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Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.1992 - 171/87   

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https://dejure.org/1992,2260
EuGH, 10.03.1992 - 171/87 (https://dejure.org/1992,2260)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - 171/87 (https://dejure.org/1992,2260)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - 171/87 (https://dejure.org/1992,2260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EG Art. 230; ; EWG Art. 173; ; VO 2176/84 Art. 2

  • EU-Kommission PDF

    Canon / Rat

    Verordnung Nr. 2176/84 des Rates, Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben a und b
    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Dumpingspanne - Bestimmung des Normalwerts - Vorrangig heranzuziehendes Kriterium - Im normalen Handelsverkehr praktizierter Preis - Vom Hersteller kontrollierte Vertriebsgesellschaft - Berücksichtigung der ...

  • EU-Kommission

    Canon / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von Normalpapierkopierern aus Japan; Geltendmachung einer fehlerhaften Berechnung des Normalwertes sowie des Ausfuhrpreises für Produkte aus Asien; Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 230; EWG Art. 173; VO 2176/84 Art. 2
    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Dumpingspanne - Bestimmung des Normalwerts - Vorrangig heranzuziehendes Kriterium - Im normalen Handelsverkehr praktizierter Preis - Vom Hersteller kontrollierte Vertriebsgesellschaft - Berücksichtigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 171/87
    27 Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, 781, Randnrn. 32 und 33) ergibt, schließt der Umstand, daß sich die Kosten von Canon Europa auf eine vor der Einfuhr entfaltete Tätigkeit beziehen, die Anwendung von Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe b der Verordnung Nr. 2176/84 nicht aus; diese Vorschrift steht den erforderlichen Berichtigungen nicht entgegen, wenn der Ausfuhrpreis aus anderen als den dort angeführten Gründen errechnet werden muß.

    28 Unter diesen Umständen war es, wie der Gerichtshof in dem genannten Urteil (C-156/87, Randnr. 34) entschieden hat, angemessen, den Ausfuhrpreis bei Verkäufen an OEM-Käufer auf der Grundlage des vom ersten unabhängigen Käufer gezahlten Preises zu errechnen und diesen Preis nach Maßgabe der mit der Rolle von Canon Europa verbundenen Kosten und Gewinne zu berichtigen.

    55 Insoweit ist festzustellen, daß die nach Artikel 190 EWG-Vertrag notwendige Begründung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (zuletzt Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, a. a. O., Randnr. 69) die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß es den Betroffenen möglich ist, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme kennenzulernen, und daß der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann.

  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 171/87
    Aus Wortlaut und Aufbau dieser Bestimmungen ergibt sich, daß für die Ermittlung des Normalwerts in erster Linie der im normalen Handelsverkehr tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis heranzuziehen ist, während die übrigen Berechnungsmethoden nur hilfsweise in Betracht kommen (Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 11).

    12 Zu dem Vorbringen der Klägerin, der Rat habe den Normalwert aufgrund von Verkäufen ermittelt, die nicht mit denen vergleichbar seien, die bei der Berechnung des Ausfuhrpreises berücksichtigt worden seien, ist zunächst darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (…a. a. O., Randnr. 19) entschieden hat, dem in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung Nr. 2176/84 aufgestellten Erfordernis der Vergleichbarkeit Genüge getan ist, wenn sowohl Normalwert als auch Ausfuhrpreis unter Bezugnahme auf den ersten Verkauf an einen unabhängigen Käufer bestimmt werden.

    41 Diese Feststellung kann nicht durch das Vorbringen der Klägerin entkräftet werden, in den Rechtssachen 277/85 und 300/85, in denen das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 (…Canon/Rat, a. a. O.) ergangen sei, sei auf der Grundlage übereinstimmender Beweise eine Berichtigung wegen solcher Kosten zugelassen worden.

  • EuGH, 07.05.1987 - 260/84

    Minebea / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 171/87
    15 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß die Bestimmung des Normalwerts und die Bestimmung des Ausfuhrpreises nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 13, 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 14, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 14, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 8) unterschiedlichen Regeln unterliegen und daß daher die Vertriebs-, Verwaltungs- und anderen Gemeinkosten nicht notwendigerweise in beiden Fällen gleich behandelt werden müssen.

    32 Vorab ist festzustellen, daß es nach den oben angeführten Urteilen vom 7. Mai 1987, insbesondere nach dem Urteil in der Rechtssache Minebea/Rat, Randnr. 43, der eine Berichtigung beantragenden Partei obliegt zu beweisen, daß ihr Antrag begründet ist, d. h. daß der von ihr geltend gemachte Unterschied einen der in Artikel 2 Absatz 9 der Verordnung Nr. 2176/84 aufgeführten Faktoren betrifft, daß er die Vergleichbarkeit der Preise beeinträchtigt und, wenn es sich insbesondere um Unterschiede bei den Verkaufsbedingungen handelt, daß diese in direkter Beziehung zu den betreffenden Verkäufen stehen.

  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 171/87
    15 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß die Bestimmung des Normalwerts und die Bestimmung des Ausfuhrpreises nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 13, 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 14, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 14, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 8) unterschiedlichen Regeln unterliegen und daß daher die Vertriebs-, Verwaltungs- und anderen Gemeinkosten nicht notwendigerweise in beiden Fällen gleich behandelt werden müssen.
  • EuGH, 28.10.1982 - 52/81

    Faust / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 171/87
    Selbst wenn diese Kosten und ihre Beziehung zu den Verkäufen ähnlich gewesen sein sollten, was im übrigen nicht nachgewiesen ist, ist darauf hinzuweisen, daß die Wirtschaftsteilnehmer, wenn die Gemeinschaftsorgane über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer Politik erforderlichen Mittel verfügen, nicht auf die Beibehaltung des ursprünglich gewählten Mittels vertrauen dürfen, das durch Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihrer Befugnisse verändert werden kann (siehe insbesondere in seinem Urteil vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745).
  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 171/87
    10 Wie der Gerichtshof insbesondere in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnr. 16) entschieden hat, kann der Umstand, daß Produktions- und Verkaufstätigkeit innerhalb eines aus rechtlich selbständigen Gesellschaften bestehenden Konzerns aufgeteilt sind, nichts daran ändern, daß es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt, die auf diese Weise eine Gesamtheit von Tätigkeiten organisiert, die in anderen Fällen von einem auch rechtlich eine Einheit darstellenden Gebilde ausgeuebt werden.
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 171/87
    15 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß die Bestimmung des Normalwerts und die Bestimmung des Ausfuhrpreises nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 13, 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 14, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 14, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 8) unterschiedlichen Regeln unterliegen und daß daher die Vertriebs-, Verwaltungs- und anderen Gemeinkosten nicht notwendigerweise in beiden Fällen gleich behandelt werden müssen.
  • EuGH, 07.05.1987 - 258/84

    Nippon Seiko / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 171/87
    15 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß die Bestimmung des Normalwerts und die Bestimmung des Ausfuhrpreises nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 13, 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 14, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 14, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 8) unterschiedlichen Regeln unterliegen und daß daher die Vertriebs-, Verwaltungs- und anderen Gemeinkosten nicht notwendigerweise in beiden Fällen gleich behandelt werden müssen.
  • EuGH, 05.10.1988 - 273/85

    Silver Seiko / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 171/87
    13 Was schließlich die Einbeziehung bestimmter Kosten von CSC in den Normalwert betrifft, ist nach den getroffenen Feststellungen (Randnrn. 9 und 10 dieses Urteils) davon auszugehen, daß, wie auch der Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86 (Silver Seiko/Rat, Slg. 1988, 5927, Randnr. 14) entschieden hat, die Berücksichtigung der Preise der Vertriebs-Tochtergesellschaft es möglich macht zu verhindern, daß Kosten, die offensichtlich im Verkaufspreis eines Erzeugnisses enthalten sind, wenn der Verkauf durch eine Vertriebsabteilung innerhalb der Organisation des Herstellers erfolgt, als nicht in diesem Preis enthalten angesehen werden, wenn die gleiche Verkaufstätigkeit von einer zwar rechtlich selbständigen, jedoch wirtschaftlich vom Hersteller kontrollierten Gesellschaft ausgeuebt wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 174/87

    Ricoh & Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Antidumpingzölle auf …

    in der Rechtssache C-171/87, insbesondere, was die Ermittlung des Normalwerts und seinen Vergleich mit dem Ausfuhrpreis betrifft, ergänzen oder ihm gar gleichen.

