Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 173 VwGO, § 156 Abs 1 ZPO, § 283 ZPO, § 67 Abs 1 S 1 BauO BY, § 29 BauGB
Zulässigkeit von Bauvorhaben: Restitutionsverfahren; Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Bindungswirkung eines Parzellierungsplans und einer Wohnsiedlungsgenehmigung; Aufschließungsvertrag; ortsstatuarisches Bauverbot - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 173 VwGO, § 156 Abs 1 ZPO, § 283 ZPO, § 67 Abs 1 S 1 BauO BY, § 29 BauGB, § 30 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB, § 4 WoSdlG, § 71 NatSchG BB
Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich; Parzellierungsplan; Wohnsiedlungsgenehmigung; Bindungswirkung; Aufschließungsvertrag; ortsstatuarisches Bauverbot; Verjährung; Schriftsatznachlass; neuer Antrag; Wiedereröffnung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 08.12.2010 - 4 K 944/07
- VG Potsdam, 08.12.2010 - 4 K 992/07
- VG Potsdam, 08.12.2010 - 4 K 993/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 2 B 5.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 3.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11
- BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 10.13
- BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
- BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 12.13
- BVerfG, 14.09.2014 - 1 BvR 2252/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01
Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Der Schriftsatznachlass umfasste demgegenüber nicht die Befugnis, nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung weitere (Hilfs-)Anträge zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 -, NVwZ-RR 2002, 217 [219]).Ein Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung besteht bei versäumten Klageanträgen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001, a.a.O., S. 220).
Nachgelassene Schriftsätze erzwingen vielmehr nur dann eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001, a.a.O.).
- BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es sich bei einer - durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordneten - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein um einen Vorgang der städtebaulich unerwünschten unorganischen Siedlungsweise handelt, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang i.S.d. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 29/81 -, NVwZ 1985, 747; vgl. ferner Bayer. VGH…, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 ZB 08.37 -, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 1999 - 5 S 1916/97 -, NVwZ-RR 2000, 481 [482]).Rn. 39 Das Vorhaben ist ferner nicht unter dem Gesichtspunkt der Herkömmlichkeit von Streubebauung als zulässig anzusehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O.).
Ebenso wenig handelt es sich um eine sonstige nicht zu missbilligende Außenbereichsbebauung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O.), weil das Vorhaben konkret geeignet ist, eine Folgebebauung nach sich zu ziehen.
- BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98
Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Die Kläger können einen vertraglichen Anspruch auf Dispenserteilung nämlich lediglich als Rechtsnachfolger der ursprünglichen Erwerber geltend machen, da der fragliche Anspruch ursprünglich unmittelbar den Parzellenerwerbern zustand (vgl. § 1 Abs. 2 des von den Klägern übersandten Musterkaufvertrages; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157 [168]).16. Dezember 1998, a.a.O., S. 157 ff.) jedoch um einen Anspruch auf die Gegenleistung zu einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an Grundstücken im Sinne des § 196 BGB n.F. handelt, hätte gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB die Verjährungsfrist nicht drei, sondern zehn Jahre betragen und wäre bei Stellung der streitgegenständlichen Anträge (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB n.F.) noch nicht abgelaufen gewesen.
- VGH Bayern, 20.12.2010 - 1 B 10.2057
Durch Umbau einer Boots- und Badehütte in den ersten Jahren nach dem zweiten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Ein gemessen an den Vorgaben des Parzellierungsplanes zulässiges Vorhaben müsste nämlich einen seitlichen Grenzabstand zu dem Nachbargrundstück einhalten, so dass anstelle einer Doppelhaushälfte nur ein freistehendes Gebäude mit einem gänzlich anderen "Zuschnitt" (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 1 B 10.2057 -, juris Rn. 30) genehmigt werden könnte.Mag ein die Art der baulichen Nutzung betreffender "Qualitätssprung" auch die Annahme eines "Aliud" nahelegen (Bayer. VGH, Urteil vom 20. Dezember 2010, a.a.O.), kann der Umkehrschluss, dass bei Fehlen eines hierauf bezogenen Qualitätssprungs kein "Aliud", sondern ein bloßes "Minus" vorliege, nicht gezogen werden.
- BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Die Voraussetzungen für den Eintritt einer solchen Bindungswirkung lagen vor (vgl. zur Bindungswirkung von Wohnsiedlungsgenehmigungen BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - I C 93.54 -, BVerwGE 3, 351 [352]).Rn. 50 (2) Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. Juni 1956, a.a.O., S. 355) ausgeführt hat, dass die Behörde an eine Wohnsiedlungsgenehmigung nicht mehr gebunden sei, wenn sich die für die Entscheidung über die Wohnsiedlungsgenehmigung maßgebenden Gesichtspunkte derart geändert hätten, dass auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, einen baurechtlichen Dispens zu erteilen, die Genehmigung der Bebauung nicht mehr vertretbar sei, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
- BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung von Art. 3 Abs. 2 REAO
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Das Restitutionsverfahren hätte seinen Zweck aber nicht vollumfänglich erfüllt, weil sie unbilliger Weise nicht in die Lage versetzt worden wären, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung der Grundstücke jedenfalls im Anschluss an das Restitutionsverfahren zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999 - 1 BvR 654/99 -, juris Rn. 4).Anderenfalls wäre das Ziel des von den Klägern durchlaufenen Restitutionsverfahrens, das sie u.a. in die Lage versetzen sollte, die mit der Aufhebung des Bauverbots und der Parzellierungsgenehmigung verbundene Wertsteigerung des Grundstücks zumindest nach der erfolgten Restitution zu realisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 1999, a.a.O.), schon von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen.
- BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90
Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Rn. 60 c. Weiter können die Kläger die Zulässigkeit ihres Vorhabens nicht aufgrund einer "eigentumsmäßig verfestigten Rechtsposition" (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - IV C 33.65 -, BVerwGE 26, 111 [115 ff.]) verlangen, denn dieses Rechtsinstitut ist von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwischenzeitlich aufgegeben worden (BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289 [294]). - VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung der Eilentscheidung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Nur wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren würden, d.h. die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe und kein "Aliud" entstünde, müsste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 2. August 2007 - 1 CS 07.801 -, BauR 2008, 807 [809]; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 Bs 13/04 -, NordÖR 2004, 286 f.;… Knuth in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, Komm., 6. Aufl. 2008, Rn. 8 zu § 71;… zum modifizierten Bauantrag vgl. ferner Urteil des Senats vom 24. März 2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rn. 17). - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Rn. 60 c. Weiter können die Kläger die Zulässigkeit ihres Vorhabens nicht aufgrund einer "eigentumsmäßig verfestigten Rechtsposition" (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - IV C 33.65 -, BVerwGE 26, 111 [115 ff.]) verlangen, denn dieses Rechtsinstitut ist von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwischenzeitlich aufgegeben worden (BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289 [294]). - OVG Hamburg, 17.03.2004 - 2 Bs 13/04
Reichweite von Nachtragsgenehmigungen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11
Nur wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren würden, d.h. die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe und kein "Aliud" entstünde, müsste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 2. August 2007 - 1 CS 07.801 -, BauR 2008, 807 [809]; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 Bs 13/04 -, NordÖR 2004, 286 f.;… Knuth in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, Komm., 6. Aufl. 2008, Rn. 8 zu § 71;… zum modifizierten Bauantrag vgl. ferner Urteil des Senats vom 24. März 2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rn. 17). - BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …
- BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90
Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10
Prozessuale Folgen einer Modifizierung eines Baugenehmigungsantrages in der …
- BVerwG, 21.01.1956 - I B 179.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
- BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07
"Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB
- BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68
Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen …
- BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10
Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs
- BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 75.77
- VGH Bayern, 27.01.2010 - 9 ZB 08.37
Baugenehmigung; Ortsrand; Bebauungszusammenhang; akzessorische Nutzung; zu …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 1916/97
Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich
- OVG Saarland, 11.01.2007 - 2 Q 35/06
Zur Zulässigkeit einer Bebauung in Ortsrandlage
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1990 - 5 S 2400/89
Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich durch 8 - 10 m hohe Böschung
- BVerwG, 10.05.1968 - IV C 186.65
Klage auf Verpflichtung zur Genehmigungserteilung - Erteilung einer …
- BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67
Rechtsmittel
