Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.02.2009

Rechtsprechung
   BFH, 21.12.2010 - V B 16/09, 17/09, V B 16/09, V B 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11864
BFH, 21.12.2010 - V B 16/09, 17/09, V B 16/09, V B 17/09 (https://dejure.org/2010,11864)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2010 - V B 16/09, 17/09, V B 16/09, V B 17/09 (https://dejure.org/2010,11864)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - V B 16/09, 17/09, V B 16/09, V B 17/09 (https://dejure.org/2010,11864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • openjur.de

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen; Erlass von Säumniszuschlägen; Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3, AO § 218 Abs 2, AO § 240 Abs 3, FGO § 73 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, StÄndG Art 8 Nr 10
    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 GG, § 218 Abs 2 AO, § 240 Abs 3 AO, § 73 Abs 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO
    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den grundgesetzlichen Gleichheitssatz wegen unterschiedlicher Behandlung der steuerrechtlichen Schonfrist des § 240 Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung (AO) und der im Kreditwesen berechneten Bankgeschäftstage - Berichtigung eines offenkundigen und eindeutigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung eines offenkundigen und eindeutigen Versehens i.R.d. Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung einer Revision; Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verstoß gegen den Anspruch des Klägers auf effektiven Rechtsschutz infolge fehlerhafter Auslegung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 Satz 1 AO

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 K 55/07

    Rechtzeitigkeit einer Online-Überweisung bei Steuerzahlungen - Entscheidung über …

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Rn. 1 I. Das unrichtige Rubrum des Urteils des Finanzgerichts (FG) vom 21. Januar 2009 (1 K 55/07) wird gemäß § 107 der Finanzgerichtsordnung (FGO) berichtigt.

    Anhaltspunkte für das FG, dass der Kläger neben einer Anfechtung der Abrechnungsbescheide auch einen Erlass der Säumniszuschläge begehren wollte, ergeben sich jedoch weder aus den Klageschriften vom 26. Februar 2007 (1 K 55/07) und vom 30. Oktober 2006 (1 K 269/06) noch aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlungen vom 21. Januar 2009.

    In Übereinstimmung damit hat er beantragt, unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 31. Januar 2007 den Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung Oktober 1996 und den Säumniszuschlag aufzuheben (1 K 55/07) und unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 28. September 2006 die Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung Februar 2006 und Einkommensteuer-Vorauszahlungsschuld 1. Vierteljahr 2006 und die Säumniszuschläge aufzuheben.

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Denn Gesetzesmaterialien können keine verbindlichen Auslegungsregeln enthalten, soweit die Absicht des Gesetzgebers im Wortlaut und Sinnzusammenhang des Gesetzes keinen "objektivierten" Niederschlag gefunden hat (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1978 1 BvL 13/76, BVerfGE 47, 127 ff., unter C.IV.3.a, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2010 - V R 4/09

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige …

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Rn. 14 cc) Im Hinblick auf die Befugnis des Gesetzgebers zur Typisierung im steuerlichen Masseverfahren (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 V R 4/09, juris, Rz 41, m.w.N.) und unter Berücksichtigung der Verpflichtung der Kreditinstitute, Inlandsüberweisungen in "höchstens" drei Tagen auszuführen, ist es nicht zu beanstanden, dass der Normgeber eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen für ausreichend erachtete.
  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung gestützt, setzt die Zulassung voraus, dass der Beschwerdeführer eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellt, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 148).
  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 K 269/06

    Rechtzeitigkeit einer Steuerzahlung bei Online-Überweisung - Entscheidung über …

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Anhaltspunkte für das FG, dass der Kläger neben einer Anfechtung der Abrechnungsbescheide auch einen Erlass der Säumniszuschläge begehren wollte, ergeben sich jedoch weder aus den Klageschriften vom 26. Februar 2007 (1 K 55/07) und vom 30. Oktober 2006 (1 K 269/06) noch aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlungen vom 21. Januar 2009.
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass; …

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Rn. 17 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069, m.w.N.) wird über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen einerseits und deren Erlass andererseits in jeweils eigenständigen Verfahren entschieden (Grundsatz der Zweigleisigkeit).
  • BFH, 22.07.2005 - V B 84/02

    NZB: Urteilsberichtigung, Aufhebung eines Erbscheins

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    "Ähnliche" offenbare Unrichtigkeiten i.S. des § 107 FGO sind Erklärungsmängel, die zu dem Erklärungswillen des Gerichts erkennbar im Widerspruch stehen; sie sind "offenbar", wenn sie augenfällig auf der Hand liegen, durchschaubar und eindeutig sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 2005 V B 84/02, BFH/NV 2005, 2218).
  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Er ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision für die Berichtigung zuständig (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114).
  • BFH, 20.03.2006 - II B 147/05