    Im Anschluß an meine Schlußanträge in der Rechtssache C-171/87, Canon, kann ich diesem Vorbringen in keinem Punkt folgen.

    Ferner habe ich schon in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache C-171/87 dargelegt, daß der Streit um Anwendbarkeit und etwaige Folgen einer Anwendung des Artikels 2 Absatz 7, dem zufolge "Geschäfte zwischen Parteien, bei denen sich herausstellt, daß eine geschäftliche Verbindung oder eine Ausgleichsvereinbarung besteht", als nicht im normalen Handelsverkehr getätigt angesehen werden können, völlig gegenstandslos wird, wenn die vom ersten unabhängigen Verkäufer gezahlten Preise zu Recht als "im normalen Handelsverkehr" im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 Buchstabe a erzielte Preise behandelt werden können.

    Zu dem Klagegrund, mit dem geltend gemacht wird, der Rat habe Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a verletzt, indem er als Normalwert nicht die von unabhängigen Kunden effektiv gezahlten Nettopreise, sondern die Bruttopreise zugrunde gelegt habe, die die bei Inzahlungnahme eines alten NPK gewährten Nachlässe eingeschlossen hätten, verweise ich auf meine Schlußanträge in der Rechtssache C-171/87, in denen ich bereits ausgeführt habe, daß die Gewährung eines Rabatts bei Inzahlungnahme zu keiner wirklichen Ermäßigung des Kaufpreises für das neue Erzeugnis führt, sondern im allgemeinen nur den Wert wider- I -.

    Aus den in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache C-171/87 (Canon/Rat) angegebenen Gründen bin ich mit dem Rat (siehe die Randnrn. 2 und 3 seiner Gegenerwiderung in der vorliegenden Rechtsache) der Auffassung, daß es im Zusammenhang der Beurteilung der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft denkgesetzlich richtiger ist, zuerst zu untersuchen, welches die "gleichartige Ware" im Sinne des Artikels 2 Absatz 12 der Grundverordnung ist, und erst dann nachzuprüfen, ob der "Wirtschaftszweig der Gemeinschaft" für die betreffende gleichartige Ware im Hinblick auf Artikel 4 Absatz 5 dieser Verordnung richtig abgegrenzt worden ist.

    Im übrigen werde ich mich bei ihnen verhältnismäßig kurz fassen können, da ich zum Begriff der gleichartigen Ware bereits in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache C-171/87, a. a. O., Stellung genommen habe und der Gerichtshof sich in seinem Urteil Gestetner Holdings/Rat und Kommission vom 14. März 1990 (…a. a. O.) bereits zu dem auf die unrichtige Abgrenzung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft gestützten Klagegrund geäußert hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 175/87

    Matsushita Electric Industrial Co. Ltd und Matsushita Electric Trading Co. Ltd …

    In den Rechtssachen C-171/87 (Canon) und C-174/87 (Ricoh) hatten wir es bereits mit Klagegründen zu tun, die auf eine Verletzung des Artikels 2 Absätze 3 und 7 (betreffend die Ermittlung des Normalwerts) und des Artikels 2 Absätze 9 und 10 Buchstabe c der Grundverordnung (betreffend den Vergleich von Normalwert und Ausfuhrpreis) gestützt waren.

    6. Ich habe nun in meinen Schlußanträgen in den Rechtssachen C-171/87 (Canon) und C-174/87 (Ricoh) bereits darauf hingewiesen, daß nach Maßgabe der Urteile vom 5. Oktober 1988, a. a. O.,.

