Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, Art 25 S 2 Halbs 2 GG
Anspruch auf Rückholung deutscher IS-Mitglieder - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 2 4. Zusatzprotokoll zur EMRK, Art 12 Abs 4 Internationaler Pakt über bürgerli... che und politische Rechte, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, Art 25 S 2 Halbs 2 GG, Art 11 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 S 2 GG
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Leistungsanspruch auf Rückholung; Nordostsyrien; Al-Hol Camp; grundrechtliche Schutzpflicht; Mutter und minderjährige Kinder; Familienverband; Trennungsverbot; Rechtsschutzbedürfnis; Schutzmaßnahmen; Ermessen; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Bundesrepublik Deutschland muss minderjährige Kinder aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syriens zusammen mit ihrer Mutter nach Deutschland zurückholen
- tagesschau.de (Pressebericht, 07.11.2019)
Deutschland muss IS-Anhängerin zurückholen
- lto.de (Kurzinformation)
IS-Mitglied: Bundesregierung muss Mutter und Kinder aus Syrien zurückholen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Bundesrepublik Deutschland muss minderjährige Kinder aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syriens zusammen mit ihrer Mutter nach Deutschland zurückholen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BRD muss IS-Anhängerin zusammen mit minderjährigen Kindern aus Syrien zurück nach Deutschland holen - Tatsachen oder Anhaltspunkte für konkrete Gefährlichkeit der Mutter von Bundesrepublik Deutschland nicht benannt
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.07.2019 - 34 L 245.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12
Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen bei Verfassungsbeschwerden wegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Daher gibt die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz ihrer Staatsbürger im Ausland dem Einzelnen grundsätzlich allein einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 1720/03 -, juris Rn. 38 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.79 -, juris Rn. 37).Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38).
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Wie die staatlichen Organe in Wahrnehmung ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach der Staat verpflichtet ist, sich schützend und fördernd vor das menschliche Leben zu stellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13), ihre Verpflichtung erfüllen, ist von ihnen grundsätzlich in eigener Verantwortung zu entscheiden.Ihre Freiheit in der Wahl der Mittel zum Schutz des Lebens kann sich in besonders gelagerten Fällen auch auf die Wahl eines bestimmten Mittels verengen, wenn ein effektiver Lebensschutz auf andere Weise nicht zu erreichen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 14).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur ein Abwehr- bzw. Freiheitsrecht, sondern auch eine wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -, juris Rn. 32; Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris Rn. 100 ff.;… Beschluss vom 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 -, juris Rn. 35 u. 38).Nach dieser Rechtsprechung haben die zuständigen Behörden und Gerichte etwa bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden ehelichen und familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen in einer Weise zu berücksichtigen, die der großen Bedeutung entspricht, welche das Grundgesetz dem Schutz von Ehe und Familie erkennbar beimisst (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987, a.a.O., Ls. 2 und Rn. 103); dieser Schutzauftrag wirkt darüber hinaus auf die gesamte die Familie betreffende Rechtsordnung ein (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. April 1989, a.a.O., Rn. 38).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht weiter entschieden, dass auch bei der Prognose, welche Gefahren einem Ausländer bei Rückkehr in den Herkunftsstaat drohen, der hypothetische Aufenthalt des Ausländers im Herkunftsland in Gemeinschaft mit den weiteren Mitgliedern der Kernfamilie zu unterstellen ist; vor dem Hintergrund der wertentscheidenden Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 GG ist für die Bestimmung der voraussichtlichen Rückkehrsituation im Grundsatz davon auszugehen, dass ein nach Art. 6 GG (und nach Art. 8 EMRK) besonders schutzwürdiger Familienverband aus Eltern mit ihren minderjährigen Kindern nicht aufgelöst oder gar durch staatliche Maßnahmen zwangsweise getrennt wird (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - BVerwG 1 C 45.18 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N.); insoweit verhindert Art. 6 Abs. 1 GG die Verschiedenheit des Aufenthaltsorts nicht deshalb, weil diese Verfassungsnorm eine Pflicht des Ehegatten bzw. der Eltern zu begründen vermöchte, die eheliche bzw. familiäre Gemeinschaft durch Mit-Ausreise aufrechtzuerhalten, sondern weil sie es der öffentlichen Gewalt auch bei endgültiger Erfolglosigkeit des Asylgesuchs eines Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes verbietet, die eheliche bzw. familiäre Gemeinschaft zu zerreißen (BVerwG…, Urteil vom 16. August 1993 - BVerwG 9 C 7.93 -, juris Rn. 10).Gleiches gilt im Ansatz auch, soweit es - wie in der vorliegenden Konstellation - um die Frage geht, ob der aus Art. 6 Abs. 1 GG fließende Grundrechtsschutz familiärer Bindungen etwa aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zurückzutreten hat (s. dazu BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - BVerwG 1 C 45.18 -, juris Rn. 23); jedenfalls insoweit führt die Beschwerde zu Recht an, dass Art. 6 GG keine "absolute Schutzwirkung" entfalten würde, sondern die familiären Belange auf der einen Seite und die gegenläufigen öffentlichen Belange auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen seien.
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur ein Abwehr- bzw. Freiheitsrecht, sondern auch eine wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -, juris Rn. 32;… Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris Rn. 100 ff.; Beschluss vom 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 -, juris Rn. 35 u. 38).Nach dieser Rechtsprechung haben die zuständigen Behörden und Gerichte etwa bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden ehelichen und familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen in einer Weise zu berücksichtigen, die der großen Bedeutung entspricht, welche das Grundgesetz dem Schutz von Ehe und Familie erkennbar beimisst (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 1987, a.a.O., Ls. 2 und Rn. 103); dieser Schutzauftrag wirkt darüber hinaus auf die gesamte die Familie betreffende Rechtsordnung ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. April 1989, a.a.O., Rn. 38).
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Rn. 22 Soweit der vormalige Berichterstatter des Verfahrens zu einem Anspruch auf Rückführung auch der Antragstellerin zu 1. unter dem 29. Juli 2019 und unter dem 2. August 2019 darauf hingewiesen hat, dass die Antragsteller zu 1. bis 4. sowohl aus Art. 11 Abs. 1 GG als auch aus Art. 3 Abs. 2 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK und aus Art. 12 Abs. 4 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ein Recht auf Rückkehr nach Deutschland hätten, das die Antragsgegnerin durch das Verweigern des Ausstellens von Reisedokumenten verletze, und dass nach einem allgemein anerkannten und unumstrittenen Rechtssatz des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts jeder Heimatstaat zur Aufnahme seiner eigenen Staatsangehörigen verpflichtet sei, musste der Senat den damit aufgeworfenen Fragen - etwa, ob der genannte Rechtssatz des Völkergewohnheitsrechts auch subjektive Rechte vermittelt (s. dazu Art. 25 Satz 2 Halbs. 2 GG und BVerwG…, Urteil vom 5. April 2016 - BVerwG 1 C 3.15 -, Ls. 2 und Rn. 40: Die Regelung überwinde die Beschränkung auf Staaten als Begünstigte und Verpflichtete des Völkerrechts;… näher dazu Rn. 41 ff., 45) und ob die in dem Hinweis genannten Anspruchsgrundlagen zu einer Verdichtung des der Antragsgegnerin grundsätzlich zustehenden weiten Ermessens auch im auswärtigen Bereich führen können (s. zur Berücksichtigung völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Maßgaben bei der Gestaltung auswärtiger Verhältnisse und Maßgaben etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 -, juris Rn. 37) - aus Anlass des vorliegenden Falles nicht weiter nachgehen.Um es zu ermöglichen, die jeweiligen politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des völkerrechtlich und verfassungsrechtlich Zulässigen durchzusetzen, gewährt das Grundgesetz den Organen der auswärtigen Gewalt einen sehr weiten Spielraum in der Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte wie der Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - juris Rn. 36 f.).
- BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht weiter entschieden, dass auch bei der Prognose, welche Gefahren einem Ausländer bei Rückkehr in den Herkunftsstaat drohen, der hypothetische Aufenthalt des Ausländers im Herkunftsland in Gemeinschaft mit den weiteren Mitgliedern der Kernfamilie zu unterstellen ist; vor dem Hintergrund der wertentscheidenden Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 GG ist für die Bestimmung der voraussichtlichen Rückkehrsituation im Grundsatz davon auszugehen, dass ein nach Art. 6 GG (und nach Art. 8 EMRK) besonders schutzwürdiger Familienverband aus Eltern mit ihren minderjährigen Kindern nicht aufgelöst oder gar durch staatliche Maßnahmen zwangsweise getrennt wird (BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - BVerwG 1 C 45.18 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N.); insoweit verhindert Art. 6 Abs. 1 GG die Verschiedenheit des Aufenthaltsorts nicht deshalb, weil diese Verfassungsnorm eine Pflicht des Ehegatten bzw. der Eltern zu begründen vermöchte, die eheliche bzw. familiäre Gemeinschaft durch Mit-Ausreise aufrechtzuerhalten, sondern weil sie es der öffentlichen Gewalt auch bei endgültiger Erfolglosigkeit des Asylgesuchs eines Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes verbietet, die eheliche bzw. familiäre Gemeinschaft zu zerreißen (BVerwG, Urteil vom 16. August 1993 - BVerwG 9 C 7.93 -, juris Rn. 10).Unabhängig davon verhindert Art. 6 Abs. 1 GG die Verschiedenheit des Aufenthaltsorts nicht deshalb, weil diese Verfassungsnorm eine Pflicht der Eltern zu begründen vermöchte, die familiäre Gemeinschaft aufrechtzuerhalten, sondern weil sie es der öffentlichen Gewalt verbietet, die familiäre Gemeinschaft zu zerreißen (s. dazu bereits oben BVerwG, Urteil vom 16. August 1993 - BVerwG 9 C 7.93 -, juris Rn. 10).
- BVerwG, 05.04.2016 - 1 C 3.15
Adressatenerweiterung; allgemeine Leistungsklage; allgemeine Regeln des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Rn. 22 Soweit der vormalige Berichterstatter des Verfahrens zu einem Anspruch auf Rückführung auch der Antragstellerin zu 1. unter dem 29. Juli 2019 und unter dem 2. August 2019 darauf hingewiesen hat, dass die Antragsteller zu 1. bis 4. sowohl aus Art. 11 Abs. 1 GG als auch aus Art. 3 Abs. 2 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK und aus Art. 12 Abs. 4 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ein Recht auf Rückkehr nach Deutschland hätten, das die Antragsgegnerin durch das Verweigern des Ausstellens von Reisedokumenten verletze, und dass nach einem allgemein anerkannten und unumstrittenen Rechtssatz des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts jeder Heimatstaat zur Aufnahme seiner eigenen Staatsangehörigen verpflichtet sei, musste der Senat den damit aufgeworfenen Fragen - etwa, ob der genannte Rechtssatz des Völkergewohnheitsrechts auch subjektive Rechte vermittelt (s. dazu Art. 25 Satz 2 Halbs. 2 GG und BVerwG, Urteil vom 5. April 2016 - BVerwG 1 C 3.15 -, Ls. 2 und Rn. 40: Die Regelung überwinde die Beschränkung auf Staaten als Begünstigte und Verpflichtete des Völkerrechts;… näher dazu Rn. 41 ff., 45) und ob die in dem Hinweis genannten Anspruchsgrundlagen zu einer Verdichtung des der Antragsgegnerin grundsätzlich zustehenden weiten Ermessens auch im auswärtigen Bereich führen können (s. zur Berücksichtigung völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Maßgaben bei der Gestaltung auswärtiger Verhältnisse und Maßgaben etwa BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 -, juris Rn. 37) - aus Anlass des vorliegenden Falles nicht weiter nachgehen. - BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83
Nachrüstung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Welche Maßnahmen erfolgversprechend sind, obliegt ihrer pflichtgemäßen politischen Entscheidung und Verantwortung (vgl. BVerfG, Beschluss 16. Dezember 1983 - 2 BvR 1160/83 -, juris Rn. 47). - BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99
Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Schutz der Familie, in den durch eine Abschiebung einzelner Familienmitglieder eingegriffen wird, ein von der Ausländerbehörde zu beachtendes inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis begründen kann (BVerwG, Urteil vom 21. September 1999 - BVerwG 9 C 12.99 -, juris Rn. 16). - BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19
Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht; …
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1720/03
Umfang des Grundrechtsschutzes inländischer Unternehmen vor Beeinträchtigungen …
- BVerwG, 24.02.1981 - 7 C 60.79
Rudolf Heß - 39 Jahre Gefängnis
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2020 - 10 S 52.20
Beschwerde im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO; Berücksichtigung neuer …
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die hiergegen von der Antragsgegnerin erhobene Beschwerde mit ausführlichem Beschluss vom 6. November 2019 - a.a.O. - zurückgewiesen, wobei es ausdrücklich hervorgehoben hat, dass letztlich auch die Antragsgegnerin selbst den von der Kammer aus der grundrechtlichen Schutzpflicht hergeleiteten Rückführungsanspruch der Kinder dem Grunde nach nicht in Frage gestellt habe; im Gegenteil, habe die Antragsgegnerin wiederholt ihre Bereitschaft erklärt und bekräftigt, die im dortigen Fall betroffenen Kinder nach Deutschland zurückzuholen (…vgl. ebd., Rn. 22).Rn. 28 "(…) Nach der Rechtsprechung des Senats (OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - OVG 10 S 64.19 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 11. November 2019 - OVG 10 S 49.19 -, EA S. 19) steht der Antragsgegnerin, deren Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, juris Ls. 1 u. Rn. 89 ff.), bei der Frage, ob und ggf. wie sie die Antragsteller in Wahrnehmung ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht nach Deutschland zurückführen soll, grundsätzlich ein weites Ermessen zu.
Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38; zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris Rn. 8).
Demgegenüber sind das Verwaltungsgericht und der beschließende Senat im Hinblick auf das Flüchtlingslager Al-Hol bisher davon ausgegangen, dass in diesem Lager, das für 20.000 Menschen ausgelegt ist und in dem nach den letzten Erkenntnissen des Senats 75.000 Menschen untergebracht waren, hinsichtlich Ernährung, medizinischer Versorgung und der sonstigen humanitären Situation "alarmierend schlechte Bedingungen" herrschen (s. im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 10 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2020 - 10 S 45.20
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: Berücksichtigung neuer Tatsachen im …
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die hiergegen von der Antragsgegnerin erhobene Beschwerde mit ausführlichem Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 - (juris) zurückgewiesen, wobei es ausdrücklich hervorgehoben hat, dass letztlich auch die Antragsgegnerin selbst den von der Kammer aus der grundrechtlichen Schutzpflicht hergeleiteten Rückführungsanspruch der Kinder dem Grunde nach nicht in Frage gestellt habe; im Gegenteil, habe die Antragsgegnerin wiederholt ihre Bereitschaft erklärt und bekräftigt, die im dortigen Fall betroffenen Kinder nach Deutschland zurückzuholen (…vgl. ebd., Rn. 22)."(...) Nach der Rechtsprechung des Senats (OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - OVG 10 S 64.19 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 11. November 2019 - OVG 10 S 49.19 -, EA S. 19) steht der Antragsgegnerin, deren Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, juris Ls. 1 u. Rn. 89 ff.), bei der Frage, ob und ggf. wie sie die Antragsteller in Wahrnehmung ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht nach Deutschland zurückführen soll, grundsätzlich ein weites Ermessen zu.
Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38; zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris Rn. 8).
Demgegenüber sind das Verwaltungsgericht und der beschließende Senat im Hinblick auf das Flüchtlingslager Al-Hol bisher davon ausgegangen, dass in diesem Lager, das für 20.000 Menschen ausgelegt ist und in dem nach den letzten Erkenntnissen des Senats 75.000 Menschen untergebracht waren, hinsichtlich Ernährung, medizinischer Versorgung und der sonstigen humanitären Situation "alarmierend schlechte Bedingungen" herrschen (s. im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 10 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 10 S 64.19
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Leistungsbegehren auf …
Auch nach der Rechtsprechung des Senates (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 11. November 2019 - OVG 10 S 49.19 -, EA S. 19) steht der Antragsgegnerin, deren Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, juris Ls. 1 u. Rn. 89 ff.), bei der Frage, ob und ggf. wie sie die Antragsteller in Wahrnehmung ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht nach Deutschland zurückführen soll, grundsätzlich ein weites Ermessen zu.Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38; zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7).
Rn. 9 Gemessen an diesem Maßstab haben die Antragsteller mit ihren innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO dargelegten Gründen nicht hinreichend substantiiert dargetan, dass die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass angesichts der Verhältnisse in dem von kurdischen Kräften kontrollierten Flüchtlingslager Camp Al-Roj und der dortigen humanitären, medizinischen und Sicherheitslage (anders als im Lager Al-Hol, vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 34 L 245.19 -, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris) keine Bedrohung für Leib und Leben der Antragsteller bestehe, unrichtig ist.
