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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11 (https://dejure.org/2012,29278)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2012 - 11 B 4.11 (https://dejure.org/2012,29278)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2012 - 11 B 4.11 (https://dejure.org/2012,29278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 113 Abs 5 VwGO, § 4 BImSchG, § 15 BauGB, § 3 Abs 4 S 3 KomVerf BB, § 141 Abs 3 KomVerf BB
    Anspruch auf Neubescheidung bei "steckengebliebenen" Genehmigungsverfahren; Unbeachtlichkeitsregelung des § 3 Abs 4 S 3 KomVerf BB findet keine Anwendung auf aus dem Fehlen der Ausfertigung einer Satzung resultierenden Bekanntmachungsmangel

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 3 BauGB, § ... 1 Abs 6 BauGB, § 10 Abs 3 S 1 BauGB, § 17 Abs 1 S 1 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 3 BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB, § 215 Abs 1 Nr 2 BauGB, § 233 Abs 2 S 3 BauGB, § 244 Abs 2 S 1 BauGB, § 4 Abs 1 Nr 2 BauO BB, § 11 Abs 1 S 2 BauO BB, § 65 Abs 1 BauO BB, § 65 Abs 3 BauO BB, § 3 Abs 1 BImSchG, § 3 Abs 5 Nr 1 BImSchG, § 4 BImSchG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG, § 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 48 BImSchG, § 67 Abs 9 BImSchG, § 5 Abs 3 S 1 GemO BB, § 5 Abs 4 S 1 GemO BB, § 3 Abs 4 KomVerf BB, § 141 Abs 3 S 1 KomVerf BB, § 141 Abs 3 S 2 KomVerf BB, § 3 Nr 2 ROG, § 48 Abs 7 StrG BB, Nr 3.2.1 S 1 TA Lärm, Nr 6.1 TA Lärm, Nr 6.7 TA Lärm
    Verpflichtungsklage; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Windkraftanlagen; Rechtsschutzinteresse bei nur gebraucht erhältlichen Windkraftanlagen; Klageänderung gemäß § 67 Abs. 9 Satz 4 BImSchG; Sachdienlichkeit; "steckengebliebenes" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 10 A 11.08

    Normenkontrolle; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung; Präklusion;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    Die Bestätigung der Satzung auf einem auf der Planurkunde selbst angebrachten Aufkleber genügt den Anforderungen, weil dadurch die inhaltliche Verbindung und der Bezug zwischen beiden deutlich wird und jedenfalls hinreichend zum Ausdruck kommt, dass mit der Unterschrift die Übereinstimmung des Planinhalts mit dem vom Satzungsgeber beschlossenen Satzungsinhalt bestätigt werden soll (vgl. zu einem Fall der Ausfertigung auf der Planurkunde selbst: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 10 A 11.08 -, juris Rz. 31 m.w.N.).

    Die Ausfertigung muss deshalb vor der ortsüblichen Bekanntmachung erfolgen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011, a.a.O., Rz. 32 m.w.N.).

    Das Unterbleiben einer Ausfertigung stellt einen Verstoß gegen ein verfassungsrechtliches Gültigkeitserfordernis und damit stets einen beachtlichen Mangel dar, auf den fachgesetzliche Unbeachtlichkeitsregelungen keine Anwendung finden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011, a.a.O., Rz. 33 m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für eine verspätete Ausfertigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011, a.a.O.).

    Die bundesrechtliche Regelung setzt dem Landesrecht insoweit nur einen Rahmen, der nicht überschritten werden darf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 10 A 11.08 -, juris Rz. 30 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -, juris Rz. 18 m.w.N.) ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung als unbenannter öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beachtlich sein, wenn der Gegenstand des Genehmigungsverfahrens - wie hier - eine raumbedeutsame Maßnahme im Sinne des § 3 Nr. 6 ROG darstellt.

    Der Entwurf des Regionalplans (Arbeitsstand vom 26.04.2012), hinsichtlich dessen mit seiner Auslegung am 11. Juni 2012 das förmliche Beteiligungsverfahren bereits begonnen hat, hat das Stadium der Verlautbarungsreife erreicht und weist damit ein regelmäßig hinreichendes Maß an inhaltlicher Konkretisierung auf (zu diesem Kriterium vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -, juris Rz. 28).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Januar 2005, a.a.O., Rz. 29 f.) hat ausgeführt, dass eine Planung erst dann ein genügendes Maß an Verlässlichkeit biete, um auf der Genehmigungsebene als Versagungsgrund zu dienen, wenn ein Planungsstand erreicht ist, der die Prognose nahe legt, dass die ins Auge gefasste planerische Aussage Eingang in die endgültige Fassung des Raumordnungsplans finden wird.

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    So sind Fehler und Irrtümer, die zum Beispiel die Zusammenstellung und Aufbereitung des Abwägungsmaterials, die Erkenntnis und Einstellung aller wesentlichen Belange in die Abwägung oder die Gewichtung der Belange betreffen und die sich etwa aus Akten, Protokollen, aus der Entwurfs- oder Planbegründung oder aus sonstigen Unterlagen ergeben, "offensichtlich" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57/80 -, juris Rz. 24).

    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder nahe liegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981, a.a.O., Rz. 27).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    Was dem Abwägungsvorgang den ihm zugedachten Sinn nimmt, ist die Verlagerung von Entscheidungen als solche; auf welche Weise diese Verlagerung geschieht und wie die dabei geschaffenen Bindungen zu qualifizieren sind, ist von untergeordneter Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, juris Rz. 47).

    Das führt vor allem zur Notwendigkeit einer ihrerseits dem § 1 Abs. 6 BauGB 1998 Rechnung tragenden Abwägung, und zwar sowohl eines sachgerechten Abwägungsvorganges als auch eines nicht zu missbilligenden Abwägungsergebnisses (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974, a.a.O., Rz. 49).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    Die bundesrechtliche Unbeachtlichkeitsregelung ist nur dann entsprechend auf landesrechtliche Bekanntmachungsfehler anzuwenden, wenn dies - was hier nicht der Fall ist - durch Landesrecht bestimmt ist (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 7.08 -, juris Rz. 29 m.w.N.).

    Denn der Ausfertigungsmangel führt auch zu einem Bekanntmachungsmangel (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2008, a.a.O., Rz. 28 f.), da die Bekanntmachung das Vorliegen einer veröffentlichungsfähigen Satzungsurkunde voraussetzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Oktober 2007 - OVG 10 A 5.06 -, juris Rz. 31 m.w.N.) und die Ausfertigung als Teil des Rechtssetzungsverfahrens erst die Originalurkunde und damit den veröffentlichungsfähigen Gegenstand der Satzung schafft (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 19. August 1999 - 2 D 17/98.NE -, juris Rz. 61).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 7 A 3368/02

    Bauleitplanung: Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    Es ist auch davon auszugehen, dass für die Erschließung von Windenergieanlagen Wirtschafts- und Feldwege genügen, weil diese lediglich zu Kontrollbesuchen oder Wartungsarbeiten erreichbar sein müssen (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 25. März 2011 - 8 L 50/11.GI -, juris Rz. 100 m.w.N.) und weil die Zulassung privilegierter Außenbereichsvorhaben nicht an übertriebenen Anforderungen an die Erschließung scheitern darf (vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Mai 2004 - 7 A 3368/02 -, Rz. 81 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    Diese "nachvollziehende" Abwägung ist gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar; ein Ermessensspielraum der Behörde besteht nicht (stRspr des BVerwG; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 4 C 3.01 -, juris Rz. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    Sie ist gemäß §§ 30 bis 35 BauGB Voraussetzung nur für die Zulassung von Einzelvorhaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3/04 -, juris Rz. 44).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 11 S 32.07

    Ausnahmsweise Zulässigkeit von erneutem Vorbringen von Einwendungen im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    Dabei ist für Bewohner des Außenbereichs in Anlehnung an die für Mischgebiete nach der TA Lärm festgelegten Richtwerte davon auszugehen, dass die von Windenergieanlagen ausgehenden Beurteilungspegel von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts zuzumuten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Juni 2008 - OVG 11 S 32.07 -, juris Rz. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11
    Im Allgemeinen sind jedoch individuelle Einschätzungen und Zweckmäßigkeitserwägungen dafür erheblich, ob diese oder jene häufig gleichermaßen geeignete Auflage oder sonstige Nebenbestimmung hinzuzufügen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -, juris Rz. 18).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - 2 L 171/09

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 10 A 5.06

    Ausfertigung eines aus mehreren Bestandteilen bestehenden Regionalplans

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13

    Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie

    Auf ihn finden weder die fachgesetzlichen Unbeachtlichkeitsregelungen der §§ 214, 215 BauGB Anwendung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 27. Oktober 2011 - OVG 10 A 11.08 -, juris Rn. 33; wohl auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. November 1995 - 1 K 8/95 -, juris Rn. 21 ff.; Birk, Bauplanungsrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2015, Rn. 216 unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10/89 -, juris Rn. 3) noch greifen die Unbeachtlichkeitsregelungen des § 3 Abs. 4 BbgKVerf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 27. Oktober 2011 - OVG 10 A 11.08 -, juris Rn. 33; Schumacher, in: Schumacher - Hrsg. -, Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Stand Mai 2020, § 3 Anm. 7.3; ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2012 - OVG 11 B 4.11 -, juris Rn. 37 f.; für das dortige Landesrecht Thüringer OVG, Urteil vom 21. September 2011 - 1 N 750/06 -, juris Rn. 45).

    Erfolgt die Bekanntmachung dennoch, so ist dies nicht anders zu bewerten, als wenn die Satzung ohne jeglichen Ausfertigungsansatz oder etwa abweichend vom ausgefertigten Text bekannt gemacht worden wäre (vgl. zu alledem OVG Brandenburg, Urteil vom 19. August 1999 - 2 D 17/98.NE -, juris Rn. 60 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2012 - OVG 11 B 4.11 -, juris Rn. 39 m.w.N.).

