Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4381
BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08 (https://dejure.org/2008,4381)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2008 - 2 StR 479/08 (https://dejure.org/2008,4381)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08 (https://dejure.org/2008,4381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 StPO; § 73c StGB; § 73a StGB
    Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter Revisionsgrund: Prüfung nach Beschwerdegrundsätzen); Verfall von Wertersatz (Härtefallregelung; unbillige Härte; Ermessensausübung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs eines Verteidigers gegen den Vorsitzenden einer Strafkammer aufgrund des Anbringens dieses ohne eine Rücksprache mit dem Angeklagten; Absoluter Revisionsgrund bei Entscheidung des Gerichts in fehlerhafter Besetzung; ...

  • Judicialis

    StPO § 26a; ; StPO § 27; ; StPO § 338; ; GG Art. 101 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 142
  • StV 2010, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
    aa) Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in falscher Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; NStZ 2007, 161, 162).

    In letzterem Fall entscheidet das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen sachlich über die Besorgnis der Befangenheit (BGH NStZ 2007, 161, 162; NStZ-RR 2008, 246, 247; Beschl. vom 27. August 2008 - 2 StR 281/08).

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
    aa) Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in falscher Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; NStZ 2007, 161, 162).

    Erfolgt wie hier die Verwerfung allein aus formalen Erwägungen, wurden die Ablehnungsgründe aber nicht inhaltlich geprüft, ist daher danach zu differenzieren, ob die Entscheidung des Gerichts auf einer groben Missachtung oder Fehlanwendung des Rechts beruht, ob also Auslegung und Handhabung der Verwerfungsgründe offensichtlich unhaltbar oder aber lediglich schlicht fehlerhaft sind (BGHSt 50, 216, 219 f.).

  • BGH, 17.08.1994 - 3 StR 296/94

    Aufhebung einer Anordnung des Vermögensverfalls wegen unbilliger Härte aufgrund

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
    Dazu enthält das Urteil keine Feststellungen (vgl. BGHR StGB § 73 c Härte 3).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
    aa) Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in falscher Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; NStZ 2007, 161, 162).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 129/07

    Unberechtigte Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
    In letzterem Fall entscheidet das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen sachlich über die Besorgnis der Befangenheit (BGH NStZ 2007, 161, 162; NStZ-RR 2008, 246, 247; Beschl. vom 27. August 2008 - 2 StR 281/08).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
    aa) Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in falscher Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG NJW 2005, 3410, 3413 f.; StraFo 2006, 232, 236; BGHSt 50, 216, 219; NStZ 2007, 161, 162).
  • BGH, 29.10.2002 - 3 StR 364/02

    Verfall von Wertersatz; Ermessensausübung (Prüfungspflicht; Resozialisierung)

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
    Auch hat das Landgericht nicht in seine Erwägung einbezogen, ob eine Zahlungsverpflichtung von über 246.000 Euro im konkreten Fall möglicherweise die Resozialisierung nach einer Haftentlassung erschwert (BGH NStZ-RR 2003, 75).".
  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
    Dem tritt der Senat bei, weil er nicht ausschließen kann, dass der Tatrichter bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung nicht auf den vollen Verfallsbetrag erkannt hätte (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08).
  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    (1) Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in fehlerhafter Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u.a., NJW 2005, 3410, zu § 26a StPO vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 18 mwN; und vom 10. August 2005 - 5 StR 33 34 180/05, BGHSt 50, 216, 218).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Der Senat weist abschließend auf die Möglichkeit hin, den Umfang und Wert des Erlangten gemäß § 73 b StGB zu schätzen, sowie darauf, dass nach § 73 c Abs. 1 StGB die Anordnung des Verfalls auf einen Teil des Erlangten beschränkt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 75; BGH, Beschl. vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08).
  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 81/11

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über strafrechtliches

    So belegt etwa der Umstand, dass die Geschäftsräume der A.   GmbH durchsucht worden sind, hinreichend, dass gegen die beiden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der Treuhandgesellschaft ein über bloße Vermutungen hinausreichender, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Verdacht einer Straftat bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142, 143 und vom 13. Oktober 1999 - StB 7, 8/99, NJW 2000, 84, 85; siehe auch BVerfG, NJW 1999, 2176).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Ist keine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Ablehnungsverfahren festzustellen, hat das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; Senat, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, NStZ-RR 2009, 142; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 338 Rn. 28).
  • BGH, 14.01.2015 - 5 StR 582/14

    Verfall (Härtevorschrift; Ermessen; Absehen von der Erkenntnis auf den gesamten

    Insbesondere ist die erschwerte Resozialisierungsmo¨glichkeit nach einer Haftentlassung bei einer in dieser Höhe verhängten Verfallsanordnung konkret zu erörtern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, Rdnr. 13 m.w.N.) und zu erwägen, ob schon aus diesem Grund nicht auf den vollen Verfallsbetrag erkannt werden kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08).

    Dem tritt der Senat bei, weil er nicht ausschließen kann, dass das Tatgericht bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung nicht auf den vollen Verfallsbetrag erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08 Rn. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9988
BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08 (1) (https://dejure.org/2009,9988)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2009 - 2 StR 479/08 (1) (https://dejure.org/2009,9988)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08 (1) (https://dejure.org/2009,9988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Gehörsverletzung durch Schweigen des Senates bzgl. der abweichenden Rechtsauffassung der Verteidigung in der Gegenerklärung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356a

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
    Vorliegen einer Gehörsverletzung durch Schweigen des Senates bzgl. der abweichenden Rechtsauffassung der Verteidigung in der Gegenerklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08
    Dies rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat hätte das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08
    Eine weitergehende Begründungspflicht für die letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo aaO).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08
    Das Schweigen des Senats auf diese Rechtsausführungen offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. auch BGH, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08
    Eine weitergehende Begründungspflicht für die letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo aaO).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08
    Dies rechtfertigt nicht die Annahme, der Senat hätte das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 426/08

    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungsanforderungen an eine letztinstanzliche

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 479/08
    Mit der Formulierung "unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO" hat der Senat den in dieser Vorschrift vorausgesetzten begründeten Antrag des Generalbundesanwalts vom 21. Oktober 2008 in Bezug genommen (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08).
  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09

    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit

    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 und 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 423/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen in der Gegenerklärung des Verteidigers offenbart nach der Sachlogik des revisionsgerichtlichen Beschlussverfahrens vielmehr, dass der neue Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt ausführlich begründete Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrüge zu entkräften (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 252; BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 426/08 und 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08).
  • BGH, 08.01.2013 - 5 StR 550/12

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Dass der Verwerfungsbeschluss keine weitere Begründung enthält, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. etwa mwN BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08, und vom 12. Januar 2011 - 1 StR 581/10).
  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 168/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

    2 Dass der Verwerfungsbeschluss keine weitere Begründung enthält, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. mwN Senat, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 2 StR 479/08; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 581/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht