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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11   

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https://dejure.org/2011,4684
OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11 (https://dejure.org/2011,4684)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.03.2011 - 2 B 100/11 (https://dejure.org/2011,4684)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. März 2011 - 2 B 100/11 (https://dejure.org/2011,4684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 2 Garagen und 4 PKW Stellplätzen; Auflösung einer planungsrechtlich gewünschten homogenen Baustruktur; Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen von Gemeinden ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 2 Garagen und 4 PKW Stellplätzen; Auflösung einer planungsrechtlich gewünschten homogenen Baustruktur; Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen von Gemeinden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1372
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11
    (vgl. in dem Zusammenhang etwa BVerwG, Urteil vom 23.3.1994 - 4 C 18.92 -, BRS 56 Nr. 63, wonach es für das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht auf "Feinheiten" der an landesrechtliche Begriffe des Vollgeschosses anknüpfenden Berechnungsregeln der BauNVO ankommt, sondern darauf, ob sich das Gebäude "als solches" in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, und BVerwG…, Beschluss vom 21.6.1996 - 4 B 84.96 -, BRS 58 Nr. 83, wonach es auf die nach außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebungsbebauung ankommt und nicht auf ein Ergebnis komplizierter Berechnungen, dazu insgesamt Hofherr in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Auflage, Loseblatt, § 34 Rn 33).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11
    (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BRS 71 Nr. 83, unter Bestätigung von OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2006 - 2 R 11/05 -, SKZ 2007, 39, Leitsatz Nr. 21) Bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe sind die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen.
  • BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbau in den unbeplanten …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11
    (vgl. in dem Zusammenhang etwa BVerwG, Urteil vom 23.3.1994 - 4 C 18.92 -, BRS 56 Nr. 63, wonach es für das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht auf "Feinheiten" der an landesrechtliche Begriffe des Vollgeschosses anknüpfenden Berechnungsregeln der BauNVO ankommt, sondern darauf, ob sich das Gebäude "als solches" in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, und BVerwG, Beschluss vom 21.6.1996 - 4 B 84.96 -, BRS 58 Nr. 83, wonach es auf die nach außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebungsbebauung ankommt und nicht auf ein Ergebnis komplizierter Berechnungen, dazu insgesamt Hofherr in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Auflage, Loseblatt, § 34 Rn 33).
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens, …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11
    (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Das hat das Verwaltungsgericht im konkreten Fall zu Recht angenommen.
  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11
    (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.
  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11
    Rn. 11 Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Beigeladenen (vgl. allgemein zu den Anforderungen an die Statthaftigkeit bei Rechtsmitteln von Beigeladenen zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17 ff., 19) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17.1.2011 - 5 L 2428/10 - ist unbegründet.
  • OVG Saarland, 24.11.2005 - 2 R 6/05

    Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung unter dem …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11
    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.2005 - 2 R 6/05 -, BRS 69 Nr. 98) Deswegen kommt es vorliegend nicht darauf an, ob ein Gebäude in der maßgeblichen Umgebung von der Höhenentwicklung und (nur) ein anderes von der Grundfläche her vergleichbare Ausmaße erreichen.
  • OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10

    Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11
    Rn. 17 Die daher für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs der Antragstellerin in der Hauptsache in diesem Punkt entscheidende Vereinbarkeit des Neubauvorhabens des Beigeladenen mit dem für die Beurteilung seiner bodenrechtlichen Zulässigkeit einschlägigen § 34 BauGB lässt sich sicher nicht ohne eine dem Hauptsacheverfahren vorzubehaltende Ortseinsicht (vgl. in dem Zusammenhang zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, wonach insbesondere auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot für den Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens hinsichtlich der Tatsachenermittlung im vorläufigen Rechtsschutz gebietet, ständige Rechtsprechung) beantworten, unterliegt nach gegenwärtigem Erkenntnisstand, wie das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss insoweit zutreffend ausgeführt hat, - im eingangs genannten Sinne für die Beurteilung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO - "gewichtigen Zweifeln".
  • OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14

    Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus; Entsprechung …

    Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat dem Aussetzungsantrag der Beigeladenen im Januar 2011 entsprochen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.1.2011 - 5 L 2428/10 -) Im März 2011 wurde die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168 = BRS 78 Nr. 164) In der Begründung dieser Entscheidung ist unter anderem ausgeführt, nach dem bei den Baugenehmigungsunterlagen befindlichen Ergänzungslageplan, spreche eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass das genehmigte Bauvorhaben auch in der gegenüber der ursprünglichen Planung reduzierten Form nach dem städtebaulichen Kriterium des Maßes der baulichen Nutzung und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche (Bautiefe) den aus der für das Baugrundstück prägenden Umgebungsbebauung zu entwickelnden Rahmen überschreite und sich nicht in der von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB geforderten Weise in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge.

    Rn. 30 Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Verfahren VG 5 L 2428/10, OVG 2 B 100/11 und VG 5 K 550/12 verwiesen.

    Entgegen der dem Erlass des Widerspruchsbescheids zugrunde liegenden Ansicht des Beklagten und des Verwaltungsgerichts und der entsprechenden Vermutung des Senats aufgrund der Aktenlage im Beschwerdeverfahren(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164) ist auch das sich auf dem übernächsten Grundstück (Parzelle Nr. 3346) südlich der W-Straße befindende, sieben Wohneinheiten umfassende Mehrfamilienhaus (Nr. 25) noch zur näheren Umgebung des Baugrundstücks im Verständnis des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu rechnen.

    Bezogen auf dieses Gebäude hat sich bei der Einsichtnahme der Örtlichkeit der bereits im Beschluss des Senats vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 - (dort Seite 12) vermutete Ausschluss nicht bestätigt.

  • OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18

    Nicht privilegiertes sonstiges Vorhaben im Außenbereich; Baugenehmigung für Boxen …

    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) nicht schon geboten, wenn dessen Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell wegen des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 - , bei juris, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ) Letzteres ist hier der Fall.
  • OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18

    Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens; …

    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die Planungshoheit nicht schon dann geboten, wenn dessen Erfolgsaussicht in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell aufgrund des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen ist (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ).

    Nach dem dies klarstellenden § 72 Abs. 4 LBO 2015 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 (Mehrfamilienhaus) und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 (Fachmarktzentrum)).

    Rn. 13 Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit nicht schon dann geboten, wenn dessen Erfolgsaussicht in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell aufgrund des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen ist.(vgl. zu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 (Mehrfamilienhaus) und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 (Fachmarktzentrum)) Das Verwaltungsgericht hat von diesem Ansatz her im konkreten Fall die notwendigen "gewichtigen Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung mit Blick auf die im Hauptsacheverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgebliche Rechtsposition der Antragstellerin im Ergebnis zu Recht verneint.

  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid

    Der Vorbescheid des Antragsgegners vom 21.12.2017 beinhaltet keine "bauaufsichtliche Zulassung" des Bauvorhabens des Beigeladenen im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB.(vgl. zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der Vorschrift auf Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden, OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, BRS 79 Nr. 162, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168; entsprechend für die mit Konzentrationswirkung versehene immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, BRS 82 Nr. 165) Für diese Interpretation der Vorschrift spricht der primär prozess- und verfahrensrechtliche Regelungszusammenhang (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

    An der grundsätzlichen Einordnung des Vorbescheids (§ 76 LBO 2015) in die verwaltungsprozessualen Zusammenhänge (§§ 80 Abs. 1 VwGO, 212a Abs. 1 VwGO) ändert das nichts.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168, BRS 78 Nr. 164, wo offen gelassen wurde, ob der § 72 Abs. 1 LBO (2004) trotz der auf die Einräumung eines echten "Ermessens" hindeutenden Formulierung ("kann") lediglich als landesrechtliche Umsetzung des nach wohl überwiegendem Verständnis als bloße Befugnisnorm zu interpretierenden § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB (1998) zu verstehen ist, zu einem Fall, in dem ein Aussetzungsantrag einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilte Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus in beiden Instanzen im vorläufigen Rechtsschutz erfolgreich war, im Hauptsacheverfahren ihr Rechtsbehelf nach Durchführung von Ortseinsichten im Ergebnis dann ohne Erfolg blieb; und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165).

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres …

    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168).

