Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Generalübernahmevertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Generalübernahmevertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- Judicialis
HOAI §§ 10 bis 27; ; UmwG § 123; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 328; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 539 Abs. 2 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 328
Keine Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Verträgen, die ein Generalübernehmer mit Subunternehmen und Architekten abschließt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baumängel: Kein Durchgriff des Auftraggebers auf Nachunternehmer!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Vertrag zwischen Generalübernehmer und Nachunternehmer ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Mängel und Nachunternehmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswirkungen der Kenntnis einer Notwendigkeit der Überbauung einer Gebäudedurchfahrt vor der Bauausführung; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Durchfahrtshöhe; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrages mit ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Der Bauherr kann einen Nachunternehmer wegen Mängeln nicht in Anspruch nehmen! (IBR 2007, 23)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 01.12.2005 - 12 O 286/05
- OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 736
- NZBau 2007, 653 (Ls.)
- BauR 2007, 158 (Ls.)
- BauR 2007, 561
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94
Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
Sie ist im Allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 2004, 3035 ff.;… Münchener Kommentar-Gottwald, Band 2, 4. Aufl. 2001, § 328 BGB, Rdn. 97 ff.;… Staudinger-Jagmann, Buch 2, 2004, § 328 BGB, Rdn. 83 ff. und Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., § 328 BGB, Rdn. 16 ff.).Eine Schutzbedürftigkeit des Dritten wird im Allgemeinen verneint, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 1994, 2231 f.;… OLG Köln NJW-RR 2003, S. 100 f.;… Münchener Kommentar a.a.O., Rdn. 118;… Staudinger a.a.O., Rdn. 106 und Palandt a.a.O., Rdn. 18).
- BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
Sie ist im Allgemeinen dann zu verneinen, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. zum Ganzen: BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 2004, 3035 ff.;… Münchener Kommentar-Gottwald, Band 2, 4. Aufl. 2001, § 328 BGB, Rdn. 97 ff.;… Staudinger-Jagmann, Buch 2, 2004, § 328 BGB, Rdn. 83 ff. und Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., § 328 BGB, Rdn. 16 ff.). - BGH, 28.04.1994 - VII ZR 73/93
Einbeziehung von Familienangehörigen des Auftraggebers in den Schutzbereich eines …
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
Eine Schutzbedürftigkeit des Dritten wird im Allgemeinen verneint, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 1994, 2231 f.;… OLG Köln NJW-RR 2003, S. 100 f.;… Münchener Kommentar a.a.O., Rdn. 118;… Staudinger a.a.O., Rdn. 106 und Palandt a.a.O., Rdn. 18). - OLG Köln, 21.06.2002 - 19 U 166/01
Baurecht; Sachverständiger: Haftung des Subgutachters für die Erstellung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
Eine Schutzbedürftigkeit des Dritten wird im Allgemeinen verneint, wenn dem Dritten eigene vertragliche Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (vgl. BGH NJW 1996, 2927 ff.; BGH NJW 1994, 2231 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, S. 100 f.;… Münchener Kommentar a.a.O., Rdn. 118;… Staudinger a.a.O., Rdn. 106 und Palandt a.a.O., Rdn. 18). - KG, 18.12.2007 - 5 U 119/04
Arzneimittelwerbung: Pharmakologische Wirkung von als Nahrungsergänzungsmittel …
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06
Die gegen dieses Urteil von beiden Seiten eingelegten Berufungen wurden durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.02.2005 (Az.: 5 U 119/04) zurückgewiesen (vgl. Anlage K 7 zur Klageschrift).
- OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks
Ein Subunternehmerverhältnis bestand nicht, so dass dem Kläger selbst, soweit allein die C GmbH & Co. KG Vertragspartei wäre, keine gleichwertigen vertraglichen Ansprüche zustünden, die seine Schutzbedürftigkeit und damit das Interesse an der Einbeziehung in den Schutzbereich entfallen lassen könnten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2007, 736, 738). - OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 23 U 203/12
Architektenhonorar für Bauleistungsdienste
Damit fehlt es bereits an der Voraussetzung der Schutzbedürftigkeit des Dritten, so dass es auf die i.d.R. ebenfalls zu verneinende Frage der Gläubigernähe nicht mehr ankommt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2007, 736 f.; OLG Hamm NJW-RR 2007, 307 f.; BGH NJW 1981, 1779;… Voit, Beck'scher Online-Kommentar BGB Hrsg.: Bamberger/Roth, Stand: 01.02.2013, Edition: 28 § 631 Rn. 69 und 96). - OLG Braunschweig, 28.07.2025 - 8 U 67/20
Unternehmer muss Gründungsempfehlung nicht hinterfragen!
Auf die Frage der Leistungsnähe der Klägerin und ihrer Schutzbedürftigkeit kommt es vorliegend nicht an, weil sämtliche Voraussetzungen, unter denen Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen werden, kumulativ vorliegen müssen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2006 - 17 U 31/06 - Rdn. 57, BauR 2007, 561).Es muss zusätzlich ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrages hinzutreten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.09.2006 - 17 U 31/06 - Rdn. 54 und 59, BauR 2007, 561).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.06.2006 - 17 U 31/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 829 ZPO, § 823 Abs 1 BGB
Wirksamkeit einer Forderungspfändung - Judicialis
BGB § 829
- rechtsportal.de
ZPO § 829
Rechtsfolgen der Pfändung einer nicht bestehenden Forderung - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Rechtsfolgen der Pfändung einer nicht bestehenden Forderung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.01.2006 - 27 O 472/04
- OLG Frankfurt, 19.06.2006 - 17 U 31/06
- BGH, 25.09.2008 - IX ZR 140/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.1997 - X ZR 146/94
Wirksamkeit eines formularmäßigen Abtretungsverbots im Konkurs des Gläubigers
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2006 - 17 U 31/06
Einen in "Allgemeine Geschäftsbedingungen" des Schuldners enthaltenen Ausschluss der Abtretung von Geldforderungen erachtet die Rechtsprechung nämlich grundsätzlich als wirksam, vgl. Christian Berger, Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen S. 267 und die dort in Fußnote 104 zitierte Literatur, insbesondere BGH Urteil vom 11.03.1997, S. 3434, 3435 = ZIP 97, S. 1072 ff.Wegen des berechtigten Interesses des Schuldners an einer Vereinfachung der Abwicklung verstößt das formularmäßige Abtretungsverbot weder gegen § 138 BGB noch gegen § 307 BGB (vgl. BGH NJW 1969, S. 415, 88, S. 1210 und BGH NJW 1997, S. 3434, 3435).
- BGH, 12.12.2001 - IV ZR 47/01
Pfändung einer nicht bestehenden Forderung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2006 - 17 U 31/06
Während allerdings bei der Sachpfändung diese Wirkung schlechthin eintritt, weil sie an die reale Besitzergreifung anknüpft, kann bei der Forderungspfändung die Pfändung gegenstandslos und damit unwirksam sein, wenn die bei ihr lediglich vorausgesetzte Annahme, dass die Forderung bestehe und dem Schuldner zustehe, nicht zutrifft (vgl. Stein/Jonas, a.a.O. Rdnr. 67 und BGH WM 2002, S. 279). - BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85
Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung; …
- BGH, 28.11.1968 - VII ZR 157/66
Abtretungsverbot im Bauvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2006 - 17 U 31/06
Wegen des berechtigten Interesses des Schuldners an einer Vereinfachung der Abwicklung verstößt das formularmäßige Abtretungsverbot weder gegen § 138 BGB noch gegen § 307 BGB (vgl. BGH NJW 1969, S. 415, 88, S. 1210 und BGH NJW 1997, S. 3434, 3435).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 30.06.2006 - 17 U 31/06 |
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 23.12.2005 - 5 O 60/05
- OLG Karlsruhe, 30.06.2006 - 17 U 31/06
- BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 345/08
Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen der Berufungseinlegung lediglich …
Die Indizwirkung entfällt durch bloßen Zeitablauf und ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig bei einem Abstand zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss von mehr als drei Wochen (BGH WM 2006, 1243;… KG Berlin, Urt. v. 05.04.2005 - 4 U 60/04; Senat, Urt. v. 30.06.2006 - 17 U 31/06 und ZIP 2006, 2074).
