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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2913
OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02 (https://dejure.org/2002,2913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2002 - 15 W 146/02 (https://dejure.org/2002,2913)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 15 W 146/02 (https://dejure.org/2002,2913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehrenamtlicher Nachlasspfleger; Festsetzung der Vergütung; Prozentuale Bemessung der Vergütung; Vergütung nach Zeitaufwand; Vergütungsfestsetzung nach Ermessen

Verfahrensgang

  • AG Witten - 13 VI 324/00
  • LG Bochum - 7 T 174/01
  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1445
  • FGPrax 2002, 229
  • FamRZ 2003, 116
  • Rpfleger 2002, 518
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 3709 = FGPrax 2000, 233) muß bei der Bemessung einer Vergütung nach § 1836 Abs. 2 S. 2 BGB dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtliniencharakter der Sätze des § 1 BVormVG und dem sich daraus ergebenden Ausnahmecharakter einer höheren Vergütung Rechnung getragen werden.
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Wenngleich hervorgehoben worden ist, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder Prozentsätzen festgelegt werden dürfe, ist die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2%, bei "kleineren" von 3% bis 5% des Aktivnachlasses auszugehen, als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses wiederholt gebilligt worden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand; als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 [330]; NJW-RR 2000, 1392; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 657 = FamRZ 1999, 329; OLG Köln NJW-RR 1994, 629 = FamRZ 1994, 328).
  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Wenngleich hervorgehoben worden ist, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder Prozentsätzen festgelegt werden dürfe, ist die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2%, bei "kleineren" von 3% bis 5% des Aktivnachlasses auszugehen, als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses wiederholt gebilligt worden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand; als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 [330]; NJW-RR 2000, 1392; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 657 = FamRZ 1999, 329; OLG Köln NJW-RR 1994, 629 = FamRZ 1994, 328).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1997 - 3 Wx 494/97

    Vergütung eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Wenngleich hervorgehoben worden ist, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder Prozentsätzen festgelegt werden dürfe, ist die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2%, bei "kleineren" von 3% bis 5% des Aktivnachlasses auszugehen, als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses wiederholt gebilligt worden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand; als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 [330]; NJW-RR 2000, 1392; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 657 = FamRZ 1999, 329; OLG Köln NJW-RR 1994, 629 = FamRZ 1994, 328).
  • OLG Hamburg, 29.12.1993 - 3 W 197/93
    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
    Wenngleich hervorgehoben worden ist, daß die Vergütung nicht nach starren Regeln oder Prozentsätzen festgelegt werden dürfe, ist die Übung der Tatsacheninstanzen, bei "größeren" Nachlässen von 1 % bis 2%, bei "kleineren" von 3% bis 5% des Aktivnachlasses auszugehen, als unverbindlicher Anhaltspunkt zur Überprüfung des anhand sonstiger Maßstäbe ermittelten Ergebnisses wiederholt gebilligt worden, soweit derartige Prozentsätze nicht wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, z.B. bei einem besonders großen Nachlaß mit verhältnismäßig kurzer Dauer der Pflegschaft und geringem Sicherungsaufwand; als gänzlich ungeeignet erscheinen (BayObLGZ 1993, 325 [330]; NJW-RR 2000, 1392; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 657 = FamRZ 1999, 329; OLG Köln NJW-RR 1994, 629 = FamRZ 1994, 328).
  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist …

    Rn. 17 - zur Frage, dass die Vergütung nicht mehr nach Prozentsätzen des Nachlasswertes berechnet werden kann: Palandt/Edenhoffer, 63. Aufl., 2004, § 1960 Rn. 25 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss NJW-RR 2002, 1445 = FGPrax 2002, 229 = Rpfleger 2002, 518, in dem der Senat ausgeführt hat, dass aufgrund der Änderung der gesetzlichen Vorschrift des § 1836 BGB durch das BtÄndG ab dem 01.01.1999 in Prozentsätzen des Nachlasses ausgedrückte Richtwerte keine für die Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers prägende Bedeutung mehr haben können.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Darüber hinaus lässt er erkennen, dass es für die Angemessenheit der Vergütung auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommen soll; schon aus diesem Grunde kommt, weil sie dem nicht gerecht wird, die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses nicht mehr in Betracht, mag auch die Höhe dieses Vermögens mittelbar Bedeutung gewinnen, nämlich wenn durch sie Umfang und Schwierigkeit der Geschäfte beeinflusst werden (OLG Hamm FamRZ 2003, S. 116 f.).

    Ferner kann bei der Ermessensausübung der Grundsatz berücksichtigt werden, nicht vergütungsfähig seien solche Tätigkeiten, die selbst bei einer berufsmäßig geführten Pflegschaft nicht als vergütungspflichtig abgerechnet werden könnten (…BayObLG FamRZ 1998, S. 1052 f. [mit abw. Ans. zum Stundensatz]; OLG Hamm FamRZ 2003, S. 116 f.;… BeckOK BGB - Bettin, Stand: 01.11.2013, § 1836 Rdnr. 26;… Palandt-Götz a.a.O., § 1836 Rdnr. 8 f.).

