Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
§ 100 BetrVG, § ... 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 4 letzter Halbsatz BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 89, 66 ArbGG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 2 HS BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 und 4 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 78 BetrVG, § 37 Abs. 5 BetrVG, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 95 Abs. 3 BetrVG, § 99 BetrVG, § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1, 193 BGB, § 100 Abs. 2 BetrVG, §§ 99, 100 BetrVG, § 103 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 37 Abs. 5, 99, 100 BetrVG
Zustimmungsersetzungsverfahren - Versetzung - Betriebsratsmitglied - Tätigkeitsschutz - Unterrichtung des Betriebsrats - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 37 Abs. 5 ; BetrVG § 99 ; BetrVG § 100
Rechtsschutzbedürfnis beim Zustimmungsersetzungsantrag gem. § 99 Abs. 4 BetrVG ; Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats vor personellen Einzelmaßnahmen durch den Arbeitgeber; Keine Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit an Betriebsratsmitglieder - rechtsportal.de
BetrVG § 95 Abs. 3
Rechtsschutzbedürfnis beim Zustimmungsersetzungsantrag gem. § 99 Abs. 4 BetrVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 07.08.2018 - 10 BV 1/18
- LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner …
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18
Der Umstand allein, dass der Betriebsrat der Versetzung seine Zustimmung verweigerte, ohne dafür auf Umstände hinzuweisen, die außerhalb der Person des Klägers liegen, machte deutlich, dass der Betriebsrat den Kläger vor dieser Versetzung schützen, d.h. eine Benachteiligung von ihm abwenden wollte (vgl. BAG 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 - Rn 41).Die Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne stellt allerdings eine einheitliche Maßnahme dar und ist nicht etwa in zwei Akte, nämlich den Entzug der bisherigen Tätigkeit und die Zuweisung der neuen Tätigkeit, aufzuspalten (BAG 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 - Rn 25).
- BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87
Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der …
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18
Dem Antrag nach § 100 Abs. 2 BetrVG kann nur dann nicht entsprochen werden, wenn die vorläufige Maßnahme offensichtlich aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war (BAG 18.10.1988 - 1 ABR 36/87).Zeitpunkt der Beurteilung ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers (BAG 18.10.1988 - 1 ABR 36/87).
- BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12
Versetzung - Zustimmungsverweigerung
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18
Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (st. Rspr. z.B. BAG 09.10.2013 - 7 ABR 1/12 - Rn 33).
- BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung …
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18
Da es vom Arbeitsgericht im erstinstanzlichen Beschluss thematisiert wurde, ist in diesem Zusammenhang zunächst darauf hinzuweisen, dass es für die Frage eines Zustimmungsverweigerungsgrundes nach § 99 Abs. 2 BetrVG für den Betriebsrat nicht darauf ankommt, ob die personelle Einzelmaßnahme gegenüber dem betreffenden Arbeitnehmer individualrechtlich zulässig ist, beispielsweise ob die Versetzung von der Arbeitgeberin kraft ihres Direktionsrechts durchgeführt werden kann (vgl. BAG 10.08.1993 - 1 ABR 22/93 - Rn. 45 ff), oder ob der Arbeitsvertrag geändert werden muss. - BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit …
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18
Denn hierunter fällt auch die Behinderung des Betriebsrats nach § 78 BetrVG (BAG 26.01.1993 - 1 AZR 303/92 Rn 25) bzw. § 37 Abs. 5 BetrVG, der zusammen mit § 37 Abs. 4 BetrVG eine besondere Ausprägung des § 78 Satz 2 BetrVG darstellt (…Fitting, BetrVG, 29. Aufl., 2018, § 37 BetrVG Rn 114 mwN). - LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18
Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18
Dies gilt auch für Versetzungen (LAG München 31.7.2018 - 7 TaBV 19/18, Rn 30). - LAG Nürnberg, 22.09.2017 - 8 TaBV 9/17
Einstellung - Zustimmungsersetzung - vorläufige Einstellung - Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2019 - 2 TaBV 18/18
Es kommt darauf an, wie ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber die betriebliche Situation beurteilen würde (LAG Nürnberg 22.09.2017 - 8 TaBV 9/17 - Rn 59).
- ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23
Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme - …
Das Merkmal "offensichtlich" erfordert eine grobe Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme seitens des Arbeitgebers (…BAG 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - Rn. 29, juris;… LAG Sachsen-Anhalt 13. Oktober 2022 - 2 TaBV 1/22 - Rn. 120, juris;… LAG Köln 29. Oktober 2021 - 9 TaBV 17/21 - Rn. 43, juris; LAG Nürnberg 16. Januar 2019 - 2 TaBV 18/18 - Rn. 66, juris;… LAG Rheinland-Pfalz 24. Januar 2018 - 4 TaBV 9/17 - Rn. 57, juris). - ArbG Darmstadt, 15.01.2020 - 1 BV 7/19 Zu den Auswirkungen zählen bei einer geplanten Versetzung die Folgen in dem Bereich, aus dem der Mitarbeiter abgezogen wird, ebenso wie die Folgen in dem Bereich, in dem der künftige Einsatz stattfinden soll; die Information muss sich auch darauf beziehen, ob der Mitarbeiter im bisherigen Bereich entbehrlich ist und wie eine auftretende Lücke oder Engpässe bewältigt werden sollen (LAG Nürnberg, 16. Januar 2019 - 2 TaBV 18/18 - Juris, m. w. Nachw.).
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