    Denn wenn es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon keinen veröffentlichungsfähigen Gegenstand der Satzung gab, konnte es auch keinen "Satzungsinhalt" geben, den der Bürger (in zumutbarer Weise verlässlich) zur Kenntnis hätte nehmen können (so entsprechend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2012 - OVG 11 B 4.11 -, juris Ls. 2 und Rn. 39).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    In der Situation eines sog. "steckengebliebenen" Genehmigungsverfahrens entfällt die Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife, wenn ansonsten im Verwaltungsverfahren noch nicht behandelte komplexe Fragen erstmals im gerichtlichen Verfahren erschöpfend geprüft werden müssten, was u.a. in Betracht kommt, wenn der Erlass von Nebenbestimmungen (Art. 36 BayVwVfG) und / oder Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB), Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) oder Abweichungszulassungen (Art. 63 BayBO) in Bezug auf bislang nichtgeprüfte Genehmigungsvoraussetzungen denkbar erscheint (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 14.4.1989 - 4 C 52.87 - NVwZ 1990, 257 = juris Rn. 18; B.v. 25.11.1997 - 4 B 179/97 - NVwZ-RR 1999, 74 = juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 - BayVBl 2016, 265 = juris Rn. 31; OVG Berlin-Bbg, U.v. 30.8.2012 - OVG 11 B 4.11 - juris Rn. 31; OVG SH, U.v. 4.4.2013 - 1 LB 7/12 - NuR 2014, 299 = juris Rn. 84, 86; OVG NW, U.v. 21.4.2020 - 8 A 311/19 - UPR 2020, 305 = juris 128).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2020 - 11 B 5.18

    Wirkungen eines Moratoriums zur Sicherung regionalplanerischer Festlegungen von

    Da der Senat unter diesen Umständen berechtigt ist, von einer Spruchreifmachung der Sache im anhängigen Berufungsverfahren abzusehen (vgl. Urteil des Senats v. 30. August 2012 - OVG 11 B 4.11 -, juris Rn 31), kann das auf Erteilung der Genehmigung gerichtete Verpflichtungsbegehren keinen Erfolg mehr haben.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. August 2012 - OVG 11 B 4.11 -, juris Rn 32) setzt ein Anspruchs auf Neubescheidung bei "steckengebliebenen" Genehmigungsverfahren voraus, dass der von der Behörde herangezogene Versagungsgrund - wie hier - die Ablehnung des Antrags nicht trägt und die Genehmigung nach dem bis zum Zeitpunkt der Entscheidung gewonnenen Erkenntnisstand nicht schon aus anderen Gründen offensichtlich zu versagen ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 11 B 5.13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage; Denkmalsschutz;

    In diesem Falle kann es ein Bescheidungsurteil i. S. v. § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO erlassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 52.87 - Juris, Rz. 18 OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 4. April 2013 - 1 LB 7/12 -, bei Juris; Senatsurteil v. 26. Januar 2011 - OVG 11 A 3.09 -, Juris, Rz. 31, insoweit bestätigt v. BVerwG, Urteil v. 25. Oktober 2012 - 7 C 17/11 -, Juris, Rz. 27; Senatsurteil v. 30. August 2012 - 11 B 4.11 -, Juris, Rz. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 11 S 22.13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Widerspruch der

    Auch soweit das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 30. August 2012 - OVG 11 B 4.11 - feststellt, dass die in Aufstellung befindlichen Ziele des Regionalplans nicht als unbenannte öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB dem Vorhaben entgegenstehen könnten, erhebt die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren keine Einwände.

    Um im Rahmen des § 35 BauGB Bedeutung zu erlangen, muss das zukünftige Ziel indes bereits ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung aufweisen (Erreichung des Stadiums der sog. Verlautbarungsreife), die Planung muss ein hinreichendes Maß an Verlässlichkeit bieten und dem Planentwurf dürfen keine Mängel anhaften, die sich als formelles oder materielles Wirksamkeitshindernis erweisen könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2012, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts vom Zugang eines Schriftstücks; Schutzziele

    Ist der Abwägungsprozess jedoch noch gänzlich offen, weil noch kein Planungsstand erreicht ist, der die Prognose nahe legt, dass die ins Auge gefasste planerische Aussage Eingang in die endgültige Fassung des Raumordnungsplans finden wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -, juris Rz. 29 f.) - so im Übrigen bezogen auf den Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 ausdrücklich das Urteil des Senats vom 30. August 2012 (OVG 11 B 4.11 -, juris Rz. 62) -, fehlt es erst recht an einer verbindlichen Vorgabe im Sinne des § 3 Abs. 2 ROG, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB für den derzeit gültigen FlNPl auslösen könnte.
  • VG Potsdam, 19.05.2017 - 4 K 2820/14
    "[...] Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Urteil vom 30. August 2012 - OVG 11 B 4.11 - dazu eingehend geäußert und sich auf den Standpunkt gestellt, dass der auch hier maßgebliche Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming (Arbeitsstand 26. April 2012) mit seiner Auslegung am 11. Juni 2012 (Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft vom 8. Mai 2012, Amtsblatt für Brandenburg 2012, S. 783) zwar das Stadium der Verlautbarungsreife erreicht habe und damit ein regelmäßig hinreichendes Maß an inhaltlicher Konkretisierung aufweise.
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