Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 138 Abs 2 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 612 Abs 2 BGB
Sittenwidrigkeit einer Vergütungsabrede - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche eines Arbeitnehmers aufgrund Lohnwuchers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche eines Arbeitnehmers aufgrund Lohnwuchers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 29.06.2016 - 12 Ca 4592/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16
- BAG, 03.07.2017 - 5 AZN 465/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16
Vorrang der Individualabrede
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16
Rn. 56 Eine weitergehende Arbeitszeit als Gegenleistung für die vereinbarte Vergütung von 600, 00 EUR brutto hätte nach § 3 ArbZG auch ohnehin nicht wirksam vereinbart werden können (vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - NZA 2017, 58).Im Hinblick darauf, dass der Arbeitgeber Arbeitsleistung nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verlangen kann und dementsprechend vom Arbeitnehmer auch nur in diesem Umfang geschuldet wird, würde selbst eine über 48 Stunden hinausgehende Arbeitsleistung des Klägers von der Vergütungsabrede der Parteien nicht erfasst (vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 44, NZA 2017, 58).
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rnr. 60, NZA 2017, 58).
- BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16
Anderenfalls muss der Arbeitnehmer zusätzliche Umstände, aus denen geschlossen werden kann, der Arbeitgeber habe die Not oder einen anderen den Arbeitnehmer hemmenden Umstand in verwerflicher Weise zu seinem Vorteil ausgenutzt, darlegen und im Streitfall beweisen (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 12 und 13, NZA 2016, 487).Ihr unterliegen nur diejenigen Teile der arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung, die - die zu prüfende Sittenwidrigkeit hinweg gedacht - ansonsten rechtswirksam sind (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 16 und 17, NZA 2016, 487).
- BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 419/15
Regelmäßige vertragliche Arbeitszeit - gelebtes Arbeitsverhältnis als Ausdruck …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16
Rn. 55 b) Haben die Parteien - wie hier - einen Arbeitsvertrag ohne Vereinbarung einer bestimmten Arbeitszeitdauer abgeschlossen, kann in Ermangelung anderer Anhaltspunkte für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt werden, auch wenn dem tatsächlichen Verhalten nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (vgl. BAG 02. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 11, NZA 2017, 187). - BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Befristung - Schriftform
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16
Zeigt nämlich jemand ein Verhalten, das nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte nur als Ausdruck eines bestimmten Willens aufgefasst werden kann, so ist seine wörtliche Verwahrung gegen eine entsprechende Deutung des Verhaltens unbeachtlich, denn er setzt sich in Widerspruch mit seinem eigenen tatsächlichen Verhalten (sog. protestatio facto contraria, vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 26, juris). - LAG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 20 Sa 47/11
Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16
Danach haben hinsichtlich der Kosten erster und zweiter Instanz der Kläger und der Beklagte zu 1) die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten entsprechend dem jeweiligen Obsiegen und Unterliegen unter Anwendung der Baumbach'schen Kostenformel zu tragen (vgl. zur Baumbach'schen Kostenformel LAG Baden-Württemberg 28. März 2012 - 20 Sa 47/11 - Rn. 144 und 145, juris;… Zöller ZPO § 100 Rn. 5 ff.).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Tariflohn - Wirtschaftsgebiet
Rn. 33 Eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten ist zu vermuten, wenn das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht nur auffällig, sondern besonders auffällig ist, d. h., wenn der objektive Wert der Arbeitsleistung mindestens doppelt so hoch ist wie die Vergütung, also die Vergütungshöhe nicht mehr als 50 % des Wertes der Arbeitsleistung beträgt (BAG…, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 13, juris = NZA 2016, 487; LAG Baden-Württemberg…, Urteil vom 6. April 2018 - 11 Sa 40/17 - Rn. 71, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2017 - 2 Sa 322/16 - Rn. 30, juris).
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Rechtsprechung
| LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 Sa 322/16 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Anl 1 Teil V Abschn 3 Entgeltgr 8 Fallgr 6 TV EntgO Bund, § 12 TVöD, § 138 ZPO
Eingruppierung TV EntgO Bund - Energieelektroniker - Anforderungen an die Darlegungslast - IWW
§ 247 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 5 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, §§ 12, 17 Abs. 5 TVöD, § 12 TVöD, § 253 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a ArbGG
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Energieelektronikers nach dem TVöD/Bund; Anforderungen an die Darlegung der Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen der begehrten Entgeltgruppe
- rechtsportal.de
BGB § 611 ; TvöD/Bund
Eingruppierung eines Energieelektronikers nach dem TVöD/Bund - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 28.04.2016 - 4 Ca 2271/15E
- LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 Sa 322/16 E
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 Sa 322/16
Die Klage ist als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 17.04.2002 - 4 AZR 174/01).
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