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Weitere Entscheidungen unten: VG Göttingen, 25.06.2007 | OVG Sachsen, 02.05.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7567
BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07 (https://dejure.org/2008,7567)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2008 - 2 B 81.07 (https://dejure.org/2008,7567)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2008 - 2 B 81.07 (https://dejure.org/2008,7567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet; Verrichtung des Dienstes in einer gemeinsamen deutsch-polnischen Grenzabfertigungsstelle auf polnischem Territorium als Dienst im Ausland; Grenzen der Gestaltungsfreiheit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
    Bereits mit Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - (BVerwGE 101, 116 ) hat der Senat erkannt, dass die Verordnungsermächtigung des § 73 BBesG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt und dass gegen § 2 der 2. BesÜV keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

    Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 123 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 …und vom 9. September 2004 a.a.O.).

  • BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
    Nach der ständigen Rechtsprechung überschreite der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst (nur) dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (…vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).

    Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 …und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 123 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 und vom 9. September 2004 a.a.O.).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
    Der Besoldungsgesetzgeber verletzt das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge der Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218).

    Nach der ständigen Rechtsprechung überschreite der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst (nur) dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
    Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 …und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 123 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 …und vom 9. September 2004 a.a.O.).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
    Nach der ständigen Rechtsprechung überschreite der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst (nur) dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86

    Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
    Nach der ständigen Rechtsprechung überschreite der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst (nur) dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, (wo) bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).
  • BVerwG, 08.03.2007 - 2 B 5.07

    Besoldungsanspruch eines im deutsch-polnischen Grenzgebiet eingesetzten …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
    Rn. 5 Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 2 B 5.07 - bereits ausgeführt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09

    Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der …

    Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat ( vgl.: BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2008 - Az.: 2 B 80.07 und 2 B 81.07 -, jeweils zitiert nach juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 1 L 69/09

    Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der …

    Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl.: BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2008 - Az.: 2 B 80.07 und 2 B 81.07 -, jeweils zitiert nach juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 648/09

    KFOR-Einsatz, abgesenkte Besoldung

    Gegen die niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten im Beitrittsgebiet gemäß § 73 BBesG i. V. m. § 2 der 2. BesÜV bestehen hinsichtlich des hier zu berücksichtigenden streitgegenständlichen Zeitraums, welcher am 31.12.2007 endete, keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Beschl. v. 12.2.2003, BVerfGE 107, 218; BVerwG, Beschl. v. 23.9.2008 - 2 B 81.07 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 22.6.2009 - 2 B 469/07 -, juris;… OVG NRW, Urt. v. 22.1.2010 - 1 A 3146/07 -, juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 380/09

    KFOR-Einsatz, abgesenkte Besoldung

    Im Übrigen bleibt es bei der abgesenkten Besoldung.Gegen die niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten im Beitrittsgebiet gemäß § 73 BBesG i. V. m. § 2 der 2. BesÜV bestehen hinsichtlich des hier zu berücksichtigenden streitgegenständlichen Zeitraums, welcher am 31.3.2008 endete, keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Beschl. v. 12.2.2003, BVerfGE 107, 218; BVerwG, Beschl. v. 23.9.2008 - 2 B 81.07 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 22.6.2009 - 2 B 469/07 -, juris;… OVG NRW, Urt. v. 22.1.2010 - 1 A 3146/07 -, juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 03.02.2012 - 2 A 188/08

    Soldat, erstmalige Ernennung, abgesenkte Besoldung, Befähigungsvoraussetzung, …

    Gegen die niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten im Beitrittsgebiet gemäß § 73 BBesG i. V. m. § 2 der 2. BesÜV bestehen auch nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich des hier zu berücksichtigenden streitgegenständlichen Zeitraums, welcher mit dem Außerkrafttreten von § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV am 31. Dezember 2007 (vgl. § 12 Abs. 2 der 2. BesÜV) endete, keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Senatsurt. v. 25. August 2010 - 2 A 379/09 und 2 A 381/09 - Senatsbeschl. v. 22. Juni 2009 - 2 B 469/07 -, juris;… BVerfG, Beschl. v. 12. Februar 2003 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 23. September 2008 - 2 B 81.07 -, juris;… OVG NW, Urt. v. 22. Januar 2010 - 1 A 3146/07 -, juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 A 380/09