    NZB: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Darüber hinaus muss in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargetan werden, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 2006 II B 147/05, BFH/NV 2006, 1320).
  • BFH, 30.04.2003 - XI B 175/02

    NZB: Abrechnungsbescheid

    Auszug aus BFH, 21.12.2010 - V B 16/09
    Dem liegt zugrunde, dass ein Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO und ein Bescheid über den Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO verfahrensrechtlich zwei selbständige Verwaltungsakte sind (vgl. BFH-Beschluss vom 30. April 2003 XI B 175/02, BFH/NV 2003, 1393).
  • BFH, 04.06.2003 - X B 16/02

    Sachaufklärungspflicht; Hinweispflicht

  • BFH, 23.09.1994 - I B 63/94

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung

  • BFH, 23.11.1994 - I B 63/94
  • BFH, 12.01.2012 - II S 9/11

    Entscheidung über den Erlass von Säumniszuschlägen; Geltendmachung der …

    Rn. 14 d) Über die Frage, ob Säumniszuschläge (§ 240 der Abgabenordnung --AO--) nach § 227 AO zu erlassen sind, ist nicht im Rahmen eines Abrechnungsbescheids (§ 218 Abs. 2 Satz 1 AO), sondern in einem eigenständigen Verfahren zu entscheiden (Grundsatz der Zweigleisigkeit;… BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069;… vom 31. Juli 2007 VIII B 42/05, BFH/NV 2007, 2305, und vom 21. Dezember 2010 V B 16/09 u.a., BFH/NV 2011, 565).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09 - 2 W 17/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11695
OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09 - 2 W 17/09 (https://dejure.org/2009,11695)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2009 - 2 W 16/09 - 2 W 17/09 (https://dejure.org/2009,11695)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 2 W 16/09 - 2 W 17/09 (https://dejure.org/2009,11695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GKG § 62 S. 1; GKG § 63 Abs. 2
    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

  • rechtsportal.de

    GKG § 62 S. 1; GKG § 63 Abs. 2
    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Köln - 19 O 6/09
  • LG Köln - 19 O 6/09
  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09 - 2 W 17/09
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 21.06.1999 - 12 W 26/99

    Festsetzung des Streitwertes für die Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09
    Diese Wertfestsetzung ist gem. §§ 62 S. 1, 63 Abs. 2 GKG nunmehr für die Berechnung der Gebühren maßgeblich und bindend (vgl. allgemein Senat, Rpfleger 1974, 22; Senat, JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; KG, MDR 1959, 136; OLG Dresden OLGR 2008, 42; OLG Frankfurt, MDR 1964, 246; OLG Koblenz OLGR 2005, 602; OLG Saarbrücken, JurBüro 1965, 643; Schneider, MDR 1992, 218).

    Dadurch soll vermieden werden, dass in derselben Angelegenheit Gebühren nach einen höheren oder auch niedrigeren Wert als dem für die Zuständigkeit bzw. Zulässigkeit des Rechtsmittels für maßgeblich erachteten Streitwert berechnet werden (OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78).

    Die Bindungswirkung der amtsgerichtlichen Streitwertfestsetzung besteht allerdings nur in Höhe des Grenzwertes für die Zuständigkeit; eine Bezifferung des verweisenden Gerichts ist darüber hinaus nicht bindend, weil davon die Zuständigkeit nicht abhängt (Senat, Rpfleger 1974, 22; JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; OLG Celle NJW 1957, 1640; OLG Frankfurt JurBüro 1964, 206; OLG München MDR 1988, 973; Schneider, MDR 1992, 218).

  • OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07

    Streitwerterhöhung durch ergänzenden Feststellungsantrag zum Vorliegen einer …

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09
    Diese Wertfestsetzung ist gem. §§ 62 S. 1, 63 Abs. 2 GKG nunmehr für die Berechnung der Gebühren maßgeblich und bindend (vgl. allgemein Senat, Rpfleger 1974, 22; Senat, JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; KG, MDR 1959, 136; OLG Dresden OLGR 2008, 42; OLG Frankfurt, MDR 1964, 246; OLG Koblenz OLGR 2005, 602; OLG Saarbrücken, JurBüro 1965, 643; Schneider, MDR 1992, 218).
  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09
    In einem solchen Falle ist für die Wertbemessung des Streitgegenstandes vielmehr auf den Aufwand an Zeit und Sachmitteln abzustellen, der mit der Erteilung der verlangten Auskunft oder Rechnungslegung verbunden ist (OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 192;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage 2007, Rn. 4467;… Zöller/Herget, aaO, § 3 Rn. 16 Stichwort "Rechnungslegung").
  • OLG Koblenz, 28.02.2005 - 3 W 84/05