  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    Nach Auffassung des OLG Hamm muss auch bei der Bemessung einer Vergütung für den berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtliniencharakter der Sätze des § 1 BVormVG und dem sich daraus ergebenden Ausnahmecharakter einer höheren Vergütung Rechnung getragen werden (OLG Hamm, FGPrax 2002, 229 = FamRZ 2003, 116, 117).

    Soweit die hiesige Auffassung zur Übertragung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Richtliniencharakter der Vergütungssätze des § 1 Abs. 1 BVormVG von der Entscheidung des OLG Hamm (FGPrax 2002, 229 = FamRZ 2003, 116, 117) abweicht, kam eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG nicht in Frage.

  • KG, 07.05.2021 - 19 W 1168/20

    Berechnung der Vergütung für Nachlasspfleger

    Hingegen ist es in Rechtsprechung und Kommentarliteratur (fast) einhellige Meinung, dass die Bestimmung der Vergütungshöhe für den Nachlasspfleger nach § 1915 BGB nicht mehr anhand eines pauschalen Prozentsatzes vom Nachlasswert erfolgen kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 5.3.2014, 3 Wx 245/13; OLG Celle, Beschluss v. 18.1.2018, 6 W 211/17; OLG Hamm, Beschluss v. 31.5.2002, 15 W 146/02;… Leipold in MüKo BGB, 8. A, § 1960 Rn. 87;… Najdecki in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. A, § 1960 BGB Rn. 40;… BeckOGK/Heinemann, § 1680 BGB Rn. 186;… Staudinger-Mesina (2017), § 1960 BGB Rn. 34 ff.; Zimmermann in ZEV 2005, 473;… aA Firsching/Graf-Krätzschel, § 41 Rn. 126).
  • FG Niedersachsen, 25.08.2011 - 5 K 138/10

    Tätigkeit eines Nachlasspflegers als ehrenamtliche Tätigkeit i.S.d. § 4 Nr. 26 …

    Da sich die Vergütung der ehrenamtlich tätigen Nachlasspfleger nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. OLG Hamm vom 31.05.2002 15 W 146/02) auch derjenigen eines berufsmäßig tätigen Pflegers angenähert habe, bestehe sehr wohl eine Kalkulationsgrundlage für die etwaige Höhe der Vergütung.

    Rn. 49 Dies gilt zumal sich die Bemessung der Vergütung des ehrenamtlich Tätigen nach § 1836 Abs. 3 BGB a.F. derjenigen eines berufstätigen Pflegers nach § 1836 Abs. 2 BGB angeglichen hat (so ausdrücklich OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2002 15 W 146/02, FamRZ 2003, 116 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 63/09

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Der Nachlasswert und an ihm ausgerichtete Vergütungstabellen stellen deshalb keine zulässige Bemessungsgrundlage mehr dar (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1445, 1446 mit Zitat aus den Gesetzesmaterialien;… Zimmermann Rn. 778, 784;… Locher in JurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1915 Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2014 - 3 Wx 130/13

    Höhe der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers

    Darüber hinaus lässt er erkennen, dass es für die Angemessenheit der Vergütung auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommen soll; schon aus diesem Grunde kommt, weil sie dem nicht gerecht wird, die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses nicht mehr in Betracht, mag auch die Höhe dieses Vermögens mittelbar Bedeutung gewinnen, nämlich wenn durch sie Umfang und Schwierigkeit der Geschäfte beeinflusst werden (OLG Hamm FamRZ 2003, S. 116 f).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Daraus folgt, dass das Gericht nach wie vor über das Ob und die Höhe der Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (LG Kassel NJWE-FER 2001, 208, OLG Hamm FamRZ 2003, 116;… Damrau/Zimmermann 3. Aufl. § 1836 Rn. 49;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1836 Rn. 25;… a.A. MünchKomm/Wagenitz 4. Aufl. § 1836 Rn. 70).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des …

    Rn. 8 Die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses (so OLG Düsseldorf, ZEV 1998, 356, 357) wird dem nicht gerecht und kommt daher nicht in Betracht (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2007, 396; OLG Hamm, ZEV 2002, 466, 467; Zimmermann, ZEV 2005, 473, 474).
  • LG Köln, 17.01.2007 - 11 T 224/05
    In welcher Höhe jedoch eine Vergütung im Einzelfall zu bestimmen ist, richtet sich nach den rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten der Tätigkeit des Nachlasspflegers im konkreten Fall (OLG Hamm, FamRZ 2003, 116, 117; LG München, Rpfleger 2003, 249, 250).
  • KG, 03.05.2021 - 19 W 1168/20

    Höhe der Vergütung des Nachlasspflegers

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