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Rechtsprechung
   BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5422
BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23 (https://dejure.org/2024,5422)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2024 - 2 AZR 79/23 (https://dejure.org/2024,5422)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 (https://dejure.org/2024,5422)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsübergang - Zuordnung - Widerspruch des Arbeitnehmers

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsübergang - Zuordnung - Widerspruch des Arbeitnehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 EGRL 23/2001, Art 8 EGRL 23/2001, § 242 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 5 BGB
    Betriebsübergang - Zuordnung - Widerspruch des Arbeitnehmers

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, RL 2001/23/EG, § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB, § 613a Abs. 6 BGB, § 613a Abs. 4 BGB, § 106 GewO, § 95 Abs. 3 BetrVG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB, § 613a Abs. 5 BGB, § 613a BGB, § 613a Abs. 5 Nr. 1 bis Nr. 4 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB, Art. 267 AEUV, Art. 8 RL 2001/23/EG, § 613a Abs. 2 BGB, § 21a BetrVG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Zuordnung - Widerspruch des Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfassung eines Arbeitsverhältnisses von einem Betriebs(teil)übergang; Zuvorige wirksame Zuordnung des Arbeitnehmers individual- und ggf. kollektivrechtlich der dann übergehenden wirtschaftlichen Einheit

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsübergang - Zuordnung - Widerspruch des Arbeitnehmers

Kurzfassungen/Presse (6)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Gestaltungsmöglichkeiten beim Betriebsübergang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang - und die Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitsnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang - und die Widerspruchsfrist des Arbeitsnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsteilübergang - und die Zuordnung des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang: Fehlerhafte Unterrichtung beeinflusst die Widerspruchsfrist nicht immer!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfassung eines Arbeitsverhältnisses von Betriebsübergang bei Zuordnung des Arbeitnehmers zur betreffenden Betriebseinheit

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Fehler im Unterrichtungsschreiben bei Betriebsübergang ohne Auswirkungen auf die Widerspruchsfrist?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 240
  • ZIP 2024, 1413
  • NZA 2024, 829
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (26)

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Ob eine erfolgte Unterrichtung den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat, unterliegt im Ausgangspunkt der gerichtlichen Überprüfung (BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 24).

    Dem bisherigen Arbeitgeber und/oder dem neuen Inhaber - je nachdem, wer die Unterrichtung vorgenommen hat - obliegt dann die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Erfüllung der Unterrichtungspflicht, indem mit entsprechenden Darlegungen und Beweisangeboten die Einwände des Arbeitnehmers entkräftet werden (BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - aaO).

    Eine offensichtlich fehlerhafte und damit unzureichende Unterrichtung liegt nur dann vor, wenn sie über die Person des Betriebserwerbers und/oder in Bezug auf einen in § 613a Abs. 5 BGB genannten Umstand fehlt bzw. unverständlich oder auf den ersten Blick mangelhaft ist (BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 25).

    Rn. 53 (1) An den Inhalt der Unterrichtung über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs dürfen keine im praktischen Leben kaum erfüllbaren Anforderungen dahingehend gestellt werden, wonach das Unterrichtungsschreiben "keinen juristischen Fehler" enthalten darf (so aber noch BAG 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 29).

    Eine Unterrichtung über komplexe Rechtsfragen ist dann nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber nach angemessener Prüfung der Rechtslage eine rechtlich vertretbare Position einnimmt (…BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 25; 10. November 2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 41).

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsschreiben

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Der Begriff der Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (…EuGH 16. November 2023 - C-583/21 - [NC (Transfert d'une étude notariale espagnole)] Rn. 33;… 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; vgl. auch BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 326/22 - Rn. 17;… 15. Dezember 2022 - 2 AZR 99/22 - Rn. 21).

    Vor einer vom Arbeitnehmer nicht gewünschten Auswechselung des Arbeitgebers schützt dagegen das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6 BGB (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 326/22 - Rn. 21).

    Dem Arbeitnehmer soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und ggf. beraten zu lassen, um dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 326/22 - Rn. 25).

    Rn. 52 bb) Das Unterrichtungsschreiben ist auch nicht deswegen fehlerhaft, weil die Beklagte den Kläger nicht ausreichend über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB unterrichtet hat (vgl. hierzu BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 326/22 - Rn. 26).

    Es oblag dem Kläger, diese zu subsumieren oder weitere Erkundigungen einzuholen (BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 326/22 - Rn. 39).

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 26).

    Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob die Vorinstanz die von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung beachtet sowie alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 28).

    Angesichts dieser gesetzlichen Regelung ist für die Verwirkung des Widerspruchsrechts ein relativ kurzer Zeitraum anzunehmen, zumal die Ausübung des Rechts keiner Begründung bedarf und sie an keine weiteren Bedingungen geknüpft ist (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 35).

    Deshalb führen Fehler, die für den Willensbildungsprozess der Arbeitnehmer, ob sie einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, regelmäßig ohne Belang sind, nicht dazu, dass die Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt (vgl. BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 22).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Rn. 49 aa) Das Unterrichtungsschreiben ist entgegen der Ansicht der Revision nicht deswegen fehlerhaft, weil aus ihm nicht hervorgeht, welche geschäftliche Tätigkeit der Betriebserwerberin und welche der Konzernobergesellschaft zuzuordnen ist (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 22, BAGE 131, 258).

    Letzteres kann der Senat selbst dann ohne eine darauf bezogene Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV entscheiden, wenn der Inhalt der nach § 613a Abs. 5 BGB den einzelnen vom Übergang betroffenen Arbeitnehmer zu erteilenden Unterrichtung unionsrechtlich determiniert sein sollte (…aA BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 43 mwN, BAGE 157, 317; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 53, BAGE 131, 258).

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 267/22

    Betriebsteilübergang - Zuordnung der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Mit dieser Norm - und der RL 2001/23/EG - soll die Kontinuität bereits zugeordneter Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden (…EuGH 16. November 2023 - C-583/21 - [NC (Transfert d'une étude notariale espagnole)] Rn. 52; BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 267/22 - Rn. 25).

    Eine Zuordnung zu einem übergehenden Betriebsteil wäre jedenfalls nicht nach den Kriterien einer "sozialen Auswahl" vorzunehmen (vgl. BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 267/22 - Rn. 25).

  • EuGH, 13.06.2019 - C-664/17

    Ellinika Nafpigeia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Der Übergang muss dem Erwerber die dauerhafte Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des Veräußerers erlauben (EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 54).

    Sie kann auch allein zum Zweck der Ermöglichung eines Betriebs(teil)übergangs geschaffen werden, lediglich "betrügerische oder missbräuchliche" Fälle haben außer Betracht zu bleiben (vgl. EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 50).

  • EuGH, 16.11.2023 - C-583/21

    Der Wechsel des Inhabers einer Notarstelle kann als Unternehmens-übergang …

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Der Begriff der Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (EuGH 16. November 2023 - C-583/21 - [NC (Transfert d'une étude notariale espagnole)] Rn. 33;… 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22;… vgl. auch BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 326/22 - Rn. 17;… 15. Dezember 2022 - 2 AZR 99/22 - Rn. 21).

    Mit dieser Norm - und der RL 2001/23/EG - soll die Kontinuität bereits zugeordneter Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden (EuGH 16. November 2023 - C-583/21 - [NC (Transfert d'une étude notariale espagnole)] Rn. 52;… BAG 11. Mai 2023 - 6 AZR 267/22 - Rn. 25).

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Das schlösse eine ermessensfehlerfreie Entscheidung allerdings nicht zwingend aus, da es insoweit nur auf das Ergebnis ankommt, nicht aber auf den dorthin beschrittenen Weg (vgl. BAG 30. November 2022 - 5 AZR 336/21 - Rn. 39).
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Es ist zulässig, über einen Antrag nur für den Fall eine Sachentscheidung zu begehren, dass das Gericht im Zusammenhang mit dem Hauptantrag eine Rechtsfrage in einer bestimmten Weise beurteilt (BAG 17. Dezember 2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 23, BAGE 154, 20).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Auszug aus BAG, 21.03.2024 - 2 AZR 79/23
    Letzteres kann der Senat selbst dann ohne eine darauf bezogene Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV entscheiden, wenn der Inhalt der nach § 613a Abs. 5 BGB den einzelnen vom Übergang betroffenen Arbeitnehmer zu erteilenden Unterrichtung unionsrechtlich determiniert sein sollte (aA BAG 15. Dezember 2016 - 8 AZR 612/15 - Rn. 43 mwN, BAGE 157, 317;… 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 53, BAGE 131, 258).
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21

    Arbeitnehmerstatus - Sportfotograf

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 175/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu …

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • EuGH, 27.02.2020 - C-298/18

    Grafe und Pohle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 …

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der …

  • BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von …

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven …

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12

    Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb

  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 99/22

    Betriebsübergang - Annahmeverzug

  • LAG Hessen, 20.10.2022 - 5 Sa 1465/21

    Wirksamkeit des Betriebsübergangs bei Restrukturierung: Frist verpasst?

  • BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 33/24

    "Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb

    Andernfalls könnte jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke aufgefasst und diese im Weg der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden (vgl. etwa BAG 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - Rn. 29 mwN;… 13. September 2022 - 1 ABR 22/21 - Rn. 39 mwN, BAGE 179, 51).
  • BAG, 24.04.2024 - 7 ABR 26/23

    Betriebsratswahl - weniger Wahlbewerber als Sitze

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (zu diesen Voraussetzungen einer Analogie vgl. zuletzt BAG 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - Rn. 29 mwN).
  • LAG Hessen, 11.09.2025 - 5 SLa 505/24

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und Beschäftigungsanspruch eines …

    BAG Urteile vom 21. März 2024 u.a. zu Az. 2 AZR 79/23:.

    Der Kläger hat die Kosten der Berufung und die Kosten des Revisionsverfahrens 2 AZR 79/23 zu tragen..

    Auf die zugelassene Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision zurückverwiesen.

    Der Begriff der Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (…EuGH 16. November 2023 - C-583/21 - [NC (Transfert d'une étude notariale espagnole)] Rn. 33;… 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; BAG 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - Rn. 20 mwN.).

    Der Übergang muss dem Erwerber die dauerhafte Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des Veräußerers erlauben (…EuGH 13. Juni 2019 - C 664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 54; BAG 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - Rn. 21).

    Es fehlt mangels planwidriger Regelungslücke an den Voraussetzungen für eine solche Analogie (BAG 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - Rn. 28 ff.).

    Maßgeblich ist allein, ob das Ergebnis der Weisung den Anforderungen des billigen Ermessens genügt (BAG 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - Rn. 43). Soweit der Kläger geltend macht, § 106 GewO erlaube keine Versetzung mit dem - mittelbaren - Ziel eines späteren Arbeitgeberwechsels, greift auch dieser Einwand nicht durch.

    Der Kläger konnte aus den Informationen die künftige Geschäftstätigkeit erkennen und sachgerecht entscheiden, ob er Widerspruch einlegen möchte (BAG 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - Rn. 48 ff.).

    Auch die vom Kläger gerügten weiteren Mängel des Schreibens wie eine vermeintlich suggerierte tarifvertragliche Verpflichtung der Betriebserwerberin zur Einrichtung von Flex-Konten und der als rechtlich unzutreffend erachtete Hinweis auf ein nach dem Betriebsübergang fortbestehendes Übergangsmandat des Betriebsrats nach § 21a BetrVG begründen keine Fehlerhaftigkeit des Unterrichtungsschreibens (vgl. wegen der weiteren Einzelheiten BAG 21. März 2024 - 2 AZR 79/23 - Rn. 48 ff.).

    Danach hat der Kläger die Kosten seiner erfolglosen Berufung einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens - 2 AZR 79/23 - zu tragen.

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