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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 15.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.01.2014 - I-12 U 149/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2118
OLG Naumburg, 29.01.2014 - I-12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,2118)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.01.2014 - I-12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,2118)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - I-12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,2118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648a
    Anspruch eines Architekten auf Sicherung seines Honoraranspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Architektenvertrags nach Nichtleistung einer Sicherheitsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Planer können § 648a BGB-Sicherheit verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Architektenvertrags nach Nichtgewährung einer Sicherheitsleistung wirksam

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Achtung Bauherren: Auch Architekten und Statiker können eine Sicherheit nach § 648a BGB verlangen!

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Auch Architekten, Statiker und sonstige Sonderfachleute können für ihre Honoraransprüche von ihren Auftraggebern eine Erfüllungssicherheit gemäß § 648 a Abs. 1 BGB verlangen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sicherheiten nach §648a BGB für Architekten und Statiker

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Bauhandwerkersicherung für Architekten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Bauhandwerkersicherung für Architekten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertsteigerung ist keine Voraussetzung für eine Sicherheit nach § 648a BGB! (IBR 2014, 283)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Neubauplanung ohne Baugrundgutachten! (IBR 2014, 284)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 364
  • BauR 2014, 1046
  • BauR 2014, 886
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85

    Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Die von ihm geschuldeten Leistungen beschränken sich dem Umfang nach auf das erstellte Teilwerk, das damit die "vertragsgemäße" Leistung darstellt, wie in 15 Abs. 1 HOAI a. F. vorausgesetzt wird (z. B. BGH NJW-RR 1986, 1279).

    Denn entgegen den allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts nach § 641 Abs. 1 BGB ist für die Fälligkeit des Architektenhonorars keine Abnahme erforderlich (z. B. BGH NJW-RR 1986, 1279).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Denn es reicht aus, wenn die "beweislose" Partei bei oder nach der Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung) vor Gericht persönlich anwesend war und daher die Möglichkeit hatte, ihre Darstellung vom Verlauf des Gesprächs durch eine Wortmeldung gem. § 137 Abs. 4 ZPO persönlich vorzutragen oder den Zeugen zu befragen und die Möglichkeit der Wortergreifung nach § 137 Abs. 4 ZPO besteht (z. B. BGH NJW 2010, 3292, 3293).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Zweifel im Sinne der Vorschrift liegen dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also die Unrichtigkeit herausstellt (z. B. BGH NJW 2004, 2825, 2826).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Dieses Verhalten steht nach Treu und Glauben aber nur dann einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (z. B. BGH NJW 1997, 2329, 2331).
  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs- …

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Denn diese enthält die durch stillschweigend getroffene Abrede entstandene vertragliche Verpflichtung des Unternehmers, seine Leistung abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Besteller zurückzuzahlen (z. B. BGH NJW 2002, 1567, 1568).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Demzufolge enthält sie auch keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen (z. B. BGH NJW 1997, 586, 587).
  • OLG Celle, 21.09.2009 - 11 W 40/09

    Kosten einer isolierten Widerklage gegen den Zedenten der Klageforderung bei …

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Denn jedenfalls im Falle der Drittwiderklage gegen den prozesstaktisch abtretenden Zedenten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung, da sich der Zessionar durch Erhebung der Klage fortlaufend des Anspruchs berühmt und durchaus Fälle denkbar sind, nach denen die Abtretung von vornherein nichtig oder durch Anfechtung als von Anfang nichtig anzusehen ist (OLG Celle BeckRS 2009, 26932;… Beck'scher Online-Kommentar/Jaspersen/Wache, Rn. 82 zu § 93 ZPO).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Hierbei hat das Landgericht die Vorschrift des § 286 ZPO nicht verletzt, so dass der Senat keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (z. B. BGH NJW 2005, 1583).
  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05

    Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    In diesem Fall ist bei keinen abweichenden Besonderheiten grundsätzlich davon auszugehen, dass die Parteien die Grundleistungen nach der HOAI zum von der Vergütungsvereinbarung erfassten Vertragsgegenstand erheben (z. B. BGH NJW 2008, 285, 287).
  • BGH, 09.06.1994 - VII ZR 87/93

    Voraussetzung des Architektenhonorars nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2014 - 12 U 149/13
    Für diese trägt auch im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung der Architekt die Darlegungs- und Beweislast (z. B. BGH NJW-RR 1994, 1238).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04

