Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - I-15 U 86/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
SGB V § 99; ; BGB § 195 n.F... .; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 723; ; BGB § 730; ; BGB § 735; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 826; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 280 Abs. 1; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 1056 Abs. 1, 1. Alternative; ; ZPO § 1056 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1056 ZPO; § 280 BGB
Ersatz der Kosten eines Schiedsverfahrens wegen anwaltlicher Falschberatung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltshaftung wegen Beratungsfehlern bei der Abwicklung einer fehlerhaften Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch eines Facharztes für Allgemeinmedizin wegen anwaltlicher Falschberatung; Erkennbar mangelnde Erfolgsaussicht bezüglich der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen und eines Feststellungsanspruches im Schiedsgerichtsverfahren; Anfechtung des ...
Verfahrensgang
- LG Kleve, 15.04.2005 - 1 O 391/04
- OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - I-15 U 86/05
- BGH, 10.07.2008 - IX ZR 104/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (22)
- BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93
Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Diese jeweiligen Forderungen sind vielmehr als unselbständige Rechnungsposten in eine Auseinandersetzungsbilanz einzustellen, ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (st. Rspr. vgl. BGHZ 37, 299, 304 f.; BGH ZIP 1993, 919 f. = WM 1993, 1340 m. Anm. Müller, BGH ZIP 1993, 1307 m. Anm. Crezelius EWiR 1993, 971; BGH NJW 1995, 188).Das ist u.a. dann der Fall, wenn bereits vor Abschluss der Auseinandersetzung feststeht, dass einem Gesellschafter ein bestimmter Betrag in jedem Fall zusteht, oder wenn es nur noch um die Verteilung des letzten Aktivpostens geht (vgl. BGH.NJW 1995, 188).
Insoweit ist dem Beklagten zuzugeben, dass die Geltendmachung isolierter Zahlungsansprüche, denen die Durchsetzungssperre entgegensteht, einen Feststellungsantrag des Inhalts umfasst, dass die geltend gemachten Ansprüche in die vorzunehmende Auseinandersetzungsabrechnung mit aufzunehmen sind (BGH Urteil vom 24. Oktober 1994, Az: II ZR 231/93 www.jurisweb.de Rdn. 8 = NJW 1995, 188).
- BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96
Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Darüber hinaus ist im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen (vgl. dazu z.B. BGH VersR 1997, 1508, 1509 m.w.N.; BGH NJW 1991, 2707 [2708]).Insoweit ist - wie bereits ausgeführt - nach ständiger Rechtsprechung des BGH ausreichend, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (vgl. etwa BGH Urteil vom 15 Juli 1997 - VI ZR 184/96, www.jurisweb.de Rdn. 7 = VersR 1997, 1508).
- BGH, 12.07.1999 - II ZR 4/98
Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB -Gesellschafters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Dass die GbR vorliegend zweigliedrig war, steht dem nicht entgegen, da die dargestellten Grundsätze nach der Rechtsprechung des BGH auch für die zweigliedrige GbR gelten (BGH NJW 1992, 2757[2758]; NJW 1999, 3557).Da - wie dargelegt - die Durchsetzungssperre auch bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR Geltung hat, kann der ausscheidende Gesellschafter auch hier keine isolierten Ansprüche geltend machen, sondern nur den aus der Schlussabrechnung folgenden Anspruch (BGH NJW 1992, 2757[2758]; NJW 1999, 3557).
- BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60
Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Diese jeweiligen Forderungen sind vielmehr als unselbständige Rechnungsposten in eine Auseinandersetzungsbilanz einzustellen, ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (st. Rspr. vgl. BGHZ 37, 299, 304 f.; BGH ZIP 1993, 919 f. = WM 1993, 1340 m. Anm. Müller, BGH ZIP 1993, 1307 m. Anm. Crezelius EWiR 1993, 971; BGH NJW 1995, 188).Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der einzelne Gesellschafter Ansprüche schon vor Erstellung einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung jedenfalls dann isoliert geltend machen kann, wenn die Gefahr von Hin- und Herzahlungen während des Auseinandersetzungsverfahrens, der durch die genannte Rechtsprechung des BGH begegnet werden soll (vgl. BGHZ 37, 299, 304 f.;… Ulmer a.a.O. § 730 Rdn. 49), nicht besteht.
- BGH, 09.03.1992 - II ZR 195/90
Berücksichtigung interner BGB -Gesellschafter-Ansprüche nach Auflösung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Dass die GbR vorliegend zweigliedrig war, steht dem nicht entgegen, da die dargestellten Grundsätze nach der Rechtsprechung des BGH auch für die zweigliedrige GbR gelten (BGH NJW 1992, 2757[2758]; NJW 1999, 3557).Da - wie dargelegt - die Durchsetzungssperre auch bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR Geltung hat, kann der ausscheidende Gesellschafter auch hier keine isolierten Ansprüche geltend machen, sondern nur den aus der Schlussabrechnung folgenden Anspruch (BGH NJW 1992, 2757[2758]; NJW 1999, 3557).
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Geht es dabei wie hier um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer nach Behauptung der Kläger bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht der Kläger bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. z.B. BGHZ 116, 60, 75 m.w.N.); im Rahmen der Zulässigkeit kann nicht darüber hinaus eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit gefordert werden (BGH NJW 2001, 1431). - BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Geht es dabei wie hier um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer nach Behauptung der Kläger bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht der Kläger bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. z.B. BGHZ 116, 60, 75 m.w.N.); im Rahmen der Zulässigkeit kann nicht darüber hinaus eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit gefordert werden (BGH NJW 2001, 1431). - BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Darüber hinaus ist im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen (vgl. dazu z.B. BGH VersR 1997, 1508, 1509 m.w.N.; BGH NJW 1991, 2707 [2708]). - BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Folglich haftet er für die Folgen eines gerichtlichen Fehlers, sofern dieser auf Problemen beruht, die der Anwalt durch eine Pflichtverletzung erst geschaffen hat oder bei vertragsgemäßem Arbeiten hätte vermeiden müssen (BGH NJW 1998, 2048[2049]; BGH, NJW 1996, 48 [51]; BGH NJW 1996, 2648 [2650] ). - BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94
Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2006 - 15 U 86/05
Folglich haftet er für die Folgen eines gerichtlichen Fehlers, sofern dieser auf Problemen beruht, die der Anwalt durch eine Pflichtverletzung erst geschaffen hat oder bei vertragsgemäßem Arbeiten hätte vermeiden müssen (BGH NJW 1998, 2048[2049]; BGH, NJW 1996, 48 [51]; BGH NJW 1996, 2648 [2650] ). - BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur …
- BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91
Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen …
- OLG München, 15.09.1994 - 6 U 1650/94
Zulässigkeit von Klageanträgen nach einem Ausscheiden aus einer BGB-Gesellschaft; …
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei …
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02
Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen …
- BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
- BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
- BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69
Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille …
- BGH, 05.07.1993 - II ZR 234/92
Endgültige Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Aufteilung …
- BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73
Zahlung der Kommanditeinlage
- BGH, 10.05.1993 - II ZR 111/92
Höhe des Leistungsanspruchs bei lückenhaftem Vortrag zur …
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 426 HGB, § 428 HGB, § 435 HGB, § 459 HGB, Art 17 Abs 2 CMR
Haftung des Fixkostenspediteurs bei Transportgutdiebstahl aus einer Lagerhalle: Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses wegen Unabwendbarkeit des Frachtgutverlustes - Judicialis
- rechtsportal.de
HGB § 426 § 428 § 435 § 459
Zu Anforderungen an die Haftungsfreistellung eines Frachtführers nach § 426 HGB - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Haftungsfreistellung eines Frachtführers; Erforderlichkeit der Unabwendbarkeit des Schadens; Begriff der Unabwendbarkeit in § 426 Handelsgesetzbuch (HGB); Begriff des "idealen" Frachtführers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Forderungseinziehung durch Assekuradeurs als erlaubte Rechtsberatung
Verfahrensgang
- LG Kassel, 17.03.2005 - 11 O 4115/03
- OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01
Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist aber dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. zu allem BGH NJW-RR 2005, 265; BGH NJW 2004, 2445).Denn wer, wie der Zeuge, elementare Sorgfaltsvorkehrungen unterlässt, handelt allgemein in dem Bewusstsein, dass es aufgrund des Mangels dieser Vorkehrungen zu einem Schadenseintritt kommen kann (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 2445).