    Verfassungsmäßigkeit einer niedrigen Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten …

    Gegen die niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten im Beitrittsgebiet gemäß § 73 BBesG i.V.m. § 2 der 2. BesÜV bestehen hinsichtlich des hier zu berücksichtigenden streitgegenständlichen Zeitraums, welcher am 31.3.2008 endete, keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Beschl. v. 12.2.2003, BVerfGE 107, 218 ; BVerwG, Beschl. v. 23.9.2008 - 2 B 81.07 -, [...]; SächsOVG, Beschl. v. 22.6.2009 - 2 B 469/07 -, [...];… OVG NRW, Urt. v. 22.1.2010 - 1 A 3146/07 -, [...] Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 26.05.2010 - 2 A 363/09

    Voraussetzungen für die Verwendung eines Soldaten i.S.v. § 1 S. 2 2. …

    Gegen die niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten im Beitrittsgebiet gem. § 73 BBesG i. V. m. § 2 der 2. BesÜV bestehen hinsichtlich des hier zu berücksichtigenden streitgegenständlichen Zeitraums, welcher am 31.3.2006 endete, keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Beschl. v. 12.2.2003, BVerfGE 107, 218; BVerwG, Beschl. v. 23.9.2008 - 2 B 81.07 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 22.6.2009 - 2 B 469/07 -, juris;… OVG NRW, Urt. v. 22.1.2010 - 1 A 3146/07 -, juris Rn. 34).
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07   

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https://dejure.org/2007,19414
VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07 (https://dejure.org/2007,19414)
VG Göttingen, Entscheidung vom 25.06.2007 - 2 B 81/07 (https://dejure.org/2007,19414)
VG Göttingen, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 2 B 81/07 (https://dejure.org/2007,19414)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Duldung einer vollziehbar ausreisepflichtigen untergetauchten Libanesin und ihres Kindes türkischer Staatsangehörigkeit zur Zusammenführung mit dem über eine räumlich beschränkte Duldung verfügenden türkischen Ehemann

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    12 V ; AufenthG; 51 VI ; AufenthG; 61 I ; AufenthG; 72 III ; AufenthG; 6 I ; GG; 3 I Nr. 3a ; VwVfG

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 a; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 61 Abs. 1 AufenthG § 51 Abs. 6; AufenthG § 72 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Schutz von Ehe und Familie, freiwillige Ausreise, Zumutbarkeit, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • VG Dessau, 14.04.2005 - 1 A 228/04
    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    Dieser Bescheid ist bestandskräftig, nachdem die dagegen gerichtete Klage nicht betrieben wurde und als zurückgenommen galt, was durch Beschluss der 1. Kammer des Gerichts vom 10. Juni 2005 ausgesprochen wurde (1 A 228/04).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Gerichtsakten der vor der 1. Kammer des Gerichts geführten Verfahren 1 A 121/04 und 1 A 228/04, sowie die Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin und der Beigeladenen Bezug genommen.

    Lagen hierfür zwingende Gründe vor, insbesondere verfassungsrechtliche, und hier insbesondere solche, die aus Art. 6 Abs. 1 GG abgeleitet waren, wurde eine zweite Duldung, gebunden an den Aufenthaltszweck erteilt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2002 -8 ME 142/02-, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 22; vgl. auch den Klagegegenstand im Verfahren 1 A 228/04;… zur ganzen Problematik: Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 61 Rn. 16 ff.).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …

    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    Für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts ist in entsprechender Anwendung von § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I maßgeblich, wo jemand sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997 -1 C 25/96-, NVwZ-RR 1997, 751).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche …

    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    Danach wird ein gewöhnlicher Aufenthalt dadurch begründet, dass sich der Betreffende an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält oder dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 7.7.2005 -5 C 9/04-, NVwZ 2006, 97).
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    Es kann offen bleiben, ob sich die Antragsteller, die nachhaltig gegen ihre aus § 48 Abs. 3 AufenthG folgende Pflicht, an der Beschaffung eines gültigen Passes oder Passersatzpapieres mitzuwirken, verstoßen und vollziehbar ausreisepflichtig sind, überhaupt auf das Grundrecht des Schutzes von Ehe und Familie berufen können (ebenso für den Anwendungsbereich von Art. 8 EMRK offen gelassen von EGMR, Urteil vom 16.9.2004 -11103/03- Ghiban/Deutschland, NVwZ 2003, 1046).
  • OVG Hamburg, 26.04.2006 - 4 Bs 66/06

