Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 328 Abs 1 BGB, § 331 Abs 1 BGB
Widerruf des Bezugsrechts einer Rentenversicherung durch den Nachlasspfleger für die unbekannten Erben; Ausnahmen von der Unwiderruflichkeit des Bezugsrechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wirksamkeit des Widerrufs eines Bezugsrechts hinsichtlich einer Rentenversicherung durch den Nachlasspfleger für die unbekannten Erben Voraussetzungen von Ausnahmen von der Unwiderruflichkeit des Bezugsrechts
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Recht des Nachlasspflegers zur Einziehung einer bestehenden Rentenversicherung der Erblasserin für die unbekannten Erben
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 21.12.2022 - 3 O 394/22
- OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16
Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Mit Eintritt des Versicherungsfalls, also mit dem Tod der Versicherungsnehmerin, haben die Bezugsberechtigten gemäß §§ 328, 331 BGB einen unentziehbaren Anspruch auf die Versicherungsleistung gegen die Versicherung erworben (BGH, Urteil vom 27.04.2010, Az IX ZR 245/09; OLG Saarbrücken Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16, Rn. 40; jeweils Juris).Der Versicherer überbringt das Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers, das nach § 130 Abs. 2 BGB über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus wirksam bleibt und nach §§ 151, 153 BGB auch nach dessen Tod noch angenommen werden kann, durch die Mitteilung an den Bezugsberechtigten, dass ihm ein (unwiderruflich gewordenes) Bezugsrecht zusteht und die Auszahlung der Versicherungssumme konkret anbietet (BGH…, Urteil vom 10.04.2013, Az. IV ZR 38/12, Rn. 8; BGH…, Urteil vom 21.05.2008, Az. IV ZR 238/06, Rn. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 27.09.2017, Az. 4 U 1013/17; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16; jeweils Juris).
Aus den dargestellten Grundsätzen wird z.T. abgeleitet, dass im Falle offenkundiger und leicht nachweisbarer Mängel des Valutaverhältnisses in Durchbrechung des Grundsatzes der Trennung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis gemäß § 242 BGB der Versicherer zur Leistungsverweigerung gegenüber dem Bezugsberechtigten berechtigt sein soll (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 24.04.2019, Az. 20 U 135/18, Rn. 27; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16, Rn. 48;… Prölss/Martin/Schneider, VVG 31. Aufl. 2021, § 159 Rn. 32).
Ein evidenter Fall soll vorliegen, wenn der Versicherer positiv weiß, dass dem Bezugsberechtigten ein Recht zum Behaltendürfen nicht zustehen kann, weil der Botenauftrag durch die Erben wirksam widerrufen worden sei, bevor der Versicherer ihn habe ausführen können (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 24.04.2019, Az. 20 U 135/18, Rn. 27; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16, Rn. 48; jeweils Juris).
So hat das OLG Saarbrücken etwa ausdrücklich ausgeführt, dass die dortige Beklagte durch die Auszahlung der Versicherungssumme an die Erben des Versicherungsnehmers nicht gemäß § 362 Abs. 1 BGB von ihrer Leistungspflicht freigeworden seien (Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16, Rn. 41, Juris).
- OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 808/18
Geltendmachung des Anspruchs auf Auszahlung einer Versicherungssumme aus einem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Spätere Umstände sind grundsätzlich unerheblich (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 22.07.2015, Az. IV ZR 437/14, Rn. 14; OLG Stuttgart…, Urteil vom 27.01.2022, Az. 7 U 172/21, Rn. 17; OLG Dresden, Urteil vom 09.10.2018, Az. 4 U 808/18, Rn. 6; jeweils Juris).Zwar würden die Bezugsberechtigten als Erben an der Versicherungssumme im Umfang ihrer Erbquote teilhaben, allerdings wären die Nachlassverbindlichkeiten abzusetzen, während bei einer direkten Bezugsberechtigung ein solcher Abzug unterbliebe (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 09.10.2018, Az. 4 U 808/18, Rn. 10, Juris).
Der Gefahr, dass der Nachlasspfleger einen unzulässigen "in-sich-Prozess" führen muss, wenn sich herausstellen sollte, dass Erben und Bezugsberechtigte personenidentisch sind, ist nicht dadurch Rechnung zu tragen, dass der Widerruf der Übermittlung des Schenkungsangebots in einer solchen Konstellation auf das Deckungsverhältnis durchschlägt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 09.10.2018, Az. 4 U 808/18, Rn. 11; KG…, Beschluss vom 29.11.2016, Az. 6 W 12/16, Rn. 10; jeweils Juris).
- BGH, 26.06.2013 - IV ZR 243/12
Gruppenunfallversicherung: Mitteilung der Änderung der Bezugsberechtigung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Beide Rechtsverhältnisse unterliegen allein dem Schuldrecht; erbrechtliche Bestimmungen finden insoweit keine Anwendung (BGH, Urteil vom 26.06.2013, Az. IV ZR 243/12, Rn. 8, Juris).Diese Rechtslage im Deckungsverhältnis ist mit dem Tod der Versicherungsnehmerin unabänderbar geworden; die (endgültigen) Erben können die Bezugsberechtigung nicht mehr ändern oder widerrufen (BGH, Urteil vom 26.06.2013, Az. IV ZR 243/12, Rn. 9, Juris).
Einer Auszahlung der Versicherungssumme bedarf es insoweit nicht (BGH, Urteil vom 26.06.2013, Az. IV ZR 243/12; BGH, Urteil vom 28.04.2010, Az. IV ZR 73/08; BGH, Urteil vom 30.10.1974, Az. IV ZR 172/73; jeweils Juris).
- OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
Rechtstellung des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Aus den dargestellten Grundsätzen wird z.T. abgeleitet, dass im Falle offenkundiger und leicht nachweisbarer Mängel des Valutaverhältnisses in Durchbrechung des Grundsatzes der Trennung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis gemäß § 242 BGB der Versicherer zur Leistungsverweigerung gegenüber dem Bezugsberechtigten berechtigt sein soll (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2019, Az. 20 U 135/18, Rn. 27; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16, Rn. 48;… Prölss/Martin/Schneider, VVG 31. Aufl. 2021, § 159 Rn. 32).Ein evidenter Fall soll vorliegen, wenn der Versicherer positiv weiß, dass dem Bezugsberechtigten ein Recht zum Behaltendürfen nicht zustehen kann, weil der Botenauftrag durch die Erben wirksam widerrufen worden sei, bevor der Versicherer ihn habe ausführen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2019, Az. 20 U 135/18, Rn. 27; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16, Rn. 48; jeweils Juris).
- BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06
Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Rn. 31 Nach herkömmlicher Rechtsprechung enthält zudem die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, es werde einem Dritten ein Bezugsrecht eingeräumt, zugleich auch den konkludenten Auftrag an den Versicherer, dem Begünstigten nach Eintritt des Versicherungsfalls das - noch zu Lebzeiten abgegebene - Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers zu überbringen (BGH, Urteil vom 21.05.2008, Az. IV ZR 238/06, Juris).Der Versicherer überbringt das Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers, das nach § 130 Abs. 2 BGB über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus wirksam bleibt und nach §§ 151, 153 BGB auch nach dessen Tod noch angenommen werden kann, durch die Mitteilung an den Bezugsberechtigten, dass ihm ein (unwiderruflich gewordenes) Bezugsrecht zusteht und die Auszahlung der Versicherungssumme konkret anbietet (BGH…, Urteil vom 10.04.2013, Az. IV ZR 38/12, Rn. 8; BGH, Urteil vom 21.05.2008, Az. IV ZR 238/06, Rn. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 27.09.2017, Az. 4 U 1013/17; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16; jeweils Juris).
- BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08
Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Vielmehr gehört nach wohl einhelliger Auffassung der Anspruch auf die Versicherungsleistung auf der Grundlage einer Bezugsberechtigung nicht zum Erblasservermögen, sondern entsteht mit dem Todesfall unmittelbar im Vermögen des Bezugsberechtigten (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2010, Az. IV ZR 73/08, Rn. 17, Juris;… Grüneberg/Weidlich, BGB, 82. Aufl. 2023, § 1922 Rn. 39, § 2311 Rn. 2;… MünchKomm-BGB/Lange, 9. Aufl. 2022, § 2311 Rn. 12;… BeckOK-BGB/Müller-Engels, 66. Ed. 01.05.2023, § 2311 Rn. 6).Einer Auszahlung der Versicherungssumme bedarf es insoweit nicht (BGH, Urteil vom 26.06.2013, Az. IV ZR 243/12; BGH, Urteil vom 28.04.2010, Az. IV ZR 73/08; BGH, Urteil vom 30.10.1974, Az. IV ZR 172/73; jeweils Juris).
- BGH, 10.04.2013 - IV ZR 38/12
Lebensversicherung: Scheitern der Übermittlung des Schenkungsantrags an die …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Der Versicherer überbringt das Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers, das nach § 130 Abs. 2 BGB über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus wirksam bleibt und nach §§ 151, 153 BGB auch nach dessen Tod noch angenommen werden kann, durch die Mitteilung an den Bezugsberechtigten, dass ihm ein (unwiderruflich gewordenes) Bezugsrecht zusteht und die Auszahlung der Versicherungssumme konkret anbietet (BGH, Urteil vom 10.04.2013, Az. IV ZR 38/12, Rn. 8; BGH…, Urteil vom 21.05.2008, Az. IV ZR 238/06, Rn. 21; OLG Dresden, Beschluss vom 27.09.2017, Az. 4 U 1013/17; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16; jeweils Juris). - BGH, 22.07.2015 - IV ZR 437/14
Kapitallebensversicherung: Auslegung einer Erklärung des Versicherungsnehmers …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Spätere Umstände sind grundsätzlich unerheblich (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.07.2015, Az. IV ZR 437/14, Rn. 14; OLG Stuttgart…, Urteil vom 27.01.2022, Az. 7 U 172/21, Rn. 17; OLG Dresden…, Urteil vom 09.10.2018, Az. 4 U 808/18, Rn. 6; jeweils Juris). - BGH, 30.10.1974 - IV ZR 172/73
geschenktes Sparguthaben - Zuwendung auf den Todesfall, Deckungsverhältnis, § 331 …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Einer Auszahlung der Versicherungssumme bedarf es insoweit nicht (BGH, Urteil vom 26.06.2013, Az. IV ZR 243/12; BGH, Urteil vom 28.04.2010, Az. IV ZR 73/08; BGH, Urteil vom 30.10.1974, Az. IV ZR 172/73; jeweils Juris). - BGH, 27.04.2010 - IX ZR 245/09
Widerrufliches Bezugsrecht einer Lebensversicherung in der Insolvenz: …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2023 - 1 U 12/23
Mit Eintritt des Versicherungsfalls, also mit dem Tod der Versicherungsnehmerin, haben die Bezugsberechtigten gemäß §§ 328, 331 BGB einen unentziehbaren Anspruch auf die Versicherungsleistung gegen die Versicherung erworben (BGH, Urteil vom 27.04.2010, Az IX ZR 245/09;… OLG Saarbrücken Urteil vom 17.05.2017, Az. 5 U 35/16, Rn. 40; jeweils Juris). - BGH, 14.11.2012 - IV ZR 219/12
Lebensversicherung auf verbundene Leben: Widerruf der Bezugsberechtigung; Wegfall …
- OLG Saarbrücken, 02.03.2022 - 5 U 64/21
Herausgabeverlangen eines Erben bezüglich der an den Bezugsberechtigten …
- OLG Stuttgart, 27.01.2022 - 7 U 172/21
Auslegung einer Bezugsrechtsbestimmung in einem Lebensversicherungsvertrag
- OLG Dresden, 27.09.2017 - 4 U 1013/17
Rechtsnatur der Einräumung einer widerruflichen Bezugsberechtigung an einer …
- OLG Köln, 20.05.2025 - 2 W 79/25
Erbrechtliche Behandlung der Auszahlung einer Versicherungssumme ohne Wirksamkeit …
Beide Rechtsverhältnisse unterliegen allein dem Schuldrecht; erbrechtliche Bestimmungen finden insoweit keine Anwendung (BGH…, Urteil vom 26.06.2013, - IV ZR 243/12 -, juris, Rn. 8; OLG Zweibrücken, Urteil vom 23. August 2023 - 1 U 12/23 -, juris, Rn. 28).Diese Rechtslage im Deckungsverhältnis kann von den Erben des Lebensgefährten auch nicht mehr geändert oder widerrufen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.2013 - IV ZR 243/12 -, juris, Rn. 9; OLG Zweibrücken, Urteil vom 23. August 2023 - 1 U 12/23 -, juris, Rn. 29 m.w.N.).
Da § 671 BGB ausdrücklich das Recht zum jederzeitigen Widerruf eines Auftrags vorsieht und dieses Recht nach dem Tod des Versicherungsnehmers gemäß § 1922 BGB auf dessen Erben übergeht (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.08.2023 - 1 U 12/23 -, juris Rn. 31f. m.w.N.; KG Berlin…, Beschluss vom 29.11.2016 - 6 W 112/16 -, juris Rn. 10 m.w.N.), ist dieser Widerruf rechtzeitig erfolgt, so dass ein Schenkungsvertrag - nach dem Tod des Versicherungsnehmers - nicht mehr zustande kommen konnte.
Einer Auszahlung der Versicherungssumme bedarf es insoweit nicht (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.08.2023 - 1 U 12/23 -, juris Rn. 30 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Oberlandesgericht Bremen
StVG § 7 Abs. 1
Sonstiges Zivilrecht - RA Kotz
Inbrandsetzung abgestelltes Fahrzeug: Haftung ungeklärt
- rechtsportal.de
StVG § 7 Abs. 1
Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache - Sonstiges Zivilrecht; Haftung des Fahrzeughalters, Betriebsgefahr, Brand aus ungeklärter Ursache, ... - rechtsportal.de
StVG § 7 Abs. 1
Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache - Sonstiges Zivilrecht; Haftung des Fahrzeughalters, Betriebsgefahr, Brand aus ungeklärter Ursache, ...
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftung bei Schäden durch Fahrzeugbrände aus § 7 Abs. 1 StVG
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Brennender Roller - Keine Halterhaftung bei ungeklärter Ursache
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Risiko der Nichterweislichkeit der behaupteten Tatsache der Verursachung eines Brandes durch einen technischen Defekt bei Brand eines abgestellten Fahrzeugs
- haufe.de (Kurzinformation)
Abgestellter Motorroller brennt aus ungeklärter Ursache - haftet der Halter?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Haftung des Fahrzeughalters für Schäden Dritter aufgrund eines Brandes des abgestellten Fahrzeugs; Begriff des Betriebs eines Fahrzeugs im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines Fahrzeugdefekts
Verfahrensgang
- LG Bremen, 01.03.2023 - 7 O 1204/20
- OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 1513
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13
Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am …
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Ein hieraus verursachter Brand eines Fahrzeugs steht der Gefahr der Inbrandsetzung beliebiger anderer im öffentlichen Raum abgestellter Gegenstände gleich (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377; Urteil vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19, NJW 2020).Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, das heißt, wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist, was erfordert, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll, das heißt, die Schadensfolge muss in den Bereich der Gefahren fallen, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen worden ist (siehe allgemein BGH, Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13, juris Rn. 6, BGHZ 199, 377;… Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 319/18, juris Rn. 7, VersR 2021, 597;… Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 158/19, juris Rn. 7, NJW 2021, 1157;… Urteil vom 24.01.2023 - VI ZR 1234/20, juris Rn. 8, VersR 2023, 538 m.w.N.).
Daher hat der Bundesgerichtshof die Verursachung einer Beschädigung "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG auch in solchen Fällen angenommen, in denen die Entzündung aufgrund eines technischen Defekts, etwa durch einen Kurschluss der Batterie des zu diesem Zeitpunkt abgestellten Fahrzeugs erfolgte (siehe BGH, Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13, juris Rn. 6, BGHZ 199, 377).
In Fällen eines vorsätzlichen Inbrandsetzens eines ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugs hat der Bundesgerichtshof dagegen eine Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG verneint, da die Schädigung dann nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will, und auch der Umstand, dass Kraftfahrzeuge wegen der mitgeführten Betriebsstoffe oder der verwendeten Materialien leicht brennen, nicht ausreicht, um eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG zu begründen (siehe BGH…, Urteil vom 27.11.2007 - VI ZR 210/06, juris Rn. 12, NJW-RR 2008, 764; Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13, juris Rn. 6, BGHZ 199, 377;… Urteil vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19, juris Rn. 23, NJW 2020, 2116).
- BGH, 24.01.2023 - VI ZR 1234/20
Haftung des Halters eines Elektrorollers bei Explosion der ausgebauten Batterie …
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, das heißt, wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist, was erfordert, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll, das heißt, die Schadensfolge muss in den Bereich der Gefahren fallen, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen worden ist (siehe allgemein BGH…, Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13, juris Rn. 6, BGHZ 199, 377;… Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 319/18, juris Rn. 7, VersR 2021, 597;… Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 158/19, juris Rn. 7, NJW 2021, 1157; Urteil vom 24.01.2023 - VI ZR 1234/20, juris Rn. 8, VersR 2023, 538 m.w.N.).Insbesondere bezogen auf durch den Brand eines Fahrzeugs verursachte Schäden hat der Bundesgerichtshof auf dieser Grundlage angenommen, dass es rechtlich keinen Unterschied macht, ob der Brand unabhängig vom Fahrbetrieb selbst vor, während oder nach einer Fahrt eingetreten ist, und dass bei der gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen auch dann durch das Kraftfahrzeug selbst und die von ihm ausgehenden Gefahren entscheidend (mit)geprägt worden ist, wenn der Brand oder dessen Übergreifen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges stand (siehe BGH, Urteil vom 24.01.2023 - VI ZR 1234/20, juris Rn. 9, VersR 2023, 538 m.w.N.).
- BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19
Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Ein hieraus verursachter Brand eines Fahrzeugs steht der Gefahr der Inbrandsetzung beliebiger anderer im öffentlichen Raum abgestellter Gegenstände gleich (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13, BGHZ 199, 377; Urteil vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19, NJW 2020).In Fällen eines vorsätzlichen Inbrandsetzens eines ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugs hat der Bundesgerichtshof dagegen eine Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG verneint, da die Schädigung dann nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will, und auch der Umstand, dass Kraftfahrzeuge wegen der mitgeführten Betriebsstoffe oder der verwendeten Materialien leicht brennen, nicht ausreicht, um eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG zu begründen (siehe BGH…, Urteil vom 27.11.2007 - VI ZR 210/06, juris Rn. 12, NJW-RR 2008, 764;… Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13, juris Rn. 6, BGHZ 199, 377; Urteil vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19, juris Rn. 23, NJW 2020, 2116).
- EuGH, 20.06.2019 - C-100/18
Ein Sachverhalt, in dem ein seit mehr als 24 Stunden in einer Privatgarage eines …
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Ein weitergehendes Verständnis des Begriffs des Betriebs eines Fahrzeugs ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des EuGH im Urteil vom 20.06.2019 - C-100/18, juris Rn. 48, VersR 2019, 1008.Diese Auslegung des § 7 Abs. 1 StVG steht im Übrigen auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Reichweite der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, wonach auch der Brand eines abgestellten Fahrzeugs aufgrund einer technischen Ursache unter den dort maßgeblichen Begriff der Verwendung des Fahrzeugs falle (siehe EuGH, Urteil vom 20.06.2019 - C-100/18, juris Rn. 48, VersR 2019, 1008).
- BGH, 07.02.2023 - VI ZR 87/22
Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Dies sei ebenso wie bei der Beschädigung eines Gebäudes durch das Anprallen eines abgestellten Anhängers, der durch den Anstoß eines Drittfahrzeugs ins Rollen und in unkontrollierte Bewegung gebracht worden sei (siehe BGH, Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 87/22, juris Rn. 12, MDR 2023, 625), vom Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG erfasst.Entgegen der Auffassung der Klägerin steht dem auch nicht die jüngere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2023 entgegen, in der eine Haftung des Halters des Anhängers auch bei einem Anstoßen und Inbewegungsetzen des Anhängers durch einen Dritten bejaht wurde (siehe BGH, Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 87/22, juris Rn. 12, VersR 2023, 802), da dort angenommen wurde, dass einem Anhänger konstruktionsbedingt die Gefahr einer unkontrollierten Bewegung durch Einwirkung von Fremdkraft innewohne und diese Gefahr durch sein Belassen im Verkehrsraum aufrechterhalten werde, so dass dann, wenn ein im Verkehrsraum abgestellter Anhänger infolge eines Anstoßes durch ein Drittfahrzeug in Bewegung versetzt werde und er dann im Rollvorgang ein Gebäude beschädige, sich bei wertender Betrachtung in dem hierdurch verursachten Schaden eine typische Gefahrenquelle des Straßenverkehrs verwirklicht habe.
- BGH, 04.05.1976 - VI ZR 193/74
Kfz - Unfall - Unabwendbares Ereignis
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Bei der Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG hat der Geschädigte als anspruchsbegründende Tatsache darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden bei dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.11.1967 - VI ZR 108/66, VersR 1968, 176; Urteil vom 04.05.1976 - VI ZR 193/74, MDR 1977, 43).Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Geschädigte bei Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG als anspruchsbegründende Tatsache darzulegen und zu beweisen hat, dass der Schaden bei dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist (siehe BGH…, Urteil vom 21.11.1967 - VI ZR 108/66, juris Rn. 9, VersR 1968, 176; Urteil vom 04.05.1976 - VI ZR 193/74, juris Rn. 12, MDR 1977, 43).
- BGH, 21.11.1967 - VI ZR 108/66
Entstehung eines Schadens "bei dem Betrieb" eines Fahrzeugs - Verursachung eines …
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Bei der Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG hat der Geschädigte als anspruchsbegründende Tatsache darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden bei dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.11.1967 - VI ZR 108/66, VersR 1968, 176; Urteil vom 04.05.1976 - VI ZR 193/74, MDR 1977, 43).Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Geschädigte bei Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG als anspruchsbegründende Tatsache darzulegen und zu beweisen hat, dass der Schaden bei dem Betrieb eines Fahrzeugs entstanden ist (siehe BGH, Urteil vom 21.11.1967 - VI ZR 108/66, juris Rn. 9, VersR 1968, 176;… Urteil vom 04.05.1976 - VI ZR 193/74, juris Rn. 12, MDR 1977, 43).
- BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06
Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen …
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
In Fällen eines vorsätzlichen Inbrandsetzens eines ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeugs hat der Bundesgerichtshof dagegen eine Haftung aus § 7 Abs. 1 StVG verneint, da die Schädigung dann nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will, und auch der Umstand, dass Kraftfahrzeuge wegen der mitgeführten Betriebsstoffe oder der verwendeten Materialien leicht brennen, nicht ausreicht, um eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG zu begründen (siehe BGH, Urteil vom 27.11.2007 - VI ZR 210/06, juris Rn. 12, NJW-RR 2008, 764;… Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13, juris Rn. 6, BGHZ 199, 377;… Urteil vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19, juris Rn. 23, NJW 2020, 2116). - BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15
Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines …
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Solche Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO können sich grundsätzlich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (vgl. BGH…, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 266/03, juris Rn. 7, BGHZ 162, 313; Urteil vom 29.06.2016 - VIII ZR 191/15, juris Rn. 26, NJW 2016, 3015). - BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15
Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen …
Auszug aus OLG Bremen, 05.07.2023 - 1 U 12/23
Hält es das Berufungsgericht es für denkbar, dass die von der Berufung aufgeworfenen Fragen zu einer anderen Würdigung führen können, besteht Anlass für die Überlegung, ob für die andere Würdigung zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht und deshalb Anlass zu einer Wiederholung der Beweisaufnahme besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 300/15, juris Rn. 24, NJW-RR 2017, 75). - BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14
Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur …
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13
Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht …
- BGH, 20.10.2020 - VI ZR 158/19
Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand …
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
- BGH, 20.10.2020 - VI ZR 319/18
Reichweite der Haftung des Halters eines abgeschleppten und in einer Lagerhalle …
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