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Rechtsprechung
   AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13 (I)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12502
AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13 (I) (https://dejure.org/2015,12502)
AGH Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2015 - AGH 19/13 (I) (https://dejure.org/2015,12502)
AGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - AGH 19/13 (I) (https://dejure.org/2015,12502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    Umgehung des Gegenanwalts

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf Gegenpartei nicht anschreiben und muss seine Partei im Auge behalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 525
  • AnwBl Online 2015, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …

    Auszug aus AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13
    Denn nach allgemeinem Verständnis wird hierfür nicht mehr vorausgesetzt als eine schriftlich verkörperte und vom Aussteller unterzeichnete Gedankenerklärung (BGH, Urt. v. 24.9.1997 - XII ZR 324/95, BGHZ 136, 357, 362).
  • BGH, 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06

    Zulässigkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen eines belehrenden …

    Auszug aus AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13
    Das Instrument der "missbilligenden Belehrung" bzw. des "belehrenden Hinweises" ist als ein den RAKn zustehendes Maßregelinstrument anzusehen und von der Rechtsprechung als solches anerkannt (BGH, Beschl. v. 13.8.2007 - AnwZ (B) 51/06, BRAK-Mitt. 2007, 268 = NJW 2007, 3349; BGH, Beschl. v. 25.7.2005 - AnwZ (B) 42/04, BRAK-Mitt. 2005, 235 = NJW 2005, 2692; BVerfG, Beschl. v. 20.11.2007 - 1 BvR 2482/07, NJW 2008, 502).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00

    Verfassungsmäßigkeit des Umgehungsverbots

    Auszug aus AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13
    Allein hierdurch kann gewährleistet werden, dass spätere Konflikte über rechtserhebliche Äußerungen oder taktische Fehler vermieden werden, die das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt belasten (BVerfG, Beschl. v. 12.7.2001 - I BvR 2272/00, NJW 2001, 3325).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Mißbilligende Belehrungen

    Auszug aus AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13
    Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist der verwaltungsrechtliche Rechtsweg in Anwaltssachen gem. § 112a BRAO eröffnet (BVerfG, Beschl. v. 8.11.1978 - 1 BvR 589/72, NJW 1979, 1159 [zu § 223 BRAO a.F.];… Feuerich / Weyland , BRAO, 8. Aufl. 2012, § 74, Rdnr. 14).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

    Grenzen der Anwaltswerbung

    Auszug aus AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13
    Das Instrument der "missbilligenden Belehrung" bzw. des "belehrenden Hinweises" ist als ein den RAKn zustehendes Maßregelinstrument anzusehen und von der Rechtsprechung als solches anerkannt (BGH, Beschl. v. 13.8.2007 - AnwZ (B) 51/06, BRAK-Mitt. 2007, 268 = NJW 2007, 3349; BGH, Beschl. v. 25.7.2005 - AnwZ (B) 42/04, BRAK-Mitt. 2005, 235 = NJW 2005, 2692; BVerfG, Beschl. v. 20.11.2007 - 1 BvR 2482/07, NJW 2008, 502).
  • BVerfG, 20.11.2007 - 1 BvR 2482/07

    Verfassungsmäßigkeit eines belehrenden Hinweises der Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13
    Das Instrument der "missbilligenden Belehrung" bzw. des "belehrenden Hinweises" ist als ein den RAKn zustehendes Maßregelinstrument anzusehen und von der Rechtsprechung als solches anerkannt (BGH, Beschl. v. 13.8.2007 - AnwZ (B) 51/06, BRAK-Mitt. 2007, 268 = NJW 2007, 3349; BGH, Beschl. v. 25.7.2005 - AnwZ (B) 42/04, BRAK-Mitt. 2005, 235 = NJW 2005, 2692; BVerfG, Beschl. v. 20.11.2007 - 1 BvR 2482/07, NJW 2008, 502).
  • AnwG Köln, 08.01.2009 - 10 EV 38/08
    Auszug aus AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13
    Der Senat schließt sich daher der gegenteiligen Auffassung an, die jede Schuldform bei der Verwirklichung des Tatbestandes von § 12 BORA genügen lässt (… Feuerich , a.a.O., § 12, Rdnr. 10, BORA; AnwG Köln, Beschl. v. 8.1.2009 - 10 EV 38/08, AnwBI. 2010, 134; wohl auch AnwG Berlin, Beschl. v. 28.3.2013 - 1 AnwG 45/12).
  • AnwG Berlin, 28.03.2013 - 1 AnwG 45/12
    Auszug aus AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13
    Der Senat schließt sich daher der gegenteiligen Auffassung an, die jede Schuldform bei der Verwirklichung des Tatbestandes von § 12 BORA genügen lässt (… Feuerich , a.a.O., § 12, Rdnr. 10, BORA; AnwG Köln, Beschl. v. 8.1.2009 - 10 EV 38/08, AnwBI. 2010, 134; wohl auch AnwG Berlin, Beschl. v. 28.3.2013 - 1 AnwG 45/12).
  • BGH, 26.10.2015 - AnwZ (Brfg) 25/15

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei fahrlässigem Verstoß …

    Der Anwaltsgerichtshof hat die Klage abgewiesen (AnwBl. 2015, 525).
  • AGH Niedersachsen, 14.08.2017 - AGH 3/17

