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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.07.2019

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3440
OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18 (https://dejure.org/2019,3440)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.2019 - 15 U 46/18 (https://dejure.org/2019,3440)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 15 U 46/18 (https://dejure.org/2019,3440)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 823 Abs. 1 GBG, ARt. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 22, 23 KUG
    Fiktive Lizenzgebühr für Bildnis eines Prominenten

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit der Nutzung des Bildnis eines Prominenten ohne dessen Zustimmung in einem auch werblichen Medienbericht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Böhmermann Vs. Computerbild: Anspruch auf fiktive Lizenzgebühr wegen Urheberrechtsverletzung ?

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zulässige Aufmerksamkeitswerbung mit dem Foto eines Fernsehmoderators - Endlich scharf

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    "Computer Bild" durfte Beitrag über DVB-T2-HD-Receiver mit Jan Böhmermann bebildern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fiktive Lizenzgebühr für Bildnis eines Prominenten

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung eines Lichtbildes eines Prominenten auch zum Zwecke der Werbung für einen TV-Receiver

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Endlich scharf - Computer Bild durfte Beitrag über DVB-T2 HD Receiver mit Jan Böhmermann bebildern

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Computerbild durfte Beitrag mit Jan Böhmermann bebildern

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zeitschrift Computer Bild durfte Beitrag über DVB-T2 HD Receiver mit Foto von Jan Böhmerman ohne dessen Zustimmung bebildern

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Computer Bild durfte Beitrag mit Jan Böhmermann bebildern

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Jan Böhmermann scheitert mit Klage gegen Computer Bild

  • lto.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Computer Bild durfte Beitrag mit Jan Böhmermann bebildern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ohne Einverständnis: Das Bild zum Beitrag

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "Computer Bild" durfte Beitrag über DVB-T2-HD-Receiver mit Jan Böhmermann bebildern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Böhmermann gegen "Computer Bild" - Zeitschrift durfte einen Artikel über DVB-T2-HD-Reiceiver mit einem Foto des TV-Satirikers bebildern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Computer Bild durfte Beitrag über DVB-T2 HD Receiver mit Jan Böhmermann bebildern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 1096
  • GRUR-RR 2019, 452
  • afp 2019, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 06.02.2018 - VI ZR 76/17

    Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei …

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Rn. 23 a. Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen, das sowohl den verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung trägt (…BGH, Urt. v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 10;… BGH, Urt. v. 6.3.2007 - VI ZR 51/06, juris Rn. 9).

    Zu beurteilen, ob Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vorliegen, erfordert bereits eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK anderseits (…vgl. BGH, Urt. v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 10).

    Begrenzt wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…vgl. BGH, Urt. v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, juris Rn. 14; BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 15;… BGH, Urt. v. 27.9.2016 - VI ZR 310/14, juris Rn. 7).

    Wie die Grenzen für das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu konturieren ist, lässt sich dabei nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheiden (…BGH, Urt. v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, juris Rn. 14; BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 15;… BGH, Urt. v. 28.10.2008 - VI ZR 307/07, juris Rn. 14).

    Dabei ist der Informationsgehalt der Bildberichterstattung im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung (vgl. BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 18;… BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 18), wobei die Wahrnehmung der Leser bei der Lektüre der Zeitschrift maßgeblich ist (…BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 18).

    Insoweit ist es Sache der Medien, über Art und Weise der Berichterstattung und ihre Aufmachung zu entscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 14).

    Rn. 48 (b) Bei der Gewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes sind weiter die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Aufnahme entstanden ist, sowie in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt ist (vgl. BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 18;… BGH, Urt. v. 22.11.2011 - VI ZR 26/11, juris Rn. 26).

    Insoweit kann auch auf das abgestufte Schutzkonzept nach Sphären zurückgegriffen werden, nach dem maßgeblich ist, ob das Bild der stärker geschützten Privatsphäre oder der weniger geschützten Sozialsphäre zuzuordnen ist (vgl. BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 28;… BGH, Urt. v. 27.9.2016- VI ZR 310/14, juris Rn. 12).

    Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Informationswert der Abbildung und der sie begleitenden Berichterstattung im Rahmen der Frage zu, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern und damit den Informationsbedarf des Publikums erfüllt und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen (vgl. BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 17;… BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 17, 20).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Dabei ist der Informationsgehalt der Bildberichterstattung im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung (…vgl. BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 18; BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 18), wobei die Wahrnehmung der Leser bei der Lektüre der Zeitschrift maßgeblich ist (BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 18).

    Gleiches gilt, wenn durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen wird, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt, die zu einem Imagetransfer führt (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 29).

