Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2002 - 2 StR 266/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 178 aF StGB; § 239 a StGB; 239 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Ausnutzen einer Bemächtigungslage; Verwenden einer Waffe iSd § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; konkrete Gefährdung; Verhältnis von Freiheitsberaubung und erpresserischem Menschenraub (Voraussetzungen für eigenen Unrechtsgehalt der Freiheitsberaubung, Konkurrenzen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § ... 301; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 239 a; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 316 a; ; StGB § 178 Abs. 1 aF; ; StGB § 239 a Abs. 1; ; StGB § 249 Abs. 1 aF; ; StGB § 239 a Abs. 1 2. Alt.; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 aF
- Wolters Kluwer
Erpresserischer Menschenraub - Schwere räuberische Erpressung - Sich Bemächtigen - Entführung - Spezialität - Schuldspruchänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239 a Abs. 1
Tatentschluss während einer aus anderem Grund erfolgten Entführung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 45
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.07.2026 - 1 StR 95/26
Änderung des Schuldspruchs des Urteils des LG in Verurteilung des Angeklagten …
Rn. 10 (c) Nach alledem kann offenbleiben, ob die Angeklagten den Nebenkläger zweimal 'entführten' (durchaus dem Sichbemächtigen einen faktischen Vorrang gegenüber dem Entführen einräumend, gleichwohl zur Absicherung für dessen Normierung der Gesetzgeber in BT-Drucks. VI/2722 S. 2; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 18. September 2002 - 2 StR 266/02 Rn. 9).Die Dauer der Freiheitsentziehung überschritt mithin messbar den für die Begehung der Geiselnahme und des erpresserischen Menschenraubs erforderlichen Zeitraum (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 1. März 2023 - 2 StR 44/23 Rn. 10; Urteil vom 18. September 2002 - 2 StR 266/02 Rn. 10).
- BGH, 06.07.2006 - 4 StR 48/06
Keine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat; räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Er wird ferner zu prüfen haben, inwieweit das Vorgehen gegen den Lkw-Fahrer auch den Tatbestand des § 239 a Abs. 1 StGB erfüllt (…vgl. BGHR StGB § 239 a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ-RR 2003, 328 f.), hinter dem die Freiheitsberaubung möglicherweise zurücktreten würde (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 45, 46). - BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Konkurrenzen (besonders schwerer Raub; Freiheitsberaubung; erpresserischer …
Die Verwirklichung des erpresserischen Menschenraubs lässt hier die tateinheitliche Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) unberührt, da letztere über die in § 239a Abs. 1 StGB vorausgesetzte Einschränkung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit des Opfers zeitlich erheblich hinausging und daher einen eigenständigen Unrechtsgehalt aufwies (vgl. Senat, Urteil vom 18. September 2002 - 2 StR 266/02, NStZ-RR 2003, 45 f.).
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