Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 63 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO
Rücktritt (versuchter Mord; Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch: Rücktrittshorizont, umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts, Verlassen des Tatorts; außertatbestandliche Zielerreichung); Beweiswürdigung (Sachverständiger: Abweichungen zwischen ... - openjur.de
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§ 20 StGB, § 21 StGB, § 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 211 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Mordversuch; Bewertung voneinander abweichender Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten - IWW
§ 63 StGB, § ... 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, §§ 20, 21 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 400 Abs. 1 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB, § 301 StPO, § 395 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB
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StGB § 63 ; StPO § 358 Abs. 2 S. 3
Lückenhaftigkeit der gerichtlichen Ausführungen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten; Bewertung voneinander abweichender Gutachten - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Limburg, 02.04.2024 - 2 Ks 2 Js 54963/23
- BGH, 27.01.2025 - 2 StR 454/24
- BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
Papierfundstellen
- NStZ 2025, 477
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Anforderungen an die Rücktrittsleistung des Täters kommt es darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 mwN).d) Der Umstand, dass der Angeklagte sein außertatbestandliches Handlungsziel - hier der Denkzettel für den Nebenkläger - durch die Messerstiche erreicht hatte, schließt einen freiwilligen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 ff.; vom 7. März 2018 - 2 StR 353/17, StV 2020, 285, 286, und vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19, NStZ 2020, 341 f.).
- BGH, 27.03.2024 - 4 StR 493/23
Verurteilung nach tödlichem Unfall auf der A9 bei Ingolstadt erneut aufgehoben
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
Die Revision des Nebenklägers führt jedoch zugunsten des Angeklagten (§ 301 StPO) zur Aufhebung des Urteils mit Ausnahme der äußeren Feststellungen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. März 2024 - 4 StR 493/23, NStZ 2024, 539, 540 Rn. 17). - BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23
Beschränkung der Revision (Auslegung); gefährliche Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
Zwar ist auch der Sachverständige Dr. H. ausweislich der Urteilsgründe lediglich zu einer "eingeschränkte(n) Einsichtsfähigkeit" des Angeklagten bei Tatbegehung gelangt und hat eine eingeschränkte Einsichtsfähigkeit nicht ohne Weiteres die Verminderung der Schuldfähigkeit zur Folge; denn bei gleichwohl vorhandener Unrechtseinsicht ist die Schuldfähigkeit nicht tangiert und führt nur die nicht vorwerfbar fehlende Unrechtseinsicht zur Straflosigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2024 - 3 StR 157/23, Rn. 25 mwN (insoweit in NStZ 2024, 285 nicht abgedruckt)).
- BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19
Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
d) Der Umstand, dass der Angeklagte sein außertatbestandliches Handlungsziel - hier der Denkzettel für den Nebenkläger - durch die Messerstiche erreicht hatte, schließt einen freiwilligen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 ff.; vom 7. März 2018 - 2 StR 353/17, StV 2020, 285, 286, und vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19, NStZ 2020, 341 f.). - BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
Rücktritt (Rücktrittshorizont: Definition, Anforderungen an die Feststellungen; …
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
d) Der Umstand, dass der Angeklagte sein außertatbestandliches Handlungsziel - hier der Denkzettel für den Nebenkläger - durch die Messerstiche erreicht hatte, schließt einen freiwilligen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 ff.; vom 7. März 2018 - 2 StR 353/17, StV 2020, 285, 286, und vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19, NStZ 2020, 341 f.). - BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
Es ist gehalten, die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die die Schlussfolgerungen eines Gutachtens anknüpfen, und die Schlussfolgerungen selbst wenigstens insoweit im Urteil mitzuteilen, als dies zum Verständnis der Gutachten und zur Beurteilung ihrer gedanklichen Schlüssigkeit für das Revisionsgericht erforderlich ist (BGH, Urteile vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 118, und vom 18. Dezember 1958 - 4 StR 399/58, BGHSt 12, 311, 314 f.). - BGH, 11.01.2006 - 5 StR 372/05
Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Darstellung von …
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
a) Bei der Bewertung voneinander abweichender Gutachten ist erforderlich, dass das Tatgericht die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen im Urteil wiedergibt (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 5 StR 372/05, NStZ 2006, 296 mwN). - BGH, 17.12.2019 - 2 StR 340/19
Rücktritt (Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch; fehlgeschlagener …
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
In diesem Fall liegt ein beendeter Versuch vor (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 340/19, StV 2021, 90, 91 Rn. 8 mwN). - BGH, 11.09.2024 - 2 StR 521/23
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Verständigung: Revision der …
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
Insbesondere hält die Beweiswürdigung des Landgerichts zum Rücktrittshorizont des Angeklagten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. September 2024 - 2 StR 521/23, NJW 2025, 519, 520 Rn. 20 mwN) rechtlicher Nachprüfung stand. - BGH, 10.10.2024 - 4 StR 304/24
Erlaubnistatumstandsirrtum (Vorstellungsausfälle aufgrund psychischer Erkrankung; …
Auszug aus BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
Der Umstand, dass der Angeklagte Revision eingelegt hat, stünde einer erstmaligen Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im zweiten Rechtsgang, sollten deren Voraussetzungen gegeben sein, nicht entgegen, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2024 - 4 StR 304/24, Rn. 22 mwN). - BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18
Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; …
- BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13
Anforderungen an die Abgrenzung zwischen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit …
- BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
- BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88
Straftat - Rücktritt vom Versuch - Abstand von der Tatvollendung - …
- BGH, 07.07.2026 - 6 StR 8/26
Revisionsrechtliche Prüfung der Erwägungen des Landgerichts zur Schuldfähigkeit …
Die durch den Angeklagten hierzu vorgenommene Rechtsmittelbeschränkung ist unwirksam, weil der Schuldspruch und eine mögliche Maßregelanordnung nach § 63 StGB mit Rücksicht auf eine denkbare Schuldunfähigkeit des Angeklagten so miteinander verknüpft sind, dass das Unterbleiben der Maßregelanordnung nicht von der Anfechtung ausgenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2025 - 2 StR 454/24, Rn. 12;… Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, Rn. 6). - BGH, 03.12.2025 - 2 StR 257/25
Beweiswürdigung des bedingten Tötungsvorsatzes hinsichtlich Verurteilung wegen …
Rn. 36 Die auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers veranlasste Prüfung des Urteils - hinsichtlich der Nebenklägerrevision im durch § 301 StPO in Verbindung mit § 400 Abs. 1 StPO eröffneten Prüfungsumfang (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 2025 - 2 StR 454/24, Rn. 30) - hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erbracht. - BGH, 09.02.2026 - 4 StR 526/25
Rücktritt eines Angeklagten vom unbeendeten Versuch der gefährlichen …
Dabei wäre ein möglicher Rücktritt durch das freiwillige Absehen von der Tatvollendung nicht infolge der Erreichung eines außertatbestandlichen Handlungsziels ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2025 - 2 StR 454/24 Rn. 29 mwN; Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 ff.), wie dies hier mit der erfolgreichen Vertreibung der Zeugin naheliegt.
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Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2025 - 2 StR 454/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 143a Abs. 2 StPO
Antrag des Nebenklägers auf Bestellung eines anderen Beistandes - openjur.de
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StPO § 143a Abs. 2
Auswechslung des bestellten Beistands des Nebenklägers - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auswechselung des Nebenklägerbeistands, Aufhebung der Bestellung nach Haftentlassung
Verfahrensgang
- LG Limburg, 02.04.2024 - 2 Ks 2 Js 54963/23
- BGH, 27.01.2025 - 2 StR 454/24
- BGH, 26.02.2025 - 2 StR 454/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 290
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.2024 - 5 StR 326/23
Aufhebung der Bestellung eines Nebenklägervertreters wegen Erkrankung
Auszug aus BGH, 27.01.2025 - 2 StR 454/24
Ein Wechsel in der Person des Beistands durch Rücknahme der ursprünglichen Beiordnung und Bestellung eines neuen Beistands kommt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in entsprechender Anwendung des § 143a Abs. 2 StPO in Betracht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2018 - 4 StR 184/18, Rn. 1, und vom 27. Juni 2024 - 5 StR 326/23, Rn. 1). - BGH, 21.12.2021 - 4 StR 295/21
Ablehnung des Antrages auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers
Auszug aus BGH, 27.01.2025 - 2 StR 454/24
Dass der bestellte Beistand die einen Wechsel nicht rechtfertigenden Ausführungen des Nebenklägers seinerseits zum Anlass nimmt, um seine Entpflichtung nachzusuchen, begründet die entsprechende Anwendung des § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO ebenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 295/21, Rn. 4). - BGH, 16.10.2018 - 4 StR 184/18
Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers (analoge Anwendung auf …
Auszug aus BGH, 27.01.2025 - 2 StR 454/24
Ein Wechsel in der Person des Beistands durch Rücknahme der ursprünglichen Beiordnung und Bestellung eines neuen Beistands kommt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in entsprechender Anwendung des § 143a Abs. 2 StPO in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2018 - 4 StR 184/18, Rn. 1, …und vom 27. Juni 2024 - 5 StR 326/23, Rn. 1).
- BGH, 20.03.2025 - 1 StR 83/25
Bestellung eines Beistands für den Nebenkläger
Ein Wechsel in der Person des Beistands durch Rücknahme der ursprünglichen Beiordnung und Bestellung eines neuen Beistands kommt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in entsprechender Anwendung des § 143a StPO in Betracht (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2025 - 2 StR 454/24 Rn. 2 mwN).
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