    Es wird nicht der Eindruck erweckt, dass ein "berühmter Mann" wie der Kläger gerade das beworbene Produkt nutze (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 9.5.1956 - I ZR 62/54, juris Rn. 11), oder dass der Betrachter durch die Benutzung der angepriesenen Produkte Eigenschaften des Klägers erwerben würde bzw. dem Produkt Eigenschaften des Klägers anhaften (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 32).

    Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Informationswert der Abbildung und der sie begleitenden Berichterstattung im Rahmen der Frage zu, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern und damit den Informationsbedarf des Publikums erfüllt und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen (…vgl. BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 17; BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 17, 20).

    In der Entscheidung "G" hat der Bundesgerichtshof den Informationswert als zu gering eingestuft, um die Veröffentlichung eines Bildnisses von H zu rechtfertigen, da die Bildunterschrift "keinerlei Nachrichtenwert mit Orientierungsfunktion im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte" hatte (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 23).

    Im Vergleich zur Entscheidung "G?", in dem der BGH dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers den Vorrang einräumte, da "ein schützenswerter Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers insbesondere wegen der Ausnutzung seines Image- und Werbewerts nicht erkennbar ist" (BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 8/07, juris Rn. 33), sind vorliegend die Gewichtungen in doppelter Hinsicht verschoben: Zum einen wird der Image- und Werbewert des Klägers gerade nicht ausgenützt, zum anderen enthält die Werbung auch einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung.

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07

    Der strauchelnde Liebling

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Um der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit Rechnung zu tragen, ist der Begriff der Zeitgeschichte dabei nicht allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung zu beziehen, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her zu bestimmen (BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 15).

    Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke verwandt wird, ist wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 17; BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 14;… BGH, Urt. v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, juris Rn. 12).

    Der Anwendungsbereich dieser Regelung ist auch im Falle einer Werbeanzeige eröffnet, wenn diese nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 22; BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 15).

    Rn. 45 (a) Die Eingriffsintensität der Werbung ist gering, da es sich lediglich um eine sog. Aufmerksamkeitswerbung handelt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 19).

    Denn in Rede standen dabei stets solche Bildveröffentlichungen, die dem Betrachter die hypothetische zukünftige Gestaltung (BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris) oder eine tatsächliche vergangene Gestaltung (…OLG Köln, Urt. v. 22.2.2011 - 15 U 133/10, juris Rn. 48) exemplarisch vor Augen führen sollten, weil der Schutz der Pressefreiheit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinungsäußerung reicht und sich daher nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogene Pressetätigkeiten beschränkt, sondern die Werbung für das Presseerzeugnis mit einschließt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 23).

  • BGH, 29.05.2018 - VI ZR 56/17

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Presseberichterstattung: …

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Rn. 23 a. Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen, das sowohl den verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung trägt (BGH, Urt. v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 10;… BGH, Urt. v. 6.3.2007 - VI ZR 51/06, juris Rn. 9).

    Zu beurteilen, ob Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vorliegen, erfordert bereits eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK anderseits (vgl. BGH, Urt. v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, juris Rn. 9;… BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 10).

    Begrenzt wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BGH, Urt. v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, juris Rn. 14;… BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 15;… BGH, Urt. v. 27.9.2016 - VI ZR 310/14, juris Rn. 7).

    Wie die Grenzen für das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu konturieren ist, lässt sich dabei nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheiden (BGH, Urt. v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, juris Rn. 14;… BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 15;… BGH, Urt. v. 28.10.2008 - VI ZR 307/07, juris Rn. 14).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10

    Playboy am Sonntag

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke verwandt wird, ist wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 17;… BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 14;… BGH, Urt. v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, juris Rn. 12).

    Eingegriffen wurde in diese vermögensrechtliche Komponente des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dadurch, dass der Kläger - wie sich aus einer Zusammenschau der Abbildung seines Bildnisses sowie der Textberichterstattung ergibt - ohne seine Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt wurde (vgl. zum Beeinträchtigungscharakter BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 16;… BGH, Urt. v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, juris Rn. 12).

    Rn. 27 Ob ein Bild zur Werbung eingesetzt wird, ist aus der Sicht des Durchschnittslesers zu beurteilen, wobei es nicht erforderlich ist, dass die Abbildung in einer Werbung verwandt wird, die offen als solche ausgewiesen wird (…BGH, Urt. v. 14.3.1995 - VI ZR 52/94, juris Rn. 12; BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 17).

    Der Anwendungsbereich dieser Regelung ist auch im Falle einer Werbeanzeige eröffnet, wenn diese nicht ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens, sondern daneben auch einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 22;… BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 15).

