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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.04.2025

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,45011
BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23 (https://dejure.org/2024,45011)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2024 - 2 StR 352/23 (https://dejure.org/2024,45011)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2024 - 2 StR 352/23 (https://dejure.org/2024,45011)
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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 73 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 185 Abs. 1 BGB; § 362 Abs. 2 BGB; § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 342 StPO; § 344 StPO; § 345 StPO
    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Vermögensverfügung und Vermögensschaden: Leistung eines Dritten auf ein Rechtsanwaltsanderkonto mit Erfüllungswirkung, Entfall der Vermögensminderung durch Auszahlungsanspruch gegen verwaltenden Treuhänder, Auszahlung von Maklerprovision; ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schadensbestimmung beim gewerbsmäßigen Bandenbetrug

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Schadenskompensation beim (Makler-)Betrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2025, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 422/12

    Feststellung des Vermögensschadens beim Betrug (Gefährdungsschaden; …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    (1) Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538, …und vom 19. Juli 2023 - 2 StR 77/22, NStZ 2023, 680 Rn. 8, jeweils mwN).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der Verfügung des Getäuschten (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, aaO, …und vom 19. Juli 2023 - 2 StR 77/22, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15

    Betrug durch Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    Ein Vermögensschaden entsteht auch, wenn die Wahrscheinlichkeit - nicht nur die Möglichkeit - eines endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils so groß ist, dass dies bereits im Zeitpunkt der Vermögensverfügung eine objektive Minderung des Gesamtvermögenswerts zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 91, Rn. 8 = NStZ 2017, 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09 und 2 BvR 491/09, BVerfGE 126, 170, 221 ff.).

    Die Strafkammer hat einen so bestimmten Vermögensschaden indes nicht der Höhe nach beziffert und folglich eine Bezifferung auch nicht in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen dargelegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, BVerfGE 130, 1, 47 mwN; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 91, Rn. 9).

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 77/22

    Betrug (Vermögensschaden: Beweiswürdigung, Täuschung über Eigenart und Risiko des …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    (1) Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538, und vom 19. Juli 2023 - 2 StR 77/22, NStZ 2023, 680 Rn. 8, jeweils mwN).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der Verfügung des Getäuschten (…BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, aaO, und vom 19. Juli 2023 - 2 StR 77/22, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient nicht der Nachholung von nicht fristgemäß erhobenen Verfahrensrügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8, und vom 3. Mai 2006 - 2 StR 64/06, NStZ 2006, 585).

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen, oder wenn Begründungsmängel auf im Einflussbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, aaO, und vom 24. Oktober 2018 - 2 StR 578/16, NStZ-RR 2019, 25).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    Ein Vermögensschaden entsteht auch, wenn die Wahrscheinlichkeit - nicht nur die Möglichkeit - eines endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils so groß ist, dass dies bereits im Zeitpunkt der Vermögensverfügung eine objektive Minderung des Gesamtvermögenswerts zur Folge hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 91, Rn. 8 = NStZ 2017, 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09 und 2 BvR 491/09, BVerfGE 126, 170, 221 ff.).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    Die Strafkammer hat einen so bestimmten Vermögensschaden indes nicht der Höhe nach beziffert und folglich eine Bezifferung auch nicht in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen dargelegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, BVerfGE 130, 1, 47 mwN; BGH…, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 497/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 91, Rn. 9).
  • BGH, 24.09.2021 - V ZR 272/19

    Auswirkung der Anfechtung eines Kaufvertrags über Immobilien wegen arglistiger …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    Denn das Vermögen der Hauptmakler verminderte sich durch die in der Anweisung liegende Verfügung, worauf die Strafkammer hilfsweise abgestellt hat, zumindest dadurch, dass (potentiell erfolgreiche und hinreichend konkrete, vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77, NJW 1979, 975;… vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, BGHR BGB § 652 Wandelung 1, und vom 24. September 2021 - V ZR 272/19, WM 2022, 1947 Rn. 16; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. November 2000 - 3 U 213/99, NJW-RR 2002, 52) Rückforderungsansprüche der Vermieter auch in Höhe der über den Untermakler weitergeleiteten Maklerprovision zu passivieren waren, denen wirtschaftlich gleichwertige Gegenansprüche der Hauptmakler auf Rückgewähr geleisteter Provisionsanteile aus den Untermaklerverträgen nicht gegenüberstanden.
  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    Denn das Vermögen der Hauptmakler verminderte sich durch die in der Anweisung liegende Verfügung, worauf die Strafkammer hilfsweise abgestellt hat, zumindest dadurch, dass (potentiell erfolgreiche und hinreichend konkrete, vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77, NJW 1979, 975; vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, BGHR BGB § 652 Wandelung 1, …und vom 24. September 2021 - V ZR 272/19, WM 2022, 1947 Rn. 16; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. November 2000 - 3 U 213/99, NJW-RR 2002, 52) Rückforderungsansprüche der Vermieter auch in Höhe der über den Untermakler weitergeleiteten Maklerprovision zu passivieren waren, denen wirtschaftlich gleichwertige Gegenansprüche der Hauptmakler auf Rückgewähr geleisteter Provisionsanteile aus den Untermaklerverträgen nicht gegenüberstanden.
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    Beim Tatbestand des Betruges ist nicht nur der den Vermögensschaden nach § 263 Abs. 1 StGB begründende Vermögenszufluss durch die Tat erlangt, sondern sind es auch sonstige Vermögenswerte, die dem Täter aufgrund der Tatbegehung zufließen (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 12 Rn. 37).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23
    Der Täter kann auch dadurch etwas durch die Tat erlangen, dass Vermögenswerte zunächst an einen Dritten fließen und dieser die Beträge nachfolgend ganz oder teilweise ohne Gegenleistung an den Täter weiterleitet (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234, 240 ff.).
  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 323/17

    Anklageschrift (Form: unschädliches Fehlen einer Unterschrift); Betrug …

  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des …

  • BGH, 24.10.2018 - 2 StR 578/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Wiedereinsetzung zur …

  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer …

  • BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen - …

  • OLG Stuttgart, 15.11.2000 - 3 U 213/99

    Durchsetzbarkeit des Provisionsanspruchs des Untermaklers

  • BGH, 27.03.2012 - 2 StR 83/12

    Unzulässige Revision; mangelnde Verantwortungsübernahme des Rechtsanwalts für die …

  • BGH, 03.05.2006 - 2 StR 64/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (ergebnislose Vorführung vor dem …

  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 44/77

    Geltendmachung eines Provisionsanspruchs für die Vermittlung von …

  • BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen …

  • OVG Saarland, 16.12.2025 - 7 A 117/24

    Zurückstufung eines Bundesbeamten wegen wiederholten Trennungsgeldbetruges

    Rn. 128 Soweit sich der Beklagte darauf beruft, ihm hätte statt für die angegebene Wohnung im Haus seiner Mutter ein Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld für sein in Wirklichkeit bewohntes Haus in B-Stadt zugestanden, ändert dies nichts daran, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs nicht vorlagen, der Dienstherr die faktisch getätigten Zahlungen ohne den behaupteten Anspruch leistete und dadurch getäuscht sein Vermögen schädigte.[vgl. BGH, Urteil vom 4.12.2024 - 2 StR 352/23 -, juris, Rn. 23][vgl. BGH, Urteil vom 4.12.2024 - 2 StR 352/23 -, juris, Rn. 23] Wenn bei zutreffenden Angaben ein anderer als der geltend gemachte Anspruch auf Trennungsgeld bestanden hätte, kann dies lediglich im Rahmen der noch anzustellenden Bemessungserwägungen mildernd berücksichtigt werden.[vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 45][vgl. BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 45].

    Auch insoweit gilt, dass ein etwaig bestehender Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld für das in Wirklichkeit bewohnte Eigenheim nichts an dem Umstand ändert, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs nicht vorlagen, der Dienstherr die faktisch getätigten Zahlungen ohne den behaupteten Anspruch leistete und dadurch getäuscht sein Vermögen schädigte.[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 44- 45 unter Hinweis auf: BGH, Urteil vom 4.12.2024 - 2 StR 352/23 -, juris, Rn. 23][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 6.5.2025 - 2 WD 22.24 -, juris, Rn. 44- 45 unter Hinweis auf: BGH, Urteil vom 4.12.2024 - 2 StR 352/23 -, juris, Rn. 23].

  • BVerwG, 06.05.2025 - 2 WD 22.24

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugs im fünfstelligen …

    Rn. 45 Soweit sich der Soldat darauf beruft, ihm hätte statt für die angegebene Wohnung in Q ein Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld für die in Wirklichkeit bewohnten Unterkünfte in R und P zugestanden, ändert dies nichts daran, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs nicht vorlagen, der Dienstherr die faktisch getätigten Zahlungen ohne den behaupteten Anspruch leistete und dadurch getäuscht sein Vermögen schädigte (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 2 StR 352/23 - Rn. 23).
  • BGH, 18.03.2026 - 3 StR 434/25

    Einstellung des Revisionsverfahrens wegen Verfahrenshindernis aufgrund …

    Ein Vermögensschaden entsteht auch, wenn die Wahrscheinlichkeit - nicht nur die Möglichkeit - eines endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils so groß ist, dass dies bereits im Zeitpunkt der Vermögensverfügung eine objektive Minderung des Gesamtvermögenswerts zur Folge hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 2 StR 352/23, NStZ 2025, 355 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 25.02.2026 - 2 StR 10/26

    StPO: Beteiligung an der BGH-Vorentscheidung, Vorbefassung i.d.R. kein …

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 4. Dezember 2024 (2 StR 352/23, NStZ 2025, 355) im Einziehungsausspruch geringfügig korrigiert, im Übrigen unter Aufrechterhaltung der Feststellungen im Strafausspruch aufgehoben und die Sache insoweit an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2025 - 2 StR 352/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,11767
BGH, 10.04.2025 - 2 StR 352/23 (https://dejure.org/2025,11767)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2025 - 2 StR 352/23 (https://dejure.org/2025,11767)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2025 - 2 StR 352/23 (https://dejure.org/2025,11767)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO
    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 10.04.2025 - 2 StR 352/23
    Eine weitergehende Begründung war weder erforderlich noch verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, StraFo 2007, 463, und vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, StraFo 2014, 391, 392).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …

    Auszug aus BGH, 10.04.2025 - 2 StR 352/23
    Eine weitergehende Begründung war weder erforderlich noch verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, StraFo 2007, 463, und vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, StraFo 2014, 391, 392).
  • BGH, 19.11.2014 - 1 StR 114/14

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 10.04.2025 - 2 StR 352/23
    Rn. 5 Soweit der Angeklagte die Ausführungen des Generalbundesanwalts und des Senats beanstandet, ist darauf hinzuweisen, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen nochmals zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 1 StR 114/14, Rn. 6, …und vom 12. September 2023 - 2 StR 230/22, Rn. 3).
  • BGH, 12.09.2023 - 2 StR 230/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Auszug aus BGH, 10.04.2025 - 2 StR 352/23
    Rn. 5 Soweit der Angeklagte die Ausführungen des Generalbundesanwalts und des Senats beanstandet, ist darauf hinzuweisen, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen nochmals zu überprüfen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 1 StR 114/14, Rn. 6, und vom 12. September 2023 - 2 StR 230/22, Rn. 3).
  • BGH, 08.11.2023 - 4 StR 149/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 10.04.2025 - 2 StR 352/23
    Rn. 6 3. Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2023 - 4 StR 149/23, Rn. 4).
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