Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17 |
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§ 1 Abs. 1 NVwVfG; § 3 VwVfG; § ... 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 123 Abs. 1 VwGO; § 15a AufenthG; § 25a Abs. 1 AufenthG; § 51 Abs. 6 AufenthG; § 58 Abs. 1 AufenthG; § 59 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 60a Abs. 2 AufenthG; § 61 Abs. 1d AufenthG; § 71 Abs. 1 AufenthG; § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG
Unerlaubte Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet; Bestimmung der ausländerrechtlichen Verbandskompetenz eines Bundeslandes und der örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden dieses Bundeslandes; (Fort-)bestehen räumlicher Beschränkungen (wie etwa ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unerlaubte Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet; Bestimmung der ausländerrechtlichen Verbandskompetenz eines Bundeslandes und der örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden dieses Bundeslandes; (Fort-)bestehen räumlicher Beschränkungen (wie etwa ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuständigkeit bei unerlaubter Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unerlaubte Rückkehr eines abgeschobenen Ausländers in das Bundesgebiet; Bestimmung der ausländerrechtlichen Verbandskompetenz eines Bundeslandes und der örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden dieses Bundeslandes; (Fort-)bestehen räumlicher Beschränkungen (wie etwa ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 22.06.2017 - 11 B 4610/17
- OVG Niedersachsen, 07.07.2017 - 13 ME 170/17
- VG Oldenburg, 19.07.2017 - 11 B 4610/17
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 373
- DVBl 2018, 268
- DÖV 2018, 291
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90
Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
3 lit. a) VwVfG ist die Legaldefinition aus § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I heranzuziehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - BVerwG 1 C 25.96 -, juris Rn. 16, und Urt. v. 23.2.1993 - BVerwG 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116, juris Rn. 22 ff.; Senatsbeschl. v. 19.2.2009.Hierfür genügt nicht allein der auf ein dauerhaftes Verweilen gerichtete, nach außen erkennbar dokumentierte innere Wille des Betroffenen; hinzukommen muss auch die Möglichkeit, auf unabsehbare Zeit an dem gewählten Ort bleiben zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2016 - BVerwG 1 C 9.15 -, BVerwGE 155, 47, juris Rn. 14, und v. 23.2.1993, a.a.O., Rn. 27).
Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 23.2.1993, a.a.O., Rn. 27) für die (Neu-)Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts, wie die Beschwerde zutreffend ausführt, lediglich erforderlich, dass erstens der Ausländer seinen Willen, sich dauerhaft dort aufzuhalten, innerlich bildet und äußerlich manifestiert, und dass zweitens er die ausländerrechtliche Möglichkeit für einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt dort hat.
Diese "Daueraufenthaltsmöglichkeit" setzt keine förmliche Zustimmung der Ausländerbehörde voraus; ebenso wenig ist erheblich, ob ein und welcher (unbefristete oder befristete) Aufenthaltstitel dem Ausländer erteilt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.1993, a.a.O., Rn. 28 f.).
Es kommt mithin nicht allein auf eine Möglichkeit dauerhafter Legalisierung des Aufenthalts an; vielmehr können bereits wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) kein Recht zum Aufenthalt verleihen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn die dortige Ausländerbehörde für absehbare Zeit keine Möglichkeit sieht, den Aufenthalt des Ausländers zu beenden, oder längere Zeit davon Abstand nimmt, von einer vorhandenen rechtlichen Möglichkeit zur zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung Gebrauch zu machen bzw. auf deren Ergreifung hinzuwirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.1993, a.a.O.;… Urt. v. 26.4.2016, a.a.O., Rn. 13, sowie v. 19.10.2011 - BVerwG 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris Rn. 11).
- BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96
Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
3 lit. a) VwVfG ist die Legaldefinition aus § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - BVerwG 1 C 25.96 -, juris Rn. 16, …und Urt. v. 23.2.1993 - BVerwG 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116, juris Rn. 22 ff.; Senatsbeschl. v. 19.2.2009.Dies setzt eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997, a.a.O.).
Zwar gilt insoweit nicht § 9 Satz 2 AO, nach welchem bei einem zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer - den der seit dem 1. Oktober 2016 in Bremen aufhältige Antragsteller erfüllt - (mit bestimmten Ausnahmen, v.a. aus § 9 Satz 3 AO) ein gewöhnlicher Aufenthalt stets und von Beginn an anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997, a.a.O., Rn. 18).
- BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15
Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
Hierfür genügt nicht allein der auf ein dauerhaftes Verweilen gerichtete, nach außen erkennbar dokumentierte innere Wille des Betroffenen; hinzukommen muss auch die Möglichkeit, auf unabsehbare Zeit an dem gewählten Ort bleiben zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2016 - BVerwG 1 C 9.15 -, BVerwGE 155, 47, juris Rn. 14, und v. 23.2.1993, a.a.O., Rn. 27).Es kommt mithin nicht allein auf eine Möglichkeit dauerhafter Legalisierung des Aufenthalts an; vielmehr können bereits wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) kein Recht zum Aufenthalt verleihen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn die dortige Ausländerbehörde für absehbare Zeit keine Möglichkeit sieht, den Aufenthalt des Ausländers zu beenden, oder längere Zeit davon Abstand nimmt, von einer vorhandenen rechtlichen Möglichkeit zur zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung Gebrauch zu machen bzw. auf deren Ergreifung hinzuwirken (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.1993, a.a.O.; Urt. v. 26.4.2016, a.a.O., Rn. 13, sowie v. 19.10.2011 - BVerwG 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris Rn. 11).
- BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
Mangels einer Regelung in der allgemeinen Vorschrift des § 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, der nur die sachliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden für aufenthaltsrechtliche Entscheidungen statuiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - BVerwG 1 C 5.11 -, BVerwGE 142, 195, juris Rn. 15), sind die Verbandskompetenz des jeweiligen Bundeslandes (Art. 83, 84 Abs. 1 Satz 1 GG) zur Sachentscheidung sowie sodann die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde innerhalb des betreffenden Bundeslandes in zwei Schritten (bei auch hier einschlägiger Abwesenheit koordinierender Regelungen zwischen Bundesländern) einmal in entsprechender und einmal in direkter Anwendung der mit § 3 VwVfG des Bundes wortgleichen Vorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., Rn. 17, 19).Damit steht zugleich fest, dass hier nicht auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 NVwVfG (Ausländerbehörde, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt, das heißt die Beigeladene) rekurriert werden kann; denn dies kommt erst in Betracht, wenn der Ausländer über einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland weder derzeit verfügt noch in der Vergangenheit verfügt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., Rn. 21), was hier nicht der Fall ist.
- BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
Im Übrigen ist er abzulehnen, weil der Beschwerde insoweit auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zukommt (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
Es kommt mithin nicht allein auf eine Möglichkeit dauerhafter Legalisierung des Aufenthalts an; vielmehr können bereits wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) kein Recht zum Aufenthalt verleihen, einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, wenn die dortige Ausländerbehörde für absehbare Zeit keine Möglichkeit sieht, den Aufenthalt des Ausländers zu beenden, oder längere Zeit davon Abstand nimmt, von einer vorhandenen rechtlichen Möglichkeit zur zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung Gebrauch zu machen bzw. auf deren Ergreifung hinzuwirken (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.1993, a.a.O.; Urt. v. 26.4.2016, a.a.O., Rn. 13, sowie v. 19.10.2011 - BVerwG 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris Rn. 11). - BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
- ungeachtet der in der Hauptsache gegebenen Anfechtungssituation - derjenige der Entscheidung des Senats, weil bisher weder die Abschiebung vollzogen worden noch eine dauerhafte freiwillige Ausreise erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - BVerwG 1 C 3.11 -, BVerwGE 142, 179, juris Rn. 13). - BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
Im Übrigen ist er abzulehnen, weil der Beschwerde insoweit auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zukommt (…vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 19.94