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 119/08

    Markt & Leute

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke verwandt wird, ist wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist (…vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 17;… BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 14; BGH, Urt. v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, juris Rn. 12).

    Eingegriffen wurde in diese vermögensrechtliche Komponente des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dadurch, dass der Kläger - wie sich aus einer Zusammenschau der Abbildung seines Bildnisses sowie der Textberichterstattung ergibt - ohne seine Zustimmung für Werbezwecke vereinnahmt wurde (…vgl. zum Beeinträchtigungscharakter BGH, Urt. v. 31.5.2012 - I ZR 234/10, juris Rn. 16; BGH, Urt. v. 18.11.2010 - I ZR 119/08, juris Rn. 12).

    Rn. 52 Zugunsten der Beklagten kann allerdings nicht noch zusätzlich berücksichtigt werden, dass sich das Informationsinteresse bereits deshalb aus dem Gegenstand der Werbung selbst ergäbe, weil es der ständigen Rechtsprechung entspricht, dass bereits mit der Eigenwerbung für ein Pressprodukt ein besonderer Informationswert einhergeht (vgl. BGH, Urt. v.18.11.2010 - I ZR 119/08, juris Rn. 21;… OLG Köln, Urt. v. 22.02.2011 - I-15 U 133/10, juris Rn. 48 - die Mitteilung der Inhalte und Gestaltung einer Zeitschrift sowie der angesprochene Leserkreis sind von hohem allgemeinem Interesse, da der Verlag mit der Werbeanzeige sein Presseerzeugnis vorstellt und über dieses informiert).

  • OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10

    Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Rn. 52 Zugunsten der Beklagten kann allerdings nicht noch zusätzlich berücksichtigt werden, dass sich das Informationsinteresse bereits deshalb aus dem Gegenstand der Werbung selbst ergäbe, weil es der ständigen Rechtsprechung entspricht, dass bereits mit der Eigenwerbung für ein Pressprodukt ein besonderer Informationswert einhergeht (…vgl. BGH, Urt. v.18.11.2010 - I ZR 119/08, juris Rn. 21; OLG Köln, Urt. v. 22.02.2011 - I-15 U 133/10, juris Rn. 48 - die Mitteilung der Inhalte und Gestaltung einer Zeitschrift sowie der angesprochene Leserkreis sind von hohem allgemeinem Interesse, da der Verlag mit der Werbeanzeige sein Presseerzeugnis vorstellt und über dieses informiert).

    Denn in Rede standen dabei stets solche Bildveröffentlichungen, die dem Betrachter die hypothetische zukünftige Gestaltung (…BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris) oder eine tatsächliche vergangene Gestaltung (OLG Köln, Urt. v. 22.2.2011 - 15 U 133/10, juris Rn. 48) exemplarisch vor Augen führen sollten, weil der Schutz der Pressefreiheit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinungsäußerung reicht und sich daher nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogene Pressetätigkeiten beschränkt, sondern die Werbung für das Presseerzeugnis mit einschließt (…vgl. BGH, Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 65/07, juris Rn. 23).

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Rn. 37 Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen und auf reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat, und zwar auch auf die Veröffentlichung eines Bildnisses, das die Meinungsäußerung transportiert oder ergänzt (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 182/04, juris Rn. 15).

    Ein solcher - deutlich intensiverer - Eingriff setzt voraus, dass durch die Werbung der Eindruck erweckt wird, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGH, Urt. v.26.10.2006 - I ZR 182/04, juris Rn. 19).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 310/14

    Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit …

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Begrenzt wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (…vgl. BGH, Urt. v. 29.5.2018 - VI ZR 56/17, juris Rn. 14;… BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 15; BGH, Urt. v. 27.9.2016 - VI ZR 310/14, juris Rn. 7).

    Insoweit kann auch auf das abgestufte Schutzkonzept nach Sphären zurückgegriffen werden, nach dem maßgeblich ist, ob das Bild der stärker geschützten Privatsphäre oder der weniger geschützten Sozialsphäre zuzuordnen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 6.2.2018 - VI ZR 76/17, juris Rn. 28; BGH, Urt. v. 27.9.2016- VI ZR 310/14, juris Rn. 12).

