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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 05.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4542
OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04 (https://dejure.org/2006,4542)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2006 - 11 U 48/04 (https://dejure.org/2006,4542)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 11 U 48/04 (https://dejure.org/2006,4542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Werkvertrags und Beauftragung eines Drittunternehmers mit der weiteren Ausführung der Leistungen; Anspruch auf Ersatz der durch die Beauftragung des Drittunternehmers entstandenen Mehrkosten; Annahme eines wichtigen Grundes zur Kündigung; Absehbarkeit der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen drohendem Verzug nur ausnahmsweise möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hohe Hürden für Kündigung eines Vertrags aus wichtigem Grund

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen drohenden Verzugs nur ausnahmsweise möglich! (IBR 2007, 1122)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 308
  • BauR 2008, 1145
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Für die Abrechnung des Anspruches eines Unternehmers bei einem nach teilweiser Leistungserbringung durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrag gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1996, 3270; NJW 1997, 733; NJW 1999, 1253) gemäß § 649 S. 2 BGB folgendes:.

    Andernfalls wäre es dem für höhere Ersparnisse darlegungsbelasteten, aber über die Einzelheiten des Betriebes des Unternehmers in der Regel nicht unterrichteten Besteller nicht möglich, hierzu sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. zu diesen Grundsätzen BGH NJW 1996, 1282; NJW 1997, 733 und Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005, Rdn. 1294).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Der Anspruch ist also "unmittelbar um die ersparten Aufwendungen gekürzt (BGH BauR 1998, 185; BauR 1999, 635; OLG Köln NJW-RR 1997, 1040;… Palandt/Sprau Kommentar zum BGB, 65. Auflage 2006, § 649 BGB Rdn. 8).
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Der Auftraggeber hat einen wichtigen Grund zur Kündigung, wenn Vertragsverletzungen des Auftragnehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrages für ihn unzumutbar ist (BGH BauR 1996, 704 = ZfBR 1996, 267; BauR 2000, 1182;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005 Rdn. 1314 ff).
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Andernfalls wäre es dem für höhere Ersparnisse darlegungsbelasteten, aber über die Einzelheiten des Betriebes des Unternehmers in der Regel nicht unterrichteten Besteller nicht möglich, hierzu sachgerecht Stellung zu nehmen (vgl. zu diesen Grundsätzen BGH NJW 1996, 1282;… NJW 1997, 733 und Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005, Rdn. 1294).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 432/00

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Grundsätzlich bedarf es darüber hinaus einer eindeutigen und bestimmten, im Regelfall auch mit einer Kündigungsandrohung verbundenen Aufforderung zur fristgemäßen Fortsetzung und Beendigung der Arbeiten (BGH BauR 2002, 782).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97

    Darlegung ersparter Aufwendungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Für die Abrechnung des Anspruches eines Unternehmers bei einem nach teilweiser Leistungserbringung durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrag gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1996, 3270; NJW 1997, 733; NJW 1999, 1253) gemäß § 649 S. 2 BGB folgendes:.
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Der Auftraggeber hat einen wichtigen Grund zur Kündigung, wenn Vertragsverletzungen des Auftragnehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrages für ihn unzumutbar ist (BGH BauR 1996, 704 = ZfBR 1996, 267; BauR 2000, 1182;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005 Rdn. 1314 ff).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Für die Abrechnung des Anspruches eines Unternehmers bei einem nach teilweiser Leistungserbringung durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrag gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1996, 3270; NJW 1997, 733; NJW 1999, 1253) gemäß § 649 S. 2 BGB folgendes:.
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Diese Androhung der Kündigung ist nur dann entbehrlich, wenn das Verhalten des Vertragspartners eine besonders schwere Vertragsverletzung darstellt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 151;… Werner/Pastor Rdn. 1322).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04
    Die Höhe dieser Vergütung ist nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistung zum Pauschalpreis darlegen (vgl. BGH NJW 1995, 2712 = BauR 1995, 691.
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82

    Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der …

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 222/96

    Berechnung ersparter Aufwendungen nach Vertragskündigung; Berücksichtigung eines …

  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 84/82

    Schlafzimmer - § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Entbehrlichkeit der …

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 115/90

    Rücktrittsrecht vom Werklieferungsvertrag bei drohender Fristüberschreitung

  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 147/74

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer positiven Vertragsverletzung - Anspruch …

  • OLG Köln, 11.12.1996 - 11 U 94/96

    Darlegungslast für ersparte Aufwendungen

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2015 - 22 U 173/14

    Trotz Verzugs/Mängeln: Keine Kostenerstattung ohne Fristsetzung und Kündigung!

