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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43896
BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19 (https://dejure.org/2019,43896)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2019 - 10 B 20.19 (https://dejure.org/2019,43896)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2019 - 10 B 20.19 (https://dejure.org/2019,43896)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 32e; AO § 32i; VwGO § 40; FGO § 33; IFG NRW § 4
    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (NRW) - Rechtsweg bei Auskunftsersuchen des Insolvenzverwalters

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 40 Abs. 1
    Klage eines Insolvenzverwalters auf Verpflichtung zur Gewährung von Auskunft über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners in dem von ihm betreuten Insolvenzverfahren; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Ansprüche aus dem Informationsfreiheitsgesetz ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 7 C 31.17

    EuGH-Vorlage zum Informationszugang von Insolvenzverwaltern zu steuerlichen Daten …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19
    Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass die Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 sowie der Abgabenordnung durch die Informationsfreiheitsgesetze verdrängt oder umgangen werden können (BT-Drs. 18/12611 S. 89; vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 7 C 31.17 - WM 2019, 1698 Rn. 15).

    Nur in diesem Sinne kann der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2019 - 7 C 31.17 - (WM 2019, 1698 Rn. 15) verstanden werden, wenn dort in Anlehnung an die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (BT-Drs. 18/12611 S. 89) von einer bereichsspezifischen Verdrängung die Rede ist.

    Rn. 9 b) Da sich insbesondere die Anspruchsgrundlagen aus den Informationsfreiheitsgesetzen ergeben, wurzelt der Anspruch auch nicht im Steuerrechtsverhältnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 7 C 31.17 - WM 2019, 1698 Rn. 24).

    Dieses wird nicht Teil der Insolvenzmasse und wird daher nicht vom Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO erfasst (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 7 C 31.17 - WM 2019, 1698 Rn. 13; OVG Lüneburg…, Urteil vom 20. Juni 2019 - 11 LC 121/17 - juris Rn. 53 ff.).

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19
    Diese Norm ersetzt nicht die Ansprüche aus den Informationsfreiheitsgesetzen, sondern modifiziert sie (…vgl. Schober, in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Stand Juni 2018, § 32e AO Rn. 9), was keinen Einfluss auf den zulässigen Rechtsweg hat (BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10.07 - BVerwGE 129, 9 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2019 - 11 LC 121/17

    Übergang des Auskunftsanspruchs bezüglich personenbezogener Daten von …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19
    Dieses wird nicht Teil der Insolvenzmasse und wird daher nicht vom Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO erfasst (BVerwG…, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 7 C 31.17 - WM 2019, 1698 Rn. 13; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2019 - 11 LC 121/17 - juris Rn. 53 ff.).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19
    Dieser richtet sich neben dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt nach der das Rechtsverhältnis regelnden Anspruchsgrundlage (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. November 2016 - 10 AV 1.16 - BVerwGE 156, 320 Rn. 5; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92 - BGHZ 121, 367 ), hier also nach der Zuordnung der jeweiligen Anspruchsgrundlage entweder zum Abgabenrecht oder zum sonstigen, von § 40 Abs. 1 VwGO erfassten öffentlichen Recht.
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg; …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Gewährung von Einsicht in Steuerakten und die Auskunft über steuerliche Daten vor diesem Hintergrund eine Abgabenangelegenheit im Sinne des § 33 Abs. 2 FGO, wenn über sie auf der Grundlage steuerverfahrensrechtlicher Regelungen zu entscheiden ist oder wenn die betreffenden Begehren im Steuerrechtsverhältnis wurzeln und insoweit mit der Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang stehen (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2012 - 7 B 2.12 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 307 Rn. 14 …und vom 17. September 2018 - 7 B 6.18 - NWVBl 2019, 26 Rn. 6).
  • BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16

    Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz; …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19
    Dieser richtet sich neben dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt nach der das Rechtsverhältnis regelnden Anspruchsgrundlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2016 - 10 AV 1.16 - BVerwGE 156, 320 Rn. 5; BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - III ZR 9/92 - BGHZ 121, 367 ), hier also nach der Zuordnung der jeweiligen Anspruchsgrundlage entweder zum Abgabenrecht oder zum sonstigen, von § 40 Abs. 1 VwGO erfassten öffentlichen Recht.
  • BVerwG, 18.05.2010 - 1 B 1.10