    Ich habe bereits in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache C-171/87, Canon, gezeigt, daß jeder Nachlaß bei Inzahlungnahme grundsätzlich in den nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a der Grundverordnung ermittelten Normalwert eingerechnet werden muß, da er eben, weil er die Gegenleistung für den Wert ist, den das in Zahlung genommene Gerät für den darstellt, der es in Zahlung nimmt, ein Teil des vom Käufer des neuen Produkts "tatsächlich" gezahlten oder zu zahlenden Preises ist.

    I - 37. Wie ich bereits in meinen Schlußanträgen in den Rechtssachen C-171/87, Canon, und C-174/87, Ricoh, ausgeführt habe, ergibt sich aus diesen Urteilen, daß bei Aufteilung der Produktions- und Verkaufstätigkeit innerhalb eines aus rechtlich selbständigen Gesellschaften bestehenden, aber wirtschaftlich eine Einheit darstellenden Konzerns.

  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

    8 und 9, vom 5. Oktober 1988 in den Rechtssachen 260/85 und 106/86, TEC u. a./Rat, Slg. 1988, 5855, Randnr. 31, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen C-171/87, Canon/Rat, Slg. 1992, I-1237, Randnr. 15, und C-178/87, Minolta Camera/Rat, Slg. 1992, I-1577, Randnr. 12).

    Das Erfordernis eines auf Nachweise gestützten Antrags betreffe nicht nur die in Artikel 2 Absatz 10 der Grundverordnung genannten Berichtigungen, sondern alle Berichtigungen in bezug auf die Handelsstufe (Urteile Minebea/Rat, Randnr. 43, und Canon/Rat, Randnr. 32).

  • EuGH, 03.09.2026 - C-498/24

    Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 - Einfuhren …

    Rn. 40 Um zu beurteilen, ob zwischen einem Hersteller und seinem Händler eine wirtschaftliche Einheit besteht, die eine Berichtigung nach Art. 2 Abs. 10 Buchst. i der Grundverordnung ausschließt, sind sämtliche relevanten Faktoren zu berücksichtigen, die es ermöglichen, die wirtschaftliche Realität der Beziehungen zwischen diesem Hersteller und diesem Händler zu bestimmen und insbesondere zu prüfen, ob der Hersteller den Händler wirtschaftlich kontrolliert und ihm dabei die Funktionen überträgt, die normalerweise einer internen Vertriebsabteilung zukommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1988, Canon u. a./Rat, 277/85 und 300/85, EU:C:1988:467, Rn. 29, vom 10. März 1992, Canon/Rat, C-171/87, EU:C:1992:106, Rn. 9 und 10, …und vom 26. Oktober 2016, PT Musim Mas/Rat, C-468/15 P, EU:C:2016:803, Rn. 43).
  • EuG, 14.07.2021 - T-716/19

    Interpipe Niko Tube und Interpipe Nizhnedneprovsky Tube Rolling Plant/ Kommission …

    Rn. 85 Was die Preise betrifft, die im Fall eines Verkaufs zu berücksichtigen sind, an dem mehrere Unternehmen derselben Gruppe beteiligt sind, bevor die betreffende Ware von einem Dritten gekauft wird, so ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass dann, wenn ein Hersteller für seine Produkte eine Vertriebsgesellschaft, die er wirtschaftlich kontrolliert, mit Aufgaben betraut, die normalerweise in die Zuständigkeit einer betriebsinternen Vertriebsabteilung fallen, die Heranziehung der vom ersten unabhängigen Käufer des Erzeugnisses an diese Vertriebsgesellschaft gezahlten Preise für die Bestimmung ihres Normalwerts gerechtfertigt ist, da sie als diejenigen Preise angesehen werden können, die beim ersten im Rahmen eines normalen Handelsverkehrs erfolgten Verkauf des Erzeugnisses im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 1 der Grundverordnung angewendet werden (…Urteil vom 17. März 2015, RFA International/Kommission, T-466/12, EU:T:2015:151, Rn. 108;… vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 5. Oktober 1988, Brother Industries/Rat, 250/85, EU:C:1988:464, Rn. 15, und vom 10. März 1992, Canon/Rat, C-171/87, EU:C:1992:106, Rn. 9 und 11).