    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und zuletzt vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 gilt das auch hinsichtlich einer im Einzelfall erfolgten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 LBO 2004.(…vgl. zu dem insoweit vom Landesgesetzgeber in § 73 Abs. 3 Satz 1 LBO 2004 gewählten integrativen Ansatz für die Ersetzung des Einvernehmens auch Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp VI Rn 103).

  • VG Saarlouis, 31.07.2018 - 5 L 2652/16

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Erteilung eines Bauscheins unter einer …

    Rn. 38 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.03.2011 - 2 B 100/11 -, juris und vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, juris.

    Rn. 51 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.03.2011, a.a.O., vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -, juris und vom 18.06.2018, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2024 - 12 MS 24/24

    (erfolgreicher) vorläufiger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die Ersetzung ihres …

    Beschl. v. 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, juris, Rn. 15; Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger/Söfker, BauGB, 154. EL § 36 Rn. 41; Kment, in: Jarass/Kment, BauGB, 3. Aufl. 2022, § 36 Rn. 18; Jeromin, in: Kröninger/Aschke/Jeromin, BauGB § 36 Rn. 14; offengelassen: BGH, Urt. v. 21.10.2021 - III ZR 166/20 -, juris, Rn. 23); sofern die Voraussetzungen für die Erteilung der begehrten Genehmigung bzw. hier des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides vorliegen, dürfte das Ermessen allerdings in der Regel zugunsten der Ersetzung reduziert sein (intendiertes Ermessen) oder im Einzelfall sogar auf Null sinken.
  • VG Saarlouis, 05.09.2018 - 5 L 2434/17

    Ersetzung des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde

    Rn. 32 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.03.2011 -2 B 100/11 -, juris und vom 18.06.2018 - 2 B 104/18 -, juris.

    Rn. 44 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.03.2011, a.a.O., vom 07.02.2012 - 2 B 422/11-, juris und vom18.06.2018, a.a.O.

  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung …

    Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, und vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, SKZ 2012, 65 ff.) Diese Regeln über die Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens und die in diesen Fällen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gelten entsprechend, wenn - wie hier - über die Zulässigkeit des Vorhabens unter Einschluss der bauplanungsrechtlichen Anforderungen in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren entschieden wird (§§ 72 Abs. 5 LBO 2004, 13, 19 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 4. BImSchV, Nr. 1.6.2 im Anhang 1).
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung …

    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.
  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

  • VG Bremen, 29.01.2015 - 1 V 859/14

    Vorläufiger Baustopp eines Neubaus im Bremer Steintorviertel - Bunker; Einfügen; …

  • OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12

    Abstandsfläche auf öffentlicher Fläche; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; …

  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 304/20

    Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines im …

  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 5 L 624/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung für zwei …

  • VG München, 30.01.2012 - M 1 SN 11.5955

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

  • VG Saarlouis, 30.12.2011 - 5 L 1863/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung wegen formell …

  • VG München, 13.03.2012 - M 1 K 11.5483

    Zustimmung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; BOS; privilegiertes …

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  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09

    Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Rn. 6 Der Senat hat in seinem, auch vom Verwaltungsgerichtshof im angegriffenen Beschluss herangezogenen Urteil vom 23. September 2010 (BVerwG 2 C 27.09 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 13 und Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 2 C 28.09 - juris) dargelegt, dass es weder gegen die Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (…ABl L 14, S. 9) noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn teilzeitbeschäftigte Beamte jeweils die ersten in einem Monat geleisteten Mehrarbeitsstunden in einer Anzahl ausgleichsfrei erbringen müssen, die ihrem individuellen Beschäftigungsumfang entspricht.

    Denn selbst wenn eine solche Ungleichbehandlung gegenüber Vollzeitbeschäftigten unterstellt wird, ist diese gerechtfertigt (Urteil vom 23. September 2010 a.a.O. Rn. 15, 20 und 29).

    Rn. 8 Entgegen der Ansicht der Beschwerde hat die Rechtssache auch nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil die Urteile vom 23. September 2010 (BVerwG 2 C 27.09 und 2 C 28.09 ) dem Urteil des Senats vom 13. März 2008 (BVerwG 2 C 128.07 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 12) widersprechen.

