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Rechtsprechung
   OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22 Pre   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,47871
OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22 Pre (https://dejure.org/2024,47871)
OLG München, Entscheidung vom 09.04.2024 - 18 U 4603/22 Pre (https://dejure.org/2024,47871)
OLG München, Entscheidung vom 09. April 2024 - 18 U 4603/22 Pre (https://dejure.org/2024,47871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1, § 249; GG Art. 3 Abs. 1; DSA Art. 34, Art. 35
    Personenbezogene Daten - Verarbeitung, Rechtsschutzbedürfnis, Anhörungsverfahren, Vorgerichtliche Anwaltskosten, Gleichbehandlungsgrundsatz, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Wiederholungsgefahr, Strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunftsanspruch, ...

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnung von Fehlinformationen auf sozialen Plattformen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Rn. 5 Im Wesentlichen macht der Kläger geltend, dass die Löschung seines Beitrags vom 24.08.2020 rechtswidrig gewesen sei, weil die zu diesem Zeitpunkt geltenden Nutzungsbedingungen vom 19.04.2018 nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 zu Az. III ZR 179/20 und Az. III ZR 192/20 keine wirksame vertragliche Grundlage für Beitragslöschungen und Sperren enthalten hätten.

    Anders als für die Beitragslöschung wegen Verstoßes gegen Gemeinschaftsstandards oder für Nutzungseinschränkungen oder Sperren, bedürfe es hierfür keiner, den in den beiden Urteilen vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) vom Bundesgerichtshof entwickelten Vorgaben entsprechenden Regelung eines Anhörungs- und Überprüfungsverfahrens.

    Diese folgt aus Art. 17 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 i.V.m. Art. 18 Abs. 1 Alt. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel Ia-VO) (vgl. auch BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179, juris Rn. 24).

    Dessen Anwendbarkeit ergäbe sich im Übrigen auch ohne Rechtswahl der Parteien aus Art. 6 Abs. 1 lit. b Rom I-VO, weil ein Verbrauchervertrag vorliegt (vgl. auch BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179, Rn. 26).

    Rn. 29 Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 29.07.2021 ((III ZR 179/20 und III ZR 192/20), bei denen es um die Löschung von F.-Beiträgen mit sogenannten "Hassreden" ging, herausgestellt, dass die Entscheidung der beklagten Plattformbetreiberin, in ihren Geschäftsbedingungen Verhaltensregeln zur Einhaltung eines bestimmten Diskussionsniveaus und einer am gegenseitigen Respekt geprägten Diskussionskultur sowohl im Interesse der anderen Nutzer als auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse in Bezug auf ihre Werbepartner vorzugeben sowie auch Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen, in den Schutzbereich der Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG fällt, die sie als juristische Person mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Art. 19 Abs. 3 GG mit Art. 26 Abs. 2 AEUV genießt (BGH Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, Rn. 70 ff.).

    Rn. 32 Offen bleiben kann hier, ob die in den Nutzungsbedingungen zu treffenden Regelungen für Maßnahmen zum Zweck der Reduzierung der Verbreitung von falschen Informationen auf der Online-Plattform, insbesondere für die Kennzeichnung von Beiträgen als Falschinformation, auch ein verbindliches Anhörungs- und Abhilfeverfahren enthalten müssen, wie es in den genannten Entscheidungen vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) vom Bundesgerichtshof für die Maßnahmen der Beitragsentfernung und der Verhängung von Sperren gefordert wird.

    Dies ergibt sich bereits aus dem im zutreffenden Leitsatz b) der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 niedergelegten allgemeinen Grundsatz, dem sich der Senat anschließt.

    Rn. 59 Bei der Verletzung von Vertragspflichten kann sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus § 280 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20 Rn. 102 m.w.N.).

    Er begründet seinen Antrag allein damit, dass jegliche Lösch- und Sperrvermerke nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20) rechtswidrig seien, weil die Nutzungsbedingungen der Beklagten keine wirksame Rechtsgrundlage für entsprechende Vermerke bereithielten.

    Dies ergibt sich aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 in zwei vergleichbaren Parallelverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179 und BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 192/20, ZUM-RD 2021, 612).

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Rn. 5 Im Wesentlichen macht der Kläger geltend, dass die Löschung seines Beitrags vom 24.08.2020 rechtswidrig gewesen sei, weil die zu diesem Zeitpunkt geltenden Nutzungsbedingungen vom 19.04.2018 nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 zu Az. III ZR 179/20 und Az. III ZR 192/20 keine wirksame vertragliche Grundlage für Beitragslöschungen und Sperren enthalten hätten.

    Anders als für die Beitragslöschung wegen Verstoßes gegen Gemeinschaftsstandards oder für Nutzungseinschränkungen oder Sperren, bedürfe es hierfür keiner, den in den beiden Urteilen vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) vom Bundesgerichtshof entwickelten Vorgaben entsprechenden Regelung eines Anhörungs- und Überprüfungsverfahrens.

    Rn. 29 Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 29.07.2021 ((III ZR 179/20 und III ZR 192/20), bei denen es um die Löschung von F.-Beiträgen mit sogenannten "Hassreden" ging, herausgestellt, dass die Entscheidung der beklagten Plattformbetreiberin, in ihren Geschäftsbedingungen Verhaltensregeln zur Einhaltung eines bestimmten Diskussionsniveaus und einer am gegenseitigen Respekt geprägten Diskussionskultur sowohl im Interesse der anderen Nutzer als auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse in Bezug auf ihre Werbepartner vorzugeben sowie auch Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen, in den Schutzbereich der Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG fällt, die sie als juristische Person mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Art. 19 Abs. 3 GG mit Art. 26 Abs. 2 AEUV genießt (BGH Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, Rn. 70 ff.).

    Rn. 32 Offen bleiben kann hier, ob die in den Nutzungsbedingungen zu treffenden Regelungen für Maßnahmen zum Zweck der Reduzierung der Verbreitung von falschen Informationen auf der Online-Plattform, insbesondere für die Kennzeichnung von Beiträgen als Falschinformation, auch ein verbindliches Anhörungs- und Abhilfeverfahren enthalten müssen, wie es in den genannten Entscheidungen vom 29.07.2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) vom Bundesgerichtshof für die Maßnahmen der Beitragsentfernung und der Verhängung von Sperren gefordert wird.

    Dies ergibt sich aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 in zwei vergleichbaren Parallelverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, NJW 2021, 3179 und BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 192/20, ZUM-RD 2021, 612).

  • OLG München, 14.12.2021 - 18 U 6997/20

    Keine Account-Sperre ohne Anhörung

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Rn. 80 Grundsätzlich kann bei einem zu Unrecht, insbesondere auch ohne wirksame vertraglich vereinbarte Rechtsgrundlage, von der Beklagten von einem Nutzerkonto gelöschten Beitrag ein beitragsbezogener Unterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegeben sein (…BGH, a.a.O. Rn. 102 m.w.N.), wenn dieser in einen entsprechenden Kontextbezug gesetzt wird (vgl. Senatsurteile vom 14.12.2021 - 18 U 6997/20 Pre S. 7 und 12 f. und vom 12.04.2022 - 18 U 6473/20 Pre).

    Rn. 95 Der Senat weicht in diesem Punkt von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 14.12.2021 -18 U 6997/20 und vom 12.07.2022 -18 U 6314/20) ab.

    Rn. 100 Ein Anspruch auf die beantragte Auskunft besteht daher unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (ständige Senatsrechtsprechung beispielsweise Urteile vom 14.12.2021 -18 U 6997/20 und vom 12.07.2022 -18 U 6314/20).

  • OLG München, 20.09.2022 - 18 U 6314/20

    Keine Sperre eines Social-Media-Accounts ohne Begründung

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Rn. 95 Der Senat weicht in diesem Punkt von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 14.12.2021 -18 U 6997/20 und vom 12.07.2022 -18 U 6314/20) ab.

    Rn. 100 Ein Anspruch auf die beantragte Auskunft besteht daher unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (ständige Senatsrechtsprechung beispielsweise Urteile vom 14.12.2021 -18 U 6997/20 und vom 12.07.2022 -18 U 6314/20).

  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Es soll ihr die Wahrnehmung ihrer Rechte aus der DSGVO, darunter das Recht auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung nach den Art. 16 - 18 DSGVO und des Widerspruchs gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO ermöglichen (vgl. EuGH, 1. Kammer, Urteil vom 12.01.2023 - C 154/21, NJW 2023, 973 ff.).
  • OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19

    Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Darin kann keine hinreichend bestimmte vorgerichtliche Aufforderung zur Wiederherstellung der gelöschten Beiträge gesehen werden (vgl. auch Senatsurteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19 Pre).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Rn. 85 Ein auf Unterlassung gerichteter Klageantrag ist nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt, wenn der erhobene Anspruch so konkret bezeichnet wird, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis abgesteckt ist (§ 308 ZPO), sich die beklagte Partei erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was verboten oder zu unterlassen ist, nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen wird (BGH, Urteil vom 9.04.2010 - I ZR 202/07 Rn. 21;… vgl auch Seiler/Thomas-Putzo, ZPO 44. Aufl. 2023 § 253 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20

    Löschung von Post bei Facebook - Nachholung unterlassener Anhörung

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Vielmehr würden damit sämtliche Einzelfragen in Bezug auf sämtlichen etwaigen zukünftigen Sperren des Nutzerkontos des Klägers, die z.B. mit der Entfernung künftiger klägerischer F.-Beiträge verknüpft wären, nicht mehr im jeweils neu einzuleitenden Erkenntnisverfahren überprüft, sondern in das Vollstreckungsverfahren zum hiesigen Verfahren verlagert (so auch in einem Parallelfall mit weiteren Argumenten OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2022 - 16 U 229/20, GRUR-RS 2022, Rn. 43 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 6 W 8/21

    Facebook darf zu Corona-Meldung keinen warnenden "Faktencheck" anbringen

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Es handelt sich dabei offensichtlich nicht um einen Beitrag eines Drittnutzers (in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2021 - 6 W 8/21, Rn. 38/39).
  • OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20

    Anhörungspflicht vor Sperrung eines Facebook-Kontos

    Auszug aus OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
    Rn. 80 Grundsätzlich kann bei einem zu Unrecht, insbesondere auch ohne wirksame vertraglich vereinbarte Rechtsgrundlage, von der Beklagten von einem Nutzerkonto gelöschten Beitrag ein beitragsbezogener Unterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegeben sein (…BGH, a.a.O. Rn. 102 m.w.N.), wenn dieser in einen entsprechenden Kontextbezug gesetzt wird (vgl. Senatsurteile vom 14.12.2021 - 18 U 6997/20 Pre S. 7 und 12 f. und vom 12.04.2022 - 18 U 6473/20 Pre).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …

  • LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25

    Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …

    Rn. 162 Dem von einer Vertragspflichtverletzung Betroffenen ist es indes zuzumuten, seinen Vertragspartner zunächst selbst auf Erfüllung der diesem obliegenden Pflichten in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 04. Februar 2022 - 10 U 17/20 , Rn. 163 ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 24. Mai 2023 - 5 U 80/22, Rn. 69; OLG München, Urteil vom 09. April 2024 - 18 U 4603/22 Pre, Rn. 130, jew. zit. nach juris).
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