    Auslieferung; Bewilligung der Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Europäischer …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19
    Die Anfechtung der Entscheidung über den Rechtsweg löst ein selbstständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Vorschriften über die Kosten zu befinden ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 B 1.10 - BVerwGE 137, 52 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2018 - 7 B 6.18

    Abgabenangelegenheit; Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Finanzrechtsweg; …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Gewährung von Einsicht in Steuerakten und die Auskunft über steuerliche Daten vor diesem Hintergrund eine Abgabenangelegenheit im Sinne des § 33 Abs. 2 FGO, wenn über sie auf der Grundlage steuerverfahrensrechtlicher Regelungen zu entscheiden ist oder wenn die betreffenden Begehren im Steuerrechtsverhältnis wurzeln und insoweit mit der Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang stehen (…BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2012 - 7 B 2.12 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 307 Rn. 14 und vom 17. September 2018 - 7 B 6.18 - NWVBl 2019, 26 Rn. 6).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2019 - 3 K 91/19

    Für Ansprüche nach den Informationsfreiheitsgesetzen bleiben die …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2019 - 10 B 20.19
    Dort wird für diesbezügliche Ansprüche der betroffenen Person ausdrücklich der Finanzrechtsweg eröffnet; für Klagen Dritter fehlt eine entsprechende Regelung (vgl. FG Greifswald, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 K 91/19 - ZinsO 2019, 1956 ; noch nicht rechtskräftig).
  • BFH, 07.04.2020 - II B 82/19

    Rechtsweg im Datenschutzrecht

    Dieser richtet sich neben dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt nach der das Rechtsverhältnis regelnden Anspruchsgrundlage (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 18.11.2019 - 10 B 20/19, BFH/NV 2020, 336, Rz 7).
  • FG München, 03.02.2022 - 15 K 1212/19

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

    Bei einem Verpflichtungsbegehren wird zu seiner Bestimmung, Umgrenzung und Präzisierung auch die gesetzliche Anspruchsgrundlage herangezogen (ebenda; BFH-Beschluss vom 07.04.2020 - 2015 II B 82/19 -, BStBl II 2020, 624; BVerwG, Beschluss vom 18.11.2019 - 10 B 20/19, BFH/NV 2020, 336, Rz 7; im Ergebnis ebenso: BFH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - II B 65/19 -, BStBl II 2020, 622).

    Rn. 45 Das ergibt sich daraus, dass für die datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche aus dem Datenverarbeitungsverhältnis im Verhältnis von Behörden zu Bürgern (oben aa und bb) - also außerhalb eines konkreten Verwaltungsrechtsverhältnisses - im Grundsatz eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegt, für die vorbehaltlich einer Sonderzuweisung der allgemeine Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (§ 40 Abs. 1 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 18.11.2019 - 10 B 20/19 -, Rn. 4, BFH/NV 2020, 336).

    Dem entsprechend unterscheidet auch das BVerwG zwischen dem Akteneinsichtsrecht im konkreten Besteuerungsverfahren und etwa dem Auskunftsanspruch aus Informationsfreiheitsgesetzen und nimmt insoweit zwei Streitgegenstände an, für die einmal der Rechtsweg zu den Finanzgerichten und zum anderen zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (BVerwG, Beschluss vom 18.11.2019 - 10 B 20/19 -, Rn. 4, BFH/NV 2020).

  • FG München, 05.05.2022 - 15 K 193/20

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

    Bei einem Verpflichtungsbegehren wird zu seiner Bestimmung, Umgrenzung und Präzisierung auch die gesetzliche Anspruchsgrundlage herangezogen (ebenda; BFH-Beschluss vom 07.04.2020 - 2015 II B 82/19 -, BStBl II 2020, 624; BVerwG, Beschluss vom 18.11.2019 - 10 B 20/19 -, BFH/NV 2020, 336, Rz 7; im Ergebnis ebenso: BFH, Beschluss vom 16.06.2020 - II B 65/19 -, BStBl II 2020, 622).
  • FG München, 05.05.2022 - 15 K 194/20