  • LG Köln, 28.02.2018 - 28 O 269/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verwendung des Bildnisses eines …

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.2.2018 (28 O 269/17) abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Rn. 10 das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.2.2018 (28 O 269/17) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …

  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch …

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von …

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

  • BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07

    Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen

  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94

    GG - Pressefreiheit

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91

    Produktinformation I - Getarnte Werbung

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 104/93

    Preisrätselgewinnauslobung I - Getarnte Werbung

  • OLG Köln, 29.08.2017 - 15 U 180/16

    Unterlassungsansprüche der Hinterbliebenen eines im Zusammenhang mit einem gegen …

  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Letztlich sei der Sachverhalt vergleichbar mit dem der Entscheidung des Senats vom 21.02.2019 - 15 U 46/18 (AfP 2019, 253) zugrundeliegenden Sachverhalt, da es an einem werblichen Charakter (etwa zu Gunsten des Presseerzeugnisses der Beklagten und/oder der Reederei der G) fehle.

    In der Sache könne die Beklagte sich jedenfalls nicht auf die zitierte Entscheidung des Senats v. 21.02.2019 - 15 U 46/18, AfP 2019, 253 stützen, welche in Anlehnung an die dazu bereits vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung einen Fall betroffen habe, in dem der Einsatz des Persönlichkeitsmerkmals (Bildnis und Name) in einem werblichen Kontext zusätzlich mit einem eigenen wertenden, meinungsbildenden Inhalt verbunden gewesen sei und dies die öffentliche Meinungsbildung - dort mit Blick auf eine im Veröffentlichungszeitpunkt im Fokus der Öffentlichkeit stehende Sachdebatte - ergänzte.

    Rn. 57 (a) Soweit die Beklagte demgegenüber meint, dass der Fall so zu behandeln sei wie der vom Senat am 21.02.2019 - 15 U 46/18, AfP 2019, 253 entschiedene Sachverhalt, verkennt sie, dass dort über eine werbliche Nutzung des Bildnisses eines Prominenten in einem redaktionellen Kontext hinaus mit der Nutzung zugleich noch ein meinungsbildender (anderer) Inhalt transportiert worden ist, dort vor dem Hintergrund einer tagesaktuellen Debatte über das sog. "Schmähgedicht" des Abgebildeten und die satirisch daraus abzuleitende "Schärfe" des Moderators (…Senat, a.a.O., Rn. 34, 38 f. ).

  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos …

    Rn. 34 aa) Die Bildnisnutzung war - was Grundvoraussetzung für den Erfolg einer derartigen Klage ist (vgl. zuletzt auch Senat v. 21.02.2019 - 15 U 46/18, BeckRS 2019, 3354 m.w.N.) - gemessen an §§ 22, 23 KUG rechtswidrig.

    Ob ein Bild kommerziell eingesetzt wird und eine Lizenzanalogie zu begründen ist, kann - wie der Senat zuletzt im Urt. v. 21.02.2019 - 15 U 46/18, BeckRS 2019, 3354 ausgeführt hat, zwar (auch) nach denjenigen Wertungen entschieden werden, die im Wettbewerbsrecht entwickelt wurden, um im Rahmen des § 5a Abs. 6 UWG diejenigen Handlungen zu identifizieren, mit denen ein kommerzieller Zweck verfolgt wird, der nur nicht hinreichend kenntlich gemacht wird.

  • OLG Köln, 28.10.2021 - 15 U 230/20

    Ungefragt zitiert - Die Wiedergabe von fachlichen Äußerungen in einer …

    Deswegen bestehe ein entsprechendes Informationsinteresse an der Nutzung des Namens des Klägers in Anlehnung an Senat v. 08.11.2018 - 15 U 46/18, GRUR-RR 2019, 452, zumal die streitgegenständliche Werbeanzeige im D veröffentlicht worden sei und dort ein entsprechend fachkundiger Durchschnittsrezipient mit Interesse an medizinischen Themen vorausgesetzt werden könne.

    Letztlich liege der Fall ähnlich wie bei der Entscheidung des Senats v. 21.02.2019 -15 U 46/18, GRUR-RR 2019, 452 wegen des insofern hier vermittelten informativen Gehalts dieser Teile der streitgegenständlichen "Anzeige." Nichts anderes gelte auch für den zweiten Abschnitt der "Anzeige", wo der Kläger ebenfalls nur mit einer rein sachlich-fachlichen Äußerung mit informativem Gehalt zitiert worden sei.

    Zwar geht es bei dieser Fallgruppe typischerweise bisher in der Rechtsprechung eher nur um plakative Wirtschaftswerbung mit einem ironisch-satirischen Bezug zu tagesaktuellen politischen Ereignissen bzw. einem sonstigen aktuellen Thema von allgemeinem öffentlichem Interesse oft mit Bezug zu Prominenten (…vgl. etwa BGH v. 26.10.2006 - I ZR 182/04, BeckRS 2006, 13746 Rn. 15 ff.;… v. 05.06.2008 - I ZR 96/07, BeckRS 2008, 21298 Rn. 11 f.; v. 05.06.2008 - I ZR 223/05, NJOZ 2008, 4549; siehe zudem Senat v. 21.02.2019 - 15 U 46/19, BeckRS 2019, 3354 Rn. 31 ff. - "Endlich scharf" [NZB zurückgewiesen - BGH - I ZR 49/19]).

  • OLG Dresden, 18.07.2024 - 4 U 323/24

    Oberlandesgericht entscheidet im "Böhmermann-Honig"-Fall: Zulässige Satire

    In dieser Eigenschaft hat er in den vergangenen Jahren auch über die Zuschauer und Zuhörer dieser Formate hinaus in weiten Kreisen der Bevölkerung eine erhebliche Bekanntheit erlangt, aufgrund derer er beim Durchschnittsnutzer eines Supermarktes ohne weiteres als Satiriker und Moderator der Sendung ZDF Magazin Royal erkannt wird (vgl. insoweit OLG Köln, Urteil vom 21.02.2019 - 15 U 46/18, Rn. 33).
  • LG Köln, 04.11.2020 - 28 O 69/20
    Rn. 26 Ob ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht im Fall einer Verwendung eines Bildnisses in einer Werbeanzeige ohne Einwilligung des Betroffenen rechtswidrig ist, ist im Rahmen einer Abwägung zu entscheiden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.11.2018, Az. 15 U 46/18).

    Den Äußerungen kommt zweifelsfrei in erster Linie ein informativer Gehalt, für das ein entsprechendes Informationsinteresse besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.11.2018, Az. 15 U 46/18), zumal die streitgegenständliche Werbeanzeige im Ärzteblatt veröffentlicht wurde, ein entsprechend fachkundiger Durchschnittsrezipient mit Interesse an medizinischen Themen also vorausgesetzt werden kann.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,55985
OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18 (https://dejure.org/2019,55985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2019 - 15 U 46/18 (https://dejure.org/2019,55985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 15 U 46/18 (https://dejure.org/2019,55985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Es ist Sache des Verletzers, konkret darzulegen und ggfs. beweisen, dass und weshalb die Vernichtung im Einzelfall unverhältnismäßig ist (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler).

    Daran fehlt es, wenn die konkrete, nicht bloß theoretische Möglichkeit besteht, dass durch nachträgliche Manipulation wieder der schutzrechtsverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann in den Verkehr gebracht wird (zum Patentrecht OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Senat, BeckRS 2018, 22632;… Rinken in: Beck OK Patentrecht, 12. Edition, § 140a Rn. 29.1).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 43/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen beheizbaren Boden für …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Dies setzt allerdings voraus, dass die Störung ebenso sicher und endgültig beseitigt werden kann wie mit einer Vernichtung und einem "vollständigen" Rückruf des Erzeugnisses gegen Erstattung des Kaufpreises (vgl. zum Rückruf im Patentrecht Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 15 U 43/15 - Schweineheizung; BeckRS 2018, 22632 m. w. N.).

    Daran fehlt es, wenn die konkrete, nicht bloß theoretische Möglichkeit besteht, dass durch nachträgliche Manipulation wieder der schutzrechtsverletzende Zustand hergestellt und das Objekt alsdann in den Verkehr gebracht wird (zum Patentrecht OLG Düsseldorf, InstGE 7, 139 - Thermocycler; Senat, BeckRS 2018, 22632;… Rinken in: Beck OK Patentrecht, 12. Edition, § 140a Rn. 29.1).

  • LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 80/17

    Schutzfähigkeit eines Klagegebrauchsmusters mit der Bezeichnung "Heizgerät mit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08.05.2018, Az. 4a O 80/17, wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass Ziffer I. 1. dieses Urteils wie folgt lautet:.