    Voraussetzung für die Bindung an die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09
    Diese Wertfestsetzung ist gem. §§ 62 S. 1, 63 Abs. 2 GKG nunmehr für die Berechnung der Gebühren maßgeblich und bindend (vgl. allgemein Senat, Rpfleger 1974, 22; Senat, JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; KG, MDR 1959, 136; OLG Dresden OLGR 2008, 42; OLG Frankfurt, MDR 1964, 246; OLG Koblenz OLGR 2005, 602; OLG Saarbrücken, JurBüro 1965, 643; Schneider, MDR 1992, 218).
  • OLG München, 29.02.1988 - 5 W 956/88
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 16/09
    Die Bindungswirkung der amtsgerichtlichen Streitwertfestsetzung besteht allerdings nur in Höhe des Grenzwertes für die Zuständigkeit; eine Bezifferung des verweisenden Gerichts ist darüber hinaus nicht bindend, weil davon die Zuständigkeit nicht abhängt (Senat, Rpfleger 1974, 22; JurBüro 1975, 1354; OLG Köln [12. Zivilsenat] OLGR 2000, 78; OLG Celle NJW 1957, 1640; OLG Frankfurt JurBüro 1964, 206; OLG München MDR 1988, 973; Schneider, MDR 1992, 218).
  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09

    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

    2 W 16/09 2 W 17/09.

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 27. Januar 2009 (2 W 16/09) gegen die Festsetzung des Gebührenstreitwerts in dem Anerkenntnisurteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 19 O 6/09, wird als unzulässig verworfen.

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 27. Januar 2009 (2 W 16/09) wird die Festsetzung des Gebührenstreitwerts in dem Anerkenntnisurteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 19 O 6/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • AG München, 08.08.2017 - 172 C 1891/17

    Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung nach …

    Dieser wird, da sämtliche Auskünfte im Computer gespeichert sind und inner halb von 1 bis 2 Stunden herausgesucht werden können, auf nicht mehr als 500 EUR geschätzt (OLG Köln Beschluss vom 26.2.2009 - 17/09, BeckRS 2009, 15928).
  • AG Berlin-Mitte, 25.01.2024 - 6 C 45/23

    Oberlicht ist kein Fenster!

    Da die Beklagte und Widerklägerin ein konkretes Leistungsbegehren, für welches die Auskunft dienen soll, nicht dargelegt hat und auch kein einschlägiges erkennbar ist, legt das Gericht bei der Streitwertfestsetzung den Aufwand zur Erstellung Auskunft zugrunde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 2 W 16/09 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 28.09.2017 - III ZR 580/16
    Da sie die Auskunft nur begehrt, "um ihr Wissen mit anderen Anlegern, die sich möglicherweise in Beweisnot befinden, zu teilen" (GA I 134), diese also ersichtlich weder der Vorbereitung der eigenen Leistungs- oder Feststellungsanträge dient noch sonst in Bezug zur Rückabwicklung ihrer eigenen streitgegenständlichen Beteiligung in Höhe von 25.000 EUR steht, besteht der Wert des Auskunftsanspruchs vorliegend allein im Zeit- und Kostenaufwand zur Erlangung der begehrten Auskünfte (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Stichwort Auskunft; OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 192; OLG Köln, BeckRS 2009, 15928), den der Senat mit 500 EUR ansetzt.
  • LG Kleve, 21.05.2025 - 6 O 256/24

    Strom; Grundversorger; Einspeisen; Schlüsselgewalt; negative Feststellungsklage; …

    Die Bindung nach § 62 S. 1 GKG bewirkt nur, dass die Kammer keinen Streitwert festsetzen darf, der 5.000,01 EUR unterschreitet, weil die sachliche Zuständigkeit des Prozessgerichts nur von dieser Schwelle abhängt (OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2009 - 2 W 16/09, juris, Rn. 8;… Schneider in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 62 GKG, Rn. 8).
  • OLG Koblenz, 30.08.2024 - 3 U 536/24

    Endgültig, endgültiger, Abgeltungsvergleich!

    Erschöpft sich das mit der Klage verfolgte Interesse in der Erlangung der Auskunft selbst, ohne dass diese der Vorbereitung möglicher Leistungsansprüche dient, bemisst sich der Streitwert an dem Aufwand an Zeit- und Sachmitteln, der mit der Erteilung der verlangten Auskunft verbunden ist (…Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 3 ZPO, Rn. 16.28 und 16.134; OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2009, 2 W 16/09;… Musielak/Voit/Heinrich, 21. Aufl. 2024, ZPO § 3 Rn. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht