13
Erstattung der vollen Kosten der Inobhutnahme eines minderjährigen Asylbewerbers …
Rn. 72 vom 28. August 2007 - 1 L 300/05 -, NordÖR 2008, 31, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2025 - 12 A 1918/22
Erstattung von Kosten für Aufwendungen für ein Kind als Hilfeempfänger i.R.d. …
Rn. 63 Vgl. BVerwG, Urteile vom 26. September 2002 - 5 C 46.01 -, juris Rn. 19, und vom 15. Mai 1986 - 5 C 68.84 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 2002 - 12 A 3177/00 -, juris Rn. 46; OVG M.-V., Urteil vom 28. August 2007 - 1 L 300/05 -, juris Rn. 65; Lange, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Auflage, § 86 (Stand: 19. August 2024) Rn. 53. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2013 - 1 L 76/09
Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes; Aufenthaltsbegründung von Asylbewerbers in …
Auch ansonsten kommt es grundsätzlich für die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts von Kindern auf den Willen der Eltern bzw. des Aufenthaltsbestimmungsberechtigten an, soweit der Ausführung des Willens nicht objektive Umstände entgegenstehen (OVG M-V, Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 300/05 -, zit. n. juris). - VG Schwerin, 11.04.2014 - 6 A 429/12
Kindergarten; Beteiligung einer Gemeinde am Finanzierungsbedarf
Rn. 19 Für öffentlich-rechtliche Geldforderungen sind Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB zu entrichten, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht - wie hier - keine gegenteilige Regelung trifft (vgl. etwa OVG Greifswald, Urt. v. 28.08.2007 - 1 L 300/05 -, juris). - SG Freiburg, 09.02.2010 - S 9 SO 3989/07
Örtliche Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
Rn. 17 Er weist u. a. auf ein Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.8.2007 hin (Az.: 1 L 300/05, veröff. in ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 12 A 525/07
Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen für die Unterbringung eines …
Rn. 19 28/97 -, NJW 1998, 3368; OVG NRW, Urteile vom 7. November 2003 - 12 A 3187/01 -, FEVS 55, 495, und vom 21. April 2005 - 1 A 3099/03 -, IÖD 2006, 64 = Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. August 2007 - 1 L 300/05 -, NordÖR 2008, 31 = Juris. - SG Neuruppin, 28.01.2011 - S 14 SO 88/09
Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern bei Unterbringung …
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