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Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2007 - L 17 U 31/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Pflichtmitgliedschaft - europäisches Gemeinschaftsrecht - Grundgesetz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2008 - L 17 U 195/07
Anspruch eines Unternehmens im Gerüstbauergewerbe auf Entlassung aus der …
Dies entspricht einer inzwischen ständigen gefestigten Rechtsprechung (vgl. nur BSG…, Urteil vom 11.11.2003, aaO; Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R - Die Berufsgenossenschaft 2007, 102 ff.; Urteil vom 20.03.2007 - B 2 U 9/06 R - ; Senatsurteile vom 14.09.2005 - L 17 U 138/05 = Die Berufsgenossenschaft 2006, 30 ff. und vom 07.02.2007 - L 17 U 31/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.08.2006 - L 15 U 30/06; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2007 - L 9 U 5363/05).
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Rechtsprechung
| KG, 17.07.2007 - 17 U 31/06 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 563/05
- KG, 17.07.2007 - 17 U 31/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …
Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 31/06
Zur Zurückweisung der Berufung führen die denselben Anspruch begründenden Fehler des Prospekts, die der Senat zu II. a) und b) seiner Verfügung unter Hinweis auf BGH FamRZ 2004, 942 angeführt hat.Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich werden, weil die Annahme gerechtfertigt ist, dass ein Kläger im Falle der Richtigkeit des Prospektes bezüglich des Haftungsrisikos die Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (vgl. BGH WM 2003, 1818 ff. [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; BGH FamRZ 2004, 942 m.w.N.).
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 31/06
Der Senat ist an einer Entscheidung im Beschlusswege durch § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 ZPO nicht gehindert, weil der Sache entgegen der Ansicht des Beklagten keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern (vgl. BGHZ 152, 182-194 ). - BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 31/06
Auch grundsätzliche Bedeutung hätte eine Rechtssache nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche; klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren ( BGHZ 159, 135-142 m.w.N.).
- BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten
Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 31/06
Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich werden, weil die Annahme gerechtfertigt ist, dass ein Kläger im Falle der Richtigkeit des Prospektes bezüglich des Haftungsrisikos die Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (vgl. BGH WM 2003, 1818 ff. [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; BGH FamRZ 2004, 942 m.w.N.). - OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Richtigstellungsanspruch: Beschränkung auf Fälle der fortwirkenden …
Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 31/06
Dass zahlreiche Gerichte der ersten Instanz dem Beklagten zufolge nicht selbst entscheiden, sondern eine obergerichtliche Entscheidung in anderer Sache abwarten, ist schon deshalb kein maßgeblicher Gesichtspunkt, weil der Senat erstmals eine obergerichtliche Entscheidung trifft, die dem Beklagte voraussichtlich sogar früher und überdies in der von ihm erwarteten Form zuteil geworden wäre, wenn er nicht von der Durchführung der Berufung vor dem OLG Brandenburg in dem Verfahren 7 U 121/06 im Termin angesichts der dort aufgezeigten Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht Abstand genommen hätte. - LG Berlin, 01.08.2006 - 18 O 563/05
Auszug aus KG, 17.07.2007 - 17 U 31/06
Die Berufung des Beklagten gegen das am 1. August 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 18 O 563/05 - wird zurückgewiesen.
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