Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - I-1 U 92/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StVG § 7 a.F.; ; StVG § ... 7 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 17 a.F.; ; StVG § 17 Abs. 1 a.F.; ; StVG § 18 a.F.; ; StVG § 18 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2 Satz 2; ; StVO § 17 Abs. 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast bei Verkehrsunfall mit einem unbeleuchteten vorfahrtsberechtigten Rollerfahrer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für die Abwägung der Verursachungsbeiträge und Verschuldensbeiträge gemäß §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz a.F. (StVG a.F.)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03
Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Denn es gehört zu den ganz typischen Folgen der Nichtbenutzung notwendiger Beleuchtungseinrichtungen, dass ein Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen wird und es ist der offensichtliche Zweck der Vorschriften über die Ausrüstung mit und die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen, die Sichtbarkeit von Zweirädern gerade in der Dämmerung und Dunkelheit zu gewährleisten (BGH NJW 2005, 1351-1354; OLGR Frankfurt 2005, 383 f; KG Berlin, VersR 1983, 839). - OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 24 U 201/03
Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis für Unfallursächlichkeit eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Denn es gehört zu den ganz typischen Folgen der Nichtbenutzung notwendiger Beleuchtungseinrichtungen, dass ein Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen wird und es ist der offensichtliche Zweck der Vorschriften über die Ausrüstung mit und die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen, die Sichtbarkeit von Zweirädern gerade in der Dämmerung und Dunkelheit zu gewährleisten (BGH NJW 2005, 1351-1354; OLGR Frankfurt 2005, 383 f; KG Berlin, VersR 1983, 839). - BGH, 04.12.2000 - II ZR 293/99
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Bei der Prüfung, ob ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach allgemeiner Lebenserfahrung den Schluss auf eine Sorgfaltspflichtverletzung eines der Unfallbeteiligten rechtfertigt, sind sämtliche bekannten, d.h. unstreitigen oder bewiesenen Umstände des Falles in die Bewertung einzubeziehen (BGH NJW 2001, 1140;… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., Vor § 284 Rn. 29), das heißt der Sachverhalt ist in seiner ganzen Breite zu betrachten.
- KG, 13.12.1982 - 12 U 2001/82
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei Dunkelheit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Denn es gehört zu den ganz typischen Folgen der Nichtbenutzung notwendiger Beleuchtungseinrichtungen, dass ein Verkehrsteilnehmer zu spät gesehen wird und es ist der offensichtliche Zweck der Vorschriften über die Ausrüstung mit und die Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen, die Sichtbarkeit von Zweirädern gerade in der Dämmerung und Dunkelheit zu gewährleisten (BGH NJW 2005, 1351-1354; OLGR Frankfurt 2005, 383 f; KG Berlin, VersR 1983, 839). - BGH, 24.01.1956 - VI ZR 123/55
Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Für die Annahme, dass sich seine hieraus ergebende absolute Fahruntüchtigkeit in dem Unfallgeschehen niedergeschlagen hat, spricht insoweit der Beweis des ersten Anscheins, als davon auszugehen ist, dass die Verkehrssituation durch einen nüchternen Fahrer hätte gemeistert werden können (zum Anscheinsbeweis insoweit Senat, Urteil vom 27.09.2004, Az. 1 U 80/04; BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1956, 195, 196 sowie BGH VersR 1965, 81, 82). - BGH, 20.10.1964 - VI ZR 160/63
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung zum Nachteil eines alkoholisierten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 92/05
Für die Annahme, dass sich seine hieraus ergebende absolute Fahruntüchtigkeit in dem Unfallgeschehen niedergeschlagen hat, spricht insoweit der Beweis des ersten Anscheins, als davon auszugehen ist, dass die Verkehrssituation durch einen nüchternen Fahrer hätte gemeistert werden können (zum Anscheinsbeweis insoweit Senat, Urteil vom 27.09.2004, Az. 1 U 80/04; BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1956, 195, 196 sowie BGH VersR 1965, 81, 82).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 1 U 92/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 227 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a. F.; ; StVG § 7 Abs. 1
- rabüro.de
Zur Haftung bei einer durch Notwehr gerechtfertigten Verletzung eines Angreifers mit einem rückwärts fahrenden Pkw
- rechtsportal.de
Ausschluss von Ansprüchen aus § 7 Abs. 1 StVG bei Notwehrhandlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung einer Person durch Zurücksetzen eines Kraftfahrzeugs bei einem Angriff auf den Fahrer als eine rechtfertigende Notwehrhandlung; Beschränkung eines Notwehrrechts auf die Rechtsgüter eines Angreifers; Ausschluss eines Schadensersatzanspruches wegen ...
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 03.06.2005 - 1 O 390/03
- OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 1 U 92/05
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1088
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 1 U 92/05
Denn eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet bei der Notwehr grundsätzlich nicht statt (vgl. z. B: BGHSt 48, 207 = NJW 2003, 1955). - BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04
BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 1 U 92/05
Der andauernden (vollendeten und versuchten) Sachbeschädigung konnte er vielmehr nachhaltig entgegentreten und dabei dasjenige Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistete (vgl. BGH NStZ 2005, 31). - BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01
Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 1 U 92/05
Bei dieser Sachlage ist kein Raum für die Annahme, der Beklagte zu 1) habe die spätere Notwehrlage auf dem Parkplatz vorwerfbar verursacht, so dass er den dort erfolgten Angriff der Gruppe nur mit Zurückhaltung hätte abwehren dürfen (zur Beschränkung des Notwehrrechts bei Provokation: BGH NStZ 2002, 425).
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Rechtsprechung
| SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 92/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Streit um die Kostenübernahme im Zusammenhang mit einer in Polen durchgeführten Zahnsanierung im Rahmen der Entschädigung eines Arbeitsunfalls; Anforderungen an eine wesentliche Verschlimmerung von Unfallfolgen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Kostenerstattung durch deutschen Unfallversicherungsträger für in Polen durchgeführte Oberkiefersanierung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 92/05
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 264/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 1 U 106/05
Unerlaubte Handlung: Fahrradunfall während einer organisierten Radtouristikfahrt; …
Auszug aus SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 92/05
Gegen diese Entscheidung hat der Kläger am 06.12.2005 Klage erhoben (S 1 U 106/05).Rn. 13 Mit Beschlüssen vom 16.01.2006 und 12.10.2007 hat das Gericht die Verfahren S 1 U 92/05, S 1 U 106/05 und S 1 U 41/06 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Aktenzeichens S 1 U 92/05 miteinander verbunden.
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