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Verstoß gegen das Umgehungsverbot

    Zum einen soll die gegnerische Partei, die von einem Rechtsanwalt vertreten wird, davor geschützt werden, dass sie von dem Gegenanwalt überraschend persönlich angesprochen oder in Unkenntnis der bestehenden Rechtslage ohne rechtliche Beratung durch ihren Anwalt zur Abgabe irgendwelcher, möglicherweise benachteiligender, Erklärungen veranlasst wird (AGH Dresden, Urteil vom 27.02.2015, AGH 19/13 (I), zitiert nach juris Rn. 29, Schwärzer in Feurich/Weiland, BRAO, 9. Auflage 2016, § 12 BORA, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   RG, 13.06.1913 - V 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,344
RG, 13.06.1913 - V 19/13 (https://dejure.org/1913,344)
RG, Entscheidung vom 13.06.1913 - V 19/13 (https://dejure.org/1913,344)
RG, Entscheidung vom 13. Juni 1913 - V 19/13 (https://dejure.org/1913,344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 47, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.04.1961 - 2 StR 71/61
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  • BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Urkunde zu dem Zweck, einen Angehörigen - das war die Geschädigte als damalige Verlobte des Angeklagten - zu beruhigen, nicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgenommen worden ist und daß der innere Tatbestand des § 267 StGB die Absicht voraussetzt, den Getäuschten zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (so 4 StR 71/53 vom 4. März 1954 im Anschluß an RGSt 47, 199; 56, 114, 115; 64, 95, 96und 1 StR 115/53 vom 10. April 1953).
  • BGH, 13.05.1954 - 4 StR 806/52

    Rechtsmittel

    Sein Vorsatz ging also dahin, seine Arbeitgeberin vermöge der Urkunden zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen und somit im Rechtsverkehr zu täuschen (RGSt 47, 199; 64, 95 f).
  • BGH, 04.03.1954 - 4 StR 71/53

    Rechtsmittel

    Der innere Tatbestand des § 267 StGB setzt die Absicht voraus, den Getäuschten mittels der Urkunde zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (RGSt 47, 199; 56, 115; 64, 96; BGH 1 StR 115/53 vom 10. April 1953).
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Rechtsprechung
   RG, 12.04.1913 - Rep. I. 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,204
RG, 12.04.1913 - Rep. I. 19/13 (https://dejure.org/1913,204)
RG, Entscheidung vom 12.04.1913 - Rep. I. 19/13 (https://dejure.org/1913,204)
RG, Entscheidung vom 12. April 1913 - Rep. I. 19/13 (https://dejure.org/1913,204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Überlassung eines Geheimverfahren; Haftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 82, 155
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15

    Wirksamkeit der privatschriftlichen Ernennung des Urkundsnotars eines notariellen …

    Beide Urkunden - übergebene Schrift und notarielle Urkunde - bilden dann ein einheitliches öffentliches Testament (RGZ 82, 155;… Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 59;… KG Beschl. v. 5.10.2006 - 1 W 46/06 - ZEV 2007, 497 - juris - Rn. 8).
  • BGH, 11.06.1970 - X ZR 23/68

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft einer lizenzierten Erfindung - …

    Mit Rücksicht auf die gleichliegenden Interessen beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften einer lizenzierten Erfindung ist der der Regelung in den §§ 463 und 538 i.V.m.§ 581 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke, daß derjenige, der derartige Zusicherungen macht, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung einzustehen hat, auf den Lizenzvertrag entsprechend anzuwenden (vgl. RGZ 82, 155, 158).
  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 51/58

    Rechtsmittel

    Dadurch wird die Klägerin aber nicht gehindert, ihre Ansprüche aus dem - an sich weitergehenden - Erfüllungsinteresse der Höhe nach auf einen Betrag zu beschränken, den sie auch als Vertrauensschaden (negatives Vertragsinteresse) berechnen könnte (vgl. RGZ 82, 155, 159).
  • BGH, 23.04.1963 - Ia ZR 121/63

    Rechtsmittel

    Auch für das Spezialgebiet des Verkaufs von gewerblichen Schutzrechten und der Lizenzbestellung an solchen Rechten geht die in Rechtsprechung und Rechtslehre herrschende Auffassung dahin, daß den Verkäufer oder Lizenzgeber eine Vertragshaftung gemäß §§ 437, 440, 445 BGB für den anfänglichen Rechtsbestand des übertragenen oder zur Ausübung überlassenen Rechts trifft (vgl. RGZ 82, 155; GRUR 1960, 45 - Uhrgehäuse; Krausse-Katluhn-Lindenmaier, PatG § 9, Anm. 7, 32; Lindenmaier GRUR 1955, 508, 509;… Reimer PatG 2. Aufl. § 9 Anm. 25. Bei nachträglicher Vernichtung oder Beschränkung des Schutzrechts ist allerdings gemäß BGH in GRUR 1957, 595, 596 - Verwandlungstisch - und GRUR 1958, 231 - Rundstuhlwirkware - § 242 BGB anzuwenden).
  • BGH, 05.01.1954 - I ZR 267/52

    Rechtsmittel

    Zuzustimmen ist der Revision darin, daß im Falle der Veräußerung eines Geheimverfahrens die Grundsätze des Kaufs Anwendung finden (RGZ 82, 155 [158]; 163, 5 ff).
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