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Rechtsprechung
   EuGH, 23.03.1988 - 19/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1664
EuGH, 23.03.1988 - 19/87 (https://dejure.org/1988,1664)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.1988 - 19/87 (https://dejure.org/1988,1664)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 1988 - 19/87 (https://dejure.org/1988,1664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 5; ; Beamtenstatut Art. 7

  • EU-Kommission PDF

    Hecq / Kommission

    Beamtenstatut, Artikel 5 und 7
    1 . Beamte - Dienstliche Verwendung - Reorganisation der Dienststellen - Keine Verpflichtung zur vorherigen Anhörung - Ermessen der Verwaltung - Grenzen - Dienstliches Interesse - Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten

  • EU-Kommission

    Hecq / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Beamten der Kommission auf Aufhebung von Verfügungen betreffend die Umsetzung innerhalb einer Abteilung einerseits und auf Wiedereinsetzung in alle vorher innegehabten statutarischen Rechte; Verstoß gegen Art. 5 und 7 Beamtenstatut; Verstoß gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Beamte - Dienstliche Verwendung - Reorganisation der Dienststellen - Keine Verpflichtung zur vorherigen Anhörung - Ermessen der Verwaltung - Grenzen - Dienstliches Interesse - Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Verwendung auf einem gegenüber der Besoldungsgruppe geringerwertigen Dienstposten.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 23.03.1988 - 19/87
    6 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen zuerkannt hat, vorausgesetzt jedoch, daß diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird ( Urteil vom 23. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux, Slg. 1984, 2447 ).
  • EuGH, 29.10.1981 - 125/80

    Arning / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.03.1988 - 19/87
    16 Zur Rüge der unzureichenden Begründung der streitigen Verfügungen ist daran zu erinnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere Urteil vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, Arning, Slg. 1981, 2539 ) bei der Entscheidung, ob dem vom Statut vorgesehenen Erfordernis der Begründung Genüge getan wurde, nicht nur das Schriftstück, durch das die Entscheidung mitgeteilt wurde, sondern auch die Umstände in Betracht zu ziehen sind, unter denen sie erging und dem Betroffenen zur Kenntnis gebracht wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88

    André Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Zuweisung …

    meine Herren Richter! 1. Der Gerichtshof ist hier mit zwei Klagen des Herrn Hecq befaßt, die den beiden Klagen desselben Klägers recht ähnlich sind, die Gegenstand der Urteile vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87 und vom 14. Dezember 1988 in der Rechtssache 280/87 waren.

    März 1988 in der Rechtssache 19/87, Slg. 1988, 1681) ausgeführt haben:.

    Aus dem Urteil in der Rechtssache 19/87 (…a. a. O.) geht nämlich klar hervor, daß dies nicht der Fall ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …

    ( 7 ) Urteil Hecq/Kommission (…a. a. O., Randnr. 27).

    ( 9 ) Vgl. insbesondere in bezug auf Umsetzungsentscheidungen Urteil Lux/Rechnungshof (…a. a. O., Randnr. 17) und Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87 (Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, Randnr. 6).

  • EuG, 04.12.2018 - T-560/16

    Schneider/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne …

    Rn. 84 Daher steht der Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten nicht einer Entscheidung entgegen, die die Zuweisung neuer Aufgaben mit sich bringt, die sich zwar von den früher ausgeübten unterscheiden und vom Betroffenen als Verringerung seiner Aufgaben empfunden werden, aber gleichwohl mit dem seiner Besoldungsgruppe entsprechenden Dienstposten übereinstimmen (Urteile vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, EU:C:1988:165, Rn. 7…, vom 23. Oktober 1990, Pitrone/Kommission, T-46/89, EU:T:1990:62, Rn. 35, …und vom 19. Juni 2014, BN/Parlament, F-157/12, EU:F:2014:164, Rn. 56).

    Eine tatsächliche Verminderung der Aufgaben eines Beamten verstößt daher nur gegen den Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten, wenn seine neuen Aufgaben nach Art, Bedeutung und Umfang insgesamt eindeutig hinter denen zurückbleiben, die seiner Besoldungsgruppe und seinem Dienstposten entsprechen (Urteile vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, EU:C:1988:165, Rn. 7, …und vom 28. Mai 1998, W/Kommission, T-78/96 und T-170/96, EU:T:1998:112, Rn. 104).

  • EuGöD, 25.09.2012 - F-41/10

    Bermejo Garde / EWSA - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Antrag auf …

    Auch wenn daher das Statut insbesondere in Art. 7 nicht ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, einen Beamten "umzusetzen", verfügen die Organe nach ständiger Rechtsprechung bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben über ein weites Ermessen, sofern diese Verwendung zum einen im dienstlichen Interesse und zum anderen unter Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten erfolgt (Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, Randnr. 6; Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2007, de Albuquerque/Kommission, F-55/06, Randnr. 55).

    Eine tatsächliche Verringerung der Aufgaben eines Beamten verstößt daher nur dann gegen den Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten, wenn seine Aufgaben unter Berücksichtigung ihrer Art, ihrer Bedeutung und ihres Umfangs insgesamt eindeutig hinter denen zurückbleiben, die seiner Besoldungsgruppe und seinem Dienstposten entsprechen (Urteil Hecq/Kommission, 19/87, Randnr. 7; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Oktober 1990, Pitrone/Kommission, T-46/89, Randnr. 35).

  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    40 Es ist daran zu erinnern, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen zuerkannt hat, sofern diese Verwendung unter Berücksichtigung der Entsprechung zwischen Dienstposten und Besoldungsgruppe erfolgt (…vgl. Urteil Lux/Rechnungshof, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, Randnr. 6).
  • EuGH, 12.11.2020 - C-382/19

    EUIPO/ Pethke - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamter - Interne …

    Eine der Reorganisation der Dienststellen dienende Maßnahme beeinträchtigt dieses Recht jedoch nicht schon dann, wenn sie zu einer Änderung oder gar Verminderung der Aufgaben des Beamten führt; vielmehr müssen hierfür seine neuen Aufgaben insgesamt nach Art, Bedeutung und Umfang eindeutig hinter denen zurückbleiben, die der Besoldungsgruppe und dem Dienstposten des Beamten entsprechen, und zwar unabhängig davon, wie der Betroffene die neuen Aufgaben wahrnimmt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, EU:C:1988:165, Rn. 7, …und vom 7. Februar 2007, Clotuche/Kommission, T-339/03, EU:T:2007:36, Rn. 91).

    Ein Vergleich zwischen den gegenwärtigen und den früheren Aufgaben des Rechtsmittelführers würde deshalb fehlgehen (Urteil vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, EU:C:1988:165, Rn. 8).

  • EuG, 03.12.2015 - T-127/14

    Sesma Merino / HABM - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - …

    Rn. 36 Aus den Art. 5 und 7 des Statuts ergibt sich nämlich, dass ein Beamter ein Recht darauf hat, dass die ihm übertragenen Tätigkeiten im Ganzen einem Dienstposten entsprechen, der der Besoldungsgruppe zugeordnet ist, die der Beamte in der Hierarchie besitzt (Urteil vom 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, Slg, EU:C:1988:165, Rn. 7).

    Rn. 37 Ebenfalls in diesem Kontext steht die ständige Rechtsprechung, wonach das weite Ermessen, das den Unionsorganen bei der Organisation ihrer Dienststellen und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben zuerkannt wird (…siehe oben, Rn. 31), an die Bedingung geknüpft ist, dass diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird (vgl. Urteil Hecq/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, EU:C:1988:165, Rn. 6 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.07.1992 - T-59/91

    Franz Eppe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Die Entsprechung von Dienstposten und Besoldungsgruppe erfordert indessen bei Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten einen Vergleich nicht zwischen den gegenwärtigen und den früheren Aufgaben des Beamten, sondern zwischen seiner gegenwärtigen Tätigkeit und seiner Besoldungsgruppe, die er in der Hierarchie innehat (Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 1983 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1983, 1681).

    112 Zur Begründetheit ist vorab festzustellen, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben einen weites Ermessen zuerkannt hat (Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, a. a. O., Randnr. 6).

  • EuG, 23.10.1990 - T-46/89

    Antonino Pitrone gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    32 Nach ständiger Rechtsprechung steht den Organen der Gemeinschaften bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen zu, vorausgesetzt jedoch, daß diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird ( Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447; Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681 ).

    35 Darüber hinaus beeinträchtigt eine der Reorganisation der Dienststellen dienende Maßnahme die Rechte eines Beamten aus dem Statut nicht schon dann, wenn sie zu einer Änderung oder gar Verminderung seiner Aufgaben führt; vielmehr muß hierfür der verbleibende Aufgabenbereich insgesamt nach Art, Bedeutung und Umfang eindeutig hinter dem zurückbleiben, der der Besoldungsgruppe und dem Dienstposten des Beamten entspricht ( Urteil vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 66/75, Macevicius/Parlament, Slg. 1976, 593, und Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq, a. a. O.).