Dabei ist für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kein bestimmter Prozentsatz erforderlich; ebenso ist unerheblich, dass es bislang nicht zu einem Einbruchdiebstahl gekommen war (vgl. BGH NJW-RR 2005, 265; NJW 2004, 2445).
- BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98
Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Für Artikel 17 Abs. 2 CMR hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass der Schaden bei äußerst möglicher und zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden war (VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261).Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen.
- BGH, 10.04.2003 - I ZR 228/00
Unvermeidbarkeit der Beschädigung von Transportgut; Vertrauen auf Durchfahrtshöhe …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Für Artikel 17 Abs. 2 CMR hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass der Schaden bei äußerst möglicher und zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden war (VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261).Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen.
- BGH, 18.01.2001 - I ZR 256/98
Unvermeidbarkeit eines in Russland begangenen Überfalls auf einen LKW-Transport
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Für Artikel 17 Abs. 2 CMR hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass der Schaden bei äußerst möglicher und zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden war (VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261).Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen.
- OLG Bamberg, 16.02.2005 - 3 U 125/04
Haftung des Frachtführers für den Verlust des Transportgutes
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die Schadensverhütungsanstrengungen auf den ersten Blick als gänzlich untragbar, absurd und damit als unzumutbar erscheinen (vgl. OLG Bamberg OLGR 2005, 720, 721;… Koller, a. a. O., Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen).Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen.
- BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01
Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist aber dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. zu allem BGH NJW-RR 2005, 265; BGH NJW 2004, 2445).Dabei ist für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kein bestimmter Prozentsatz erforderlich; ebenso ist unerheblich, dass es bislang nicht zu einem Einbruchdiebstahl gekommen war (vgl. BGH NJW-RR 2005, 265; NJW 2004, 2445).
- OLG Stuttgart, 11.12.2002 - 3 U 117/02
Frachtführerhaftung für Ladungsschaden durch umstürzenden Lkw: Anwendungsbereich …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Hierzu hat die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH VersR 2004, 399; 2001, 1134; 2001, 261 zu Artikel 17 Abs. 2 CMR; OLG Brandenburg Transportrecht 2005, 114; OLG Bamberg OLGR 2005, 720; OLG Stuttgart OLGR 2003, 95, zu § 426 HGB) nichts vorgetragen. - BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00
Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Dabei sind vor allem an die eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers strenge Anforderungen zu stellen; bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung muss jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelklägers ausgeschlossen sein (vgl. BGH NJW 2002, 1430 f. mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03
Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Etwas Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn das Urteil als Grundlage für die Entschließungen und das weitere Handeln der Parteien nicht geeignet ist, weil erst aus dem berichtigten Urteil hervorgeht, dass eine Partei durch das Urteil beschwert ist oder wer der richtige Rechtsmittelgegner ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 712 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1999, 646, 647). - BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 203/91