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

    Bei einem Verpflichtungsbegehren wird zu seiner Bestimmung, Umgrenzung und Präzisierung auch die gesetzliche Anspruchsgrundlage herangezogen (ebenda; BFH-Beschluss vom 07.04.2020 - 2015 II B 82/19 -, BStBl II 2020, 624; BVerwG, Beschluss vom 18.11.2019 - 10 B 20/19 -, BFH/NV 2020, 336, Rz 7; im Ergebnis ebenso: BFH, Beschluss vom 16.06.2020 - II B 65/19 -, BStBl II 2020, 622).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 12 L 53.20

    Rechtsweg bei Gewährung von Einsicht in Steuerakten und Auskunft über steuerliche …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist die Gewährung von Einsicht in Steuerakten und die Auskunft über steuerliche Daten eine Abgabenangelegenheit im Sinne des § 33 Abs. 2 FGO, wenn über sie auf der Grundlage steuerverfahrensrechtlicher Regelungen zu entscheiden ist oder wenn die betreffenden Begehren im Steuerrechtsverhältnis wurzeln und insoweit mit der Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 18. November 2019 - 10 B 20/19 - juris Rn. 5 m.w.N.;… desgleichen Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 10 B 21.19 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - 16 E 814/19
    Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2019 - 10 B 20.19 -, juris, Rn. 8, 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2022 - 15 E 606/21

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.e. Kontenabrufverfahrens

    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2019- 10 B 20.19 -, juris Rn. 5, vom 28. Oktober 2019- 10 B 21.19 -, juris Rn. 5, und vom 17. September 2018 - 7 B 6.18 -, juris Rn. 6.
  • VG Berlin, 14.10.2020 - 2 K 14.20
    Für solche Ansprüche Dritter bleibt - auch nach Änderung der Abgabenordnung zum 25. Mai 2018 - der Verwaltungsrechtsweg gegeben (BVerwG, Beschluss vom 18. November 2019 - BVerwG 10 B 20.19 - juris Rn. 5 ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19   

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https://dejure.org/2021,54991
OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19 (https://dejure.org/2021,54991)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2021 - 10 B 20.19 (https://dejure.org/2021,54991)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 10 B 20.19 (https://dejure.org/2021,54991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 StGB, § 64 StGB, § 67b Abs 1 StGB, § 67d Abs 2 S 1 StGB, § 67e Abs 1 S 1 StGB
    Zum bauplanungsrechtlichen Wohnbegriff: die Aufnahme von aus dem Maßregelvollzug beurlaubten Personen zwecks "Probewohnens" fällt nicht unter den Begriff des Wohnens

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 63 StGB, § ... 64 StGB, § 67b Abs 1 StGB, § 67d Abs 2 S 1 StGB, § 67e Abs 1 S 1 StGB, § 451 Abs 1 StPO, § 455 Abs 3 StPO, § 462a Abs 1 StPO, § 463 Abs 1 StPO, § 109 Abs 1 StVollzG, § 138 Abs 3 StVollzG, § 78a Abs 1 S 2 GVG, § 3 Abs 4 BauNVO, § 5 Abs 2 Nr 7 BauNVO, § 73 Abs 3 S 1 BauO BB 2016, § 80 Abs 1 S 2 BauO BB 2016, § 36 Abs 3 S 1 PsychKG BB, § 36 Abs 5 PsychKG BB, § 39 Abs 1 PsychKG BB, § 39 Abs 4 PsychKG BB, § 39 Abs 5 S 1 PsychKG BB, § 50 Abs 1 PsychKG BB, Art 70 Abs 1 GG, Art 72 Abs 1 GG, Art 74 Abs 1 Nr 1 GG, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 S 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Nutzungsuntersagung; Auslegung eines Verwaltungsakts; Betreutes Wohnen; freiheitsentziehender Maßregelvollzug; Vollzugslockerung; Beurlaubung; Probewohnen; bauplanungsrechtlicher Wohnbegriff; Freiwilligkeit des Aufenthalts; Abgrenzung zu Unterbringung; keine ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Diese Definition dient insbesondere auch der Abgrenzung von anderen Nutzungsformen, etwa der Unterbringung, des Verwahrens unter gleichzeitiger Betreuung, der bloßen Schlafstätte oder anderer Einrichtungen, die dann nicht als Wohngebäude, sondern als soziale Einrichtungen einzustufen sind (BVerwG…, Beschluss vom 25. März 1996, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. März 2004 - BVerwG 4 B 15.04 -, juris Rn. 4).