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
Ein derartiger Fehler ist weder nach § 45 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 NVwVfG heilbar, noch kommt in Betracht, ihn gemäß § 46 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 NVwVfG als unbeachtlich anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1996 - BVerwG 1 C 19.94 -, juris Rn. 16;… Nds. OVG, Beschl. v. 11.1.2006 - 7 ME 288/04 -, juris Rn. 29;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 46 Rn. 23). - OVG Hamburg, 27.08.2012 - 5 Bs 178/12
Einstweilige Anordnung; Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 13 ME 181/17
- 5 Bs 178/12 -, juris Rn. 13 f.), die diese Möglichkeit zum nicht nur vorübergehenden Verbleiben ausschließen können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.2013 - 11 ME 289/13 -, V.n.b., S. 3 f. des Beschlussabdrucks;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.8.2008 - 11 S 1443/08 -, juris Rn. 3). - OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04
Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch …
- OVG Niedersachsen, 28.09.2017 - 13 ME 244/17
Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre Lebensgemeinschaft mit …
- OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 13 PA 159/08
Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Ausländers nach einem Umzug i.R.d. …
- OVG Niedersachsen, 10.11.2017 - 13 ME 190/17
Addition; Ehe; eheliche Lebensgemeinschaft; Fiktionswirkung; faktischer Inländer; …
- OVG Niedersachsen, 16.11.2004 - 9 LB 156/04
Funktion der Duldung; Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für den Antrag …
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2008 - 11 S 1443/08
Entstehung des gewöhnlichen Aufenthalts bei Ausländern
- VG Bayreuth, 25.02.2014 - B 4 K 12.846
Wird ein abgelehnter Asylbewerber abgeschoben und reist er nach Jahren wieder …
- OVG Niedersachsen, 07.07.2017 - 13 ME 170/17
Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses zur Aussetzung der Abschiebung und zur …
- VG Stade, 09.10.2018 - 1 B 1918/18
Kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. …
Rn. 27 Dahinstehen kann, ob der vorgerichtliche Antrag mit Schreiben vom 2. August 2018 darüber hinaus allein auf die bis zum 1. Oktober 2018 (Bl. 870 der Beiakte 005) gültige Duldung beschränkt gewesen ist, ob infolge des zwischenzeitlichen Ablaufs der Geltungsdauer dieser Duldung Erledigung eingetreten ist (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 07. Juli 2009 - 19 CE 09.1334 -, Rn. 17, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 11 S 1504/10 -, Rn. 6, juris sowie Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05. Dezember 2017 - 13 ME 181/17 -, Rn. 18 f., juris) und ob der Antragsteller hierauf durch zulässige Antragsänderung hätte reagieren können. - OVG Niedersachsen, 09.09.2020 - 13 ME 226/20
Akzessorietät; Anschlussduldung; Ausbildungsduldung; Ausländer; Ausländerbehörde; …
Rn. 5 Wie das Verwaltungsgericht in nicht zu beanstandender Weise ausgeführt hat, zerfällt die Bestimmung der ausländerbehördlichen Zuständigkeit bei länderübergreifenden Sachverhalten wie dem vorliegenden in zwei Schritte ((1) Verbandszuständigkeit des Bundeslandes, (2) landesinterne örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde), die in Abwesenheit spezieller koordinierender Regelungen einmal eine entsprechende (1) und einmal eine direkte (2) Anwendung der § 3 VwVfG entsprechenden Vorschriften der Landesverwaltungsverfahrensgesetze erfordern (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - BVerwG 1 C 5.11 -, BVerwGE 142, 195, juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 25 ff. m.w.N.).Rn. 6 Das folgt bereits daraus, dass der Antragsteller im Zeitpunkt des Bescheiderlasses kraft Gesetzes (§ 61 Abs. 1d Sätze 1 und 2 AufenthG) verpflichtet war, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk der Stadt Braunschweig zu nehmen (vgl. zu diesem Zusammenhang Senatsbeschl. v. 5.12.2017, a.a.O., Rn. 32).
Denn weil die am 1. August 2019 erneut entstandene Wohnsitzauflage für Braunschweig gemäß § 51 Abs. 6 AufenthG auch unabhängig von einer Duldungserteilung fortbestand und seither weder abgeändert noch aufgehoben worden ist und der Antragsteller auch seiner Ausreisepflicht nicht nachgekommen ist, konnte der Antragsteller mittels dieses Umzugs unabhängig davon, dass er sich seither tatsächlich in A-Stadt aufhält und nicht nur vorübergehend (dauerhaft) dort verweilen will, in A-Stadt keinen gewöhnlichen Aufenthalt begründen (vgl. zu dieser Konsequenz Senatsbeschl. v. 5.12.2017, a.a.O., Rn. 29 ff. m.w.N.).