Kurze Verjährung für Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung einer zur Probe …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 15 U 86/05
Unabdingbar ist, dass jeweils alle Streitgenossen genannt werden, die Rechtsmittelführer sein sollen (BGH NJW 1992, 2413 für den Fall, dass beide Beklagte im Rubrum aufgeführt waren, aber nur einer als Berufungskläger bezeichnet war, mit weiteren Nachweisen). - BGH, 08.11.2001 - VII ZR 65/01
Fehlende Bezeichnung des Berufungsbeklagten in der Berufungsschrift
- BGH, 05.11.1998 - VII ZB 24/98
Beginn der Rechtsmittelfrist nach Zustellung eines Berichtigungsbeschlusses
- OLG Karlsruhe, 12.05.2005 - 9 U 164/04
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verneinung …
- OLG Hamburg, 30.11.1995 - 6 U 104/95
Schadensersatzpflicht eines Transportunternehmens bei Untergang einer Lieferung …
- OLG München, 27.07.1994 - 7 U 6838/93
Schadensregulierung durch Versicherungsagentur als erlaubnisfreie Nebentätigkeit …
- OLG Stuttgart, 19.11.1984 - 2 U 148/84
Erlaubnisfreie Rechtsberatung durch VV
- OLG Saarbrücken, 19.08.2016 - 5 U 1/15
Unbeschränkte Frachtführerhaftung eines Paketdienstes: Abhandenkommen einer …
Rn. 62 Das OLG Frankfurt hat für einen dem hiesigen vergleichbaren Sachverhalt mit Urteil vom 09.03.2006 (15 U 86/05, TranspR 2006, 297) zur Haftung des Fixkostenspediteurs bei Transportgutdiebstahl aus einer Lagerhalle ausgeführt: Die berechtigten Sicherheitsinteressen des Vertragspartners verlangten eine ausreichende Beaufsichtigung des dem Frachtführer anvertrauten Guts, um Diebstähle zu vermeiden. - OLG Nürnberg, 08.01.2010 - 12 U 1596/09
Internationaler Straßengüterverkehr: Zur Frage der Unvermeidbarkeit eines …
Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die Schadensverhütungsanstrengungen auf den ersten Blick als gänzlich untragbar, absurd und damit als unzumutbar erscheinen (OLG Frankfurt TranspR 2006, 297;… Boesche in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn a. a. O.). - OLG Koblenz, 03.07.2013 - 2 U 1164/12
Begriff der Leichtfertigkeit im Sinne Art. 29 CMR
Die Sicherheitsvorkehrungen der Beklagten seien danach in vergleichbarem Maße unzureichend gewesen wie in einem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall ( TranspR 2006, 297 ). - LG Detmold, 04.01.2023 - 7 O 35/22 Dabei sind vom Frachtführer über die normalen Sorgfaltsvorkehrungen i.S.d. § 276 BGB, § 347 HGB hinausgehende Schadensverhütungsanstrengungen bis zu dem Punkt zu verlangen, an dem sie auf den ersten Blick als gänzlich untragbar, absurd und damit als unzumutbar erscheinen (OLG Hamm - 18 U 17/14, RdTW 2017, 111 Rn 44; OLG Köln - 3 U 49/03, VersR 2004, 1438; OLG Frankfurt - 15 U 86/05, BeckRS 2010, 4501).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - I-15 U 86/05 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Zur Begründung führte sie unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. März 2006 (B 6 KA 76/04 R) aus, dass im Falle einer ungenehmigten gemeinsamen Behandlung von Patienten wie in einer Gemeinschaftspraxis eine Honorarberichtigung vorgenommen werden könne.Hierzu ist in der Rspr des BSG (SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) geklärt, dass die Richtigstellungsbefugnis auch den Fall der Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umfasst, bei der sich die auf die gemeinsame Behandlung des Patientenstamms gerichtete Praxisführung nicht ändert und dadurch eine deutliche Fallzahlvermehrung der beteiligten Vertragsärzte sowie der abzurechnenden Leistungen entsteht.
Im Übrigen führen die Mitglieder einer Praxisgemeinschaft ihre jeweilige ärztliche Praxis selbstständig mit einem jeweils eigenen Patientenstamm bzw eigener Patientenkartei (vgl zu alledem auch BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6 mwN).