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 2 N 63.16
Bauvorbescheid; zweiter Antrag; abgeschlossenes Restitutionsverfahren; …
Sie haben nämlich 11 Monate nach Eintritt der Bestandskraft der Restitutionsbescheide (28. Juni 2005) und lediglich zwei Tage, nachdem die in Rede stehenden Grundstücke am 8. Mai 2006 in ihr Eigentum gelangten, die Anträge auf Erteilung von Baugenehmigungen bzw. eines Vorbescheides gestellt, die Gegenstand der Verfahren OVG 2 B 3.11, OVG 2 B 4.11 und OVG 2 B 5.11 waren.Rn. 5 Mit den rechtskräftigen Urteilen des Senats vom 14. November 2012 (OVG 2 B 3.11, OVG 2 B 4.11 und OVG 2 B 5.11) steht darüber hinaus fest, dass eine Bindung des Beklagten an die Wohnsiedlungsgenehmigung vom 13. Juni 1935 auch nicht deshalb entfallen ist, weil sich die für die Entscheidung über die Wohnsiedlungsgenehmigung maßgebenden Gesichtspunkte derart geändert hätten, dass auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, einen baurechtlichen Dispens zu erteilen, die Genehmigung der Bebauung nicht mehr vertretbar sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1956 - I C 93.54 -, BVerwGE 3, 351 [355]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze als Verfahrensfehler
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 137 Abs 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 108 Abs 1 VwGO
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze als Verfahrensfehler - Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Leistungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Leistungen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.06.2008 - 3 K 4772/07
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 10 S 2565/08
- BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07
Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
Im Übrigen ist die Beweiswürdigung aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemein Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 ; insoweit nicht in Buchholz abgedruckt). - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
Soweit dabei ein Verstoß gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) oder das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) mit Erfolg gerügt werden soll, müssen die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bezeichnet werden und es muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme weiterer Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
- BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
Insbesondere liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der vom Verfahrensbeteiligten favorisierte Schluss vielleicht sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (vgl. Beschluss vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - juris Rn. 7). - BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1;… zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 …und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3). - BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10
Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1;… zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3). - BVerwG, 19.04.2011 - 2 B 60.11
Vereinbarkeit der Außerachtlassung eingebrachter Erwägungen bei der …
Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 …und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12
Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen; …
Verfahrensfehlerhaft könnte dies nur dann sein, wenn die Schlussfolgerung bereits aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden könnte (stRspr;… vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - BVerwG 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 sowie vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 12). - BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11
Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines …
Rn. 3 1. Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3). - BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im …
Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).An der Darlegung des Beruhens fehlt es, wenn die Beschwerde sich im Wesentlichen nicht mit dem Berufungsurteil auseinandersetzt, sondern an ihm vorbei argumentiert (Beschluss vom 26. Oktober 2011 a.a.O.).
- BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17
Beschwerde gegen die den Tatsachengerichten vorbehaltene Sachverhalts- und …
Sind bei der Beweiswürdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, so ist es nicht nur nicht fehlerhaft, wenn das Tatsachengericht unter mehreren möglichen eine Folgerung wählt, sondern gerade auch seine ihm durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragene Aufgabe, sich unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 - juris Rn. 12). - BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12
Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren
Verfahrensfehlerhaft könnte dies nur dann sein, wenn die Schlussfolgerung bereits aus Gründen der Logik nicht gezogen werden könnte (Beschluss vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 12). - BVerwG, 06.09.2012 - 2 B 31.12
Disziplinarverfahren; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteils; …
Rn. 4 Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (Beschlüsse 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 11 N 3.14
Kindesnachzug zwecks Betreuung hier wohnender Eltern; Anforderungen am Bestehen …