- BGH, 17.09.2024 - XIII ZB 71/22
Abschiebehaft und räumlich beschränkter Aufenthalt eines Ausländers; Prognose der …
Ein anderweitiger gewöhnlicher Aufenthalt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 13 ME 181/17, DVBl 2018, 268 Rn. 28) bestand zu diesem Zeitpunkt nicht.
- OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 13 ME 150/22
Zuständigkeit der Behörde des Landes für eine länderübergreifende Umverteilung …
Rn. 13 Der für die örtliche Zuständigkeit danach maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt (vgl. zu dessen Bestimmung auch: Senatsbeschl. v. 5.12.2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 24 ff.) des Antragstellers wird nicht durch seine Wohnung im Zuständigkeitsbereich der Beigeladenen bestimmt, sondern durch die vollziehbare Verteilungsentscheidung nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG vom 20. Juli 2021 (Blatt 22 f. der Gerichtsakte). - OVG Sachsen, 22.07.2021 - 3 B 194/21
Duldung; Abschiebung; Ausreisepflicht; gewöhnlicher Aufenthalt; örtliche …
Von einer dauerhaften Aufenthaltsänderung in diesem Sinn ist auch für den hier vorliegenden Fall einer Abschiebung in das Heimatland zur Umsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht auszugehen (unklar: NdsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 31).Rn. 9 Sind damit die bisherigen räumlichen Beschränkungen des Aufenthalts für den Antragsteller gemäß § 51 Abs. 6 AufenthG erloschen, kann auf die allgemeine Zuständigkeitsregelung in § 3 Abs. 1 Nr. 3a VwVfG zurückgegriffen werden, da sich der "gewöhnliche" Aufenthalt vorliegend nicht mehr nach den ausländer- und asylrechtlichen Aufenthaltsbeschränkungen richtet, welche andernfalls hier maßgeblich wären, da ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieser Bestimmung nicht entgegen den maßgeblichen ausländer- oder asylrechtlichen Aufenthaltsbeschränkungen angenommen werden kann (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. Dezember 2009 - OVG 3 S 120.08 -, juris Rn. 6 m. w. N.; s. a. NdsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 26 ff.;… OVG Hamburg, Beschl. v. 27. August 2012 - 5 Bs 178/12 -, juris Rn. 13).
- VG Osnabrück, 17.12.2025 - 7 B 64/25
Wohnsitzauflage; Duldung - Zuständigkeit; Zuständigkeit für Erteilung einer …
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a VwVfG ist in Angelegenheiten, die eine natürliche Person betreffen, die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person ihren (aktuellen) gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (1. Hs.); nur wenn ein solcher fehlt, ist auf den zuletzt im Inland innegehabten gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen (2. Hs.) (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 05.12.2017 - 13 ME 181/17 -, V.n.b.).Neben den erkennbar dokumentierten inneren Willen des Betroffenen muss also zugleich die Möglichkeit treten, auf unabsehbare Zeit an dem gewählten Ort zu verbleiben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 05.12.2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 28 ff., m.w.N.; Hmb. OVG, Beschluss vom 27.08.2012 - 5 Bs 178/12 -, juris Rn. 13; VG Aachen, Urteil vom 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 54 ff., 60 ff., m.w.N.; VG Dresden, Urteil vom 04.03.2016 - 3 K 1179/15 -, juris Rn. 30; VG des Saarlandes, Beschluss vom 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 30 ff.; Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, 114. Akt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2022 - L 8 AY 47/18
Analogleistungen; Asylbewerberleistung; Auffangversicherung; Einfärbungslehre; …
Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, die örtliche Zuständigkeit des Beigeladenen für die Leistungen in einer Einrichtung, die der Krankenbehandlung dient, ergebe sich für den nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG i.V.m. § 4 AsylbLG leistungsberechtigten Kläger aus § 10a Abs. 2 Satz 1 AsylbLG, weil er einen von der Wohnsitzauflage betreffend die Samtgemeinde/Stadt I. abweichenden gewöhnlichen Aufenthalt nach § 10a Abs. 3 AsylbLG (in Hildesheim) nicht habe begründen können (unter Bezugnahme auf Nds. OVG, Beschluss vom 5.12.2017 - 13 ME 181/17 -). - BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 32/21
Anordnung der Haft gemäß § 417 Abs. 1 FamFG auf Antrag der zuständigen …
Eine Annexkompetenz, die länderübergreifend eine fortdauernde Zuständigkeit der beteiligten Behörde begründen würde, enthält das Aufenthaltsgesetz gerade nicht (vgl. OVG Lüneburg, DVBl 2018, 268 [juris Rn. 25];… zur nachträglichen Befristung vgl. BVerwGE 142, 195 Rn. 15). - VG Bremen, 04.06.2026 - 4 V 1106/26
Aufenthaltsrecht: Unzulässigkeit eines Eilantrags wegen fehlender …
Bundesgebiet - namentlich Wohnsitzauflagen - maßgeblich zu berücksichtigen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.12.2017 - 13 ME 181/17, juris Rn. 29;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.02.2009, - 13 PA 159/08, juris Rn. 3;… Nds. OVG, Urt. v. 16.11.2004 - 9 LB 156/04, juris Rn. 29;… OVG Hamburg, Beschl. v. 27.08.2012 - 5 Bs 178/12, juris Rn. 13 f.), die diese Möglichkeit zum nicht nur vorübergehenden Verbleiben ausschließen können (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.08.2008 - 11 S 1443/08, juris Rn. 3;… OVG Hamburg, Beschl. v. 27.08.2012 - 5 Bs 178/12, juris Rn. 13).Hierbei stellt die Norm ersichtlich maßgeblich auf den jüngsten Verfügungszustand ab, sofern damit eine Aufhebung oder Änderung der betreffenden früheren Beschränkung einhergegangen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.12.2017 - 13 ME 181/17, juris Rn. 31).
- VG Schleswig, 24.04.2026 - 11 B 3/26
Ausweisung eines syrischen Straftäters, der über einen subsidiären Schutzstatus …
Hinzukommen muss auch die Möglichkeit, auf unabsehbare Zeit an dem gewählten Ort bleiben zu können, weshalb bei der Prognose räumliche Beschränkungen des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet - namentlich Wohnsitzauflagen - maßgeblich zu berücksichtigen sind, da diese die Möglichkeit zum nicht nur vorübergehenden Verbleiben ausschließen können (…vgl. VG Hannover, Beschl. v. 20.01.2023 - 12 B 4654/22 -, juris Rn. 12;… OVG B-Stadt, Urt. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.12.2017 - 13 ME 181/17 -, juris Rn. 28-29;… Hailbronner in: ders., Ausländerrecht, § 71 AufenthG, Rn. 15 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23
Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung; …
- VG Saarlouis, 16.02.2021 - 6 K 115/19
Zur Heranziehung eines Ausländers zu Kosten zu aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- OVG Niedersachsen, 29.03.2021 - 13 ME 75/21
Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Aussetzung der Abschiebung; Duldung; …
- VG Hannover, 20.01.2023 - 12 B 4654/22
Änderung der Wohnsitzauflage; Ausbildung zum Pflegefachmann; Dauerverwaltungsakt; …
- OVG Niedersachsen, 05.02.2018 - 13 ME 397/17
Isolierter Anfechtungsantrag; Anfechtungsantrag; Anspruchsvoraussetzung; …
- OVG Sachsen, 17.01.2024 - 3 B 228/23
Abschiebung; Aufenthaltsbeendigung; Wohnsitzauflagen; örtlicher …
- VG Kassel, 14.06.2018 - 1 K 406/18
Lettland, Terminsverlegung, Ablehnung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Fehlende …
- OVG Saarland, 09.08.2024 - 2 B 20/24
Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer EU-Aufenthaltserlaubnis
- OVG Niedersachsen, 09.11.2023 - 13 ME 170/23
Aufenthaltsdauer; Fortgeltungsfiktion; Gültigkeitsdauer; Höhere Gewalt; …
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