Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25723
BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21 (https://dejure.org/2022,25723)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.2022 - 2 WDB 11.21 (https://dejure.org/2022,25723)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 2022 - 2 WDB 11.21 (https://dejure.org/2022,25723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,25723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 10 Abs. 1, Art. 101 Ab... s. 1 Satz 2; SG § 8; WDO §§ 6, 20 Abs. 1, Abs. 2 Satz 8 und Abs. 3 Satz 3, § 42 Nr. 5, § 72 Abs. 5, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 114 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3, § 139 Abs. 3, § 140 Abs. 5 Satz 1, § 148; GVG § 17b Abs. 1 Satz 2, § 21e; StPO §§ 110, 307; VwVfG § 3a Abs. 2 Satz 2
    Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 8 SG, § 17b Abs 1 S 2 GVG, § 21e GVG
    Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht

  • rewis.io

    Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Eine Beschwerde ist auch dann rechtswirksam eingelegt, wenn sie nicht an die Kammer des (zuständigen) Truppendienstgerichts adressiert ist, deren Entscheidung angefochten wird (Aufgabe von BVerwGE 46, 259 f.). 2. Die Notfallzuständigkeit eines anderen Truppendienstgerichts nach § ...

  • rechtsportal.de

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht; Durchsuchungsanordnung zum Nachweis mehrerer Pflichtverletzungen; Notfallzuständigkeit eines anderen Truppendienstgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 995
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Gegen sie kann der Soldat entsprechend der dem Beschluss beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung nur mit einer in die abschließende Zuständigkeit des Truppendienstgerichts fallenden Beschwerde nach § 42 Nr. 5 Satz 1 WDO vorgehen; dies betrifft etwa die Frage der Verhältnismäßigkeit der fortdauernden Besitzentziehung der Gegenstände und die Frage, ob auf seine Willensfreiheit rechtswidrig eingewirkt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 17 und 58).

    Im Gegensatz dazu muss sich jedoch eine Beschlagnahmeanordnung als gewichtiger Eingriff in das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) auf Einzelgegenstände beschränken, deren Beweiseignung und Beschlagnahmefähigkeit bereits konkret gegenstandsbezogen geprüft worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - Leitsatz 4).

    Ihr kommt lediglich die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung mit dem Ziel der Begrenzung des Durchsuchungsbeschlusses zu (zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 12 ff. m. w. N.).

    Denn die "Beschlagnahmeanordnung" findet vorliegend nicht nur parenthetisch etwa in Gestalt von Hinweisen Erwähnung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris), sondern als Inhalt der Beschlussformel.

    Der Frage braucht indes nicht abschließend nachgegangen zu werden, weil schon die Durchsuchungsordnung nach der zur Zeit des Erlasses des Beschlusses maßgeblichen Rechtslage (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 20 m. w. N.) rechtswidrig ist, so dass selbst bei einer ausgesprochenen Beschlagnahmeanordnung es ihr an der rechtlichen Grundlage fehlte.

    Sie geht in gerichtlichen Disziplinarverfahren (Dritter Abschnitt des Zweiten Teils) als spezielle Regelung über Durchsuchungen in der Wehrdisziplinarordnung dem subsidiären Verweis in § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO auf die Vorschriften der Strafprozessordnung vor und erfasst auch elektronische Kommunikationsmittel (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 22 ff. und 29 f.).

    Denn § 20 WDO sieht keine Beschränkung des Antragsrechts auf den Disziplinarvorgesetzten vor (vgl. zu allem: BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 41 ff.).

    dd) Ob die Durchsuchungsanordnung bereits deshalb rechtswidrig ist, weil sie den Tatvorwurf nicht kohärent so umschreibt, dass der mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnung verbundene Eingriff in Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 47), kann dahingestellt bleiben.

    Denn das Stadium des Anfangsverdachts zeichnet sich gerade dadurch aus, dass noch Ermittlungen nötig sind, weil die Tat in ihren Einzelheiten noch nicht aufgeklärt ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 49).

    Hierbei sind auch die Bedeutung der potenziellen Beweismittel für das Disziplinarverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 55; BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 889/19 - NJW 2020, 384 Rn. 25 m. w. N.,).

  • BVerwG, 20.05.1974 - II WD 50.73
    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Eine Beschwerde ist auch dann rechtswirksam eingelegt, wenn sie nicht an die Kammer des (zuständigen) Truppendienstgerichts adressiert ist, deren Entscheidung angefochten wird (Aufgabe von BVerwGE 46, 259 f.).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 20. Mai 1974 - 2 WD 50.73 - (BVerwGE 46, 259 ) ausgeführt hat, das Rechtsmittel - dort der Berufung - dürfe bei der Kammer, die die angefochtene Entscheidung erlassen habe, auch bei dem Truppendienstgericht, bei dem die Kammer eingerichtet sei, eingelegt werden, nicht aber bei einer anderen Kammer desselben Gerichts, hält er daran nicht mehr fest.

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Hierbei sind auch die Bedeutung der potenziellen Beweismittel für das Disziplinarverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 55; BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 889/19 - NJW 2020, 384 Rn. 25 m. w. N.,).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Da dieser Vorsitzende am 6. Oktober 2021 zum Zeitpunkt des eingegangenen Antrags jedoch wegen der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bis abends verhindert war (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1962 - 1 StR 425/62 - NJW 1963, 1260 f.), lag ein anderweitig vorrangiges Dienstgeschäft vor, welches einen vorläufigen Verhinderungsgrund bildete (BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 4 StR 374/19 - NStZ 2020, 757 Rn. 17; Lückemann, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 21e GVG, Rn. 39).
  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Da dieser Vorsitzende am 6. Oktober 2021 zum Zeitpunkt des eingegangenen Antrags jedoch wegen der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bis abends verhindert war (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1962 - 1 StR 425/62 - NJW 1963, 1260 f.), lag ein anderweitig vorrangiges Dienstgeschäft vor, welches einen vorläufigen Verhinderungsgrund bildete (BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 4 StR 374/19 - NStZ 2020, 757 Rn. 17; Lückemann, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 21e GVG, Rn. 39).
  • BVerwG, 07.07.1993 - 2 WD 32.92

    Wehrdisziplinarrecht - Berufung - Begrenzung durch Gericht -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Er verfolgt lediglich den Zweck, nicht über einzelne Taten disziplinarisch zu urteilen, sondern einheitlich zu beantworten, welche Folgerungen aus dem pflichtwidrigen Gesamtverhalten für ein Dienstverhältnis zu ziehen sind (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1993 - 2 WD 32.92 - NVwZ 1994, 493 ff.).
  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Der Wortlaut des § 114 Abs. 2 Satz 1 WDO vermittelt für eine derartige Restriktion des Zugangs zur Rechtsmittelinstanz keinen Anhaltspunkt; sie würde zu einer Überspannung prozessualer Anforderungen führen, die durch Sachgründe nicht zu rechtfertigen wäre (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 - NVwZ 2022, 789 Rn. 23 ff.).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13

    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung);

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Dies gilt regelmäßig für richterliche Entscheidungen, bei denen dem Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung zukommt wie dies vorliegend gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i. V. m. § 307 Abs. 1 StPO, § 114 Abs. 2 Satz 4 WDO der Fall ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rn. 18 f.).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Da unklare staatliche Entscheidungen rechtsstaatlichen Anforderungen - insbesondere dem Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) - widersprechen und dem Rechtsschutzsuchenden aus dem Gericht zuzurechnenden Fehlern und Unklarheiten keine Nachteile erwachsen dürfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 - NJW 2021, 915 Rn. 27), besteht Anlass zu folgenden Hinweisen:.
  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot;

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21
    Sie widerspräche dem Beschleunigungsverbot, zumal der Antrag des Soldaten aus noch darzulegenden Gründen Erfolg hat (§ 309 Abs. 2 StPO, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31. März 2021 - 2 WDB 13.20 - Buchholz 450.2 § 126 WDO 2002 Nr. 16 Rn. 12).
  • BVerwG, 09.12.2022 - 2 WNB 1.22

    Erfolgreiche Verfahrensrüge bei Entscheidung durch unzuständiges Gericht

    Der Vorsitzende der Truppendienstkammer wird die Abhilfeprüfung nach § 114 Abs. 3 Satz 1 WDO im Lichte der neueren Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats zum Durchsuchungsrecht nachholen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - NVwZ 2022, 1728, vom 10. Juli 2022 - 2 WDB 11.21 - juris und vom 2. September 2022 - 2 WDB 6, 22 - NVwZ 2022, 1733).
  • BVerwG, 13.12.2022 - 2 WDB 8.22

    Durchsuchung wegen des Verdachts des Diebstahls privater und dienstlicher

    Da die Beschwerde auf den Beschluss vom 26. Juli 2022 beschränkt ist, soweit damit die Durchsuchung der persönlichen Sachen und des Fahrzeugs des Soldaten, seiner Stube, seines Spindes und seines Wertfachs angeordnet worden ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob mit dem Beschluss angesichts der Formulierung "wird [...] die Durchsuchung [...] und gegebenenfalls die Beschlagnahme von unten näher genannten Beweismitteln angeordnet" zudem eine Beschlagnahme der in den Beschlussgründen bezeichneten Gegenstände ("...", dienstliche Bilder, ... und Jagdtrophäe "...") angeordnet wurde (dazu BVerwG, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 2 WDB 12.21 - juris Rn. 11 ff., vom 10. Juli 2022 - 2 WDB 11.21 - juris Rn. 20 ff. und vom 2. September 2022 - 2 WDB 6, 22 - juris Rn. 13 ff., jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht