Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2015

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 Sa 218/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48455
LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 Sa 218/14 (https://dejure.org/2014,48455)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.2014 - 2 Sa 218/14 (https://dejure.org/2014,48455)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - 2 Sa 218/14 (https://dejure.org/2014,48455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,48455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungsobergrenze

  • IWW

    § 19 Abs. 3 VTV, § 19 VTV, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 533 ZPO, § 49 Abs. 3 MTV, § 45 MTV, Art. 20 Abs. 3 GG, § 2 BetrAVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur der Verweisung auf die für die betriebliche Altersversorgung bei dem Arbeitgeber geltenden Bestimmungen; Höhe der Betriebsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2 GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 9 Abs. 3
    Ablösung; Gesamtversorgungsobergrenze; Günstigkeitsprinzip; dynamisches Günstigkeitsprinzip; statisches Überversorgung; Verhältnismäßigkeit; Versorgungszusage; Vertrauensschutz; Zeitkollisionsregel; Betriebliche Altersversorgung; Einführung einer ...

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 2 GG Art. 20 Abs. 3 ; GG Art. 9 Abs. 3
    Rechtsnatur der Verweisung auf die für die betriebliche Altersversorgung bei dem Arbeitgeber geltenden Bestimmungen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsnatur der Verweisung auf die für die betriebliche Altersversorgung bei dem Arbeitgeber geltenden Bestimmungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 Sa 218/14
    Von der sich hieraus ergebenden Unwirksamkeit verschlechternder Kollektivregelungen gegenüber vertraglichen Ansprüchen, die auf eine arbeitsvertragliche Einheitsregelung zurückgehen, lässt das Bundesarbeitsgericht aber in ständiger Rechtsprechung u.a. - als eine der drei möglichen Ausnahmen - eine verschlechternde Ablösung dann zu, wenn in einer einzelvertraglichen Rechtsgrundlage selbst eine Möglichkeit für eine kollektivrechtliche Verschlechterung eröffnet worden ist ( BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 21, NZA 2013, 210 ).

    Will der Arbeitgeber eine Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zusagen, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen ( st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 25, NZA 2013, 210 m.w.N. ).

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 Sa 218/14
    Wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie muss es den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben, ob sie die eingetretenen Änderungen im Steuer- bzw. Sozialversicherungsrecht zum Anlass für eine Neuregelung der in § 19 Abs. 3 VTV getroffenen Regelungen nehmen, zumal den Tarifvertragsparteien dann ein erheblicher Spielraum verbliebe, um eine von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden ( vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - NZA-RR 2013, 542 ).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 Sa 218/14
    Vielmehr werden auch solche Bezugnahmen auf außerhalb des Arbeitsvertrags liegende Versorgungsvorschriften in der Regel als dynamisch angesehen ( BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 30, juris ).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 Sa 218/14
    Für Rundfunkanstalten, die ebenfalls an die genannten Grundsätze gebunden sind, gilt nichts anderes ( BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 409/06 - Rn. 39 und 40, NZA 2008, 1244 ).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 Sa 218/14
    Wird nicht in den erdienten Besitzstand einer Versorgungsanwartschaft eingegriffen und sind die mit der Änderung verbundenen Nachteile für die Arbeitnehmer nicht schwerwiegend, so reichen sachliche Gründe aus ( BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - Rn. 42 - 45, juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2015 - 2 Sa 218/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21823
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2015 - 2 Sa 218/14 (https://dejure.org/2015,21823)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.02.2015 - 2 Sa 218/14 (https://dejure.org/2015,21823)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 2 Sa 218/14 (https://dejure.org/2015,21823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,21823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 111 BetrVG, § 1 Abs 5 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 112 BetrVG
    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -Vermutungswirkung - fehlender freier Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer

    Vermutungswirkung bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste; Kündigungsschutzklage bei unzureichender Widerlegung des gesetzlich vermuteten Fehlens geeigneter Arbeitsplätze und unzureichenden Darlegungen zur grob fehlerhaften ...

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung: Interessenausgleich mit Namensliste

  • rechtsportal.de

    Vermutungswirkung bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste

  • rechtsportal.de

    Vermutungswirkung bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2015 - 2 Sa 218/14
    Bei der Bewertung der sozialen Schutzbedürftigkeit ihrer Arbeitnehmer mit einem Punktwert hat sich die Beklagte an Kriterien orientiert, die vom Bundesarbeitsgericht in einem vergleichbaren Falle als tragfähig anerkannt worden sind (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 418/07 - AP Nr. 97 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = DB 2009, 1932).

    Die Erhaltung einer altersgemischten Belegschaft liegt sowohl im Interesse der Gesamtheit der Belegschaft als auch im Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers und ist daher legitim (BAG 12. März 2009 aaO).

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2015 - 2 Sa 218/14
    Die Vermutungswirkung aus § 1 Absatz 5 KSchG erstreckt sich auch auf das Nichtvorliegen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97- BAGE 88, 363 = AP Nr. 94 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung = DB 1998, 1768).
  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 20/94

    Arbeitsverhältnis der PGH -Mitglieder

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2015 - 2 Sa 218/14
    Die Beschäftigungszeiten von 1986 bis 1990 zu PGH-Zeiten können schon deshalb nicht mit berücksichtigt werden, da der Kläger seinerzeit nicht auf Basis eines Arbeitsverhältnisses, sondern auf Basis des Genossenschaftsverhältnisses für die PGH tätig war (BAG 13. Juni 1996 - 8 AZR 20/94 - AP Nr. 1 zu § 15 AGB-DDR = DB 1996, 2393).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht