Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 28 Abs 2 S 1 StPO, § 28 Abs 2 S 2 StPO, § 210 Abs 3 StPO, § 359 StPO, § 370 Abs 2 StPO
Wiederaufnahmeverfahren: Beschwerde gegen Wiederaufnahmeentscheidung; Überprüfbarkeit der Entscheidung über einen Befangenheitsantrag - Judicialis
StPO § 28 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 210 Abs. 3; ; StPO § 359; ; StPO § 370
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) im Wiederaufnahmeverfahren; Anwendbarkeit des § 210 Abs. 3 StPO auf eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren; Behauptete Anfertigung von Nacktfotoaufnahmen nach einer Vergewaltigung; Feststellung der ...
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - 331 Js 27058/03
- LG Darmstadt, 16.06.2004 - 331 Js 27053/03
- LG Kassel, 21.11.2006 - 1 KLs 2620 Js 41381/05
- OLG Frankfurt, 18.01.2007 - 2 Ws 2/07
- OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 378
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.12.1975 - 4 BJs 129/72
Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens - Rechtsmittel bei Ablehnung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08
Die Vorschrift des § 372 StPO bestimmt nur, dass die aus Anlass eines Wiederaufnahmeantrags von dem Gericht im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse über die Zulässigkeit oder Begründetheit des Antrags (§§ 368, 370, 371 StPO) oder die Frage der Strafvollstreckung (§ 360 Abs. 2 StPO) mit der fristgebundenen sofortigen Beschwerde nach § 311 StPO anzufechten sind (vgl. BGH NJW 1976, 431;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 372 Rn. 1).Die nicht unter § 372 StPO fallenden Entscheidungen - wie etwa Entscheidungen nach §§ 364 a und 364 b StPO (vgl. BGH NJW 1976, 431) - sind durch diese Vorschrift nicht der Anfechtung entzogen, sondern grundsätzlich mit der einfachen Beschwerde nach § 304 StPO anfechtbar (…KK-Schmidt, StPO, 5. Aufl., § 372 Rn. 1;… Meyer-Goßner aaO § 372 Rn. 2).
- BVerfG, 13.06.1993 - 2 BvR 848/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Eröffnung des Hauptverfahrens unter dem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08
Eine entsprechende Anwendung der nur für die Beschwerde gegen einen Nichteröffnungsbeschluss geschaffenen Ausnahmevorschrift des § 210 Abs. 3 StPO, die ohnehin unter Berücksichtigung des verfassungsmäßigen Rechts auf den gesetzlichen Richter eng auszulegen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.6.1993 - Az. 2 BvR 848/93 [zit. nach juris]; siehe auch Seier, StV 2000, 586 ff.), ist jedoch entgegen vereinzelt gebliebener Rechtsprechung (OLG Hamburg JR 1979, 383) de lege lata nicht zulässig (vgl. Meyer-Goßner JR 1979, 384 ff.). - OLG Frankfurt, 18.01.2007 - 2 Ws 2/07
Richterablehnung im Wiederaufnahmeverfahren: Anfechtbarkeit der Zurückweisung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08
Zwar hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Beschluss vom 18.1.2007 - Az. 2 Ws 2/07 (veröffentlicht in NStZ-RR 2007, 148) - die gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 StPO erhobene Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss vom 21.11.2006 mit der Begründung als unzulässig verworfen, ein Beschluss, mit dem ein im Wiederaufnahmeverfahren gestellter Ablehnungsantrag zurückgewiesen wurde, könne entsprechend § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO nur zusammen mit der Endentscheidung angefochten werden.
- OLG Hamburg, 29.11.1978 - 1 Ws 401/78
Durchblutungsstörungen im Herzbereich und anlagebedingte Neigung zu …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08
Eine entsprechende Anwendung der nur für die Beschwerde gegen einen Nichteröffnungsbeschluss geschaffenen Ausnahmevorschrift des § 210 Abs. 3 StPO, die ohnehin unter Berücksichtigung des verfassungsmäßigen Rechts auf den gesetzlichen Richter eng auszulegen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.6.1993 - Az. 2 BvR 848/93 [zit. nach juris]; siehe auch Seier, StV 2000, 586 ff.), ist jedoch entgegen vereinzelt gebliebener Rechtsprechung (OLG Hamburg JR 1979, 383) de lege lata nicht zulässig (vgl. Meyer-Goßner JR 1979, 384 ff.). - OLG Düsseldorf, 21.11.1994 - 3 Ws 671/94
- OLG Koblenz, 11.03.1992 - 1 Ws 60/92
Wiederaufnahmeverfahren; Zulässigkeit der Beschwerde; Verwerfung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2008 - 1 Ws 27/08
Der 2. Strafsenat hat für seine Entscheidung - in Anlehnung an eine Entscheidung des OLG Koblenz (Beschluss vom 11.3.1993 - Az. 1 Ws 60/92, OLGSt StPO § 28 Nr. 5 und NStE Nr. 3 zu § 28 StPO) - als maßgebliches Argument die Annahme herangezogen, die Vorschrift des § 372 StPO enthalte eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit, wonach nur die das Wiederaufnahmeverfahren abschließenden Entscheidungen der Beschwerde zugänglich seien.
- OLG Nürnberg, 06.08.2013 - 1 Ws 354/13
Gustl Mollath kommt frei - Wiederaufnahme und Entlassung angeordnet
Zwar wird hiergegen eingewandt, dass diese Ausnahmevorschrift im Hinblick auf das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter eng auszulegen sei (so OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 378) und daher im Wiederaufnahmeverfahren keine Anwendung finden könne. - OLG Bremen, 07.01.2019 - 1 Ws 116/18
Zur analogen Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO im Straf- und …
Die vorstehend zitierte Auffassung ist allerdings nicht unwidersprochen geblieben und es haben sich mehrere Oberlandesgerichte auch gegen die Anwendbarkeit der Regelung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO außerhalb des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens ausgesprochen, namentlich in Bezug auf das Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren (siehe OLG Hamm…, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 Ws 331/07, juris Rn. 8, NStZ 2009, 53;… Beschluss vom 25.06.2009 - 2 Ws 172/09, juris Rn. 9, NStZ 2010, 715; OLG München…, Beschluss vom 18.03.1988 - 2 Ws 87/88, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 02.02.2006 - 1 Ws 20/06, juris Rn. 6;… Beschluss vom 06.02.2007 - 1 Ws 18/07, juris Rn. 6, NStZ-RR 2007, 222; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ws 479/07, juris Rn. 6) und ebenso in Bezug auf die weiteren Verfahrensarten wie Rehabilitationsverfahren (siehe OLG Jena…, Beschluss vom 17.04.2012 - 1 Ws Reha 18/12, juris Rn. 4, ZOV 2012, 199) und Wiederaufnahmeverfahren (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.11.1994 - 3 Ws 671/94, juris (Ls.), NStE Nr. 5 zu § 28 StPO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2008 - 1 Ws 27/08, juris Rn. 16, NStZ-RR 2008, 378; OLG Hamm…, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 Ws 110/14, juris Rn. 8, NStZ-RR 2014, 215).Allein der Umstand, dass auf diese allgemeine Regelung zurückzugreifen wäre, führt aber noch nicht zur Verneinung des Vorliegens einer Regelungslücke (so aber offenbar OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2008 - 1 Ws 27/08, juris Rn. 18, NStZ-RR 2008, 378; OLG München…, Beschluss vom 18.03.1988 - 2 Ws 87/88, juris Rn. 7; ebenso Chlosta, NStZ 1987, 291), sondern es wäre dieses Ergebnis - wie nachstehend darzulegen ist - planwidrig und eine interessengerechte Lösung ist durch die analoge Anwendung des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO herbeizuführen, da die dort geregelte Konstellation des Ablehnungsgesuchs gegen den erkennenden Richter eine dem Fall des Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren vergleichbare Interessenlage aufweist.
Soweit dem teilweise entgegengehalten wird, dass dem Verurteilten oder Betroffenen aber zumindest faktisch der Verlust einer Instanz droht, wenn in erster Instanz ein befangener Richter beteiligt war und sodann durch das Beschwerdegericht eine Entscheidung in der Sache getroffen wird, ohne dass der Verurteilte oder Betroffene zuvor die Möglichkeit hatte, gegen die sein Ablehnungsgesuch verwerfende oder zurückweisende Entscheidung ein Rechtsmittel zu erheben (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2008 - 1 Ws 27/08, juris Rn. 19, NStZ-RR 2008, 378; OLG Hamm…, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 Ws 110/14, juris Rn. 16, NStZ-RR 2014, 215; Chlosta, NStZ 1987, 291, 292), überzeugt auch dies nicht: In Ausnahmefällen, etwa wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem nicht behebbaren Mangel leidet, kann das Beschwerdegericht in Abweichung von der Grundregel des § 309 Abs. 2 StPO anstelle einer eigenen Sachentscheidung auch eine Zurückverweisung vornehmen (allg. Meinung, siehe BGH…, Beschluss vom 08.10.2012 - StB 9/12, juris Rn. 18, NStZ-RR 2013, 16; KG Berlin…, Beschluss vom 18.04.2016 - 4 Ws 40/16, juris Rn. 20, StraFo 2016, 292; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18.06.2002 - 4 Ws 222/02, juris Rn. 12, NJW 2002, 2963;… KK-Zadeck, 7. Aufl., § 309 StPO Rn. 7;… Löwe/Rosenberg-Matt, 26. Aufl., § 309 StPO Rn. 12 ff.;… Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 61. Aufl., § 309 StPO Rn. 7 f.).
- OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 Ws 110/14
Isolierte Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Verwerfung oder Zurückweisung …
Rn. 11 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Vorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO (entsprechend der teilweise auch für das Strafvollstreckungsverfahren und das Strafvollzugsverfahren vertretenen Auffassungen) auch für das Wiederaufnahmeverfahren mit der Folge der Unzulässigkeit einer isolierten Anfechtung der ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Entscheidung entsprechende Geltung beanspruchen kann (so z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 1992 - 1 Ws 60/92 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 2 Ws 2/07 -, juris;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 372 Rn. 1 und 2;… Scheuten in KK-StPO, 7. Aufl. 2013, § 28 Rn. 5), oder aber mangels einer dem Erkenntnisverfahren vergleichbaren Verfahrenskonstellation bzw. wegen Fehlens einer entsprechenden Regelungslücke eine analoge Anwendung der Vorschrift nicht in Betracht kommen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. November 1994 - 3 Ws 671/94 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. September 2008 - 1 Ws 27/08 -, juris;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2013; Frister/Deiters in SK-StPO, § 372 Rn.3).Rn. 14 Die Prozesslage der Ablehnung erkennender Richter in einer nur für eine begrenzte Zeit zu unterbrechenden Hauptverhandlung, für welche die Ausnahmevorschrift des § 28 Abs. 2 S. 2 StPO geschaffen wurde, ist derjenigen im ohne besonderen zeitlichen Druck durchzuführenden Wiederaufnahmeverfahren nicht vergleichbar (so zutreffend OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. September 2008 - 1 Ws 27/08 -, juris).
- OLG Saarbrücken, 14.09.2021 - 4 Ws 149/21
Aussetzung des Strafrests: Anhörung des Sachverständigen und des Verurteilten …
Rn. 10 Dabei mag dahinstehen, ob die von der Strafvollstreckungskammer angeordnete Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafen auf der Grundlage ihres bei Beschlussfassung gegebenen Erkenntnisstandes gerechtfertigt gewesen ist, oder ob dem nicht bereits die ständige Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts (vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. Februar 2008 - 1 Ws 27/08 -, 7. Februar 2013 - 1 Ws 12/13 -, 2. Mai 2013 - 1 Ws 68/13 -, 10. April 2014 - 1 Ws 36/14 -, 6. Juli 2015 - 1 Ws 104/15 -, 17. März 2016 - 1 Ws 36/16 -, 17. August 2016 - 1 Ws 123/16 - und 24. August 2016 - 1 Ws 126/16 -), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 7. September 2021 - 4 Ws 147/21 -) entgegensteht, wonach die bedingte Entlassung eines Verurteilten, der einer therapeutischen Behandlung von in Zusammenhang mit seiner früheren und zu erwartenden künftigen Delinquenz stehenden Persönlichkeitsproblemen - insbesondere einer Suchtproblematik - bedarf, grundsätzlich erst bei eingetretenem Therapieerfolg und nicht schon aufgrund bloßer - sei es auch ernst gemeinter - Therapiebereitschaft in Betracht kommt.
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