    Sie soll den Bereich des Wohnens als Bestandteil der privaten Lebensgestaltung kennzeichnen; gemeint ist damit die Nutzungsform des selbstbestimmt geführten privaten Lebens "in den eigenen vier Wänden", die auf eine gewisse Dauer angelegt ist und keinem anderen in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Nutzungszweck verschrieben ist (BVerwG, Beschluss vom 25. März 2004, a.a.O.).

    Solange kann - wie vom Bundesverwaltungsgericht für das Wohnen als Bestandteil der privaten Lebensgestaltung als kennzeichnend erachtet - von einem selbstbestimmt geführten privaten Leben "in den eigenen vier Wänden" (noch) keine Rede sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2004 - BVerfG 4 B 15.04 -, juris Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 10 S 2.20

    Vorläufiger Rechtsschutz; Abänderungsverfahren; Gericht der Hauptsache; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Rn. 11 Den im Anschluss an das erstinstanzliche Urteil gestellten Antrag des Klägers auf Abänderung der im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen Beschlüsse hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. Februar 2020 (OVG 10 S 2/20) auch unter Berücksichtigung der erstinstanzlichen Hauptsacheentscheidung abgelehnt.

    Der Senat hat hierzu im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits das Folgende festgestellt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2020 - OVG 10 S 2/20 -, juris Rn. 4 - 10):.

    Diesbezüglich hat der Senat bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes darauf hingewiesen, dass auch der geringe Umfang der wohnfremden Nutzung diese nicht zu einer von der Baugenehmigung erfassten Wohnnutzung macht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2020, a.a.O., juris Rn. 19).

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Rn. 35 Der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnens ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des erkennenden Senats gekennzeichnet durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts; diese Kriterien müssen diejenigen erfüllen, denen die Unterkunft als Heimstätte dient (BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 -, juris Ls. 2 und Rn. 12…, vom 20. Dezember 2016 - BVerwG 4 B 49.16 - juris Rn. 7, …sowie Urteil vom 18. Oktober 2017 - BVerwG 4 C 5/16 -, juris Rn. 17;… vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 30. Mai 2016, a.a.O., m.w.N.).

    Diese Definition dient insbesondere auch der Abgrenzung von anderen Nutzungsformen, etwa der Unterbringung, des Verwahrens unter gleichzeitiger Betreuung, der bloßen Schlafstätte oder anderer Einrichtungen, die dann nicht als Wohngebäude, sondern als soziale Einrichtungen einzustufen sind (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996, a.a.O.; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 25. März 2004 - BVerwG 4 B 15.04 -, juris Rn. 4).

    Maßgeblich für das Erfüllen des Wohnbegriffs sind das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Rn. 33 Eine Nutzungsänderung baulicher Anlagen im bauordnungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen (legalen), durch die Baugenehmigung dokumentierten Nutzung dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Anforderungen unterworfen ist oder unterworfen sein kann, also die der bisherigen Nutzung eigene, gewisse Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können (stRsp., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 4 m.w.N.;… Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, BauGB, Stand: 142. EL Mai 2021, § 29 Rn. 49 m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Rn. 35 Der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnens ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des erkennenden Senats gekennzeichnet durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts; diese Kriterien müssen diejenigen erfüllen, denen die Unterkunft als Heimstätte dient (…BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 -, juris Ls. 2 und Rn. 12…, vom 20. Dezember 2016 - BVerwG 4 B 49.16 - juris Rn. 7, …sowie Urteil vom 18. Oktober 2017 - BVerwG 4 C 5/16 -, juris Rn. 17; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 30. Mai 2016, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Danach "…ist das Probewohnen als Maßnahme der Lockerung Teil des Maßregelvollzugs und Bestandteil eines umfassenden Behandlungs- und Vollzugsplans; auch befand sich der Kläger weiterhin in einem sogenannten 'besonderen Gewaltverhältnis' …" (…BSG, a.a.O.; zu dem - freilich überwundenen - Konzept des besonderen Gewaltverhältnisses im Strafvollzug vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1972 - 2 BvR 41/71 - juris Rn. 20 ff.).
  • BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 26/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalt in einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Der dort maßgebliche Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II knüpft vielmehr nur an den Aufenthalt selbst an, also einen tatsächlichen Umstand (BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 26/20 R -, juris Rn. 22, die Berufungserwiderung zitiert noch die vorgehende Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen).
  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Es überzeugt nicht, soweit der Kläger unter anderem mit Verweis auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 3. März 2016 - 4 B 403/16 -, juris Rn. 19) meint, für die planungsrechtliche und städtebauliche Bewertung der Freiwilligkeit des Aufenthalts käme es nicht auf die öffentlich-rechtliche Grundlage oder Ausgestaltung des jeweiligen Aufenthaltes an.
  • BVerwG, 26.07.2005 - 4 B 33.05