    Rn. 88 Grundsätzlich hat auch in diesem Fall der Kündigung eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung bzw. eine Abmahnung vorauszugehen (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juli 1993, 22 U 38/93, NJW-RR 1994, 149; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 11 U 48/04 Rn. 14; OLG Oldenburg…, Urteil vom 18. November 2004, 8 U 150/04, juris Rn. 26;… Kniffka, a.a.O., 7. Teil, Rn. 29 f.;… Joussen, a.a.O., Rn. 2940, 2947;… Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2013, Rn. 1764).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 U 69/08

    Kündigung eines Bauvertrages wegen Überschreitung von Vertragsfristen; Höhe des …

    Dennoch war - anders als in dem vom Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 28.06.2006 entschiedenen Fall (vgl. BauR 2008, 1145) - im Zeitpunkt der Kündigung offenbar, dass die Arbeiten wegen unzureichender Arbeitskräfte und Geräte nicht zu den um die Dauer der Behinderung verlängerten Vertragsterminen erbracht werden konnten.
  • OLG Naumburg, 04.03.2025 - 2 U 53/24

    Kündigungsrecht eines Bauvertrages bei Ignorierung von Abhilfeverlangen

    Dem beklagten Land war nach dem Zugang der beiden Schreiben der Klägerin vom 15.10.2015 ein weiteres Zuwarten nicht mehr zuzumuten, weil eine Aussicht auf eine rechtzeitige Erfüllung des Bauvertrages ernsthaft entfallen war (…vgl. BGH, Urteil v. 23.05.1996 - VII ZR 140/95 - BauR 1996, 704, in juris Rz. 24 ff. m.w.N.; ebenso OLG Köln, Urteil v. 28.06.2006 - 11 U 48/04 - BauR 2008, 1145, in juris Rz. 14, nachgehend BGH, Beschluss v. 22.11.2007 - VII ZR 151/06 - nach juris;… OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.05.2014 - 4 U 296/11 - in juris Rz. 27, nachgehend BGH, Beschluss v. 20.05.2015 - VII ZR 128/1 - nach juris;… OLG Stuttgart, Beschluss v. 09.02.2016 - 10 U 143/15 - NZBau 2016, 289, in juris Rz. 18;… OLG Stuttgart, Urteil v. 28.04.2020 - 10 U 294/19 - BauR 2020, 1774, in juris Rz. 86 m.w.N.;… OLG Celle, Urteil v. 29.09.2021 - 14 U 149/20 - in juris Rz. 43).
  • LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07

    Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!

    Im Fall des unzureichenden Baustelleneinsatzes gemäß § 5 Abs. 3 und 4 VOB/B ist die Kündigung auch schon vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Fertigstellungsfrist oder eines vereinbarten Zwischentermins nach entsprechender Kündigungsandrohung möglich, wenn der Eintritt der schwerwiegenden Vertragsverletzung sicher oder zumindest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist und dem Auftraggeber deshalb im Zeitpunkt der Kündigung ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (vgl. Beck'scher Online-Kommentar/ Kleineke, VOB/B, Stand: 1.11.2014, Edition: 17, § 8 Abs. 3 Rn 2; siehe auch: BGH NJW-RR 1992, 1142; BGH NJW 1983, 989; OLG Köln, Urteil vom 28.6.2006, Az. 11 U 48/04).
  • OLG Köln, 16.04.2012 - 11 U 203/11

    Verzugskündigung vor Fälligkeit: Nur ausnahmsweise möglich!

    Zwar kann eine Kündigung aus wichtigem Grund ausnahmsweise auch dann erfolgen, wenn feststeht oder doch zumindest nach allgemeiner Erfahrung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Auftragnehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird und diese Vertragsverletzung für den Besteller von so erheblichem Gewicht ist, dass ihm eine Fortsetzung des Vertrages mit dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist (BGH NJW 2000, 2988 = BauR 2000, 1182; Senat BauR 2008, 1145).
  • OLG Köln, 30.07.2014 - 11 U 92/12

    Schadensersatzanspruch aufgrund fristloser Kündigung des Bauvertrages bzgl. …

    Es müssen also Vertragsverletzungen des Auftragnehmers von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrages für ihn unzumutbar ist (BGH BauR 1996, 704; Senat, Urt. vom 28.06.2006 - 11 U 48/04 - in: BauR 2008, 1145 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.10.2004 - 11 U 48/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11205
OLG Naumburg, 05.10.2004 - 11 U 48/04 (https://dejure.org/2004,11205)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.10.2004 - 11 U 48/04 (https://dejure.org/2004,11205)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 11 U 48/04 (https://dejure.org/2004,11205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1 Alt. 1; ; ZPO § ... 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 440 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 320 bis 327 .; ; BGB § 325 BGB; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 325 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 431; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz trotz eines verbilligten Grundstückskaufes über einen Dritten

  • ibr-online

    Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Auflassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage; Vertragsanpassung; Pflicht zur Schadensminderung durch Hinzuerwerb

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2004 - 11 U 48/04
    Der Geschädigte ist nicht stets gehalten, ein Deckungsgeschäft vorzunehmen, es muss vielmehr im Einzelfall von der Sache her geboten und ihm auch zuzumuten sein (BGH, Urteil vom 26. Mai 1988, III ZR 42/87 = NJW 1989, 290-292 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01

    Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2004 - 11 U 48/04
    Das Nichtaufführen dieses Flurstücks stellt sich sonach nur als unerhebliche Falschbezeichnung (falsa demonstratio) dar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 2001, 3A U 1/01 = OLGR 2002, 37-40 m.w.N.;… Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl. § 925 Rdn. 12, 14;… Palandt/Heinrichs, § 311b Rdn. 37).
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