Rechtsprechung
BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95 |
Bayerisches Wahlvorschlagsrecht
Art. 3 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1, 38 GG, Wahlrechtsbeschwerde, 'Autonomie der Länder', Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG, grundsätzliche Unzulässigkeit der Bundesverfassungsbeschwerde im Kommunalwahlrecht
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- DFR
Bayerische Kommunalwahlen
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen bei allgemeinen politischen Wahlen auf der Ebene der Länder nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum BVerfG angreifbar: entgegen der bisherigen Rspr kein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des GG Art 3 Abs 1 - Gewährleistung ...
- Wolters Kluwer
Wahlrechtliche Gleichheitssätze - Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG - Volksvertretungen - Verletzung der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl - Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Überprüfung des Wahlvorschlagsrechts bei Kommunalwahlen in Bayern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verletzungen der Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl können bei Wahlen in den Ländern nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gerügt werden. Die Länder sind im Rahmen ihrer Verfassungsautonomie für einen ...
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verletzungen der Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl können bei Wahlen in den Ländern nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gerügt werden. Die Länder sind im Rahmen ihrer Verfassungsautonomie für einen ...
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 38 Abs. 1 S. 1; 28 Abs. 1; 3 Abs. 1 GG
- martenbreuer.de (Entscheidungsbesprechung)
(Dr. Marten Breuer; BayVBl. 7/1999, 210-212)
Verfahrensgang
- BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
- BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95
Papierfundstellen
- BVerfGE 99, 1
- NJW 1999, 43
- NVwZ 1999, 173 (Ls.)
- NJ 1998, 640
- DVBl 1998, 1334
- DÖV 1999, 26
Wird zitiert von ... (133) Neu Zitiert selbst (55)
- BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83
Arbeitnehmerkammern Bremen
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl bisher uneingeschränkt als Anwendungsfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 383 ; 4, 31 ; 4, 375, ; 6, 84 ; 11, 266 ; 11, 351 ; 12, 10 ; 12, 73 ; 13, 1 ; 13, 243 ; 18, 172 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 47, 253 ; 48, 64 ; 51, 222 ; 52, 63 ; 57, 43 ; 58, 177 ; 60, 162 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 85, 148 ).c) Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit als Erscheinungsform des allgemeinen Gleichheitssatzes bewertet (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 34, 160 ; 36, 139 ; 41, 399 ; 42, 312 ; 44, 125 ; 47, 198 ; 51, 222 ; 57, 43 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 95, 408 ) und hieraus als selbstverständlich die Folgerung gezogen, daß Verletzungen dieser Wahlrechtsgrundsätze bei politischen Wahlen in den Ländern über Art. 3 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 ; 58, 177 ).
Allgemeinheit und Gleichheit sichern die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Egalität der Staatsbürger (vgl. BVerfGE 41, 399 ; 51, 222 ; 71, 81 ; 85, 148 ).
Der Senat ist an der Änderung seiner Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 1 GG bei Wahlen und Abstimmungen im Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 Satz 1 GG nicht durch die Entscheidungen des Ersten Senats vom 3. Juni 1954 (BVerfGE 3, 383 ff. ) und vom 22. Oktober 1985 (BVerfGE 71, 81 ff.) gehindert.
b) Mit Beschluß vom 22. Oktober 1985 (BVerfGE 71, 81 ff.) entschied der Erste Senat, daß der Grundsatz der formalen Chancengleichheit unter bestimmten Voraussetzungen bei Wahlen zu Vertretungen im Arbeits- und Sozialwesen Anwendung finde.
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
Wahlprüfungsumfang
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl bisher uneingeschränkt als Anwendungsfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 383 ; 4, 31 ; 4, 375, ; 6, 84 ; 11, 266 ; 11, 351 ; 12, 10 ; 12, 73 ; 13, 1 ; 13, 243 ; 18, 172 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 47, 253 ; 48, 64 ; 51, 222 ; 52, 63 ; 57, 43 ; 58, 177 ; 60, 162 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 85, 148 ).Erstmals mit Beschluß vom 12. Dezember 1991 - der letzten zu dieser Frage ergangenen Senatsentscheidung - hat das Bundesverfassungsgericht insoweit Zweifel erkennen lassen (vgl. BVerfGE 85, 148 ).
Allgemeinheit und Gleichheit sichern die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Egalität der Staatsbürger (vgl. BVerfGE 41, 399 ; 51, 222 ; 71, 81 ; 85, 148 ).
Alle Länder sehen die Prüfung der Wahl zu ihren Parlamenten vor; dies ist ihnen durch das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 GG aufgegeben (vgl. BVerfGE 85, 148 ).
- BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54
Gesamtdeutscher Block
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Dem Einzelnen vermittelt Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG jedoch keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähige subjektive Rechtsposition (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; vgl. auch BVerfGE 1, 208 ; 3, 383 ).Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl bisher uneingeschränkt als Anwendungsfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 383 ; 4, 31 ; 4, 375, ; 6, 84 ; 11, 266 ; 11, 351 ; 12, 10 ; 12, 73 ; 13, 1 ; 13, 243 ; 18, 172 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 47, 253 ; 48, 64 ; 51, 222 ; 52, 63 ; 57, 43 ; 58, 177 ; 60, 162 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 85, 148 ).
Der Senat ist an der Änderung seiner Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 1 GG bei Wahlen und Abstimmungen im Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2, 38 Abs. 1 Satz 1 GG nicht durch die Entscheidungen des Ersten Senats vom 3. Juni 1954 (BVerfGE 3, 383 ff. ) und vom 22. Oktober 1985 (BVerfGE 71, 81 ff.) gehindert.
In jenem Urteil hatte er noch die Auffassung vertreten, politische Parteien seien zur Geltendmachung ihres Rechts auf chancengleiche Zulassung zu einer Landtagswahl nicht auf den Weg einer Organklage verwiesen, sondern könnten eine Verfassungsbeschwerde erheben, die auf Art. 3 Abs. 1 GG gestützt werden könne (vgl. BVerfGE 3, 383 ; insoweit überholt durch die Plenarentscheidung BVerfGE 4, 27 ).
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Eine analoge Anwendung auf Wahlen und Abstimmungen in den Ländern scheidet mit Rücksicht auf die selbständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern aus (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 121 ; 6, 445 ).Dem Einzelnen vermittelt Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG jedoch keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähige subjektive Rechtsposition (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; vgl. auch BVerfGE 1, 208 ; 3, 383 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl bisher uneingeschränkt als Anwendungsfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 383 ; 4, 31 ; 4, 375, ; 6, 84 ; 11, 266 ; 11, 351 ; 12, 10 ; 12, 73 ; 13, 1 ; 13, 243 ; 18, 172 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 47, 253 ; 48, 64 ; 51, 222 ; 52, 63 ; 57, 43 ; 58, 177 ; 60, 162 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 85, 148 ).
c) Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit als Erscheinungsform des allgemeinen Gleichheitssatzes bewertet (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 34, 160 ; 36, 139 ; 41, 399 ; 42, 312 ; 44, 125 ; 47, 198 ; 51, 222 ; 57, 43 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 95, 408 ) und hieraus als selbstverständlich die Folgerung gezogen, daß Verletzungen dieser Wahlrechtsgrundsätze bei politischen Wahlen in den Ländern über Art. 3 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 ; 58, 177 ).
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl bisher uneingeschränkt als Anwendungsfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 383 ; 4, 31 ; 4, 375, ; 6, 84 ; 11, 266 ; 11, 351 ; 12, 10 ; 12, 73 ; 13, 1 ; 13, 243 ; 18, 172 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 47, 253 ; 48, 64 ; 51, 222 ; 52, 63 ; 57, 43 ; 58, 177 ; 60, 162 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 85, 148 ).c) Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit als Erscheinungsform des allgemeinen Gleichheitssatzes bewertet (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 34, 160 ; 36, 139 ; 41, 399 ; 42, 312 ; 44, 125 ; 47, 198 ; 51, 222 ; 57, 43 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 95, 408 ) und hieraus als selbstverständlich die Folgerung gezogen, daß Verletzungen dieser Wahlrechtsgrundsätze bei politischen Wahlen in den Ländern über Art. 3 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 ; 58, 177 ).
Allgemeinheit und Gleichheit sichern die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Egalität der Staatsbürger (vgl. BVerfGE 41, 399 ; 51, 222 ; 71, 81 ; 85, 148 ).
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl bisher uneingeschränkt als Anwendungsfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 3, 383 ; 4, 31 ; 4, 375, ; 6, 84 ; 11, 266 ; 11, 351 ; 12, 10 ; 12, 73 ; 13, 1 ; 13, 243 ; 18, 172 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 41, 399 ; 47, 253 ; 48, 64 ; 51, 222 ; 52, 63 ; 57, 43 ; 58, 177 ; 60, 162 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 85, 148 ).c) Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit als Erscheinungsform des allgemeinen Gleichheitssatzes bewertet (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 34, 160 ; 36, 139 ; 41, 399 ; 42, 312 ; 44, 125 ; 47, 198 ; 51, 222 ; 57, 43 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 95, 408 ) und hieraus als selbstverständlich die Folgerung gezogen, daß Verletzungen dieser Wahlrechtsgrundsätze bei politischen Wahlen in den Ländern über Art. 3 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 ; 58, 177 ).
Allgemeinheit und Gleichheit sichern die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Egalität der Staatsbürger (vgl. BVerfGE 41, 399 ; 51, 222 ; 71, 81 ; 85, 148 ).
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
c) Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit als Erscheinungsform des allgemeinen Gleichheitssatzes bewertet (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 34, 160 ; 36, 139 ; 41, 399 ; 42, 312 ; 44, 125 ; 47, 198 ; 51, 222 ; 57, 43 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 95, 408 ) und hieraus als selbstverständlich die Folgerung gezogen, daß Verletzungen dieser Wahlrechtsgrundsätze bei politischen Wahlen in den Ländern über Art. 3 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 ; 58, 177 ).Die Geheimheit der Wahl stellt den wichtigsten institutionellen Schutz der Wahlfreiheit dar (vgl. Frowein, AöR 99 [1974], S. 72 ), die wiederum unabdingbare Voraussetzung für die demokratische Legitimation der Gewählten ist (vgl. BVerfGE 44, 125 ).
- BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89
Ausländerwahlrecht I
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Insoweit ermöglicht es auch eine Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht: Im Wege der Normenkontrollklage gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG können die Bundesregierung, jede Landesregierung (vgl. dazu BVerfGE 83, 37 ) oder ein Quorum des Bundestages die Verletzung der Bindung des Landes an die Wahlrechtsgrundsätze beim Bundesverfassungsgericht geltend machen.Dabei handelt es sich sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle um Verfahren, in denen allein zu klären ist, ob der Gesetzgeber den objektivrechtlichen Vorgaben der Verfassung genügt hat (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Dabei darf eine Verfassungsnorm nicht isoliert betrachtet und allein aus sich heraus ausgelegt werden; sie steht in einem Sinnzusammenhang mit den übrigen Vorschriften der Verfassung (BVerfGE 1, 14 ).Der Bedeutung des subjektiven Wahlrechts (vgl. BVerfGE 1, 14 ) mag es entsprechen, insoweit verfassungsgerichtlichen subjektiven Rechtsschutz im Land einzuführen (…vgl. dazu auch Ipsen, NdsVBl. 1998, S. 129 ff.).
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
Auszug aus BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Heute besteht Einigkeit darüber, daß die Wahlrechtsgleichheit als solche keinem absoluten Differenzierungsverbot unterliegt und es zur - erforderlichen - Rechtfertigung von Differenzierungen keines Rückgriffs auf den allgemeinen Gleichheitssatz bedarf (zusammenfassend BVerfGE 95, 408 ).c) Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht auch weiterhin die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit als Erscheinungsform des allgemeinen Gleichheitssatzes bewertet (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 28, 220 ; 34, 81 ; 34, 160 ; 36, 139 ; 41, 399 ; 42, 312 ; 44, 125 ; 47, 198 ; 51, 222 ; 57, 43 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 78, 350 ; 82, 322 ; 82, 353 ; 89, 266 ; 95, 408 ) und hieraus als selbstverständlich die Folgerung gezogen, daß Verletzungen dieser Wahlrechtsgrundsätze bei politischen Wahlen in den Ländern über Art. 3 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 208 ; 58, 177 ).
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
- BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Müllkonzept
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
- BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81
Inkompatibilität/Kreisangestellter
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
- BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80
Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
- BVerfG, 06.05.1970 - 2 BvR 158/70
Heimatbund Badenerland
- BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
- BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
Schwerpunktparteien
- BVerfG, 06.12.1961 - 2 BvR 399/61
Wahlgebietsgröße
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
- BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75
Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
- BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …
- BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
Gemeinderat
- BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen …
- BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Unabhängige Arbeiterpartei
- BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73
Wahlrecht Auslandsdeutscher
- BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91
Reststimmenverteilung bei Listenverbindung
- BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97
Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die …
- BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60
Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten …
- BVerwG, 16.07.1996 - 8 PKH 10.96
- BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
- BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57
Mandatsverlust
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60
Friedenswahlen
- BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60
Inkompatibilität/Kommunalbeamter
- BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen
- BVerfG, 27.10.1964 - 2 BvR 319/61
Inkompatibilität/Oberstadtdirektor
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 123/76
Volksentscheid Oldenburg
- VerfGH Bayern, 18.07.1995 - 2-VII-95
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvR 6/56
Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge
- VerfGH Bayern, 15.02.1996 - 18-VII-95
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
bb) Für eine freiheitlich-demokratische staatliche Grundordnung, wie das Grundgesetz sie geschaffen hat, ist die Gleichheit aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 41, 399 ; 51, 222 ; 85, 148 ; 99, 1 ; 121, 266 ). - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
b) Zwar sind Rechte, deren Geltung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung der Länder durch Art. 28 Abs. 1 GG gewährleistet ist, darum nicht ohne Weiteres auch vor dem Bundesverfassungsgericht einklagbar (vgl. BVerfGE 99, 1 ). - BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher …
(2) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde stehe auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur fehlenden Rügefähigkeit der Wahlgrundsätze gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 99, 1) entgegen.Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 16. Juli 1998 (BVerfGE 99, 1) entschieden, dass die Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl bei Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern vom Grundgesetz nicht subjektivrechtlich gewährleistet sind (a) und im Anwendungsbereich der Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG auch ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ausscheidet (b).
Das objektivrechtliche Verfassungsgebot des Art. 28 Abs. 1 GG kann auch nicht über die in Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte allgemeine Handlungsfreiheit als subjektives Recht eingefordert werden (vgl. BVerfGE 99, 1 m.w.N.).
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist mittlerweile geklärt, dass im Bereich der speziellen wahlrechtlichen Gleichheitssätze der Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG für einen Rückgriff auf den allgemeinen Gleichheitssatz kein Raum ist (vgl. BVerfGE 99, 1 m.w.N.).
Folglich regeln die Länder im Rahmen ihrer Bindung an die Grundsätze des Art. 28 GG Wahlsystem und Wahlverfahren zu ihren Parlamenten und den kommunalen Vertretungen des Volkes autonom; dies gilt auch für die Gestaltung und Organisation des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Ebenso hat jeder Richter das in einem Rechtsstreit erhebliche Landeswahlrecht auf seine Übereinstimmung mit den fünf Wahlgrundsätzen des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG zu überprüfen und das Gesetz gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, wenn er der Auffassung ist, es entspreche diesen Grundsätzen nicht (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Diese Verfahren dienen der Klärung, ob der Landesgesetzgeber den objektivrechtlichen Vorgaben der Verfassung genügt hat (vgl. BVerfGE 99, 1 m.w.N.).
Mit Blick auf die Verfassungsautonomie der Länder beschränkt sich das Grundgesetz aber auf diese objektivrechtliche Kontrolle und räumt nicht auch jedem Bürger bei Wahlen im Land das Recht ein, die Beachtung der Wahlgrundsätze mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einzufordern (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Es obliegt ihnen, den subjektiven Schutz des Wahlrechts zu ihren Volksvertretungen abschließend zu regeln und durch ihre Gerichtsbarkeit zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Denn die Länder sind - wie der Zweite Senat mit Beschluss vom 16. Juli 1998 (BVerfGE 99, 1) entschieden hat - für die Gewährung des subjektivrechtlichen Schutzes des Wahlrechts zu ihren Volksvertretungen allein zuständig und gewährleisten diesen Schutz abschließend.
Stehen hinreichende Möglichkeiten zum subjektiven Wahlrechtsschutz in den Ländern zur Verfügung (vgl. BVerfGE 99, 1 m.w.N.), ist ein Mehr an Rechtsschutz von Verfassungs wegen nicht gefordert.
aa) In der Entscheidung vom 16. Juli 1998 (BVerfGE 99, 1) hat der Zweite Senat ausgeführt, es entspreche der fehlenden Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, dem Bürger bei Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern subjektiven Rechtsschutz gegen eine Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze zu gewähren, dass Parteien eine Verletzung ihres Rechts auf chancengleiche Wahlteilnahme nur im Wege des Organstreits geltend machen könnten, den sie vor den Landesverfassungsgerichten zu führen hätten und der im Land abschließend entschieden werde (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Dabei hat der Zweite Senat auf die Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Kommission zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Verfassungsrechtlich nicht geboten ist hingegen die Übernahme des Bundeswahlrechts (vgl. BVerfGE 99, 1 ; VerfGH Brandenburg…, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 19/00 -, juris, Rn. 26;… Dreier, in: ders., GG, 3. Aufl. 2015, Art. 28 Rn. 61;… Engels, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 28 Rn. 19).
Vielmehr regeln die Länder Wahlsystem und Wahlrecht zu ihren Parlamenten und den kommunalen Vertretungen einschließlich des Wahlprüfungsrechts im Rahmen des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG selbst (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
bb) Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG gibt den Ländern kraft des Demokratiegebots auf, ein Verfahren zur Prüfung ihrer Parlamentswahlen einzurichten, das in einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Weise dem Schutz des aktiven und passiven Wahlrechts dient und die Beachtung der in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG aufgeführten Wahlrechtsgrundsätze gewährleistet (vgl. BVerfGE 85, 148 ; 99, 1 ).
Innerhalb dieses Rahmens gestalten und organisieren die Länder auch das Wahlprüfungsverfahren autonom (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Rechtsstaatlich geboten ist lediglich, dass spätestens in zweiter Instanz eine gerichtliche Kontrolle stattfindet (vgl. BVerfGE 99, 1 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2006 - 2 BvR 1487/06 -, Rn. 4 …und vom 18. Oktober 2010 - 2 BvR 2174/10 -, Rn. 5).
Bei der Regelung des materiellen Wahlprüfungsrechts steht den Ländern eine umfangreiche Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 98, 145 ; 99, 1 ; 103, 111 ).
Das Homogenitätsgebot verlangt lediglich, dass im Verfahren der Wahlprüfung - spätestens in zweiter Instanz - eine unabhängige gerichtliche Rechtskontrolle gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 99, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2006 - 2 BvR 1487/06 -, Rn. 4).
Dies ändert aber nichts daran, dass die Wahlen für den Verfassungsraum des Bundes am Maßstab des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und für den Verfassungsraum des Landes am Maßstab des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG getrennt zu betrachten sind (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
Soweit die Länder bestimmen, dass für Wahlen in ihrem Verfassungsraum vereinzelt Regelungen des Bundeswahlrechts Anwendung finden, führt dies nicht zum Verlust ihrer Autonomie im staatsorganisatorischen Bereich (vgl. BVerfGE 99, 1 ), sondern ist Ausdruck ebendieser.
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
a) Die Allgemeinheit der Wahl sichert, wie die Gleichheit der Wahl, die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Egalität der Staatsbürger bei der politischen Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 99, 1 ; 132, 39 ).Er ist - wie der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit - im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit bei der Zulassung zur Wahl zum Deutschen Bundestag zu verstehen (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 129, 300 ; 132, 39 ) und schließt als spezialgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seinem Anwendungsbereich einen Rückgriff auf Art. 3 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfGE 99, 1 sowie statt vieler Wollenschläger, in: v. Mangoldt/ Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Abs. 1 Rn. 310).
- VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20
Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig
Dem Bundesverfassungsgericht zufolge kann zwar im Anwendungsbereich der speziellen wahlrechtlichen Gleichheitssätze nicht auf den allgemeinen Gleichheitssatz zurückgegriffen werden (BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/95 -, BVerfGE 99, 1 [8 und 10] = juris Rn. 32 ff. und 41 ff.). - BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Liegt eine im eigenen Verfassungsraum der Länder (vgl. BVerfGE 99, 1 ) autonom zu regelnde Angelegenheit vor, kann diese gleichwohl tauglicher Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung und ihrer Mitglieder sein, wenn deren Handeln im Rahmen ihrer Befugnis zur Staatsleitung erfolgt (vgl. BVerfGE 105, 252 ). - BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
Die Geheimheit der Wahl bildet den wichtigsten institutionellen Schutz der Freiheit der Wahl (vgl. BVerfGE 99, 1 ). - EGMR, 26.06.2012 - 9300/07
Herrmann ./. Deutschland
Schächt-Entscheidung (BVerfGe 99, 1, 15. Januar 2002). - BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl trägt der vom Demokratieprinzip vorausgesetzten Gleichberechtigung der Staatsbürger Rechnung (vgl. BVerfGE 41, 399 ; 51, 222 ; 85, 148 ; 99, 1 ). - BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
a) Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl, der sich für die Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot formaler Wahlgleichheit ergibt (vgl. BVerfGE 51, 222 ), sichert die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Egalität der Bürger (vgl. BVerfGE 41, 399 ; 51, 222 ; 85, 148 ; 99, 1 ) und ist eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung (vgl. BVerfGE 6, 84 ; 11, 351 ). - BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 1470/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung …
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19
Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 9/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 21/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
- BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel …
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16
Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16 …
- BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern …
- BVerwG, 13.06.2018 - 10 C 8.17
Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09
Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien …
- BVerfG, 18.10.2010 - 2 BvR 2174/10
Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09
Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß
- VerfGH Thüringen, 25.09.2018 - VerfGH 24/17
Abstrakte Normenkontrolle der Fraktion der AfD zur Verfassungsmäßigkeit u. a. der …
- BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1301/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des sächsischen …
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10
Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern
- BVerfG, 09.07.2013 - 2 BvC 7/10
Freigabe der Briefwahl ist verfassungsgemäß
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
- BVerfG, 10.11.2010 - 2 BvR 1946/10
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01
Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich …
- VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 117/99
Verfassungsbeschwerde gegen Akte im Rahmen des Wahlverfahrens statthaft - hier: …
- StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16
Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters
- BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 441/13
Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zu hauptberuflichen kommunalen Ämtern - …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08
Kommunalwahlen 2009 dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden
- BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am …
- BVerfG, 11.05.2010 - 2 BvR 511/10
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf …
- BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06
Nachwahl
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich
- VG Karlsruhe, 11.05.2016 - 4 K 2062/14
Rechtswidrigkeit von Gemeinderatswahlen wegen Teilnahme von 16 - 18 Jahre alten …
- BVerfG, 14.02.2005 - 2 BvL 1/05
Vorlage des OVG zur Befreiung des SSW von der 5 v.H.-Sperrklausel erneut …
- BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 1/01
Zur Zulässigkeit der Wahlwerbung von Amtsträgern
- VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (
- BVerfG, 08.08.2012 - 2 BvR 1672/12
Verfassungsbeschwerde der PIRATEN betreffend die Kommunalwahl in Dortmund …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12
Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch …
- BVerfG, 26.10.2010 - 2 BvR 1913/09
Mangels rügefähigen Rechts unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit der die …
- VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10
Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den …
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 11/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 3/09
Vereinbarkeit des § 3 Abs. 5 Satz 3 des Wahlgesetzes für den Landtag von …
- BVerfG, 19.09.2023 - 2 BvC 5/23
Unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Bundestagsfraktion gegen die …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 15/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 2599/10
Verfassungsbeschwerde gegen die landesverfassungsgerichtliche Anordnung von …
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Anerkennung einer …
- VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11
Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig
- VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
Wahlanfechtungen sind zügig zu bearbeiten
- BVerfG, 13.12.2006 - 2 BvR 1487/06
Wahlprüfungsverfahren bzgl der Wahl zum hessischen Landtag
- StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung …
- BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09
Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen, …
- BVerfG, 24.07.2006 - 2 BvR 628/03
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auf dem Gebiet des Wahlrechts
- StGH Bremen, 09.05.2023 - St 1/22
- VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07
Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des …
- BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98
Verletzung von Wahlrechtsgrundsätzen auf kommunaler Ebene nicht mit der …
- VG Kassel, 18.02.2022 - 3 K 1259/21
Kommunalwahl Mindestalter Hessen
- StGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - GR 1/06
Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 16/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 18/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 17/16
2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …
- VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 4/15
Drei-Prozent-Sperrklausel
- BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige …
- BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98
Nutzungsentschädigung während der Dauer eines Bodensonderungsverfahrens
- BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
Behördliches Auskunftsverlangen über Wiedererwerb der türkischen …
- StGH Baden-Württemberg, 12.08.2002 - GR 4/01
Enge Fristen und Quorum für Wahlprüfungsbeschwerden sind mit der Landesverfassung …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20
Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …
- VerfGH Thüringen, 20.03.2018 - VerfGH 5/18
Einstweilige Anordnung
- BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvQ 54/12
Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR 11/11
Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten aus Essingen (Ostalbkreis) zur …
- AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91
Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 15/98
Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - VerfGH 14/16
Organstreitverfahren der Wählervereinigung "Sauerländer Bürgerliste" wegen …
- BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 588/98
Keine Verletzung der Vorlagepflicht eines letztinstanzlichen Gerichts iSv EGVtr …
- VerfG Hamburg, 08.12.2015 - HVerfG 5/15
- StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
- BVerfG, 26.02.2004 - 2 BvH 1/04
Hamburger Wahlkampf
- OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener …
- StGH Bremen, 27.04.2023 - St 4/23
- VerfGH Thüringen, 09.07.2015 - VerfGH 9/15
Wahlprüfungsbeschwerde teilweise erfolgreich - aber Landtagswahl bleibt gültig
- VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 30/97
Individualverfassungsbeschwerde; Kreistagswahl; Wahlanfechtung; Kommunalwahl; …
- BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das "Gesetz zur …
- BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 2063/00
Normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des BVerfGG sowie der …
- StGH Bremen, 27.04.2023 - St 2/23
- BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvR 1259/05
Möglichkeit der Verteidigung der Rechte aus Art. 28 GG im Rahmen einer …
- StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft gültig
- StGH Hessen, 11.04.2002 - P.St. 1688
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Grundrechtsklage - Abschaffung des …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20
Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum …
- StGH Bremen, 29.08.2000 - St 4/99
Zum Wahlrecht für Unionsbürger im Stadtstaate Bremen
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 14/12
Zur Beschränkung des Wahlvorschlagsrecht zur Wahl des Bundespräsidenten auf …
- BGH, 18.02.2000 - V ZR 323/98
Nutzungsentschädigung während der Durchführung des Bodensonderungsverfahrens
- OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
Unterliegen der von einem Wahlvorstand angefertigten Wahlniederschriften dem …
- VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13
Verletzung des Wahlgeheimnisses bei einer Kommunalwahl
- FG Baden-Württemberg, 30.11.2006 - 10 K 171/06
Im Jahr 2006 geleistete Beiträge eines nichtselbständig tätigen Steuerberaters an …
- StGH Bremen, 13.09.2016 - St 3/16
Die Wahlprüfungsbeschwerde der Landesorganisation Bremen der SPD ist unzulässig
- VG München, 22.07.2015 - M 7 K 14.3609
Anfechtung der Bezirksausschusswahl; Unterschriftenquoren für neue Wahlvorschläge
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2010 - LVerfG 11/10
Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlich verfügte Wiederholung der Wahlen zur …
- BVerfG, 13.08.1999 - 2 BvR 1442/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Kommunalwahl in …
- BVerfG, 16.08.1999 - 2 BvR 1307/99
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde in einer Landes- …
- VGH Bayern, 21.04.2016 - 4 ZB 15.1951
Wahlanfechtung der Wahl eines Bezirksausschusses
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 2 L 239/01
Keine Erfüllung der Schulpflicht durch Besuch einer nicht genehmigten Schule im …
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 90 A/01
- VerfG Hamburg, 23.03.2015 - HVerfG 2/14
- BVerfG, 13.08.1999 - 2 BvR 1461/99
Überprüfung des Kommunalwahlrechts nicht durch das BVerfG
- VerfGH Bayern, 26.05.1999 - 6-VI-98
Anfechtung der Wahl zum Kollegialorgan wegen der Unmöglichkeit der persönlichen …
- VGH Bayern, 06.04.2016 - 4 ZB 15.1562
Keine Verpflichtung aus verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen, bei der …
- VerfGH Berlin, 03.08.1999 - VerfGH 27/98
Politische Parteien können Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit bei der …
- VGH Bayern, 22.10.2014 - 4 A 14.387
Die Frist für die Wahlprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof beginnt mit der …
- VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17
Frist; Wahlprüfung; Wahlprüfungsklage; Wiedereinsetzung
- VG Aachen, 10.10.2011 - 4 K 772/11
Befugnis einer Gemeinde zur Einrichtung von Bürgerbeiräten und Bestimmung des …
- VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
- VG Regensburg, 12.12.2003 - RO 3 K 03.01604
Rechtsprechung
BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Keine einstweilige Anordnung gegen das bayerische Kommunalwahlrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige Anordnung - Kommunalwahl - Bayern - Unterschriftsquorum
Verfahrensgang
- BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
- BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 163
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89
Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des …
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; dies gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ,44,; 11, 102 ,104,; 81, 53 ,54,; 82, 353 ,363,).Die anstehende Kommunalwahl in Bayern würde zwar auch dann auf eine verfassungsrechtlich unangreifbare Rechtsgrundlage gestellt, wenn sich die angegriffene wahlgesetzliche Regelung später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 81, 53 ,56 f.,; 82, 353 ,370,).
Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).
- BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; dies gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ,44,; 11, 102 ,104,; 81, 53 ,54,; 82, 353 ,363,).Die anstehende Kommunalwahl in Bayern würde zwar auch dann auf eine verfassungsrechtlich unangreifbare Rechtsgrundlage gestellt, wenn sich die angegriffene wahlgesetzliche Regelung später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 81, 53 ,56 f.,; 82, 353 ,370,).
Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; dies gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ,44,; 11, 102 ,104,; 81, 53 ,54,; 82, 353 ,363,).Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).
- BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).Damit führt der gerügte Verfassungsverstoß aber nicht zwangsläufig zu einer Wiederholung aller Wahlen in den Gemeinden und Landkreisen; dies läßt die Gefahr von Wiederholungswahlen eher hinnehmbar erscheinen (BVerfGE 18, 151 ,154 f.,;… Kammerbeschluß a.a.O.).
- BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im …
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; dies gilt besonders, wenn mit der einstweiligen Anordnung ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ,44,; 11, 102 ,104,; 81, 53 ,54,; 82, 353 ,363,).Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,).
- BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92
Schwangeren- und Familienhilfegesetz I
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt würde, sie sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ,395,). - BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55
Schwerpunktparteien
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Insbesondere müßte hingenommen werden, daß entgegen der in diesem Fall verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Zielsetzung des Gesetzgebers auch nicht ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen und das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimme insoweit ungesichert bliebe (vgl. BVerfGE 4, 375 ,381,). - BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Angesichts solcher - irreparablen - Nachteile hat sich das Bundesverfassungsgericht bei der Außervollzugsetzung von Wahlgesetzen größte Zurückhaltung auferlegt und einstweilige Anordnungen nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe erlassen (vgl. BVerfGE 81, 53 ,55, - mögliche Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien ,Bestimmung des Wahlvolkes als Ausgangspunkt aller demokratischer Legitimation,; BVerfGE 82, 353 ,369, - besondere staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Wahl; BVerfGE 11, 306 ,309, - Vorliegen besonderer Rechtsunsicherheit; zu ablehnenden Entscheidungen vgl. BVerfGE 3, 41 ,44 f.,; 11, 102 ,104,; ferner BVerfGE 18, 151 ,154 f.,). - VerfGH Bayern, 18.07.1995 - 2-VII-95
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
25 GLKrWG in der Fassung vom 10. August 1994 war Gegenstand einer - von der ÖDP und weiteren politischen Parteien erhobenen - Popularklage, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung vom 18. Juli 1995 zurückgewiesen hat (Az.: Vf. 2-VII-95, 7-VII-95, 8-VII-95 und 11-VII-95). - BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvR 831/94
Einstweilige Anordnung - Unterschriftenquorum bei Kommunalwahlen
Auszug aus BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
Das hätte aber zur Folge, daß der mit der Neuregelung des Kommunalwahlrechts verfolgte - mit der Verfassung vereinbare - Gestaltungswille des Landesgesetzgebers für die anstehende Wahl endgültig unbeachtlich bliebe (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94, 2 BvQ 15/94 - Landes- und Kommunalverwaltung 1994, S. 403 ff.).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14
Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …
Die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen kommunalrechtliche Wahlrechtsnormen zu erheben, bleibt hiervon daher unberührt (VerfGH RP, Beschluss vom 11. Februar 2014 - VGH B 6/14, VGH A 12/14 -, juris; BVerfG, Urteil vom 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 -, NJW 1961, 19; Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, NVwZ-RR 1996, 163). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
Der gerügte Verfassungsverstoß würde also nicht zwangsläufig zur Wiederholung der Kommunalwahlen im gesamten Wahlgebiet führen; dies lässt die Gefahr von örtlich begrenzten Wiederholungswahlen eher als hinnehmbar erscheinen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94, 2 BvQ 15/94, LKV 1994, 403 = juris, Rn. 57, und vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95, NVwZ-RR 1996, 163 = juris, Rn. 35). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Der gerügte Verfassungsverstoß würde also nicht zwangsläufig zur Wiederholung der Kommunalwahlen im gesamten Wahlgebiet führen; dies lässt die Gefahr von örtlich begrenzten Wiederholungswahlen eher als hinnehmbar erscheinen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 1994- 2 BvR 831/94, 2 BvQ 15/94, LKV 1994, 403 = juris, Rn. 57, und vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95, NVwZ-RR 1996, 163 = juris, Rn. 35).
- VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 18/21
Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren zur unterbliebenen Anpassung des …
Unabhängig davon fiele im Rahmen der Abwägung erschwerend ins Gewicht, dass - sollten Wahlvorschläge ohne oder mit abgesenktem Unterschriftenquorum zugelassen werden und sich das Organstreitverfahren in der Hauptsache als unbegründet erweisen - der mit den Regelungen des Kommunalwahlrechts verfolgte und mit der Verfassung vereinbare Gestaltungswille des Landesgesetzgebers für die anstehende und letztlich erfolgte Kreistagswahl endgültig unbeachtlich bliebe (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 34).Insoweit müsste hingenommen werden, dass entgegen der - in diesem Fall verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Zielsetzung des Gesetzgebers auch nicht ernsthafte Vorschläge zur Wahl stünden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 55 und Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 34).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01
Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich …
Ähnliches gilt für die bayerische Lösung, die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 99, 1 ff) nach Änderung der Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr geprüft und im einstweiligen Rechtsschutz offen gehalten worden war (BVerfG, Beschl. v. 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95 -, NVwZ-RR 1996, 163); der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte keine Bedenken erhoben (BayVfGH, Entschdg, v. 18.07.1995 - Vf. 2,7,8,11-VII-95 -, BayVGHE n. F. 48 II 61 [69 ff]; Entschdg, v. 15.02.1996 - Vf. 18-VII-95 -, BayVGHE n. F. 49 II 11 [14 ff]; Entschdg. v. 21.05.1997 - Vf. 5-VII-96 -, BayVGHE n. F. 50 II 106 [111 ff]). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 2122/99
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren zwecks Aussetzung einer Norm, …
Bei Wahlrechtsbestimmungen ist größte Zurückhaltung zu üben; einstweilige Anordnungen sind nur bei besonders gewichtigen Gründen zu erlassen (BVerfG, Beschluß vom 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95 -, NVwZ-RR 1996, 163 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Eine Wiederholung der Gemeinderatswahl ist demnach nicht zwangsläufig; auch führt die Wahlanfechtungsmöglichkeit dazu, daß die Beeinträchtigung der Wahlrechtsgleichheit nicht notwendig irreparabel ist (vgl. zum Ganzen nochmals BVerfG, Beschluß vom 18.11.1995 a.a.O.).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2014 - VGH B 6/14
Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes zu Angaben über …
- 2 BvR 1953/95 -, NVwZ-RR 1996, 163). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - VerfGH 103/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen im Gesetz …
Der gerügte Verfassungsverstoß würde also nicht zwangsläufig zur Wiederholung der Bürgermeisterwahlen im gesamten Wahlgebiet führen; dies lässt die Gefahr von örtlich begrenzten Wiederholungswahlen eher als hinnehmbar erscheinen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94, 2 BvQ 15/94, LKV 1994, 403 = juris, Rn. 57, und vom 18. November 1995- 2 BvR 1953/95, NVwZ-RR 1996, 163 = juris, Rn. 35). - VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Zulassung von Wahlvorschlägen …
Mit den insoweit eingeräumten Rechtsschutzmöglichkeiten lassen sich irreparable Schädigungen der Antragsteller ausschließen (vgl. BVerfG LKV 1994, 403; NVwZ-RR 1996, 163). - VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 19/21
Einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerde zur Bürgermeisterwahl in …
Ziel des Gesetzgebers ist es vielmehr, nicht ernsthafte Wahlvorschläge zu vermeiden (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1994 - 2 BvR 831/94 und 2 BvQ 15/94 -, juris Rn. 55; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. November 1995 - 2 BvR 1953/95 -, juris Rn. 34).
Rechtsprechung
BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95 (2) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erfolgs der Verfassungsbeschwerde und wegen fehlender Billigkeitsgründe
- Judicialis
BVerfGG § 34a Abs. 3
- rechtsportal.de
BVerfGG § 34a Abs. 2, Abs. 3
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 18.11.1995 - 2 BvR 1953/95
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
- BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95 (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 397/82
Auslagenerstattung - Billigkeit - Anwendungsfragen - Verfahren vor dem …
Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95
Dies setzt aber besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 74, 218 ).Solche Gründe können gegeben sein, wenn die Verfassungsbeschwerde nur als Folge einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolglos geblieben ist, nach der bisherigen Rechtsprechung jedoch Erfolg gehabt hätte (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 218 ).
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95
Diese Bedenken greifen allerdings dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichliegenden Fall - bereits geklärt ist (BVerfGE 85, 109 ). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95
Sie erscheint auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens, den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners nicht als geboten (BVerfGE 33, 247 ; stRspr). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95
Solche Gründe können gegeben sein, wenn die Verfassungsbeschwerde nur als Folge einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolglos geblieben ist, nach der bisherigen Rechtsprechung jedoch Erfolg gehabt hätte (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 218 ).