    Anlage für soziale Zwecke; Freigängerhaus; offener Strafvollzug; allgemeines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Sie dienten - in der Formulierung des § 3 Abs. 3 BauNVO - den Bedürfnissen der die Einrichtung in Anspruch nehmenden Personen (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - BVerwG 4 B 33.05 -, juris Rn. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 AS 1504/13

    Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II; Probewohnen im Rahmen des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich der in der Berufungserwiderung auszugsweise wiedergegebenen Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, "[d]as Probewohnen stell[e] nach Landesrecht keine Unterbringung im maßregelvollzugsrechtlichen Sinne und somit auch keine Vollzugslockerung im Sinne der BSG-Rechtsprechung dar" (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. März 2015 - L 7 AS 1504/13 -, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 15 B 11.1938

    Maßregelvollzug nicht in privater geschlossener Einrichtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
    Soweit der Kläger zur Unterstützung seiner Argumentation ferner die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 15 B 11.1938 - juris) bemüht, spricht die in der Berufungserwiderung auszugsweise zitierte Aussage des Verwaltungsgerichtshofes, während des Urlaubs sei der Maßregelvollzug nicht "freiheitsentziehend", bei näherer Betrachtung nicht für die Rechtsauffassung des Klägers.
  • OLG Hamm, 21.07.2016 - 1 Vollz (Ws) 213/16

    Keine Übernahme der Kosten eines Probewohnens außerhalb der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 67.17

    Anforderungen an eine Verwirkung des Rechts auf bauordnungsrechtliches …

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

  • BVerwG, 20.12.2016 - 4 B 49.16

    Begriff des Wohnens; Betreuung; Minderjährige; Unterbringung; Wohngebäude; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 2 B 4.17

    Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerplatz; "Lebensdauer" einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2018 - 10 S 75.17

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Beurteilung einer Nutzungsuntersagung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2020 - 10 S 47.20

    Baurecht: Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung infolge einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2026 - 10 S 33.25

    Nutzungsuntersagung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

    Solange die Nutzungsmöglichkeit nicht endgültig aufgegeben worden ist, wirkt die Nutzungsuntersagung fort (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 7. Dezember 2021 - OVG 10 B 20.19 - juris Rn. 30; OVG Greifswald…, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 3 M 77/14 - juris Rn. 9; VGH München…, Beschluss vom 21. Oktober 2024 - 1 CS 24.1295 - juris Rn. 12; OVG Münster…, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 7 B 1522/20 - juris Rn. 6 f., jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2023 - 10 S 15.23

    Nutzungsuntersagung bzgl. Tiny-Haus; Tiny-Haus als bauliche Anlage i.S.d. § 2 …

    In diesen Fällen entspricht der Erlass einer Nutzungsuntersagung der Regel, da ein Fall des intendierten Ermessens vorliegt (st. Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2021 - OVG 10 B 20.19 -, juris Rn. 67;… Beschluss vom 22. Juli 2020 - OVG 10 S 47/20 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2024 - 10 S 14.24

    Nutzungsänderung bei Nutzung einer ehemaligen Schank- und Speisewirtschaft durch …

    Rn. 43 Schutzwürdig ist das Vertrauen des Bauherren darauf, dass die illegale Nutzung einer Anlage auch in Zukunft weiter hingenommen werde, nur dann, wenn die Bauordnungsbehörde ihm gegenüber unmissverständlich zu erkennen gegeben hat, dass, in welchem Umfang und ggf. für welchen Zeitraum sie sich mit dem illegalen Zustand abfinden werde (…st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 5. Juni 2020 - OVG 2 S 77.19 -, Rn. 15 und 17 m.w.N …und vom 26. Juni 2017 - OVG 10 N 27.14 -, juris Rn. 15; Urteile vom 7. Dezember 2021 - OVG 10 B 20.19 -, juris Rn. 76 …und vom 21. September 2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris Rn. 54).
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