    Rn. 87 Allgemeiner ausgedrückt müssen nach Auffassung des Gerichtshofs bei indirekten Verkäufen wie den im vorliegenden Fall in Rede stehenden alle Kosten, die notwendigerweise in dem vom ersten unabhängigen Abnehmer gezahlten Preis enthalten sind, stets berücksichtigt werden, um zu vermeiden, dass es bei der Berechnung des Normalwerts zu einer Diskriminierung kommt, je nachdem ob ein Verkauf durch eine Vertriebsabteilung innerhalb der Organisation des Herstellers oder durch eine rechtlich von ihm verschiedene, wenn auch wirtschaftlich vom Hersteller kontrollierte Gesellschaft erfolgt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1988, TEC u. a./Rat, 260/85 und 106/86, EU:C:1988:465, Rn. 29, und vom 10. März 1992, Canon/Rat, C-171/87, EU:C:1992:106, Rn. 13).

  • EuG, 10.03.2009 - T-249/06

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter …

    Die Berücksichtigung der Preise der Vertriebs-Tochtergesellschaft macht es möglich, zu verhindern, dass Kosten, die offensichtlich im Verkaufspreis eines Erzeugnisses enthalten sind, wenn der Verkauf durch eine Vertriebsabteilung innerhalb der Organisation des Herstellers erfolgt, als nicht in diesem Preis enthalten angesehen werden, wenn die gleiche Verkaufstätigkeit von einer zwar rechtlich selbständigen, jedoch wirtschaftlich vom Hersteller kontrollierten Gesellschaft ausgeübt wird (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 1992, Canon/Rat, C-171/87, Slg. 1992, I-1237, Randnrn.
  • EuGH, 28.04.2022 - C-666/19

    Changmao Biochemical Engineering/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren …

    Die Wirtschaftsteilnehmer können jedoch kein berechtigtes Vertrauen auf die Fortdauer einer bestehenden Situation haben, die durch Ermessensentscheidungen eines Unionsorgans geändert werden kann (…vgl. entsprechend Urteile vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 113 und 120, sowie vom 10. März 1992, Canon/Rat, C-171/87, EU:C:1992:106, Rn. 41).
  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    So hat der Gerichtshof zu Antidumpingzöllen auf Normalpapierkopierer mit Ursprung in Japan entschieden (vgl. etwa Urteile des Gerichtshofes vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-171/87, Canon/Rat, Slg. 1992, I-1237, Randnrn.
  • EuG, 15.12.1999 - T-33/98

    Republica / Rat

    Es genügt, daß diese Verordnung eine klare Begründung der Hauptgesichtspunkte enthält, die im vorliegenden Fall bei der Beurteilung der Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft berücksichtigt wurden, sofern diese Begründung verständlich machen kann, warum der Rat die einschlägigen Argumente, die von den Parteien unter diesem Aspekt im Verwaltungsverfahren geltend gemacht wurden, unberücksichtigt gelassen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-171/87, Canon/Rat, Slg. 1992, I-1237, Randnr. 55 und 57, und Urteil des Gerichts Ferchimex/Rat, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-666/19

    Changmao Biochemical Engineering/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren …

    {FN:51} Urteile vom 7. Mai 1987, Nachi Fujikoshi/Rat (…255/84, EU:C:1987:203, Rn. 33), vom 10. März 1992, Canon/Rat (C-171/87, EU:C:1992:106, Rn. 32), vom 16. Februar 2012, Rat/Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP (…C-191/09 P und C-200/09 P, EU:C:2012:78, Rn. 58), vom 26. Oktober 2016, PT Musim Mas/Rat (…C-468/15 P, EU:C:2016:803, Rn. 83), und vom 9. Juli 2020, Donex Shipping and Forwarding (…C-104/19, EU:C:2020:539, Rn. 60).
  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen …

  • EuG, 04.03.2010 - T-401/06

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-191/09

    Rat und Kommission / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - …

  • EuG, 17.03.2015 - T-466/12

    RFA International / Kommission - Dumping - Einfuhr von Ferrosilicium mit Ursprung …

  • EuG, 25.09.1997 - T-170/94

    Shanghai Bicycle / Rat

  • EuGH, 26.10.2016 - C-468/15

    PT Musim Mas / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnungen (EU) Nr. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-200/09

    Kommission / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Gemeinsame …

  • EuG, 04.03.2010 - T-407/06

    Zhejiang Aokang Shoes und Wenzhou Taima Shoes / Rat - Dumping - Einfuhren von …

  • EuG, 27.03.2009 - T-407/06

    Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-75/92

    Gao Yao (Hong-Kong) Hua Fa Industrial Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-358/89

    Extramet Industrie SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping - …

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Rechtsprechung
   FG München, 21.12.1988 - I 171/87 F, EW   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 5 EStG
    Einkommensteuer; Rückstellungen für Flurentschädigungsaufwendungen

Papierfundstellen

  • BB 1989, 811
  • DB 1989, 1110
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Rechtsprechung
   RG, 13.07.1887 - Rep. I. 171/87   

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RG, 13.07.1887 - Rep. I. 171/87 (https://dejure.org/1887,53)
RG, Entscheidung vom 13.07.1887 - Rep. I. 171/87 (https://dejure.org/1887,53)
RG, Entscheidung vom 13. Juli 1887 - Rep. I. 171/87 (https://dejure.org/1887,53)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Irrtum bei der Aktienzeichnung über den Umfang einer Vorverpflichtung über einen größeren Aktienbetrag; Kompensationseinrede des Aktionärs aus einer Forderung gegen die Aktiongesellschaft gegen seine Verpflichtung zur Einzahlung des Aktienbetrag

Papierfundstellen

  • RGZ 19, 124
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • RG, 30.06.1880 - I 597/79

    Wirkungen der Vereinbarung von Bedingungen oder Vorbehalten gegenüber …

    Auszug aus RG, 13.07.1887 - I 171/87
    des R.G.'s in Civils. Bd. 2 S. 130 flg.
  • RG, 01.02.1882 - I 655/81

    Berechtigung eines Aktionärs einer in Konkurs befindlichen Aktiengesellschaft zur …

    Auszug aus RG, 13.07.1887 - I 171/87
    des R.G.'s in Civils. Bd. 6 S. 69 flg.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87   

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https://dejure.org/1990,19614
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87 (https://dejure.org/1990,19614)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.1990 - 171/87 (https://dejure.org/1990,19614)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 171/87 (https://dejure.org/1990,19614)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Canon Inc. gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Antidumpingzölle auf Normalpapierkopierer mit Ursprung in Japan

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 05.10.1988 - 260/85

    TEC / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    4 - Vgl. das Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86, Tokyo Electric/Rat, Slg. 1988, 5855, Randnr. 31.

    In einem weiteren Urteil vom gleichen Tag in den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86 (Tokyo Electric/Rat, Slg. 1988, 5855) hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Verkaufskosten in den errechneten Normalwert den gleichen Gedanken in folgender Weise zum Ausdruck gebracht:.

    Ich möchte im übrigen darauf aufmerksam machen, daß der Gerichtshof im Urteil Tokyo Electric/Rat (…a. a. O., Randnr. 33) sowie im Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache 301/85 (Sharp Corporation/Rat, Slg. 1988, 5813, Randnr. 13) ausdrücklich anerkannt hat, daß die Gemeinschaftsorgane bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts die Kosten der angeschlossenen Gesellschaften beim Verkauf anderer als der von dem Antidumpingverfahren betroffenen Produkte berücksichtigen können.

    Das gilt für die Unabhängigkeit der Methoden zur Errechnung des Normalwerts und des Ausfuhrpreises und für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der WG-Kosten von CSC bei der Errechnung des Normalwerts (vgl. hierzu das Urteil Tokyo Electric/Rat, a. a. O., Randnr. 29).

  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    2. Der Gerichtshof hat im übrigen durch seine Urteile vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-150/87 (Nashua/Kommission, Slg. 1990, I-719) und in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781) zwei Nichtigkeitsklagen abgewiesen, die nichtjapanische Unternehmen, die zwar selbst keine NPK herstellen, wohl aber von anderen hergestellte NPK unter ihrem eigenen Firmennamen vertreiben, gegen dieselbe Verordnung erhoben hatten.

    In seinem Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (…Gestetner/Rat und Kommission, a. a. O.) hat der Gerichtshof bereits zu einem Sachverhalt Stellung genommen, in der NPK in der Gemeinschaft über eine Tochtergesellschaft des Herstellers verkauft wurden, die die Bestellungen der betreffenden Kunden bearbeitete, ihnen die Rechnungen schickte und die entsprechenden Zahlungen entgegennahm.

  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    11. In seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 (a. a. O., Randnr. 12) hat indessen der Gerichtshof ausdrücklich die Auffassung vertreten, daß die vom ersten unabhängigen Käufer gezahlten Preise mit Recht als für das Erzeugnis in dessen Ausfuhr- oder Ursprungsland im normalen Handelsverkehr tatsächlich gezahlte Preise angesehen werden und daher gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a bei der Ermittlung des Normalwerts herangezogen werden können.

    Schließlich sind die Auswirkungen der Einfuhren auf die betreffenden wirtschaftlichen Gegebenheiten ihrerseits - neben dem Umfang und den Preisen der Einfuhren - nur eines der Kriterien bei der Feststellung der Schädigung (vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 294/86 und 77/87, Technointorg/Kommission und Rat, Slg. 1988, 6077, Randnr. 41).

  • EuGH, 07.05.1987 - 260/84

    Minebea / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    L 201, S. 1.3 - Vgl. die sog. "Kugellagerurteile" vom 7. Mai 1987 (Rechtssachen 240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923, 1975).

    8 - Vgl. insbesondere das Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 260/84 (Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 43).

  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    L 201, S. 1.3 - Vgl. die sog. "Kugellagerurteile" vom 7. Mai 1987 (Rechtssachen 240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923, 1975).

    4. Schließlich ergibt sich aus den sog. "Kugellagerurteilen" vom 7. Mai 1987 (vgl. insbesondere das Urteil in der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnrn.

  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    - Vgl. wegen ähnlicher Fälle, in denen Herabsetzungen der Dumpingspanne eine Abänderung des in Höhe der Schädigung festgesetzten Zollsatzes nicht rechtfertigten, die Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnr. 24) und in der Rechtssache TEC/Rat (…a. a. O., Randnr. 41).
  • EuGH, 02.05.1990 - C-27/89

    SCARPE / ONIC

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    "kann nicht verlangt werden, daß in der Begründung einer Verordnung alle manchmal sehr zahlreichen und komplexen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die Gegenstand der Verordnung sind, sofern diese sich im systematischen Rahmen der Gesamtregelung hält, zu der sie gehört" (vgl. insbesondere das Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-27/89, SCARPE, Sig.
  • EuGH, 23.02.1978 - 92/77

    An Bord Bainne / Minister for Agriculture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    "die Begründung eines Rechtsetzungsaktes ... nicht nur aus seinem Wortlaut, sondern auch aus der Gesamtheit der rechtlichen Regelung des betreffenden Bereichs ergeben" (vgl. das Urteil vom 23. Februar 1978 in der Rechtssache 92/77, An Board Bainne, Slg. 1978, 497, Randnr. 36).
  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    L 201, S. 1.3 - Vgl. die sog. "Kugellagerurteile" vom 7. Mai 1987 (Rechtssachen 240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923, 1975).
  • EuGH, 14.03.1990 - 133/87

    Nashua Corporation u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 171/87
    2. Der Gerichtshof hat im übrigen durch seine Urteile vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-150/87 (Nashua/Kommission, Slg. 1990, I-719) und in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781) zwei Nichtigkeitsklagen abgewiesen, die nichtjapanische Unternehmen, die zwar selbst keine NPK herstellen, wohl aber von anderen hergestellte NPK unter ihrem eigenen Firmennamen vertreiben, gegen dieselbe Verordnung erhoben hatten.
  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

  • EuGH, 05.10.1988 - 273/85

    Silver Seiko / Rat

  • EuGH, 05.10.1988 - 301/85

    Sharp Corporation / Rat

  • EuGH, 14.03.1990 - 150/87

    Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Normalpapierkopierern; Ablehnung eines …

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