    Rn. 30 das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 08.05.2018, Az. 4a O 80/17 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Rn. 42 Die Anpassung des Antrags auf eine zwischenzeitlich im Rechtsbestandsverfahren erfolgte beschränkte Aufrechterhaltung des Anspruchs stellt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, sondern - sofern man darin überhaupt eine Antragsänderung und nicht nur eine Konkretisierung des Antrags erblicken will - allenfalls eine Beschränkung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO dar (OLG München, BeckRS 2014, 7881;… Voß in: BeckOK Patentrecht, 11. Edition, Vor §§ 139 ff. Rn. 47;… Zigann/Werner in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 253 ZPO Rn. 105), die auch im Berufungsverfahren ohne weiteres zulässig ist, weil § 533 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH, NJW 2004, 2152; BGH, WM 2010, 1142).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Rn. 42 Die Anpassung des Antrags auf eine zwischenzeitlich im Rechtsbestandsverfahren erfolgte beschränkte Aufrechterhaltung des Anspruchs stellt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, sondern - sofern man darin überhaupt eine Antragsänderung und nicht nur eine Konkretisierung des Antrags erblicken will - allenfalls eine Beschränkung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO dar (OLG München, BeckRS 2014, 7881;… Voß in: BeckOK Patentrecht, 11. Edition, Vor §§ 139 ff. Rn. 47;… Zigann/Werner in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 253 ZPO Rn. 105), die auch im Berufungsverfahren ohne weiteres zulässig ist, weil § 533 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH, NJW 2004, 2152; BGH, WM 2010, 1142).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Wird ein Gebrauchsmuster im Löschungsverfahren (beschränkt) aufrechterhalten, so genügen für eine Aussetzung - anders als vor einer erstinstanzlichen Löschungsentscheidung - nicht schon berechtigte Zweifel am Rechtsbestand, sondern es ist der in einem Patentverletzungsprozess geltende Maßstab heranzuziehen, wonach eine Aussetzung nur angezeigt ist, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Schutzrecht dem erhobenen Angriff auf seinen Rechtsbestand nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Denn der Schutzbereich eines Patents - und dasselbe gilt für Gebrauchsmuster - darf nicht auf gezeigte Ausführungsbeispiele beschränkt werden, weil sie die Lehre des Hauptanspruchs bloß exemplarisch aufzeigen (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Ankoppelungsstation und ein …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Dabei sind unter anderem zu berücksichtigen ein Verschulden und der Verschuldensgrad, die Schwere des Eingriffs in das Schutzrecht, das Bestehen und das Ausmaß einer Wiederholungsgefahr sowie der Gedanke der Generalprävention und der Sanktionscharakter des Rückrufs (Senat, Urteil vom 29.01.2015 - I-15 U 23/14, BeckRS 2015, 6710 - Andockvorrichtung m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2018 - 15 W 30/18

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Gebrauchsmusterverletzungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Auch wenn im Gebrauchsmusterverletzungsverfahren das Trennungsprinzip nicht gilt und das Verletzungsgericht infolgedessen selbständig über die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters zu entscheiden hat, erscheint es sachgerecht, in einer solchen Situation denselben Maßstab anzuwenden wie bei einer Aussetzungsentscheidung betreffend ein Patent nach § 148 ZPO und somit der von einer fachkundigen Stelle beschiedenen Rechtsbeständigkeit Beachtung zu verleihen (OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 352 - Stanzwerkzeug; Senat, Beschluss vom 11.06.2018 - I-15 W 30/18;… Cepl in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 148 Rn. 187;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. E Rn. 784;… Mes, PatG/GebrMG, 4. Aufl., § 19 Rn. 6;… a. A. Kircher in: BeckOK Patentrecht, 12. Edition, § 19 GebrMG Rn. 15).
  • BPatG, 31.10.1961 - 5 W 9/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2019 - 15 U 46/18
    Eine Anschließung ist bei einer Beschwerde der Gegenseite gegen Beschlüsse der Gebrauchsmusterabteilungen nach § 18 GebrMG bis zur letzten mündlichen Verhandlung möglich (BPatG, Beschluss vom 31.10.1961 - 5 W 9/61;… Benkard/Goebel/Engel, Patentgesetz, 11. Aufl., § 18 GebrMG Rn. 17 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2024 - 2 U 27/24

    Klagegebrauchsmuster betreffend eine Zentrifuge zum Zentrifugieren einer …

    Rn. 212 Die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters, aus welchem der Kläger in einem Verletzungsverfahren Rechte herleitet, ist grundsätzlich durch das Verletzungsgericht selbst zu prüfen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.2019 - I-15 U 46/18, GRUR-RS 2019, 45774 Rn. 68 - Heizgerät;… LG Düsseldorf, Urt. v. 15.09.2011 - 4b O 99/11, GRUR-RR 2012, 66 (68) - Tintenpatronen-Verfügung;… Cepl/Voß/Cepl, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 3. Aufl., 2022, § 148 Rn. 180).

    Die Bindungswirkung besteht allerdings erst dann, wenn die Zurückweisungsentscheidung rechtskräftig ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.2019 - I-15 U 46/18, GRUR-RS 2019, 45774 Rn. 67 - Heizgerät).

    Wird ein Gebrauchsmuster im Löschungsverfahren aufrechterhalten, so genügen für eine Aussetzung - anders als vor einer erstinstanzlichen Löschungsentscheidung - nicht schon berechtigte Zweifel am Rechtsbestand, sondern es ist der in einem Patentverletzungsprozess geltende Maßstab heranzuziehen (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.6.2018 - 15 W 30/18, BeckRS 2018, 58963 Rn. 6; Urt. v. 18.07.2019 - I-15 U 46/18, GRUR-RS 2019, 45774 Rn. 68 - Heizgerät, m.w.N.), wonach eine Aussetzung nur angezeigt ist, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Schutzrecht dem erhobenen Angriff auf seinen Rechtsbestand nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten).

    Es handelt sich dann nicht mehr nur um ein ungeprüftes Schutzrecht, sondern die Rechtsbestandssituation ist vergleichbar mit derjenigen, die bei einem - nach Prüfung durch das fachkundige Amt - erteilten Patent besteht (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.6.2018 - 15 W 30/18, BeckRS 2018, 58963 Rn. 6; Urt. v. 18.07.2019 - I-15 U 46/18, GRUR-RS 2019, 45774 Rn. 68 - Heizgerät;… vgl. auch Senat, Urt. v. 06.05.2021 - I-2 U 48/20, GRUR-RS 2021, 10556 Rn. 64 - Kindersitz, für den Fall der Erteilung eines parallelen Patents).

    Auch wenn im Gebrauchsmusterverletzungsverfahren das Trennungsprinzip nicht gilt und das Verletzungsgericht infolgedessen selbständig über die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters zu entscheiden hat, erscheint es sachgerecht, in einer solchen Situation denselben Maßstab anzuwenden wie bei einer Aussetzungsentscheidung betreffend ein Patent nach § 148 ZPO und somit der von einer fachkundigen Stelle beschiedenen Rechtsbeständigkeit Beachtung zu verleihen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.2019 - I-15 U 46/18, GRUR-RS 2019, 45774 Rn. 68 - Heizgerät; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 352 (354) - Stanzwerkzeug).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2026 - 2 U 61/25

    Rotorelemente II

    Die eine "eingeschränkte Vernichtung" rechtfertigenden Umstände hat der für eine anderweitige Beseitigungsmöglichkeit bzw. die Unverhältnismäßigkeit der Vernichtung darlegungs- und beweisbelastete Verletzer im Erkenntnisverfahren darzutun und ggf. zu beweisen (…vgl. BGH GRUR 2020, 961 Rn. 106 - FRAND-Einwand; Senat, OLG-Urt., S. 51; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.2019 - I-15 U 46/18, GRUR-RS 2019, 45774 Rn. 73 - Heizgerät;… BeckOK PatR/Fricke, 40. Ed. 1.5.2026, PatG § 140a Rn. 63 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2026 - 2 U 69/24

    Anilox-Walze

    Zwar ist die Schutzfähigkeit eines Gebrauchsmusters, aus welchem der Kläger in einem Verletzungsverfahren Rechte herleitet, grundsätzlich durch das Verletzungsgericht selbst zu prüfen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.2019 - I-15 U 46/18, GRUR-RS 2019, 45774 Rn. 68 - Heizgerät;… Urt. v. 18.07.2024 - I-2 U 27/24, GRUR-RS 2024, 21335 Rn. 74 - Reinigungszentrifuge;… Urt. v. 18.07.2024 - I-2 U 27/24;… LG Düsseldorf, Urt. v. 15.09.2011 - 4b O 99/11, GRUR-RR 2012, 66, 68 - Tintenpatronen-Verfügung).

    Denn anders als vor einer erstinstanzlichen Löschungsentscheidung genügen in diesem Fall nicht schon berechtigte Zweifel am Rechtsbestand, weil nach Prüfung und Bejahung der Schutzfähigkeit durch die fachkompetente Löschungsabteilung eine Entscheidung vorliegt, welche die Vermutung der Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters (in seiner geltend gemachten Fassung) begründet (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.2019 - I-15 U 46/18, GRUR-RS 2019, 45774 Rn. 68 - Heizgerät;… Urt. v. 18.7.2024 - I-2 U 27/24, GRUR-RS 2024, 21335 Rn. 75 - Reinigungszentrifuge m.w.N.;… OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 352 Rn. 354 - Stanzwerkzeug).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da …