  • EuGH, 14.10.2004 - C-409/02

    Pflugradt / EZB

    42 Hierzu ist daran zu erinnern, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen dafür zur Verfügung stehenden Personals ein weites Ermessen zuerkannt hat, sofern diese Verwendung im dienstlichen Interesse und unter Berücksichtigung der Entsprechung zwischen Dienstposten und Besoldungsgruppe erfolgt (vgl. Urteile Lux/Rechnungshof, Randnr. 17, vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, Randnr. 6, und Ojha/Kommission, Randnr. 40).
  • EuG, 06.11.1991 - T-33/90

    Charlotte von Bonkewitz-Lindner gegen Europäisches Parlament. - Beamte - …

  • EuGH, 19.11.2020 - C-93/19

    EAD/ Hebberecht - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Europäischer …

  • EuG, 05.03.2019 - T-169/17

    Pethke/ EUIPO - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche Verwendung - Umsetzung …

  • EuGH, 07.03.1990 - 116/88

    Hecq / Kommission

  • EuG, 08.06.1993 - T-50/92

    Gilberto Fiorani gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Versetzung/Änderung der …

  • EuGöD, 24.04.2008 - F-74/06

    Longinidis / Cedefop

  • EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05

    Giraudy / Kommission - Beamte - Klage - Schadensersatzklage - Untersuchung des …

  • EuGöD, 08.05.2008 - F-119/06

    Kerstens / Kommission

  • EuG, 07.02.2007 - T-118/04

    Caló / Kommission

  • EuG, 28.10.2004 - T-76/03

    Meister / HABM

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-409/02

    Pflugradt / EZB

  • EuG, 07.02.2007 - T-339/03

    Clotuche / Kommission

  • EuG, 24.06.1993 - T-92/91

    Helmut Henrichs gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete …

  • EuG, 03.07.2019 - T-573/16

    PT/ EIB - Öffentlicher Dienst - Bedienstete der EIB - Organisation der …

  • EuGH, 14.12.1988 - 280/87

    Hecq / Kommission

  • EuG, 21.09.2004 - T-325/02

    Soubies / Kommission - Beamte - Umsetzung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 3 …

  • EuG, 07.06.2018 - T-597/16

    OW/ EASA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Verwendung im …

  • EuGöD, 04.06.2009 - F-52/08

    Plasa / Kommission

  • EuG, 08.05.2008 - T-119/06

    Petrus Kerstens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 14.04.1994 - T-10/93

    A. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Einstellung - …

  • EuG, 18.06.1992 - T-49/91

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuG, 12.07.1990 - T-108/89

    Hans Scheuer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1988 - 280/87

    André Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

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Rechtsprechung
   BFH, 14.02.1989 - IV S 18/87, IV S 19/87   

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https://dejure.org/1989,17314
BFH, 14.02.1989 - IV S 18/87, IV S 19/87 (https://dejure.org/1989,17314)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1989 - IV S 18/87, IV S 19/87 (https://dejure.org/1989,17314)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - IV S 18/87, IV S 19/87 (https://dejure.org/1989,17314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.10.1989 - VI R 79/86

    Aufteilung eines Mischzuschlags in steuerfreien Nachtarbeitszuschlag und …

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - IV S 18/87
    Die vom Antragsteller eingelegten Revisionen können nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl II 1967, 291; Beschluß vom 13. November 1986 VI R 79/86, BFH / NV 1987, 107) auch nicht in Nichtzulassungsbeschwerden umgedeutet werden.
  • BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66

    Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine …

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - IV S 18/87
    Die vom Antragsteller eingelegten Revisionen können nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl II 1967, 291; Beschluß vom 13. November 1986 VI R 79/86, BFH / NV 1987, 107) auch nicht in Nichtzulassungsbeschwerden umgedeutet werden.
  • BFH, 02.08.1990 - VII S 25/88

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht der Hauptsache

    Unabhängig von der Nichtbeachtung des Vertretungszwanges (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs - BFHEntlG -) können diese Rechtsmittel nicht zum Erfolg führen, weil die Revision nicht zugelassen ist (Art. 1 Nr. 5 BFHEntlG) und der Fall einer nach § 116 Abs. 1 FGO zulassungsfreien Revision nicht vorliegt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1989 IV S 18, 19/87, BFH/NV 1990, 390).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 19/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,16772
Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 19/87 (https://dejure.org/1988,16772)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 19/87 (https://dejure.org/1988,16772)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 19/87 (https://dejure.org/1988,16772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,16772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Andre Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Verwendung auf einem gegenüber der Besoldungsgruppe geringerwertigen Dienstposten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 28.05.1980 - 33/79

    Kuhner / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 19/87
    - Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 86/77, K. Dittcrich/Kommission, Slg. 1978, 1855, Randnr. 40; in diesem Sinne auch das Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, J.-J. Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 23; Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Th. Nebe/Kommission, Slg. 1983, 2475, Randnr. 21; Urteile vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, G. Arning/Kommission, Slg. 1981, 2539, Randnr. 13, und vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, R. Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, Randnr. 15, zweiter Satz.

    44. Sie haben zunächst im Urteil Arning und später im Urteil Delauche 17 klar entschieden, "daß die Erfordernisse der Fürsorgepflicht die Behörde nicht daran hindern können, die Maßnahmen zu ergreifen, 14 - Urteil vom 20. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, R. Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, 1698, Randnr. 25.

    - Urteil vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85, H. Maurissen/Rechnungshof, Slg. 1987, 551, Randnr. 12; siehe in diesem Sinne das Urteil vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, R. Kuhner/ Kommission, Slg. 1980, 1677, Randnr. 22.17 - Urteil vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 111/86, E. Dclauche/Kommission, Slg. 1987, 5345, Randnr. 26.

  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 19/87
    ; der Gerichtshof hat ebenfalls für Recht erkannt, daß die besonders in Artikel 7 des Statuts zum Ausdruck kommende Regel, nach der die Planstelle der Besoldungsgruppe entsprechen muß, bei der Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten nicht einen Vergleich zwischen seinem derzeitigen und seinem früheren Aufgabenbereich, sondern zwischen seinem der- 1 - Urteil vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 61/70, G. Vistosi/Kommission, Slg. 1971, 535, Randnr. 14; siehe m diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, C. Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 17.

    Gerichtshof hat darüber hinaus festgestellt: "Für die Beurteilung der Frage, ob dem Begründungserfordernis des Artikels 25 genügt ist, sind nicht nur die Versetzungsverfügung selbst, sondern auch die sie tragenden dienstlichen Vermerke zu prüfen, von denen der Betroffene Kenntnis erhalten hat und die ihn eindeutig über die Gründe für diese Verfügung unterrichtet haben 11." 10 - Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Th. Nchc/Kommission, Slg. 1983, 2475, Randnr. 21; in diesem Sinne auch Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, C. Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36.

    - Siehe z. B. das Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, C. Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30; in diesem Sinne auch das Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 307/85, A. Gavanas/Wirtschafts- und Sozialausschuß der EG, Slg. 1987, 2435, Randnr. 37.23 - Zu offensichtlich unbegründeten Klagen vergleiche z. B. Urteil vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 116/78 Rev., A. Bellitani/Kommission, Slg. 1980, 23; Beschluß vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 25/86, B. Suss, Slg. 1986, 3929.

  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 19/87
    - Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 86/77, K. Dittcrich/Kommission, Slg. 1978, 1855, Randnr. 40; in diesem Sinne auch das Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, J.-J. Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 23; Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Th. Nebe/Kommission, Slg. 1983, 2475, Randnr. 21; Urteile vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, G. Arning/Kommission, Slg. 1981, 2539, Randnr. 13, und vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, R. Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, Randnr. 15, zweiter Satz.

    - Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 86/77, K. Ditterich/Kommission, Slg. 1978, 1855, Randnr. 42; Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76, J.-J. Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 26.13 - Urteil vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, G. Arning/Kommission, Slg. 1981, 2539, 2554, Randnr. 17.

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Rechtsprechung
   RG, 26.09.1887 - Rep. I. 19/87   

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RG, 26.09.1887 - Rep. I. 19/87 (https://dejure.org/1887,94)
RG, Entscheidung vom 26.09.1887 - Rep. I. 19/87 (https://dejure.org/1887,94)
RG, Entscheidung vom 26. September 1887 - Rep. I. 19/87 (https://dejure.org/1887,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verjährung der Klage gegen einen Handelsgesellschafter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 19, 140
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