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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 04.02.1988 - 145/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,582
EuGH, 04.02.1988 - 145/86 (https://dejure.org/1988,582)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.1988 - 145/86 (https://dejure.org/1988,582)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 145/86 (https://dejure.org/1988,582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Hoffmann / Krieg

    Übereinkommen vom 27 . September 1968, Artikel 26
    1 . Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen - Tragweite - Wirkungen der Entscheidung im Urteilsstaat - Gleiche Wirkungen im ersuchten Staat

  • EU-Kommission

    Hoffmann / Krieg

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Vollstreckung von Urteilstiteln der Amtgerichte eines Mitgliedstaates in einem anderen ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen - Tragweite - Wirkungen der Entscheidung im Urteilsstaat - Gleiche Wirkungen im ersuchten Staat

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 663
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.07.1985 - 148/84

    Deutsche Genossenschaftsbank / Brasserie du Pêcheur

    Auszug aus EuGH, 04.02.1988 - 145/86
    Das Übereinkommen regelt jedoch nur das Verfahren zur Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen vollstreckbaren Titeln und lässt die eigentliche Zwangsvollstreckung unberührt, die nach wie vor dem nationalen Recht des Vollstreckungsstaats unterliegt ( Urteil vom 2. Juli 1985 in der Rechtssache 148/84, Deutsche Genossenschaftsbank, Slg. 1985, 1981, 1987 ).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach - "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen …

    Was speziell die Ordre-Public-Klausel in Artikel 27 Nummer 1 des Übereinkommens betrifft, so kann sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur in Ausnahmefällen eine Rolle spielen (Urteile vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86, Hoffmann, Slg. 1988, 645, Randnr. 21, und vom 10. Oktober1996 in der Rechtssache C-78/95, Hendrikman und Feyen, Slg. 1996, 4943, Randnr. 23).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-456/11

    Gothaer Allgemeine Versicherung u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

    Sind die Art. 32 und 33 der Verordnung Nr. 44/2001 vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Prinzip der Wirkungserstreckung (Urteil vom 4. Februar 1988, Hoffmann, 145/86, Slg. 1988, 645) dahin gehend auszulegen, dass jeder Mitgliedstaat die Entscheidungen des Gerichts eines anderen Mitgliedstaats über die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien anzuerkennen hat, wenn nach dem nationalen Recht des Erstgerichts die Feststellung über die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung in Rechtskraft erwächst, und zwar auch dann, wenn die Entscheidung hierüber Teil eines klagabweisenden Prozessurteils ist?.
  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    54 Nach Ansicht der Eigentümer der Ladung und der Kommission ist der in Artikel 22 Absatz 3 und in Artikel 27 Nr. 3 des Übereinkommens enthaltene Begriff "irreconcilable"(1) in den beiden Bestimmungen im gleichen Sinn und somit als Kennzeichnung von Entscheidungen zu verstehen, deren Rechtsfolgen sich im Sinne des Urteils vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86 (Hoffmann, Slg. 1988, 645, Randnr. 22) gegenseitig ausschließen.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,14477
Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86 (https://dejure.org/1987,14477)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 145/86 (https://dejure.org/1987,14477)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 145/86 (https://dejure.org/1987,14477)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Horst Ludwig Martin Hoffmann gegen Adelheid Krieg.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.11.1984 - 258/83

    Schuhfabrik Brennero / Wendel GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86
    Denn in Ihren Urteilen in den Rechtssachen 258/83 15 und 148/84 ist entschieden worden, daß die in dem Übereinkommen vorgesehenen Rechtsbehelfe, die ein eigenständiges und geschlossenes System darstellen, nicht außerhalb des Übereinkommens Anwendung finden oder durch Bestimmungen des nationalen Rechts "ergänzt" werden können.

    29. In der Rechtssache 258/83 heißt es: "Nach Artikel 37 Absatz 2 findet gegen die Entscheidung, die über den Rechtsbehelf ergangen ist, nur die Kassationsbeschwerde und - in der Bundesrepublik Deutschland - die Rechtsbeschwerde statt.

    Die Situation, die nach dieser Vorschrift hätte beurteilt werden können - hier 15 - Brennero, Slg. 1984, 3971.16 - Brennero, a. a. O., Randnr. 15.17 - Deutsche Genossenschaftsbank, a. a. O., Randnr. 18.

  • EuGH, 30.11.1976 - 42/76

    De Wolf / Cox

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1987 - 145/86
    - De Wolf.Slg. 1976, 1759.21 - A. a. O.,S. 8.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-379/17

    Società Immobiliare Al Bosco Srl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Siehe Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in der Rechtssache Hoffmann (145/86, EU:C:1987:358, Nr. 20).
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