In Übereinstimmung mit der Rspr des BSG (SozR 4-5520 § 33 Nr. 6) hat die Beklagte die Honorare in den streitbefangenen Quartalen so berechnet, wie sie von einer Gemeinschaftspraxis zu beanspruchen gewesen sind.
- BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 8/99 R
Teilbudgets vor Inkrafttreten des GKVNOG 2 rechtmäßig, Verfassungsmäßigkeit des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Auch der zeitliche Ablauf, wonach die Kläger zunächst auch offiziell "in Gemeinschaftspraxis" tätig gewesen sind, diese im Quartal IV/1996 - nach Inkrafttreten des fallzahlabhängigen arztgruppenbezogenen Teilbudgets HNO-Heilkunde (vgl hierzu BSG, Urteil vom 8. März 2000 - B 6 KA 8/99 R - juris) - nach außen in eine Praxisgemeinschaft geändert haben und schließlich seit 2003 wiederum "in Gemeinschaftspraxis" tätig sind, dokumentiert, dass es zu einer wirklichen Veränderung der Praxisstrukturen nicht gekommen ist. - BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Dasselbe gilt, wenn der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen die Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchgeführt und abgerechnet hat (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 mwN).
- BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R
Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Da sich aus Forderungen, die gegen die Gemeinschaftspraxis gerichtet werden, auch eine Haftung der einzelnen Mitglieder der Praxis ergibt, hat dieser ein Wahlrecht, ob er diese zusammen mit seinen Praxispartnern gemeinschaftlich oder ob er sie allein abwehren will (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 82 Nr. 3;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26). - BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R
Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Im Vordergrund steht dabei die gemeinschaftliche Behandlung von Patienten und die gemeinschaftliche Karteiführung sowie Abrechnung der erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (vgl hierzu BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 1). - BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 17/07 B
Honorarberichtigung in der vertragsärztlichen Versorgung, missbräuchliche Nutzung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Das haben das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 82/05 - juris: Überschreitungsquote 37, 6% bzw 38, 2%) und ihm folgend das BSG (Beschluss vom 5. November 2008 - B 6 KA 17/07 B - juris; vgl auch schon BSG, Beschluss vom 17. September 2008 - B 6 KA 65/07 B) klargestellt. - BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 1/11 B
Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Für den strukturell gleichgelagerten Fall einer (nicht umgewandelten, sondern) neu gegründeten Praxisgemeinschaft, in der die beteiligten Vertragsärzte von vornherein ihren jeweiligen Patientenstamm im Wesentlichen gemeinsam behandeln, kann nichts anderes gelten (st Senatsrspr, vgl zB Urteile vom 21. März 2012 - L 3 KA 103/08 und vom 24. August 2016 - L 3 KA 54/13; vgl außerdem BSG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - B 6 KA 1/11 B - juris). - BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 65/07 B
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Das haben das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 82/05 - juris: Überschreitungsquote 37, 6% bzw 38, 2%) und ihm folgend das BSG (Beschluss vom 5. November 2008 - B 6 KA 17/07 B - juris; vgl auch schon BSG, Beschluss vom 17. September 2008 - B 6 KA 65/07 B) klargestellt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 60/06
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Sie ist schon deshalb überzeugend, weil die bei Praxisgemeinschaften üblicherweise auftretenden Patientenidentitäten deutlich geringer sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 60/06 - juris: 3 bis 5 %;… vgl auch Clemens in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl, § 106a Rn 201: normalerweise bis maximal 15 %). - LSG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - L 5 KA 4316/02
Vertragsärztliche Versorgung - Wechsel des Hausarztes - besondere Maßstäbe bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - 15 U 86/05
Diese Sichtweise lag auch dem vom BSG aaO entschiedenen Fall zugrunde, wie die diesbezügliche Ausgangsentscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 9. Juni 2004 (L 5 KA 4316/02 - juris) zeigt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 82/05
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 3 KA 103/08
Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - keine missbräuchliche …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2004 - L 3 KA 12/04
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Honorarrückforderungsbescheid; Teilnahme als …
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