Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - I-1 W 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 91 a; ; ZPO § ... 91 a Abs. 1; ; ZPO § 93; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 281 Abs. 5; ; BGB § 283; ; BGB § 284; ; BGB § 311 a Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 323; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 347 Abs. 1; ; BGB § 347 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 347 Satz 3 a. F.; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 463 a. F.
- IWW
- RA Kotz
Autokauf - Rücktritt: außergerichtliche Einigung nach Klageerhebung - Tragung der Kosten des Gerichtsverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs nach Feststellung eines "alten" Unfallschadens - Veranlassung zur Klageerhebung bei vorgerichtlicher Leistungsbereitschaft des Verkäufers?
Kurzfassungen/Presse (2)
- der-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten beim Rücktritt vom Kaufvertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenentscheidung über einen in der Hauptsache von den Parteien für erledigt erklärten Rechtsstreit; Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auf Aufwendungsersatz bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags; Anforderungen an ersatzfähige frustrierte Aufwendungen; ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Autokauf - Rückabwicklung des Autokaufs nicht ohne Anwalt
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 11.02.2005 - 3 O 230/04
- OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - I-1 W 17/05
- OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 W 17/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - 1 W 17/05
Gegenstand eines vertraglichen Schadensersatzanspruches sind auch die zu dessen Durchsetzung erforderlichen Rechtsverfolgungskosten (BGH, NJW 1986, 2243 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 249, Rn. 38/39).Besteht aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran, dass der Schadensersatzschuldner ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BGH, NJW 2005, 1112 f.; NJW 1986, 2243 ff.).
Dies gilt umso mehr, als dem Kläger mit der Beklagten ein im Kraftfahrzeuggewerbe bzw. -handel erfahrenes Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung gegenüberstand, so dass es dem Kläger schon unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" nicht verwehrt werden konnte, sich frühzeitig anwaltlichen Rates zu bedienen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1986, 2243 ff.;… Reinking/Eggert, Rn. 349).
- BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - 1 W 17/05
Besteht aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran, dass der Schadensersatzschuldner ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BGH, NJW 2005, 1112 f.; NJW 1986, 2243 ff.). - BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - 1 W 17/05
Ist der Schadensfall dagegen von vornherein schwieriger gelagert oder wird bei einfach gelagerten Fällen der Schaden nicht bereits aufgrund der ersten Anmeldung reguliert, so darf der Geschädigte sogleich einen Rechtsanwalt mit der weiteren Geltendmachung beauftragen und kann sodann dessen Kosten im Rahmen des materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruchs geltend machen (BGH, NJW 1995, 446 f.). - OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 78/04
Gewährleistung beim Kraftfahrzeugkaufvertrag: Ersatz vergeblicher Aufwendungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - 1 W 17/05
Solche Aufwendungen sind nunmehr nach § 284 BGB zu ersetzen, mit dem der Gesetzgeber die bislang bestehende Verkäuferhaftung nicht einschränken, sondern lediglich Haftungslücken füllen wollte und der daher weder auf Aufwendungen zu ideellen Zwecken noch auf solche beschränkt ist, die im Hinblick auf den Vertragsschluss und seine Durchführung, nicht aber im Hinblick auf die spätere Verwendung des erworbenen Gegenstands entstanden sind (OLG Stuttgart, DAR 2005, 35ff.;… vgl. auch Reinking/Eggert, aaO, Rn. 1510;… a. A. Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 284, Rn. 4). - OLG Düsseldorf, 11.11.2002 - 1 U 29/02
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - 1 W 17/05
Da der Kläger den erworbenen Pkw bis zu dessen Rückgabe genutzt hat - er ist zwischen dem 05.03.2003 und der Rückgabe am 05.01.2005 ca. 22.000 km gefahren - war die zur Nutzung des Fahrzeuges zwangsläufig erforderliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuern ebenso wenig vergeblich bzw. nutzlos wie die Entrichtung der Versicherungsbeiträge (vgl. auch Senatsurteil vom 11.11.2002, 1 U 29/02).
- LG Ellwangen/Jagst, 13.06.2008 - 5 O 60/08
Autokauf - Fehlerhafte Anzeige im Internet nachweisbar korrigieren!
Zu den notwendigen Verwendungen (§§ 347 Abs. 2, 994 BGB) bzw. gewöhnlichen Erhaltungskosten (…vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 347 RN 4) und zu den Aufwendungen, die der Käufer im Vertrauen auf eine mangelfreie Leistung getätigt hat und die infolge der mangelbedingten Rückabwicklung des Vertrages vergeblich waren ("frustrierte Aufwendungen"), gehören die vom Kläger im Einzelnen geltend gemachten Aufwendungen (Öllampe, Winterreifen, Mercedes-Stern/Logo, neue Batterie, Wischerblätter, TÜV-Neuabnahme, Reparaturarbeiten zur Erlangung des TÜV) in einer Gesamthöhe von Euro 1.379,19. Auch die Anschaffung von Winterreifen stellt eine nützliche und sinnvolle, wenn nicht sogar notwendige Investition in ein Fahrzeug dar, weil hierdurch seine Verkehrssicherheit entsprechend den Straßenverhältnissen erheblich verbessert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2005 - I-1 W 17/05). - LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15
Rückabwicklung eines gewerblichen PKW-Kaufvertrags; Rückzahlung des Kaufpreises …
Es kommt darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalles aus der Sicht des Geschädigten darstellt (OLG Düsseldorf, v. 01.10.2005 - I-1 W 17/05 -, juris). - OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 27/07 Zur Begründung wird auf den Senatsbeschluss vom 06.05.2005, 1-1 W 17/05, veröffentlicht in Verkehrsrecht aktuell 2005, S. 134, verwiesen.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - I-1 W 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Ersatz von Anwaltskosten bei Rücktritt vom Kaufvertrag
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Einstufung eines von der Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien abweichenden Unfallvorschadens als nicht behebbarer, irreparabler Mangel ; Berücksichtigung des potentiellen Unterliegens einer Partei bei Verteilung der Kostenlast bei einem in der Hauptsache für erledigt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 11.02.2005 - 3 O 230/04
- OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - 1 W 17/05
- OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - I-1 W 17/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 W 17/05
Rn. 53 Gegenstand eines vertraglichen Schadensersatzanspruches sind auch die zu dessen Durchsetzung erforderlichen Rechtsverfolgungskosten (BGH, NJW 1986, 2243 ff.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 249, Rn. 38/39).Besteht aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran, dass der Schadensersatzschuldner ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BGH, NJW 2005, 1112 f.; NJW 1986, 2243 ff.).
Dies gilt umso mehr, als dem Kläger mit der Beklagten ein im Kraftfahrzeuggewerbe bzw. -handel erfahrenes Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung gegenüberstand, so dass es dem Kläger schon unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" nicht verwehrt werden konnte, sich frühzeitig anwaltlichen Rates zu bedienen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1986, 2243 ff.;… Reinking/Eggert, Rn. 349).
- BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 W 17/05
Besteht aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran, dass der Schadensersatzschuldner ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BGH, NJW 2005, 1112 f.; NJW 1986, 2243 ff.). - BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 W 17/05
Ist der Schadensfall dagegen von vornherein schwieriger gelagert oder wird bei einfach gelagerten Fällen der Schaden nicht bereits aufgrund der ersten Anmeldung reguliert, so darf der Geschädigte sogleich einen Rechtsanwalt mit der weiteren Geltendmachung beauftragen und kann sodann dessen Kosten im Rahmen des materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruchs geltend machen (BGH, NJW 1995, 446 f.). - OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 78/04
Gewährleistung beim Kraftfahrzeugkaufvertrag: Ersatz vergeblicher Aufwendungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 W 17/05
Solche Aufwendungen sind nunmehr nach § 284 BGB zu ersetzen, mit dem der Gesetzgeber die bislang bestehende Verkäuferhaftung nicht einschränken, sondern lediglich Haftungslücken füllen wollte und der daher weder auf Aufwendungen zu ideellen Zwecken noch auf solche beschränkt ist, die im Hinblick auf den Vertragsschluss und seine Durchführung, nicht aber im Hinblick auf die spätere Verwendung des erworbenen Gegenstands entstanden sind (OLG Stuttgart, DAR 2005, 35ff.;… vgl. auch Reinking/Eggert, aaO, Rn. 1510;… a. A. Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 284, Rn. 4). - OLG Düsseldorf, 11.11.2002 - 1 U 29/02
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 W 17/05
Da der Kläger den erworbenen Pkw bis zu dessen Rückgabe genutzt hat - er ist zwischen dem 05.03.2003 und der Rückgabe am 05.01.2005 ca. 22.000 km gefahren - war die zur Nutzung des Fahrzeuges zwangsläufig erforderliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuern ebenso wenig vergeblich bzw. nutzlos wie die Entrichtung der Versicherungsbeiträge (vgl. auch Senatsurteil vom 11.11.2002, 1 U 29/02).
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Rechtsprechung
| KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
BGB § 133 § 2084 § 2265
Testierfreiheit des überlebenden Ehegatten, wenn Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten nur für den Fall des gemeinsamen Versterbens gewollt ist - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten - Schlusserbeneinsetzung im Falle eines "plötzlichen Todes" der Eheleute
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beurteilung der Testierfreiheit des überlebenden Ehegatten bei nur für den Fall des gemeinsamen Versterbens gewollter Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten; Anforderungen an die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Ersetzung ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Testamentsauslegung - Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 61 VI 173/03
- LG Berlin, 27.09.2004 - 87 T 287/04
- KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 511
- Rpfleger 2006, 127
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05
b) Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass eine Testamentsauslegung zwar vom Wortlaut der Erklärung auszugehen hat, zur Ermittlung des Inhalts der Verfügung aber der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments heranzuziehen und zu würdigen ist (vgl. BGH NJW 1993, 256;… Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2084 Rn. 2). - BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89
Verkündung einer Verfügung von Todes wegen
Auszug aus KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05
Bei gemeinschaftlichen Testamenten kommt nur eine Auslegung in Betracht, die dem Willen beider Testierenden entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229, 233 = MJW 1991, 169, 170; BayObLGZ 1981, 79). - BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen …
Auszug aus KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05
Dabei kommt es auf den Willen des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments an (BayObLG NJW 1996, 133). - BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
Auszug aus KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05
Bei gemeinschaftlichen Testamenten kommt nur eine Auslegung in Betracht, die dem Willen beider Testierenden entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229, 233 = MJW 1991, 169, 170; BayObLGZ 1981, 79).
- OLG Köln, 02.11.2009 - 2 Wx 88/09
Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im FGG -Verfahren; Beteiligung sog. …
Vielmehr ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229 [233]; BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1993, 240 [246]; BayObLG NJW-RR 1997, 327 [328]; KG FamRZ 2006, 511). - OLG Schleswig, 01.02.2023 - 3 Wx 29/22
Auslegung einer Gleichzeitigkeits- bzw. Katastrophenklausel in einem …
Die Rechtsprechung hat das in den Obersatz gekleidet, dass Gleichzeitigkeit auch dann noch vorliegt, wenn der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, eine neue Verfügung von Todes wegen zu errichten (Senat v. 16.12.2020 - 3 Wx 43/20 - n.v.; OLG Frankfurt v. 23.10.2018 - 21 W 38/18, DNotZ 2019, 368ff, bei juris Tz. 15f m.w.N.; OLG München v. 24.10.2013 - 31 Wx 139/13, FamRZ 2014, 1064ff, bei juris Tz. 12; OLG Jena vom 23.02.2015 - 6 W 516/14, FamRZ 2016, 412 = BeckRS 2015, 09957; BayObLG v. 13.04.1995 - 1Z BR 32/95, FamRZ 2995, 1446; OLG Stuttgart v. 29.12.1993 - 8 W 583/92, NJW-RR 1994, 592f; OLG Stuttgart v. 10.03.1982 - 8 W 224/81, FamRZ 1982, 1136f; OLG Düsseldorf v. 01.07.2015 - 3 Wx 193/14, FamZR 2016, 408 = BeckRS 2015, 14452, bei juris Tz. 38; KG v. 29.11.2005 - 1 W 17/05, FamRZ 2006, 511). - KG, 04.01.2011 - 1 W 471/10
Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Beschwerdebefugnis des …
Dies entspricht grundsätzlich der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 1997 - 1 W 8000/95 -, KGReport 1997, 178; Beschluss vom 29. November 2005 - 1 W 17/05 -, FamRZ 2006, 511).
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