    Sicherungsverlangen für Planerleistungen auch vor Baubeginn

  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 50/92

    Schutzwürdiges Vertrauen des Auftraggebers in die Richtigkeit der Schlußrechnung …

  • OLG Hamm, 21.05.1997 - 12 U 150/96
  • BGH, 11.03.1985 - II ZR 42/84

    Rechte des Drittschuldners aus einer Freistellungsverpflichtung des früheren …

  • OLG Koblenz, 15.04.2010 - 6 U 1000/09

    Sicherheit nach § 648a BGB: Auch für Architekten!

  • OLG Saarbrücken, 13.10.2016 - 4 U 136/14

    Gesamtschuldnerische Haftung von ausführendem Bauunternehmer und Statiker: …

    Deshalb bedarf es vorliegend keiner Erörterung der Frage, ob im Falle der Verletzung einer Hinweispflicht und zwischenzeitlicher Fortführung von Planung und Bauausführung eine Nacherfüllung der Hinweispflicht und damit eine Fristsetzung nicht ohnehin entbehrlich ist (vgl. OLG Naumburg NZBau 2014, 364, 367).
  • OLG Nürnberg, 29.04.2021 - 13 U 2800/19

    Bauhandwerkersicherung für isoliert beauftragte Gerüstbauarbeiten

    Deshalb könne der Kreis der geschützten Bauwerksunternehmer im Rahmen des § 648a BGB a. F. weiter gefasst werden als der des § 648 BGB a. F. (OLG Köln…, Urteil vom 26. März 1999 - 4 U 47/98 -, juris Rn. 50; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 05.10.2004 - I-21 U 26/04 -, juris Rn. 16 f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2014 - 12 U 149/13 -, juris Rn. 54).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8924
OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,8924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2014 - 12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,8924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2014 - 12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,8924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Nr A.1.5.1 AKB 2010, Nr A.2.18.2 AKB 2010, § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle des Risikoausschlusses für Beteiligung an Fahrtveranstaltungen und Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken

  • verkehrslexikon.de

    Zum Risikoausschluss für ungenehmigte Rennveranstaltungen in der Kfz-Versicherung

  • IWW
  • rabüro.de

    Zum Risikoausschluss für ungenehmigte Rennveranstaltungen in der Kfz-Versicherung

  • RA Kotz

    AGB: Haftungsausschluss für Fahrsicherheitstraining möglich?

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken in der Kfz-Kaskoversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Kaskoversicherungsschutz bei "Freiem Fahren" auf dem Nürburgring

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mit dem Porsche auf dem Nürburgring in die Leitplanke

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Kaskoversicherungsschutz bei "Freiem Fahren" auf dem Nürburgring

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Kaskoversicherungsschutz bei "Freiem Fahren" auf dem Nürburgring

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versicherungsausschluss für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ist zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Crash auf dem Nürburgring - Kaskoversicherung muss für Unfälle auf einer Motorsport-Rennstrecke nicht einspringen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherungsausschluss für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ist zulässig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kein Kaskoversicherungsschutz für Unfallschäden bei Freiem Fahren” auf dem Nürburgring

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung - Zur Wirksamkeit von Leistungsausschlussklauseln

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Crash auf echter Rennstrecke fällt nicht unter Kasko-Versicherungsschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Kaskoschutz bei Fahrten auf der Nordschleife des Nürburgrings

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken in der Kfz-Kaskoversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1311
  • MDR 2014, 722
  • VersR 2015, 62
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07

    Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. Senat, Urteil v. 19.04.2007 - 12 U 237/06, juris, Tz. 18; Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 16).

    Unter einer "dazugehörigen Übungsfahrt" wird er nur eine Fahrt verstehen, die sich unmittelbar auf eine konkrete Fahrtveranstaltung bezieht, bei der es im oben dargestellten Sinne auf Höchstgeschwindigkeit ankommt (vgl. Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 17, 19; OLG Köln, VersR 2007, 683 m.w.N.;… Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB A, Rn. 17).

    Dass es den Teilnehmern zweifelsohne auch um die Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten gehen kann, ist bei der gebotenen engen Auslegung nicht ausreichend (vgl. Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 20).

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

    Rn. 73 Wie bereits dargelegt, sind Allgemeine Versicherungsbedingungen und damit auch die vorliegende Klausel so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

  • OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06

    Fahrzeugversicherung bei Teilnahme an Fahrtraining

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Den der Beklagten insoweit obliegenden Beweis für die tatsächlichen Voraussetzungen der Risikoausschlussklausel (vgl. zur Beweislastverteilung: BGH, Beschl. v. 11.09.2013 - IV ZR 259/12, juris, Tz. 16; OLG Köln, Urteil v. 21.11.2006 - 9 U 76/06, juris, Tz. 24) hat die Beklagte nicht zur Überzeugung des Senats (§ 286 ZPO) geführt.

    Unter einer "dazugehörigen Übungsfahrt" wird er nur eine Fahrt verstehen, die sich unmittelbar auf eine konkrete Fahrtveranstaltung bezieht, bei der es im oben dargestellten Sinne auf Höchstgeschwindigkeit ankommt (vgl. Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 17, 19; OLG Köln, VersR 2007, 683 m.w.N.;… Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB A, Rn. 17).

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11

    Invaliditäts-Zusatzversicherung: Auslegung einer die Verweisung auf eine andere …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

    Rn. 73 Wie bereits dargelegt, sind Allgemeine Versicherungsbedingungen und damit auch die vorliegende Klausel so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Rn. 93 Ergeben sich aus einer formularmäßig gestalteten Schadensanzeige Widersprüche oder offenkundige Unrichtigkeiten in den Angaben des Versicherungsnehmers, so obliegt es dem Versicherer, dieser unklaren Mitteilung durch Nachfragen nachzugehen (…vgl. Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB E, Rn. 75; BGH, VersR 1997, 442 für die Unfallversicherung).
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Mit dem Begriff der Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind "Rennen mit Fahrzeugen" i. S. v. § 29 Abs. 1 StVO gemeint (BGH, NJW 2003, 2018).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 259/12

    Wohngebäudeversicherung: Begriff des nicht versicherten Umbaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Den der Beklagten insoweit obliegenden Beweis für die tatsächlichen Voraussetzungen der Risikoausschlussklausel (vgl. zur Beweislastverteilung: BGH, Beschl. v. 11.09.2013 - IV ZR 259/12, juris, Tz. 16; OLG Köln, Urteil v. 21.11.2006 - 9 U 76/06, juris, Tz. 24) hat die Beklagte nicht zur Überzeugung des Senats (§ 286 ZPO) geführt.
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zusammenfassung mehrerer selbständiger …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Die Kraftfahrtversicherung ist eine in einem Versicherungsschein zusammengefasste Mehrzahl selbständiger Versicherungsverträge, weshalb Gefahrerhöhungen, Anzeigepflicht- und Obliegenheitsverletzungen für die jeweilige Sparte jeweils getrennt zu prüfen sind (vgl. Senat, Urteil v. 18.01.2013 - 12 U 117/12 , juris, Tz. 27 ;… Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Vor A AKB 2008, Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06

    Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. Senat, Urteil v. 19.04.2007 - 12 U 237/06, juris, Tz. 18; Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 16).
  • OLG Hamm, 08.03.2017 - 20 U 213/16

    Nordschleifenunfall ohne Schutz einer Vollkaskoversicherung

    Rn. 13 Vor diesem Hintergrund ist die maßgebliche Klausel auch AGB-rechtliche nicht zu beanstanden (vgl. zu einer vergleichbaren Ausschlussschlussklausel OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014, 12 U 149/13, juris, Rn. 58-69, VersR 2015, 62).

    Rn. 17 Schließlich ist auch nicht zu bemängeln, dass Fahrsicherheitstrainings nicht ausdrücklich von der Regelung in Ziff. A.2.17.4 AKB ausgenommen worden sind, wie dies im bereits zitierten Fall des Oberlandesgerichts Karlsruhe gewesen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014, 12 U 149/13, juris, Rn. 14, VersR 2015, 62).

    Vielmehr setzt ein Fahrsicherheitstraining in Abgrenzung zur Touristenfahrt schon nach dem allgemeinen Wortverständnis zumindest eine Person voraus, welche die Teilnahme am Training anleitet, das Fahrverhalten der Teilnehmer beobachtet und Hinweise gibt, um festgestellte Fahrfehler zu vermeiden bzw. das Fahrverhalten zu optimieren (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014, 12 U 149/13, juris, Rn. 74, VersR 2015, 62).

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2024 - 12 U 69/24

    Risikoausschluss für Rennveranstaltungen in der Kfz-Kaskoversicherung

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (zu vergleichbaren Klauseln: Senat, Urteil vom 15.04.2014 - 12 U 149/13 , juris Rn. 84 ;… Urteil vom 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris Rn. 16; allg.: BGH…, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 291/10, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Aus der für die Auslegung von allgemeinen Versicherungsbedingungen maßgeblichen Perspektive des durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers (vgl. BGH…, Urteil vom 18.11.2020 - IV ZR 217/19, juris Rn. 11 m.w.N., st. Rspr.) betrifft der Ausschluss Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit - bzw. möglichst hohe Durchschnittsgeschwindigkeit - erreicht wird und davon die Platzierung der Teilnehmer abhängt (Senat, Urteil vom 15.04.2014 - 12 U 149/13 , juris Rn. 84 zu einer nahezu identischen Klausel;… Urteil vom 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris Rn. 19;… OLG Frankfurt, Teilurteil vom 15.10.2014 - 7 U 202/13, juris Rn. 20; OLG Nürnberg…, Urteil vom 29.06.2007 - 8 U 158/07, juris Rn. 22, 29; ähnlich OLG Celle…, Urteil vom 09.10.2003 - 8 U 256/02, juris Rn. 51).

    Ebenso wenig ist ausreichend, dass es den Teilnehmern auch um die Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten gehen kann (Senat, Urteil vom 15.04.2014 - 12 U 149/13 , juris Rn. 84 und 87;… Urteil vom 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris Rn. 20;… OLG Frankfurt, Teilurteil vom 15.10.2014 - 7 U 202/13, juris Rn. 23 zu einer "Gleichmäßigkeitsprüfung").

    Darunter fallen nur solche Fahrten, die sich unmittelbar auf eine konkrete Fahrtveranstaltung beziehen, bei der es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt (Senat, Urteil vom 15.04.2014 - 12 U 149/13 , juris Rn. 84 ; OLG Köln…, Urteil vom 21.11.2006 - 9 U 76/06, juris Rn. 32).

    Rn. 87 Die individuelle Motivation der Teilnehmer ist ohnehin unerheblich (Senat, Urteil vom 15.04.2014 - 12 U 149/13 , juris Rn. 87 ;… Urteil vom 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13

    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

    Schließlich stellt das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem jüngst ergangenen Urteil (U. v. 15.4.2014, Az. 12 U 149/13, zit. nach juris, dort Rdn. 84 f.) darauf ab, dass es sich um ein Rennen handeln muss, also die Platzierung der Teilnehmer von der erzielten Geschwindigkeit abhängt.

    Auch wenn man unterstellt, dass auch bei dieser Veranstaltung die Teilnehmer bei der Gleichmäßigkeitsprüfung möglichst schnelle Runden am eigenen Limit fahren, wie es Zeugen in dem von der Beklagten erwähnten, anderen Rechtsstreit bekundet haben, kann das nicht den Charakter der Veranstaltung prägen, weil es auf diese individuelle Absicht nach den Regeln des Wettbewerbs und damit für die Veranstaltung nicht ankommt (vgl. OLG Karlsruhe, U. v. 15.4.2014, Az. 12 U 149/13, zit. nach juris, Rdn. 87, sowie OLG Karlsruhe, U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07, zit. nach juris, Rdn. 20).

  • OLG Hamm, 01.02.2017 - 20 U 213/16

    Umfang des Ausschlusses des Versicherungsschutzes für Touristenfahrten auf …

    Rn. 14 Vor diesem Hintergrund ist die maßgebliche Klausel auch AGB-rechtliche nicht zu beanstanden (vgl. zu einer vergleichbaren Ausschlussschlussklausel OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014, 12 U 149/13, juris, Rn. 58-69, VersR 2015, 62).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2025 - 5 U 119/23

    Kaskoversicherung Nürburgring: Auskünfte des Versicherungsvertreters keine …

    Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Klausel bestehen nicht (vgl. OLG Hamm, VersR 2023, 771; OLG München, BeckRS 2017, 137588 u. 137591; OLG Karlsruhe, VersR 2015, 62; vgl. auch OLG Hamm, NZV 2017, 333 zum Ausschluss des Versicherungsschutzes für "Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken"); die Klägerin macht solche auch nicht geltend.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 4 U 100/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden aus Anlass eines …

    Rn. 34 Bedenken gegen die Wirksamkeit der Klausel bestehen nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2014 - 12 U 149/13 -, Rn. 62 ff., juris).
  • OLG München, 24.10.2017 - 25 U 2615/17

    Wirksamkeit der sog. Rennklausel in den "Besonderen Vereinbarungen" einer …

    Rn. 8 Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner vom Landgericht und vom Kläger in der Berufungsschrift zitierten Entscheidung vom 15.04.2014 - Az. 12 U 149/13, r + s 2014, 275 eine Klausel für wirksam angesehen, die Fahrten auf Rennstrecken (mit Ausnahme von Fahrsicherheitstraining) vom Versicherungsschutz ausnimmt und nicht danach differenziert, ob es sich um Privatfahrten handelt oder um Rennen.
  • LG Stuttgart, 09.07.2014 - 18 O 112/13

    Keine Leistungsfreiheit nach der Rennklausel bei Teilnahme an einer Veranstaltung …

    Ob es sich um ein Fahrsicherheitstraining gehandelt hat - was durchaus Zweifeln begegnet (Argumente für ein Fahrsicherheitstraining führte der Zeuge E in seiner schriftlichen Beantwortung an, Bl. 154 d.A.; vgl. auch Protokoll vom 14.5.2014, Bl. 222 d.A. "Übung trainiert") - kann mangels Entscheidungsrelevanz dahinstehen (vgl. hierzu jüngst OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.4.2014 - 12 U 149/13, zitiert nach juris, Rn. 10, 85 ff., bzgl. der üblichen Rennklausel, deren Einschlägigkeit verneint wurde;… soweit für die Kaskoversicherung dort ein weiterreichender Haftungsausschluss vorgesehen war, mit einer Rückausnahme für Fahrsicherheitstrainings, wurde wiederum ein solches ebenfalls verneint, a.a.O., Rn. 14, 72 ff.).
  • LG Traunstein, 18.07.2017 - 1 O 4450/16

    Wirksamer Ausschluss für Fahrten auf Rennstrecken in der Kaskoversicherung

    Der Risikoausschluss ist weder überraschend im Sinne des § 305 c I BGB noch benachteiligt er den Kläger unangemessen im Sinne des § 307 1, 11 BGB (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014, r+s 2014, 275).
  • OLG Hamm, 29.10.2025 - 20 U 51/24

    Zahlungsanspruch der Versicherten auf Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld aus …

    Rn. 54 Erforderlich soll danach ein "Rennen" zwischen mehreren Teilnehmern sein, bei dem die Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit den Charakter der Veranstaltung prägen müsse und im Wettbewerb eine Platzierung der Teilnehmer erfolge (so OLG Köln…, Urteil vom 21. November 2006 - 9 U 76/06 -, juris Rn. 26, 30; gleichsinnig OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. September 2007 - 12 U 107/07 -, juris 19: Platzierung der Teilnehmer nach Maßgabe einer möglichst hohen Geschwindigkeit; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2014 - 12 U 149/13 -, juris Rn. 84;… ähnlich: OLG Frankfurt, Teilurteil vom 15. Oktober 2014 - 7 U 202/13 -, juris Rn. 20: Wettkampf, bei dem der Sieg oder Ausgang von der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abhängt; Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 21. Juni 2006 - 5 U 51/06 - 6 -, juris Rn. 28: Erzielung der im Vergleich zu anderen Wettbewerbern möglichst hohen Geschwindigkeit; nicht aber lediglich Feststellung des "Könnens"; vgl. auch: OLG Bamberg…, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 U 161/09 -, juris Rn. 8 f.: höchste Geschwindigkeit maßgeblich für den Sieg im Wettbewerb; OLG Hamm…, Urteil vom 20. September 1989 - 20 U 194/88 -, juris Rn. 39: Höchstgeschwindigkeit "Haupt- und Endziel" sowie maßgeblich für Platzierung).
  • OLG Hamm, 20.06.2022 - 20 U 139/22

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden auf Fahrten auf einer …

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