    Zuständigkeit der Behörde des gewöhnlichen Aufenthalts bei Anspruch auf Duldung; …

    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    Ohne sich mit der Problematik der (Zweit-) Duldung auseinander zu setzen, geht das OVG Hamburg von einem anderen rechtlichen Ansatz aus (Beschluss vom 26.4.2006 -4 Bs 66/06-, NVwZ-RR 2006, 827).
  • BVerwG, 08.02.1999 - 1 B 2.99
    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    In diesem Fall ist davon auszugehen, dass es bei Rückkehr des Antragstellers zu 3.) jedenfalls nicht zu einer dauerhaften Ehe- und Familientrennung kommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.1999 -1 B 2/99-, InfAuslR 1999, 330).
  • BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Asylverfahren

    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    Die Antragsteller zu 1.) und 2.) sind somit derzeit untergetaucht, was wegen missbräuchlichen Verhaltens berechtigte Zweifel an ihrem Rechtsschutzbedürfnis aufkommen lässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.12.1999 -12 M 4779/99-, zitiert nach juris; Beschluss vom 12.10.2005 -8 ME 163/05-, NVwZ 2006, 363; BVerfG, Beschluss vom 14.12.1995 -2 BvR 2552/95-, AuAS 1996, 31).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 8 ME 142/02

    Erteilung einer Aufenthaltsduldung in einem anderen Bundesland durch die räumlich …

    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    Lagen hierfür zwingende Gründe vor, insbesondere verfassungsrechtliche, und hier insbesondere solche, die aus Art. 6 Abs. 1 GG abgeleitet waren, wurde eine zweite Duldung, gebunden an den Aufenthaltszweck erteilt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2002 -8 ME 142/02-, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, 22; vgl. auch den Klagegegenstand im Verfahren 1 A 228/04;… zur ganzen Problematik: Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 61 Rn. 16 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 13 ME 352/06

    Wohnsitzauflage bei Duldung und Schutz der Familie

    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    Diese Annahme bewirkt keinen unzulässigen Druck auf die Ausländer, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht nachkommen, sondern hält sie zu gesetzeskonformem Verhalten an, was nicht unzulässig sein kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.12.2006 -13 ME 352/06-, zitiert nach der Internetentscheidungssammlung des Gerichts).
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2005 - 8 ME 163/05

    Abschiebung in den Kosovo; kein Abschiebungshindernis aufgrund von Gesprächen …

    Auszug aus VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07
    Die Antragsteller zu 1.) und 2.) sind somit derzeit untergetaucht, was wegen missbräuchlichen Verhaltens berechtigte Zweifel an ihrem Rechtsschutzbedürfnis aufkommen lässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.12.1999 -12 M 4779/99-, zitiert nach juris; Beschluss vom 12.10.2005 -8 ME 163/05-, NVwZ 2006, 363; BVerfG, Beschluss vom 14.12.1995 -2 BvR 2552/95-, AuAS 1996, 31).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1999 - 12 M 4779/99

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei; Abschiebungsschutz; Anschrift, …

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverletzungen im …

    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 25. Juni 2007 - 2 B 81/07 -.
  • VG Darmstadt, 28.06.2010 - 5 L 634/10

    Zuständigkeit für einen einer Wohnsitznahmeverpflichtung unterliegenden Ausländer …

    Im Einvernehmen mit der in Hessen zuständigen Ausländerbehörde (§ 72 Abs. 3 AufenthG) könnte dem Antragsteller ggf. eine Duldung für den Kreis Olpe und das Land Nordrhein-Westfalen ausgestellt werden, die zugleich einen dauerhaften Umzug nach Hessen erlaubt (wie hier: VG Göttingen, Beschl. v. 25.06.2007 - 2 B 81/07 - juris, Rdnr. 23).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.05.2007 - 2 B 81/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,94797
OVG Sachsen, 02.05.2007 - 2 B 81/07 (https://dejure.org/2007,94797)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.05.2007 - 2 B 81/07 (https://dejure.org/2007,94797)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 2 B 81/07 (https://dejure.org/2007,94797)
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