    Rn. 11 Die Anpassung des Antrags auf eine zwischenzeitlich im Rechtsbestandsverfahren erfolgte beschränkte Aufrechterhaltung des Anspruchs stellt keine Antragsänderung im Sinne von § 263 ZPO, sondern - sofern man darin überhaupt eine Antragsänderung und nicht nur eine Konkretisierung des Antrags erblicken will - allenfalls eine Beschränkung des Verfügungsantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO dar (OLG München BeckRS 2014, 7881; Senat, Urteil vom 18.07.2019 - 15 U 46/18; Senat, Urteil vom 19.09.2019 - 15 U 36/15 m.w.N.), die auch im Berufungsverfahren ohne weiteres zulässig ist, weil § 533 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH NJW 2004, 2152; BGH WM 2010, 1142; Senat, Urteil vom 19.09.2019 - 15 U 36/15 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 10/19
    Rn. 199 Soweit die Klägerin in zweiter Instanz - in Anpassung an den Wortlaut des im Nichtigkeitsverfahren erstinstanzlich aufrechterhaltenen Patentanspruch 1 - das Wort "vorzugsweise" in den Unterlassungsantrag aufgenommen hat, so dass es sich bei der Angabe "flächigen" nunmehr nur noch um ein fakultatives Merkmal handelt, liegt hierin keine Klageänderung (§ 263 ZPO), sondern bloß eine Erweiterung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO, die auch im Berufungsverfahren ohne weiteres zulässig ist (…vgl. zum umgekehrten Fall der Beschränkung des Klageantrages durch Aufnahme zusätzlicher Merkmale: Senat, Urt. v. 25.10.2018 - I-2 U 30/16;… OLG Düsseldorf [15. ZS], Urt. v. 31.10.2019 - I-15 U 65/17; Urt. v. 18.07.2019 - 15 U 46/18;… Urt. v. 19.09.2019 - 15 U 36/15;… Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 76).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 36/15
    Rn. 76 Die Anpassung des Antrags auf eine zwischenzeitlich im Rechtsbestandsverfahren erfolgte beschränkte Aufrechterhaltung des Anspruchs stellt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, sondern - sofern man darin überhaupt eine Antragsänderung und nicht nur eine Konkretisierung des Antrags erblicken will - allenfalls eine Beschränkung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO dar (OLG München, BeckRS 2014, 7881; Senat, Urteil vom 18.07.2019 - 15 U 46/18;… Voß in: BeckOK Patentrecht, 13. Edition, Vor §§ 139 ff. Rn. 47;… Zigann/Werner in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 253 ZPO Rn. 105), die auch im Berufungsverfahren ohne weiteres zulässig ist, weil § 533 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH, NJW 2004, 2152; BGH, WM 2010, 1142).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2025 - 2 U 7/24

    Fehlende Schutzfähigkeit eines Klagegebrauchsmusteranspruchs; Voraussetzungen für …

    Rn. 133 Die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters, aus welchem der Kläger in einem Verletzungsverfahren Rechte herleitet, ist grundsätzlich durch das Verletzungsgericht selbst zu prüfen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.2019 - I-15 U 46/18, GRUR-RS 2019, 45774 Rn. 68 - Heizgerät;… Senat, Urt. v. 12.07.2024 - I-2 U 27/24, GRUR-RS 2024, 21335 Rn. 74 - Reinigungszentrifuge).
  • LG Düsseldorf, 02.07.2024 - 4a O 85/21

    Dämmungsaufbau

    Auch wenn das Verletzungsgericht im Gebrauchsmusterverletzungsverfahren selbstständig über die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters zu entscheiden hat, erscheint es sachgerecht, in einer solchen Situation denselben Maßstab anzuwenden wie bei einer Aussetzungsentscheidung betreffend ein Patent nach § 148 ZPO und somit der von einer fachkundigen Stelle beschiedenen Rechtsbeständigkeit Beachtung zu verleihen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2019, 15 U 46/18, Rn. 104- zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 352 (354) - Stanzwerkzeug;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 16. Auflage 2024, Abschn. E Rn. 1075).
  • LG Düsseldorf, 21.09.2023 - 4a O 57/21

    Autodachzelt

    Auch wenn im Gebrauchsmusterverletzungsverfahren das Trennungsprinzip nicht gilt und das Verletzungsgericht infolgedessen selbständig über die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters zu entscheiden hat (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2019 - I-15 U 46/18 - Rn. 104 bei Juris), ist die Erteilung eines parallelen Schutzrechts durch das Europäische Patentamt ein entscheidender Faktor für die Überzeugungsbildung des Verletzungsgerichts hinsichtlich des Gebrauchsmusters.
  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 27/20

    Landwirtschaftliche Maschine mit Drilleinheiten

    Auch dies setzt allerdings voraus, dass die Störung ebenso sicher und endgültig beseitigt werden kann wie mit einem "vollständigen" Rückruf des Erzeugnisses gegen Erstattung des Kaufpreises (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2018, Az. 15 U 43/15, GRUR-RS 2018, 22632 - Schweineheizung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2019, I-15 U 46/18, Rn. 110 - zitiert nach juris).
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