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und 2 (vgl. näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 51).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 10 S 30.20
Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer …
Die Sicherheits- und Versorgungssituation im Lager bedroht Leib und Leben der dort untergebrachten Menschen, jedenfalls der Kinder (zum Ganzen vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 4, 6 und 10 f. sowie die insoweit von der Beschwerde nicht beanstandete Darstellung im angegriffenen Beschluss, BA S. 6 - 10).Die Bedingung einer "eindeutigen Identifizierung" würde hier das gesetzlich nach § 123 Abs. 3 i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO gegenüber dem Hauptsacheverfahren herabgesetzte Maß für den Nachweis der Umstände des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes und für die richterlichen Überzeugung, dass sie überwiegend wahrscheinlich vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2019 - 10 S 43.19 -, juris Rn. 25;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 123 Rn. 48), ersetzen und auf die Ebene eines Hauptsacheverfahrens anheben.
Bei der Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die Antragstellerin zu 1. die Mutter sei und die Antragsteller zu 2. bis 4. ihre leiblichen Kinder seien, handelt es sich um eine auf der richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 122 Abs. 1 VwGO) beruhende Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts, für die im Hinblick auf die nach § 123 Abs. 3 i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO zu fordernde Glaubhaftmachung keine Überzeugungsgewissheit zu verlangen ist, sondern für die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit der tatsächlichen Behauptung genügt (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2019 - 10 S 43.19 -, juris Rn. 25).
Im Übrigen hätte die Antragsgegnerin sich insoweit bei ihrer Auslandvertretung in der Türkei, der für die Provinz Hatay mit der Stadt Antakya zuständigen Konsularabteilung ihrer Botschaft in Ankara, erkundigen können, ob ggf. die von ihr erstmals in der Beschwerdeschrift vom 11. Mai 2020 angesprochenen Unterlagen über die Geburt der Antragstellerin zu 3. in Antakya oder entsprechende Informationen von Amts wegen oder zumindest über Vertrauenspersonen vor Ort ermittelbar oder die Angaben der Antragsteller insoweit unglaubhaft sind, nachdem sie seit dem Schreiben der Antragsteller vom 25. September 2019 weiß, dass diese die Bescheinigung des Krankenhauses jedenfalls "derzeit" nicht beibringen können und - wie auch von der Beschwerde nicht bestritten - von einer Gefahr für Leib und Leben der Antragsteller zu 3. und zu 4. auszugehen hatte (BA S. 6 - 10; vgl. zu gleichen Umständen in einem Parallelfall bereits VG Berlin…, Beschluss vom 10. Juli 2019 - VG 34 L 245.19 -, juris Rn. 15 f., und OVG Berlin-Brandenburg; Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 4, 6 und 10 f.).
- VG Berlin, 27.01.2020 - 34 L 334.19
Einstweiliger Rechtsschutz zur Rückholung
Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt nach allgemeinen Grundsätzen, die auch für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO gelten, dann, wenn die Antragsteller ihr Ziel auf anderem Weg einfacher, schneller oder effizienter erreichen könnten, oder wenn sie ihr Ziel bereits erreicht haben, also ein Erfolg des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO ihre Rechtsstellung nicht verbessern würde, der Antrag also gleichsam nutzlos wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 19 m.w.Nachw.).Die Antragsteller zu 2. bis 4. haben jedoch ein rechtlich schützenswertes Interesse gerade an einer gemeinsamen Einreise in das Bundesgebiet zusammen mit der Antragstellerin zu 1., ihrer Mutter (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2019, a.a.O., Rn. 17).
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die hiergegen von der Antragsgegnerin erhobene Beschwerde mit ausführlichem Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 - (juris) zurückgewiesen, wobei es ausdrücklich hervorgehoben hat, dass letztlich auch die Antragsgegnerin selbst den von der Kammer aus der grundrechtlichen Schutzpflicht hergeleiteten Verbringungsanspruch der Kinder dem Grunde nach nicht in Frage gestellt habe; im Gegenteil, habe die Antragsgegnerin wiederholt ihre Bereitschaft erklärt und bekräftigt, die im dortigen Fall betroffenen Kinder nach Deutschland zurückzuholen (…vgl. ebd., Rn. 22).
Die Kammer hat dabei für jeden der vier Antragsteller in der Hauptsache den Auffangstreitwert von 5.000,00 Euro angesetzt, der angesichts der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache für das Eilverfahren nicht zu reduzieren war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. November 2019, a.a.O., Rn. 51, und vom 11. September 2019 - OVG 10 L 24.19 -, S. 3 f. d. amtl.