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Rn. 6 Der Senat hat in seinem, auch vom Verwaltungsgerichtshof im angegriffenen Beschluss herangezogenen Urteil vom 23. September 2010 (BVerwG 2 C 27.09 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 13 und Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 2 C 28.09 - juris) dargelegt, dass es weder gegen die Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (…ABl L 14, S. 9) noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn teilzeitbeschäftigte Beamte jeweils die ersten in einem Monat geleisteten Mehrarbeitsstunden in einer Anzahl ausgleichsfrei erbringen müssen, die ihrem individuellen Beschäftigungsumfang entspricht.

    Rn. 8 Entgegen der Ansicht der Beschwerde hat die Rechtssache auch nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil die Urteile vom 23. September 2010 (BVerwG 2 C 27.09 und 2 C 28.09 ) dem Urteil des Senats vom 13. März 2008 (BVerwG 2 C 128.07 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 12) widersprechen.

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig ist, festzustellen, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis jedoch einen erheblich höheren Prozentsatz der Frauen als Männer trifft, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (…EuGH, Urteile vom 13. Juli 1989 - Rs. C-171/88, Rinner-Kühn - Slg. 2743, Rn. 15…, vom 9. Februar 1999 - Rs. C-167/97, Seymour-Smith und Perez - Slg. I 623, Rn. 67…, vom 27. Mai 2004 - Rs. C- 285/02, Elsner-Lakeberg - Slg. I 5861, Rn. 18 und vom 6. Dezember 2007 - Rs. C-300/06, Voß - Slg. I 10573, Rn. 43).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Auch die in der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - BAGE 128, 63 und vom 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - ZTR 2011, 29) begründet ebenfalls nicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.
  • EuGH, 27.05.2004 - C-285/02

    Elsner-Lakeberg

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig ist, festzustellen, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis jedoch einen erheblich höheren Prozentsatz der Frauen als Männer trifft, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (…EuGH, Urteile vom 13. Juli 1989 - Rs. C-171/88, Rinner-Kühn - Slg. 2743, Rn. 15…, vom 9. Februar 1999 - Rs. C-167/97, Seymour-Smith und Perez - Slg. I 623, Rn. 67, vom 27. Mai 2004 - Rs. C- 285/02, Elsner-Lakeberg - Slg. I 5861, Rn. 18 …und vom 6. Dezember 2007 - Rs. C-300/06, Voß - Slg. I 10573, Rn. 43).
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig ist, festzustellen, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis jedoch einen erheblich höheren Prozentsatz der Frauen als Männer trifft, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (EuGH, Urteile vom 13. Juli 1989 - Rs. C-171/88, Rinner-Kühn - Slg. 2743, Rn. 15…, vom 9. Februar 1999 - Rs. C-167/97, Seymour-Smith und Perez - Slg. I 623, Rn. 67…, vom 27. Mai 2004 - Rs. C- 285/02, Elsner-Lakeberg - Slg. I 5861, Rn. 18 …und vom 6. Dezember 2007 - Rs. C-300/06, Voß - Slg. I 10573, Rn. 43).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 C 128.07

    Lehrer, Teilzeitbeschäftigung, mittelbare Diskriminierung, Mehrarbeit, …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Rn. 8 Entgegen der Ansicht der Beschwerde hat die Rechtssache auch nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil die Urteile vom 23. September 2010 (BVerwG 2 C 27.09 und 2 C 28.09 ) dem Urteil des Senats vom 13. März 2008 (BVerwG 2 C 128.07 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 12) widersprechen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Rn. 3 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Es ist Sache des nationalen Gerichts, das für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständig ist, festzustellen, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis jedoch einen erheblich höheren Prozentsatz der Frauen als Männer trifft, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (…EuGH, Urteile vom 13. Juli 1989 - Rs. C-171/88, Rinner-Kühn - Slg. 2743, Rn. 15, vom 9. Februar 1999 - Rs. C-167/97, Seymour-Smith und Perez - Slg. I 623, Rn. 67…, vom 27. Mai 2004 - Rs. C- 285/02, Elsner-Lakeberg - Slg. I 5861, Rn. 18 …und vom 6. Dezember 2007 - Rs. C-300/06, Voß - Slg. I 10573, Rn. 43).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
    Auch die in der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - BAGE 128, 63 und vom 19. Oktober 2010 - 6 AZR 305/09 - ZTR 2011, 29) begründet ebenfalls nicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.
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