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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3451
BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01 (https://dejure.org/2002,3451)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01 (https://dejure.org/2002,3451)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 2 BvR 2017/01 (https://dejure.org/2002,3451)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1008
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95

    Umfang der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01
    Die gemäß § 195 Abs. 2 ZPO vom Postbediensteten aufgenommene Zustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde gemäß § 37 StPO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO vollen Beweis der darin bezeugten Tatsache der Niederlegung sowie ihres Zeitpunkts (vgl. § 195 Abs. 2 Satz 1 ZPO i.V.m. § 191 Nr. 1 ZPO sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95 -, NStZ-RR 1997, S. 70 f.;… Meyer-Goßner, in: Kleinknecht, Kommentar zur Strafprozessordnung, 45. Aufl., § 37 Rn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2024 - 1 Ss OWi 44/24

    Bußgeldsache: Voraussetzung der Verjährungsunterbrechung, Wirksamkeit der …

    Rn. 12 Zwar erbringt die bei der Akte befindliche Postzustellungsurkunde vom 9. Juni 2023 (Bl. III f. d.A.) als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG, § 1 SVwZG, § 3 Abs. 2 Satz 1 VwZG (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1008; BGH VersR 1984, 81, 82, 442, 443; NJW 1992, 1963; OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2011, 00211; OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223, 224; KG VRS 83, 52) den vollen Beweis für die darin von der Zustellerin bezeugte Tatsache (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 6), dass der Bußgeldbescheid vom 5. Juni 2023 am 9. Juni 2023 in den zur Wohnung der Betroffenen gehörenden Briefkasten eingelegt wurde, nachdem die Betroffene von der Zustellerin nicht angetroffen worden war, ohne dass insoweit der nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässige Beweis der Unrichtigkeit erbracht ist.

    Rn. 21 Zwar erbringt die Postzustellungsurkunde vom 9. Juni 2023 (Bl. III f. d.A.) als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1008; BGH VersR 1984, 81, 82, 442, 443; NJW 1992, 1963; OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2011, 00211; OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223, 224; KG VRS 83, 52) vollen Beweis zunächst auch insoweit, als die Zustellerin darin durch Unterschrift bestätigt hat, auf dem Umschlag des in den Briefkasten der Betroffenen eingelegten Schriftstücks den Tag der Zustellung vermerkt zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 6).

    Dementsprechend muss ein anderer Geschehensablauf substantiiert dargelegt werden und die dargelegten Umstände müssen dabei geeignet sein, ein Fehlverhalten des Postzustellers und damit eine Falschbeurkundung zu belegen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 1008; BVerwG, NJW 1986, 2127, 2128; BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 7, jew. m.w.N.).

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung …

    Der Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen erfordert vielmehr den vollen Beweis eines anderen als des beurkundeten Geschehens, der damit ein Fehlverhalten des Zustellers und eine objektive Falschbeurkundung belegt (BVerfG NJW-RR 2002, 1008;… BFH/NV 2004, 509, 510 m.w.N.;… BSG aaO).
  • BVerfG, 09.01.2023 - 2 BvR 2697/18

    Entkräftung einer Postzustellungsurkunde über die Zustellung eines Strafbefehls …

    Hierfür bedarf es einer substantiierten Darlegung der Umstände, die gegen die Richtigkeit des Inhalts der öffentlichen Urkunde sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2002 - 2 BvR 2017/01 -, Rn. 4; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - Vf. 16-VI-07 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Hinreichend substantiierte Darlegungen können - selbst wenn sie die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nicht beseitigen - den Gerichten Anlass bieten, weitere Nachforschungen anzustellen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - Vf. 16-VI-07 -, juris, Rn. 25; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2002 - 2 BvR 2017/01 -, Rn. 7).

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