Die Dauer der ärztlichen Behandlung durch die genannten Fachärzte H... und Dr. K... bzw. die Zahl von in diesem Zusammenhang geführten Gesprächen belegt nicht, dass deren fachlicher Prognose der Vorzug zu geben ist, bzw., was vorliegend maßgeblich ist, dass die Annahme des Verwaltungsgerichts, es habe trotz Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel nicht feststellen können, dass eine nicht unerhebliche Besserung der Gesundheitssituation der Mutter durch den Nachzug des Klägers zu erwarten oder bei Ausbleiben des Beistandes durch diesen eine nicht unerhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes konkret zu befürchten sei, gegen die Grundsätze richterlicher Beweiswürdigung verstößt (vgl. zu § 137 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschl. vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 -, juris Rz. 12; zu Einwänden gegen die Beweiswürdigung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 S 1265.12 -, NVwZ-RR 2012, 778). - BVerwG, 06.10.2016 - 2 B 80.15
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund der Schwere der als …
An der Darlegung des Beruhens fehlt es, wenn die Beschwerde sich im Wesentlichen nicht mit dem Berufungsurteil auseinandersetzt, sondern an ihm vorbei argumentiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 - Rn. 3 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 9 A 2114/21
Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs in einem asylrechtlichen …
- BVerwG, 21.08.2013 - 2 B 21.13
Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich des Werts des i.R.e. Bestechung als …
Die Würdigung eines Sachverhalts durch das Berufungsgericht ist nur dann fehlerhaft, wenn Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 insoweit nicht in Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 abgedruckt und vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 15.04.2011 - 2 B 4/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs 2 BBodSchG; § 4 Abs 3 BBodSchG; § 2 Abs 3 BBodSchG
Hinreichender Gefahrenverdacht; Perfluorierte Tenside; Schädliche Bodenveränderung; Störerauswahl; PFT - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 20 B 61/07
Heranziehung des Geschäftsführers einer juristischen Person
Auszug aus VG Lüneburg, 15.04.2011 - 2 B 4/11
Die im Zusammenhang mit der Ausbringung von PFT-belasteten "Bodenverbesserer" der Firma D. Umwelt auf landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein Westfalen befassten Gerichtsentscheidungen gehen einhellig davon aus, dass eine Bodenkontaminierung mit PFT eine schädliche Bodenveränderung darstellt (OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 03.11.2006 - 20 B 2273/06 -, Beschluss vom 26.03.2007 - 20 B 61/07 - VG Arnsberg, Beschluss vom 06.10.2006 - 14 L 943/06 - Urteile vom 22.06.2009 - 14 K 1699/08 - und 14 K 2826/08 - BGH, Urteil vom 21.05.2010 - VZR 244/09 -, alle zitiert nach juris). - VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1699/08
21 Klageverfahren wegen PFT - Belastung in Brilon-Scharfenberg abgeschlossen
Auszug aus VG Lüneburg, 15.04.2011 - 2 B 4/11
Die im Zusammenhang mit der Ausbringung von PFT-belasteten "Bodenverbesserer" der Firma D. Umwelt auf landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein Westfalen befassten Gerichtsentscheidungen gehen einhellig davon aus, dass eine Bodenkontaminierung mit PFT eine schädliche Bodenveränderung darstellt (OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 03.11.2006 - 20 B 2273/06 -, Beschluss vom 26.03.2007 - 20 B 61/07 - VG Arnsberg, Beschluss vom 06.10.2006 - 14 L 943/06 - Urteile vom 22.06.2009 - 14 K 1699/08 - und 14 K 2826/08 - BGH, Urteil vom 21.05.2010 - VZR 244/09 -, alle zitiert nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - 20 B 2273/06
Düngemittelfirma muss PFT-belasteten Boden sanieren
Auszug aus VG Lüneburg, 15.04.2011 - 2 B 4/11
Die im Zusammenhang mit der Ausbringung von PFT-belasteten "Bodenverbesserer" der Firma D. Umwelt auf landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein Westfalen befassten Gerichtsentscheidungen gehen einhellig davon aus, dass eine Bodenkontaminierung mit PFT eine schädliche Bodenveränderung darstellt (OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 03.11.2006 - 20 B 2273/06 -, Beschluss vom 26.03.2007 - 20 B 61/07 - VG Arnsberg, Beschluss vom 06.10.2006 - 14 L 943/06 - Urteile vom 22.06.2009 - 14 K 1699/08 - und 14 K 2826/08 - BGH, Urteil vom 21.05.2010 - VZR 244/09 -, alle zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 18.04.2005 - 7 ME 29/05
Beschwerde hinsichtlich eines Bescheids zur Beauftragung eines Gutachters mit der …
Auszug aus VG Lüneburg, 15.04.2011 - 2 B 4/11
Beim hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung entspricht es also der Konzeption des Bundesbodenschutzgesetzes, dass die für die weitere Erkundung erforderlichen Kosten nicht von der Allgemeinheit, sondern in erster Linie von dem Verantwortlichen getragen werden (Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2005 - 7 ME 29/05 -, NVwZ 2005, 1207). - VG Arnsberg, 06.10.2006 - 14 L 943/06
Verarbeitung von Bioabfall zu Kompost; Verunreinigung von Trinkwasser; Sanierung …
Auszug aus VG Lüneburg, 15.04.2011 - 2 B 4/11
Die im Zusammenhang mit der Ausbringung von PFT-belasteten "Bodenverbesserer" der Firma D. Umwelt auf landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein Westfalen befassten Gerichtsentscheidungen gehen einhellig davon aus, dass eine Bodenkontaminierung mit PFT eine schädliche Bodenveränderung darstellt (OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 03.11.2006 - 20 B 2273/06 -, Beschluss vom 26.03.2007 - 20 B 61/07 - VG Arnsberg, Beschluss vom 06.10.2006 - 14 L 943/06 - Urteile vom 22.06.2009 - 14 K 1699/08 - und 14 K 2826/08 - BGH, Urteil vom 21.05.2010 - VZR 244/09 -, alle zitiert nach juris).
- VG Lüneburg, 24.11.2016 - 2 A 7/15
Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung; Grundwassergefährdung; …
Hinsichtlich der genauen Lage dieser Flächen wird auf die in den Akten befindlichen Karten (z. B. Bl. 13 R der Gerichtsakte 2 B 4/11 und Bl. 71 der Beiakte A zu 2 A 7/15) Bezug genommen.Rn. 8 Mit Beschluss vom 15. April 2011 (2 B 4/11) lehnte die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.
Rn. 35 Zur Begründung bezieht sie sich zunächst auf die Gründe der angefochtenen Bescheide sowie die gerichtlichen Entscheidungen in den Verfahren 2 B 4/11 und 2 A 291/11.
Rn. 36 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 2 B 4/11 und 2 A 292/11 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.
Damit sind die Grenzwerte gegenüber dem zuvor gültigen Runderlass vom 06.03.2008 (Nds. MBl. 2008, 775), auf denen das Verwaltungsgericht noch in den vorangegangenen Verfahren 2 B 4/11 und 2 A 292/11 abgestellt hat und nach dem der Vorsorgewert noch bei 0, 2 mg/kg (=200 µg /kg) TM lag, um 50% verschärft worden.
Sein Vorbringen, die Bodenbelastung könne auch durch andere Ursachen, etwa die Ausbringung von Klärschlämmen oder Düngermitteln, verursacht worden sein, hält die Einzelrichterin - wie zuvor die Kammer im Verfahren 2 B 4/11 und der Einzelrichter im Verfahren 2 A 291/11 - für fernliegend.
- VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20
Sanierungsanordnung
Auch das Fehlen eines Trinkwassergrenzwerts in der Anlage 2 zu § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung, BGBl. I 2016, 477) lässt sich nicht als Beleg gegen die Schädlichkeit der Bodenveränderung anführen, weil dies nicht Ausdruck angenommener Unbedenklichkeit von PFC/PFT ist, sondern vielmehr der unvollständigen Datenlage geschuldet sein dürfte, die eine abschließende verbindliche Bewertung bislang nicht erlaubt (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 20.05.2015 - 16 A 1686/09 -, juris; ferner: OVG NRW, Urteil vom 20.09.2017 - 16 A 1920/09 -, ZUR 2018, 288 sowie vorgehend VG Arnsberg, Urteil vom 22.06.2009 - 14 K 2826/08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 05.12.2018 - 20 A 499/16 -, ZUR 2019, 370; VG Lüneburg, Beschluss vom 15.04.2011 - 2 B 4/11 -, juris). - VG Karlsruhe, 10.04.2015 - 6 K 2584/14
Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung; Ersatzvornahme
Denn eine Bodenkontaminierung mit PFC dürfte eine schädliche Bodenveränderung darstellen (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 03.11.2006 - 20 B 2273/06; Rdnrn. 6 ff., Beschluss vom 26.03.2007 - 20 B 61/07, Rdnrn. 5 f.; Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.04.2011 - 2 B 4/11, Rdnr. 22 f.; Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 22.06.2009 - 14 K 1699/08, Rdnrn. 38 ff.; Urteil vom 22.06.2009 - 14 K 2826/08, Rdnrn. 33 ff.;… Beschluss vom 06.10.2006 - 14 L 943/06, Rdnr. 21; siehe auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.05.2010 - VZR 244/09, Rdnrn. 7 ff. ).Die Orientierung an § 6 Abs. 1 TrinkwV und die vorläufige Bewertung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt vom 21.06.2006, überarbeitet am 13.07.2006 (abrufbar unter http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/ medien/419/dokumente/pft-im-trinkwasser.pdf), sowie an den von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) herausgegebenen vorläufigen Orientierungswerten dürfte hierbei nicht zu beanstanden sein (ähnlich auch Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.04.2011 - 2 B 4/11, Rdnr. 24;… Verwaltungsgericht Arnsberg, a.a.O. ).
- VG Düsseldorf, 03.08.2011 - 10 K 2228/09
Anforderungen an den Widerruf einer Genehmigung zum Betrieb einer …
Rn. 37 Vgl. zur Festlegung von Grenzwerten in Anlehnung an die Stellungnahme der Trinkwasserkommission vom 21. Juni 2006, überarbeitet am 13. Juli 2006: VG Freiburg, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 1 K 1618/07 -, juris, Rn. 38 f., und VG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2011 - 2 B 4/11 -, juris, Rn. 24. - VG Köln, 08.05.2012 - 14 K 3435/10
Anspruch eines Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage auf Erlaubnis zur …
Ferner VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 04.10.2007 - 1 K 1618/07 - VG Lüneburg, Beschluss vom 15.04.2011 - 2 B 4/11 -.
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