Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 60a AufenthG 2004
Wiedereinsetzung in die Klagefrist bei Zeitstempel "00:00:05" auf allen Seiten einer 10-seitigen Faxsendung; Vaterschaftsschutz eines Ausländers bezüglich eines Nasciturus - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 6 GG, § 25 Abs 5 AufenthG, § 60a AufenthG, § 81a AufenthG, § 75 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
Zulässigkeit; Eingang der Beschwerdebegründung, aus Schriftsatz (5 Seiten) und Anlagen (5 Seiten) bestehende Faxsendung, auf allen Seiten einer Faxsendung einheitlicher Zeitstempel ("00:00:05 Uhr" des Tages nach Fristablauf), Zeitpunkt des Eingangs der letzten Seite der ... - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60a Abs. 2
Verlobte, deutsches Kind, Schwangerschaft, elterliche Sorge, Sorgerecht, Risikoschwangerschaft, Unterstützung, Schutz von Ehe und Familie, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen, ungeborenes Kind, Vaterschaftsanerkennung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.06.2012 - 24 L 212.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (7)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2011 - 12 S 41.11
Abschiebungsschutz bei bevorstehender Geburt des dritten Kindes und Vorliegens …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12
Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist auch hinsichtlich des ungeborenen Kindes geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11 -, zit. nach juris Rn 3; v. 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, zit. nach juris Rn 3, und v. 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, zit. nach juris, Rn. 5, jeweils m.w.N.).Der Abschiebungsschutz ist jedoch in Anlehnung an § 6 Abs. 1 MuSchG auf den Zeitraum von acht Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft der Kindesmutter zu begrenzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, zit. nach juris Rn 3).
- BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10
Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12
Rn. 19 Denn das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, zit. nach juris Rn 15 f.; dem folgend z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25. April 2012 - 2 S 109.11 - zit. nach juris Rn 5, BayVGH, Beschluss v. 10. April 2012 - 10 CS 12.62 -, zit. nach juris Rn 14) hat - in Kenntnis des Wortlauts der Regelung - die in Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass die Fiktionswirkung aus § 81 Abs. 4 AufenthG auch in - allen oder doch in bestimmten, noch einen "inneren Zusammenhang" mit dem bisherigen Aufenthaltstitel aufweisenden - Fällen einer verspäteten Antragstellung greife, u.a. unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 19. August 2007 ausdrücklich abgelehnt (BTDrucks 16/5065 S. 184 zu § 58 AufenthG;… ähnlich nunmehr auch die Begründung zur Neufassung des § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, wonach "der bisherige Ausschluss der Fortgeltungsfiktion auch in Fällen, in denen die verspätete Antragstellung aus bloßer Nachlässigkeit und nur mit einer kurzen Zeitüberschreitung erfolgt" sei, durch die vorgesehene, im Entwurf noch in Satz 3 enthaltene Härtefallregelung abgemildert werden soll, BTDrucks. 17/8682, S. 22 zu § 81 AufenthG). - BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es für die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, wenn ein aufenthaltsberechtigtes Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied tatsächlich geleistete Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats v. 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, zit. nach juris Rn 5 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 12 S 28.09
Abschiebungsschutz für Ausländer wegen der bevorstehenden Geburt seines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12
Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist auch hinsichtlich des ungeborenen Kindes geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11 -, zit. nach juris Rn 3; v. 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, zit. nach juris Rn 3, und v. 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, zit. nach juris, Rn. 5, jeweils m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 2 S 94.11
Abschiebungsschutz bei Schwangerschaft
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12
Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist auch hinsichtlich des ungeborenen Kindes geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11 -, zit. nach juris Rn 3;… v. 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, zit. nach juris Rn 3, und v. 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, zit. nach juris, Rn. 5, jeweils m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2012 - 2 S 109.11
Fortgeltungsfiktion; verspäteter Antrag; zeitlicher Abstand unerheblich; hier …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12
Rn. 19 Denn das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, zit. nach juris Rn 15 f.; dem folgend z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25. April 2012 - 2 S 109.11 - zit. nach juris Rn 5, BayVGH, Beschluss v. 10. April 2012 - 10 CS 12.62 -, zit. nach juris Rn 14) hat - in Kenntnis des Wortlauts der Regelung - die in Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass die Fiktionswirkung aus § 81 Abs. 4 AufenthG auch in - allen oder doch in bestimmten, noch einen "inneren Zusammenhang" mit dem bisherigen Aufenthaltstitel aufweisenden - Fällen einer verspäteten Antragstellung greife, u.a. unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 19. August 2007 ausdrücklich abgelehnt (BTDrucks 16/5065 S. 184 zu § 58 AufenthG;… ähnlich nunmehr auch die Begründung zur Neufassung des § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, wonach "der bisherige Ausschluss der Fortgeltungsfiktion auch in Fällen, in denen die verspätete Antragstellung aus bloßer Nachlässigkeit und nur mit einer kurzen Zeitüberschreitung erfolgt" sei, durch die vorgesehene, im Entwurf noch in Satz 3 enthaltene Härtefallregelung abgemildert werden soll, BTDrucks. 17/8682, S. 22 zu § 81 AufenthG). - VGH Bayern, 10.04.2012 - 10 CS 12.62
Abschiebungsandrohung; vollziehbare Ausreisepflicht; Fiktionswirkung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 11 S 40.12
Rn. 19 Denn das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, zit. nach juris Rn 15 f.; dem folgend z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25. April 2012 - 2 S 109.11 - zit. nach juris Rn 5, BayVGH, Beschluss v. 10. April 2012 - 10 CS 12.62 -, zit. nach juris Rn 14) hat - in Kenntnis des Wortlauts der Regelung - die in Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass die Fiktionswirkung aus § 81 Abs. 4 AufenthG auch in - allen oder doch in bestimmten, noch einen "inneren Zusammenhang" mit dem bisherigen Aufenthaltstitel aufweisenden - Fällen einer verspäteten Antragstellung greife, u.a. unter Hinweis auf die amtliche Begründung des Richtlinienumsetzungsgesetzes vom 19. August 2007 ausdrücklich abgelehnt (BTDrucks 16/5065 S. 184 zu § 58 AufenthG;… ähnlich nunmehr auch die Begründung zur Neufassung des § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG, wonach "der bisherige Ausschluss der Fortgeltungsfiktion auch in Fällen, in denen die verspätete Antragstellung aus bloßer Nachlässigkeit und nur mit einer kurzen Zeitüberschreitung erfolgt" sei, durch die vorgesehene, im Entwurf noch in Satz 3 enthaltene Härtefallregelung abgemildert werden soll, BTDrucks. 17/8682, S. 22 zu § 81 AufenthG).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft
Rn. 6 1. Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird; denn die Wahrscheinlichkeit, dass die werdende Mutter unter diesen Umständen durch eine abschiebungsbedingte Trennung Belastungen ausgesetzt ist, die die Leibesfrucht gefährden, ist ungleich höher als bei vorübergehender Trennung während einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, Juris RdNr. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, Juris RdNr. 5 und Beschl. v. 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, Juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 19 CE 09.213 -, Juris RdNr. 17 und Beschl. v. 28.11.2011 - 10 CE 11.2746 -, Juris RdNr. 4; OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 23; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG II, Stand: Oktober 2011, § 60a RdNr. 152).Rn. 10 Der Abschiebungsschutz ist jedoch in Anlehnung an § 6 Abs. 1 MuSchG auf den Zeitraum von acht Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft der Kindesmutter zu begrenzen (vgl. OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, Juris RdNr. 27).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 M 153/18
Abschiebungsschutz bei Risikoschwangerschaft
Für die notwendige und tatsächlich geleistete Unterstützung der Mutter eines ungeborenen Kindes während der Dauer einer mit Risiken (auch) für dieses Kind verbundenen Risikoschwangerschaft ergibt sich nichts anderes (vgl. OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, juris RdNr. 26).Rn. 25 Der Abschiebungsschutz ist jedoch in Anlehnung an § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in der Fassung vom 23.05.2017 (BGBl. I S. 1228) auf den Zeitraum von acht Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft der Kindesmutter zu begrenzen (vgl. OVG BB, Beschl. v. 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, a.a.O. RdNr. 27;… Beschl. d. Senats v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, a.a.O. RdNr. 10).
- VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz; …
Rn. 13 Die Vaterschaft eines bereits im Bundesgebiet lebenden Ausländers ist auch hinsichtlich des ungeborenen Kindes geeignet, einen Umstand darzustellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), Art. 1 Abs. 1 (Unantastbarkeit der Würde des Menschen) GG schützend und fördernd vor den Nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (…vgl.: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 23. Februar 2012 - OVG 2 S 94.11 -, Rn. 3, juris…, vom 21. Juli 2011 - OVG 12 S 41.11 -, Rn. 3, juris…, vom 30. März 2009 - OVG 12 S 28.09 -, Rn. 5, juris und vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, Rn. 23, juris, jeweils m. w. N.).Rn. 15 Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieht die vorbezeichneten Voraussetzungen sowohl erfüllt, wenn die werdende Mutter und das ungeborene Kind - beispielsweise bei einer Risikoschwangerschaft - auf die Hilfe des werdenden Vaters angewiesen sind, als auch dann, wenn beide werdenden Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise (in dem entschiedenen Fall: zur Durchführung eines Sichtvermerksverfahrens) nicht zumutbar ist (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, Rn. 23, juris).
- VGH Hessen, 23.07.2019 - 3 B 1160/19
Statthaftigkeit der Beschwerde bei asylunabhängigen Sachverhalten
Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird (vgl. OVG SachsenGAnhalt, Beschluss vom 17.01.2019 - 2 M 153/18 -, juris; OVG BerlinGBrandenburg, Beschluss vom 03.09.2012 - OVG 11 S 40.12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.01.2006 - 3 BS 274/05 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24.04.2008 - 2 B 199/08 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2019 - 11 S 7.19
Vorwirkungen einer werdenden Vaterschaft auf eine Abschiebung des Vaters; …
Dies gilt sowohl dann, wenn die Mutter und das ungeborene Kind auf die Hilfe des Vaters angewiesen sind, als auch dann, wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen und eine (vorübergehende) Ausreise zur Durchführung eines Sichtvermerkverfahrens nicht zumutbar ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 - juris, Rn. 23, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - OVG 11 S 52.14/OVG 11 M 33.14 - BA S. 4). - VG Düsseldorf, 10.07.2018 - 27 L 1713/18
Abschiebungssschutz, Ehe- und Familie, Vorwirkung, Nasciturus, Gambia
vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, juris, Rn. 23, m.w.N.Rn. 23 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, juris, Rn. 23, m.w.N.
- VG Berlin, 12.04.2019 - 3 L 165.19
Eilverfahren auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu einem ungeborenen …
Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und die Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den Nasciturus zu stellen, entfalten daher jedenfalls dann aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen, wenn die Mutter und das ungeborene Kind auf die Hilfe des im Bundesgebiet lebenden Vaters angewiesen sind oder wenn beide Elternteile bereits in Verhältnissen leben, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 - juris Rn. 23…, vom 16. Dezember 2014 - OVG 11 S 52.14 - juris Rn. 6 …und vom 27. Februar 2019 - OVG 11 S 7.19 - juris Rn. 7, jeweils in der Konstellation eines Abschiebungshindernisses). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 11 S 52.14
Erteilung einer vorläufigen Duldung gemäß § 60a Abs 2 S 1 AufenthG (juris: …
Rn. 6 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Art. 6 GG nicht nur eine bereits bestehende Vaterschaft schützt, sondern dass auch die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einen Umstand darstellt, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor den nasciturus zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, juris Rz. 23, m.w.N. zur entsprechenden Rechtsprechung). - VG Aachen, 27.02.2015 - 4 L 68/15
Abschiebungsanordnung; Spanien; keine systemischen Mängel; vorübergehende …
Rn. 41 Vgl. ebenso: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 -, juris, Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2012 - OVG 11 S 40.12 -, juris Rn. 27. - VGH Bayern, 28.01.2021 - 10 CE 21.313
Abschiebungsschutz für werdenden Vater
Die Zuerkennung von Abschiebungsschutz gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG für den ausländischen Vater eines noch nicht geborenen deutschen Kindes kommt dann in Betracht, wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) besteht und die Unterstützung der Schwangeren durch den Abzuschiebenden glaubhaft gemacht wird (vgl. OVG LSA, B.v. 17.1.2019 - 2 M 153/18 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 3.9.2012 - OVG 11 S 40.12 - juris). - VG München, 21.01.2021 - M 10 E 20.6771
Erfolgloser Antrag, der Ausländerbehörde im Wege der einstweiligen Anordnung …
- VG München, 19.05.2021 - M 24 E 21.2595
Aussetzen einer Abschiebung wegen bevorstehender Vaterschaft und …
- VG Cottbus, 13.08.2019 - 5 L 406/19
Asylrecht - Eilverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - 7 S 92.13
Türkei; Abschiebungsschutz; Deutschehe; Risikoschwangerschaft; PTBS; …
- VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 19.448
Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Abschiebung nach Nigeria mit …
- VG Berlin, 16.05.2019 - 31 K 378.17
Einreise- und Aufenthaltsverbot, Asylantrag, Ablehnung, Integration, Ermessen, …
- VG Ansbach, 24.11.2015 - AN 14 S 15.50402
Abschiebung, Abschiebungsanordnung, Abschiebungshindernis, Asylrecht, Asylsystem, …
- VG Cottbus, 02.09.2024 - 9 L 424/24
Anordnungsgrund, erwartete Geburt eines Kindes, Fiktionswirkung, polnisches Visum …
- VG Gießen, 08.10.2019 - 2 L 3500/19
Afghanistan: Dublin Niederlande; Ablehnung des Antrags auf vorläufigen …
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