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Rechtsprechung
   BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3318
BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20 (https://dejure.org/2021,3318)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20 (https://dejure.org/2021,3318)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 (https://dejure.org/2021,3318)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Kündigungserklärungsfrist

  • rechtsinformationen.bund.de

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Kündigungserklärungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 2 BGB, § 72a ArbGG
    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Kündigungserklärungsfrist

  • IWW

    § 72 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ArbGG, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ArbGG, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, §§ 4, 7 KSchG, § 138 BGB, § 612a BGB, § 1 AGG, § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG

  • IWW

    § 72 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ArbGG, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ArbGG, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, §§ 4, 7 KSchG, § 138 BGB, § 612a BGB, § 1 AGG, § 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Kündigung als neutrales Gestaltungsrecht; Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung, Kündigungserklärungsfrist, Nachschieben von Kündigungsgründen, Nichtzulassungsbeschwerde

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Nachschieben von Gründen ist bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung grundsätzlich zulässig

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Arbeitgeber kann nachträglich Kündigungsgründe liefern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 ; BGB § 612a ; AGG § 1 ; AGG § 7 Abs. 1
    Kündigung als neutrales Gestaltungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - Kündigungserklärungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachschieben von Kündigungsgründen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Blanko-Kündigung - Welche Kündigungsgründe müssen in der Kündigung erklärt werden?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zum (rechtzeitigen) Nachschieben eines Kündigungsgrundes im Falle einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Nachschieben von Kündigungsgründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber kann zunächst blanko erklärt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gestaltungsmöglichkeiten erweitert: Die außerordentliche "Blanko"-Kündigung und das Auswechseln der Kündigungsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1483
  • MDR 2021, 758
  • NZA 2021, 710
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Die "Kündigung" hat als für sich genommen neutrales Gestaltungsrecht (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 11) keinen anderen "Charakter", als dass sie das Arbeitsverhältnis - hier: außerordentlich fristlos - auflösen soll.
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Dessen ungeachtet hat der Senat in einem jüngeren als dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil erkannt, dass es ohne Bedeutung ist, ob zwischen den bei Kündigungsausspruch schon bekannten und den erst nachträglich bekannt gewordenen Kündigungsgründen ein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang besteht (…vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 46; tendenziell gegen eine Ausnahme in "Extremfällen" auch BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Dessen ungeachtet hat der Senat in einem jüngeren als dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil erkannt, dass es ohne Bedeutung ist, ob zwischen den bei Kündigungsausspruch schon bekannten und den erst nachträglich bekannt gewordenen Kündigungsgründen ein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 46;… tendenziell gegen eine Ausnahme in "Extremfällen" auch BAG 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - Rn. 21).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - …

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Hierzu hätte es einer eingehenden Begründung bedurft, dass sich der Senat in seinem Urteil vom 23. Mai 2013 (- 2 AZR 102/12 - Rn. 33) von seiner vorherigen, dort einschränkungslos in Bezug genommenen Rechtsprechung abgesetzt habe, § 626 Abs. 2 BGB bilde - vorbehaltlich eines völligen "Auswechselns" der Kündigungsgründe - weder in direkter noch in analoger Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren (vgl. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen …

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Hierzu hätte es einer eingehenden Begründung bedurft, dass sich der Senat in seinem Urteil vom 23. Mai 2013 (…- 2 AZR 102/12 - Rn. 33) von seiner vorherigen, dort einschränkungslos in Bezug genommenen Rechtsprechung abgesetzt habe, § 626 Abs. 2 BGB bilde - vorbehaltlich eines völligen "Auswechselns" der Kündigungsgründe - weder in direkter noch in analoger Anwendung eine Schranke für das Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bereits objektiv vorlagen, dem Kündigungsberechtigten aber noch nicht bekannt waren (vgl. BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 362/96 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 86, 88).
  • LAG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 Sa 358/19

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Verletzung arbeitsvertraglicher …

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Mai 2020 - 9 Sa 358/19 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Die schlichte Gegenüberstellung der fallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts und des vom Beschwerdeführer daraus abgelesenen abstrakten Rechtssatzes reicht regelmäßig nicht aus (BAG 6. Dezember 2006 - 4 AZN 529/06 - Rn. 9).
  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19

    Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20
    Es ist wiederum weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass das Berufungsgericht sich mit der nun vom Kläger aufgeworfenen Frage tatsächlich befasst und sie beantwortet hat (vgl. BAG 21. April 2020 - 7 ABN 78/19 - Rn. 23 aE).
  • BAG, 30.09.2026 - 2 AZN 339/26

    Vertretungszwang - "halluzinierte" Urteile

    Rn. 15 a) Soweit die Beschwerde unter IV 1 auf Seite 3 der Beschwerdebegründung eine verdeckte Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom "23.01.2020 - 2 AZR 606/18, NZA 2020, 1029" sowie vom 27. September 2012 (- 2 AZR 955/11 -) durch die Aufstellung eines scheinbar fallbezogenen abstrakten Rechtssatzes rügt, legt sie die Gesichtspunkte und Schlussregeln für die Ableitung eines verdeckten Rechtssatzes aus den fallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts nicht dar ("Deduktion", zu den Anforderungen vgl. BAG 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 2;… 23. November 2017 - 5 AZN 713/17 - Rn. 3 mwN).

    Die - wie vorliegend erfolgt - schlichte Gegenüberstellung der fallbezogenen Ausführungen eines Gerichts und des daraus abgelesenen abstrakten Rechtssatzes ist regelmäßig nicht ausreichend (BAG 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 2;… 6. Dezember 2006 - 4 AZN 529/06 - Rn. 9).

    Mit Blick auf die Behauptung einer verdeckten Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 (- 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188) und des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2014 (- 5 AZR 731/12 - BAGE 149, 343) fehlt es bereits an der Darlegung der den herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts entnommenen Rechtssätze, von denen das Landesarbeitsgericht abgewichen sein soll (zu den Anforderungen vgl. zB BAG 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 2;… 23. November 2017 - 5 AZN 713/17 - Rn. 3 mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2024 - 7 Sa 1125/23

    Nichtigkeit Arbeitsverhältnis - Sittenwidrigkeit -Wirksamkeit außerordentliche …

    Danach könnte auch in den Grenzen der Rechtsordnung eine Kündigung zunächst ohne jeden auch nur ansatzweise tragfähigen Grund gleichsam blanko erklärt werden (BAG, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20, NZA 2021, 710 Rn. 3 folgend;… ErfK/Niemann, 24. Auflage 2024, BGB § 626 Rn. 55).
  • BAG, 31.03.2026 - 2 AZN 588/25

    Grundsatzbeschwerde - Klärungsbedürftigkeit

    Soweit die Beschwerde unter E auf Seite 23 ff. der Beschwerdebegründung eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2014 (- 2 AZR 505/13 - BAGE 149, 1) sowie vom 12. April 1956 (- 2 AZR 247/54 -) durch die Aufstellung zweier scheinbar fallbezogener abstrakter Rechtssätze rügt, hat sie die Gesichtspunkte und Schlussregeln für deren Ableitung aus den fallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts nicht dargelegt ("Deduktion", zu den Anforderungen vgl. zB BAG 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 2;… 23. November 2017 - 5 AZN 713/17 - Rn. 3 mwN).

    Die - wie vorliegend erfolgt - schlichte Gegenüberstellung der fallbezogenen Ausführungen eines Gerichts und des daraus abgelesenen abstrakten Rechtssatzes ist regelmäßig nicht ausreichend (BAG 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 2;… 6. Dezember 2006 - 4 AZN 529/06 - Rn. 9).

  • ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Fristlose Kündigung einer …

    Der Zweck des Zustimmungsersetzungsverfahrens, die Unbefangenheit der Amtsführung durch den Schutz vor unberechtigten Kündigungen zu gewährleisten, wird durch das nachträgliche Vorbringen weiterer Kündigungsgründe nicht beeinträchtigt (BAG 23. April 2008 - 2 ABR 71/07 - Rn. 25 mwN., vgl. auch 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 3 f., beide zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter …

    Der Zweck des Zustimmungsersetzungsverfahrens, die Unbefangenheit der Amtsführung durch den Schutz vor unberechtigten Kündigungen zu gewährleisten, wird durch das nachträgliche Vorbringen weiterer Kündigungsgründe nicht beeinträchtigt (BAG 23. April 2008 - 2 ABR 71/07 - Rn. 25 mwN., vgl. auch 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 3 f., jeweils juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 233/21

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis - Spesenbetrug - Nachschieben …

    Er muss vielmehr davon ausgehen, dass der Arbeitgeber je nach Prozesslage weitere Tatsachen vortragen wird, um in jedem Fall ein obsiegendes Urteil zu erstreiten (BAG…, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 - Rn. 21 ff, juris; BAG;… Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 3, juris).

    Er muss vielmehr davon ausgehen, dass der Arbeitgeber je nach Prozesslage weitere Tatsachen vortragen wird, um in jedem Fall ein obsiegendes Urteil zu erstreiten (BAG…, Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 - Rn. 21 ff, juris; BAG;… Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 3, juris).

  • BAG, 16.05.2025 - 6 AZN 757/24

    Einlegung Nichtzulassungsbeschwerde vor Urteilszustellung - Begründung der …

    Die schlichte Gegenüberstellung der fallbezogenen Ausführungen eines Gerichts und des vom Beschwerdeführer daraus abgelesenen abstrakten Rechtssatzes ist daher regelmäßig nicht ausreichend (BAG 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 2;… 6. Dezember 2006 - 4 AZN 529/06 - Rn. 9).
  • ArbG Düsseldorf, 10.01.2024 - 14 Ca 4408/23
    Die Beklagte kann die Kündigung auch auf die ihr durch den Schriftsatz des Klägers vom 22.12.2023 bekannt wurden stützen und diese im Verfahren als Kündigungsgrund nachschieben (vgl. BAG, Beschluss vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20).

    Hierbei handelte es sich um neue, zusätzliche Tatsachen, auf die die Beklagte ihre Kündigung gestützt hat, sodass der Betriebsrat zu diesen Vorwürfen erneut angehört werden musste (BAG, Beschluss vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20; BAG, Urteil vom 10.04.2014 - 2 AZR 684/13).

  • LAG Köln, 13.05.2022 - 10 Sa 27/21

    Kündigung; qualifizierte Schriftform; Ausschlussfrist; Vorsatzausschluss; …

    Zurecht weist die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hin (vgl. Urteil vom 12.01.2021 - 2 AZN 724/20) hin, wonach es für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung allein auf die objektive Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Zugangs ankommt und der Arbeitgeber weder nach § 1 KSchG noch nach § 626 Abs. 1 BGB zur (abschließenden) Angabe der Kündigungsgründe verpflichtet ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2021 - 1 Sa 270/20

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Dies ist auch außerhalb der Frist des § 626 Abs. 2 BGB möglich und sogar dann, wenn der der Kündigung zugrunde gelegte Kündigungsgrund seinerseits verfristet oder schon keinen an sich geeigneten Grund darstellte (vgl. BAG 12.01.2021 -2 AZN 724/20-, Rn. 4, juris).
  • VG Bremen, 28.06.2024 - 12 K 904/24

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes - Kündigung …

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