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2020 - 10 S 19.20
Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Rückholung aus dem …
Auch nach der Rechtsprechung des Senats (OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - OVG 10 S 64.19 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 11. November 2019 - OVG 10 S 49.19 -, EA S. 19) steht der Antragsgegnerin, deren Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, juris Ls. 1 u. Rn. 89 ff.), bei der Frage, ob und ggf. wie sie die Antragsteller in Wahrnehmung ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht nach Deutschland zurückführen soll, grundsätzlich ein weites Ermessen zu.Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38; zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris Rn. 8).
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 51).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2021 - 10 S 9.20
Einstweilige Anordnung auf Gewährung konsularischen Schutzes; hier: Ausstellung …
Rn. 20 "(…) Nach der Rechtsprechung des Senats (OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - OVG 10 S 64.19 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 11. November 2019 - OVG 10 S 49.19 -, EA S. 19) steht der Antragsgegnerin, deren Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, juris Ls. 1 u. Rn. 89 ff.), bei der Frage, ob und ggf. wie sie die Antragsteller in Wahrnehmung ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht nach Deutschland zurückführen soll, grundsätzlich ein weites Ermessen zu.Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38; zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris Rn. 8).
Demgegenüber sind das Verwaltungsgericht und der beschließende Senat im Hinblick auf das Flüchtlingslager Al-Hol bisher davon ausgegangen, dass in diesem Lager, das für 20.000 Menschen ausgelegt ist und in dem nach den letzten Erkenntnissen des Senats 75.000 Menschen untergebracht waren, hinsichtlich Ernährung, medizinischer Versorgung und der sonstigen humanitären Situation "alarmierend schlechte Bedingungen" herrschen (s. im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 10 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 10 S 28.20
Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer …
Die Sicherheits- und Versorgungssituation im Lager bedroht Leib und Leben der dort untergebrachten Menschen, jedenfalls der Kinder (zum Ganzen vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 4, 6 und 10 f. sowie die insoweit von der Beschwerde nicht beanstandete Darstellung im angegriffenen Beschluss, BA S. 7 - 10).Die Bedingung einer "eindeutigen Identifizierung" würde hier das gesetzlich nach § 123 Abs. 3 i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO gegenüber dem Hauptsacheverfahren herabgesetzte Maß für den Nachweis der Umstände des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes und für die richterlichen Überzeugung, dass sie überwiegend wahrscheinlich vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2019 - 10 S 43.19 -, juris Rn. 25;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 123 Rn. 48), ersetzen und auf die Ebene eines Hauptsacheverfahrens anheben.
Bei der Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die Antragstellerin zu 1. die Mutter sei und die Antragsteller zu 2. bis 4. ihre leiblichen Kinder seien, handelt es sich um eine auf der richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 122 Abs. 1 VwGO) beruhende Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts, für die im Hinblick auf die nach § 123 Abs. 3 i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO zu fordernde Glaubhaftmachung keine Überzeugungsgewissheit zu verlangen ist, sondern für die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit der tatsächlichen Behauptung genügt (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2019 - 10 S 43.19 -, juris Rn. 25).
- VG Berlin, 10.07.2020 - 34 L 225.20
Antrag auf Aufhebung der Covid-19-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes erfolglos
Die Kammer hat dabei für jede der beiden Antragstellerinnen in der Hauptsache den Auffangstreitwert von 5.000,00 Euro angesetzt, der angesichts der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache für das Eilverfahren nicht zu reduzieren war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 - Rn. 51, und vom 11. September 2019 - OVG 10 L 24.19 -, S. 3 f. d. amtl. - VG Berlin, 10.02.2020 - 34 M 456.19
Verwaltungsgericht droht Bundesregierung mit Zwangsgeld wegen unterlassener …
Davon abgesehen, dass dieser Einwand das Bestehen des der Vollstreckung zugrunde liegenden Anspruchs betrifft und daher in dem Verfahren nach § 172 VwGO grundsätzlich unbeachtlich ist, hat die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 9. August 2019 - VG 34 L 322.19 - dargelegt, dass die Rückholung der Antragsteller nicht aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist, wie ihr aus anderen Eilverfahren bekannt ist (S. 6 d. amtl. Abdr.; vgl. auch OVG Berlin-Berlin, a.a.O., S. 24 f. d. amtl. Abdr., u.a. unter Hinweis auf das Parallelverfahren OVG 10 S 43.19, bei juris). - VG Berlin, 03.11.2021 - 34 L 143.21
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 54 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 54 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO
Ablehnungsgesuch; Beschwerdeverfahren; vorläufigen Rechtsschutzes; begründete Besorgnis der Befangenheit; objektive Betrachtung vom Standpunkt eines Beteiligten; richterliche Hinweise und Anregungen; Eindruck einer unverrückbar bzw. abschließend Festlegung in der Sache - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Pressebericht, 17.09.2019)
Zu deutliche Ansage ans Auswärtige Amt: OVG-Richter in Streit um IS-Anhänger ausgeschlossen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.07.2019 - 34 L 245.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.10.2017 - 9 A 16.16
Ablehnung; Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Befangenheit; Besorgnis der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19
Ein solcher Grund kann jeder tatsächliche Umstand sein, aus dem ein besonnener Verfahrensbeteiligter den Eindruck gewinnen kann, der Richter besitze möglicherweise nicht die notwendige Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten oder zu dem Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 13; BVerwG…, Beschluss vom 20. November 2017 - BVerwG 6 B 47.17 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 2017 - BVerwG 9 A 16.16 -, juris Rn. 2;… Beschluss vom 11. September 2018 - BVerwG 9 A 2.18 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 - EA S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 4 N 100.07 - EA S. 3).Rn. 3 Zwar sind richterliche Hinweise und Anregungen Aufgabe des Richters und rechtfertigen grundsätzlich keine Befangenheitsablehnung (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - BVerwG 9 A 16.16 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 8. September 2010 - BVerwG 8 B 54.10 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
- BVerwG, 08.09.2010 - 8 B 54.10
Richterlicher Hinweis und Befangenheitsablehnung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19
Rn. 3 Zwar sind richterliche Hinweise und Anregungen Aufgabe des Richters und rechtfertigen grundsätzlich keine Befangenheitsablehnung (BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - BVerwG 9 A 16.16 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 8. September 2010 - BVerwG 8 B 54.10 -, juris Rn. 4 m.w.N.).Richterliche Hinweise müssen aber hinreichend neutral abgefasst sein (BVerwG, Beschluss vom 8. September 2010 - BVerwG 8 B 54.10 -, juris Rn. 4; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 -, EA S. 12) und dürfen bei vernünftiger Betrachtung nicht die Befürchtung wecken, der Richter habe sich in der Sache bereits unverrückbar bzw. abschließend festgelegt (…vgl. BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand: 1. Juli 2019, § 54 Rn. 29a;… Schenke, VwGO, 25. Auf. 2019, § 54 Rn. 10 m.w.N.) und stehe der Sache nicht mehr unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (…vgl. Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 42 Rn. 12 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15
Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre bei einer im Wege des Berliner …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19
Ein solcher Grund kann jeder tatsächliche Umstand sein, aus dem ein besonnener Verfahrensbeteiligter den Eindruck gewinnen kann, der Richter besitze möglicherweise nicht die notwendige Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten oder zu dem Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 13; BVerwG…, Beschluss vom 20. November 2017 - BVerwG 6 B 47.17 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 10. Oktober 2017 - BVerwG 9 A 16.16 -, juris Rn. 2;… Beschluss vom 11. September 2018 - BVerwG 9 A 2.18 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 - EA S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 4 N 100.07 - EA S. 3).Richterliche Hinweise müssen aber hinreichend neutral abgefasst sein (BVerwG…, Beschluss vom 8. September 2010 - BVerwG 8 B 54.10 -, juris Rn. 4; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 -, EA S. 12) und dürfen bei vernünftiger Betrachtung nicht die Befürchtung wecken, der Richter habe sich in der Sache bereits unverrückbar bzw. abschließend festgelegt (…vgl. BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand: 1. Juli 2019, § 54 Rn. 29a;… Schenke, VwGO, 25. Auf. 2019, § 54 Rn. 10 m.w.N.) und stehe der Sache nicht mehr unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (…vgl. Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 42 Rn. 12 m.w.N.).
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19
Ein solcher Grund kann jeder tatsächliche Umstand sein, aus dem ein besonnener Verfahrensbeteiligter den Eindruck gewinnen kann, der Richter besitze möglicherweise nicht die notwendige Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten oder zu dem Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 13; BVerwG…, Beschluss vom 20. November 2017 - BVerwG 6 B 47.17 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 10. Oktober 2017 - BVerwG 9 A 16.16 -, juris Rn. 2;… Beschluss vom 11. September 2018 - BVerwG 9 A 2.18 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 - EA S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 4 N 100.07 - EA S. 3). - BVerwG, 20.11.2017 - 6 B 47.17
Besorgnis der Befangenheit; Melderegisterauskunft
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19
Ein solcher Grund kann jeder tatsächliche Umstand sein, aus dem ein besonnener Verfahrensbeteiligter den Eindruck gewinnen kann, der Richter besitze möglicherweise nicht die notwendige Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten oder zu dem Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. November 2017 - BVerwG 6 B 47.17 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 10. Oktober 2017 - BVerwG 9 A 16.16 -, juris Rn. 2;… Beschluss vom 11. September 2018 - BVerwG 9 A 2.18 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 - EA S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 4 N 100.07 - EA S. 3). - BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18
Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Verfahrensfehler; aufschiebende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19
Ein solcher Grund kann jeder tatsächliche Umstand sein, aus dem ein besonnener Verfahrensbeteiligter den Eindruck gewinnen kann, der Richter besitze möglicherweise nicht die notwendige Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten oder zu dem Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 13; BVerwG…, Beschluss vom 20. November 2017 - BVerwG 6 B 47.17 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 10. Oktober 2017 - BVerwG 9 A 16.16 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 11. September 2018 - BVerwG 9 A 2.18 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - OVG 10 A 33.15 - EA S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 4 N 100.07 - EA S. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - 10 S 36.20
Beschwerde; Berücksichtigung neuer Umstände; Rückholung deutscher …
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die hiergegen von der Antragsgegnerin erhobene Beschwerde mit ausführlichem Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 - (juris) zurückgewiesen, wobei es ausdrücklich hervorgehoben hat, dass letztlich auch die Antragsgegnerin selbst den von der Kammer aus der grundrechtlichen Schutzpflicht hergeleiteten Rückführungsanspruch der Kinder dem Grunde nach nicht in Frage gestellt habe; im Gegenteil, habe die Antragsgegnerin wiederholt ihre Bereitschaft erklärt und bekräftigt, die im dortigen Fall betroffenen Kinder nach Deutschland zurückzuholen (…vgl. ebd., Rn. 22).Rn. 21 "(…) Nach der Rechtsprechung des Senats (OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - OVG 10 S 64.19 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 11. November 2019 - OVG 10 S 49.19 -, EA S. 19) steht der Antragsgegnerin, deren Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, juris Ls. 1 u. Rn. 89 ff.), bei der Frage, ob und ggf. wie sie die Antragsteller in Wahrnehmung ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht nach Deutschland zurückführen soll, grundsätzlich ein weites Ermessen zu.
Eine ermessensfehlerhafte Schutzpflichtverletzung kann bei Fallkonstellationen wie hier nur dann angenommen werden, wenn die Antragsgegnerin Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/12 -, juris Rn. 21;… Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvQ 1720/03 -, juris Rn. 38; zu alledem OVG Bln-Bbg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 36), oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris Rn. 8).
Demgegenüber sind das Verwaltungsgericht und der beschließende Senat im Hinblick auf das Flüchtlingslager Al-Hol bisher davon ausgegangen, dass in diesem Lager, das für 20.000 Menschen ausgelegt ist und in dem nach den letzten Erkenntnissen des Senats 75.000 Menschen untergebracht waren, hinsichtlich Ernährung, medizinischer Versorgung und der sonstigen humanitären Situation "alarmierend schlechte Bedingungen" herrschen (s. im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 10 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
Beschwerde - Konkurrentenrechtsschutzverfahren - Hochschullehrerin - rechtliches …
Erforderlich ist, dass vom Standpunkt eines Bewerbers aus gesehen ein Grund vorliegt, der bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unparteilichkeit eines Mitgliedes der Berufungskommission zu zweifeln (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 13; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 10 S 43.19 - juris Rn. 1 jeweils zur Richterablehnung). - VG Berlin, 10.08.2021 - 12 K 545.20
Besorgnis der Befangenheit
Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht zur Ablehnung nicht aus (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2025 - 12 RL 1.25
Anhörungsrügeverfahren; Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit
Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, juris Rn. 13, BVerwG…, Beschluss vom 11. September 2018 - 9 A 2.18 -, juris Rn. 5; OVG BE-BB, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 1). - VG München, 28.08.2025 - M 6 S 25.1767
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Rn. 19 Entgegen dem Vortrag des Antragstellers ist auch nicht ersichtlich, dass die Kammer sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Einschätzung bereits unumstößlich festgelegt hätte (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.9.2019 - OVG 10 S 43.19 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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