Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5939
OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,5939)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.03.2004 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,5939)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. März 2004 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,5939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Aufrechnung; Zustimmung des Insolvenzverwalters; Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt es gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG - Plenum -, ZIP 2003, 1102 ff.).

    Nunmehr darf das Gebot der Rechtssicherheit Vorrang haben, das ebenso wie der Justizgewährungsanpruch seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip hat (BVerfG - Plenum - ZIP 2003, 1102 [1107]).

    Bei der Ausgestaltung des Rechtsbehelfssystems hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum; insbesondere ist der Gesetzgeber nicht gehalten, die Anrufung einer weiteren Instanz vorzusehen, vielmehr kommt auch ein Rechtsbehelf an das Gericht in Betracht, dessen Verfahrenshandlung als fehlerhaft gerügt wird - iudex a quo - (siehe BVerfG - Plenum - - ZIP 2003, 1102 [1107]).

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 116/95

    Haftung des Notars bei weisungswidriger Auszahlung der Hinterlegungssumme

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    Wenn und soweit eine Tatbestandsberichtigung gemäß § 320 ZPO - wie hier - fehlt, beweist der Tatbestand auch, dass in einem bestimmten Punkte in der mündlichen Verhandlung anders vorgetragen wurde als in früheren Schriftsätzen (BGH NJW 1996, 3343 [3344]).

    Hieraus ergibt sich eindeutig, dass die Verweisung nur bezüglich des nicht ausdrücklich festgestellten Sachverhalts gilt (so auch BGH NJW 1996, 3343 [3344] für die mit der hier verwendeten Formulierung inhaltlich identische Verweisung auf den vorgetragenen Inhalt der Schriftsätze "wegen der weiteren Einzelheiten").

    Diese Verweisung bezieht sich deshalb nicht auf den ausdrücklich festgestellten Sachverhalt (vgl. auch BGH NJW 1996, 3343 [3344]).

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    Soweit sich die Beklagte deshalb auch in dem vorliegenden Verfahren insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in ZIP 2003, 810 ff. beruft, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung.

    Vielmehr heißt es in der genannten Entscheidung lediglich, dass eine Erfüllungshandlung des Schuldners möglicherweise deswegen nicht gemäß § 130 InsO anfechtbar sei, weil der Kläger als vorläufiger Insolvenzverwalter ihr zugestimmt habe (vgl. BGH, ZIP 2003, 810 [811]).

  • OLG Celle, 12.12.2002 - 13 U 56/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    Wenn der Insolvenzgläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt, vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen hat (vgl. BGHZ 149, 185; BGH ZIP 2003, 412;… HK/Kreft a. a. O., § 130 Rdn. 26 m. w. N.).

    Dass sie den zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen haben, entlastet die Zeugen nicht (vgl. hierzu auch BGH ZIP 2003, 412 = BB 2003, 548).

  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03

    Zurückverlangen eines überschießenden Betrags nach Eröffnung des …

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 17. Dezember 2003 in dem Verfahren 2 U 87/03 im einzelnen ausgeführt hat, konnte die Beklagte nicht darauf vertrauen, die aufgrund der einstweiligen Verfügung erhaltenen Vorauszahlungen behalten und mit ihren Forderungen aus der Zusammenschaltungsvereinbarung verrechnen zu dürfen.

    Wie bereits in dem angeführten Urteil in der Sache 2 U 87/03 ausgeführt, missversteht die Beklagte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wenn sie ihr entnimmt, eine mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommene Rechtshandlung des Schuldners sei lediglich bzw. ausnahmsweise dann anfechtbar, wenn der Insolvenzverwalter durch den Gläubiger erpresst worden sei.

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2003 - 1 U 105/02

    Berufungsverfahren: Zurückweisung einer von mehreren eingelegten Berufungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    Der Senat ist der Auffassung, dass ein Gericht bei Vorliegen der gemäß § 301 ZPO für ein Teilurteil erforderlichen Voraussetzungen die Berufung auch teilweise durch Beschluss zurückweisen kann (in diesem Sinne auch OLG Rostock, OLGR 2003, 252; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 144; OLG Koblenz, OLGR 2003, 460).
  • OLG Rostock, 12.03.2003 - 3 U 157/02

    Zurückweisung der Berufung bei Teilentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    Der Senat ist der Auffassung, dass ein Gericht bei Vorliegen der gemäß § 301 ZPO für ein Teilurteil erforderlichen Voraussetzungen die Berufung auch teilweise durch Beschluss zurückweisen kann (in diesem Sinne auch OLG Rostock, OLGR 2003, 252; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 144; OLG Koblenz, OLGR 2003, 460).
  • BAG, 05.02.1970 - 2 AZR 242/69

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Besorgnis der Befangenheit - Prüfung durch …

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    (Nur) für diese Fallkonstellationen gibt es in Rechtsprechung (vgl. BAG NJW 1970, 1624) und Literatur (…Musielak in MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 314 Rdn. 8;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl. 1998, Rdn. 13) Überlegungen, dass das Rechtsmittelgericht bei seiner Entscheidung den von ihm selbst zu berichtigenden Tatbestand zugrundezulegen habe (siehe auch den Vorschlag von Crückeberg, MDR 2003, 199 [200], die Beweiskraft des erstinstanzlichen Tatbestandes auf die Fälle zu beschränken, in denen ein Berichtigungsverfahren überhaupt betrieben werden kann).
  • OLG Koblenz, 16.07.2003 - 11 WF 537/03

    Pflicht zur Veräußerung eines Mehrfamilienhauses zur Bestreitung der …

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    Der Senat ist der Auffassung, dass ein Gericht bei Vorliegen der gemäß § 301 ZPO für ein Teilurteil erforderlichen Voraussetzungen die Berufung auch teilweise durch Beschluss zurückweisen kann (in diesem Sinne auch OLG Rostock, OLGR 2003, 252; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 144; OLG Koblenz, OLGR 2003, 460).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
    Durch die Formulierung "für die" bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass die Leistung mit der Gegenleistung durch Parteivereinbarung verknüpft sein muss (vgl. BGHZ 123, 320 [328];… HK/Kreft, InsO, 3. Aufl. 2003, § 142 Rdn. 4;… Kirchhof in MünchKomm. zur InsO, 2002, 142 Rdn. 5).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 275/96

    Berichtigung eines in den Entscheidungsgründen enthaltenen Tatbestandes

  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 141/93

    Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch mit Honoraransprüchen aus einem …

  • OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02

    Insolvenzanfechtung: Positive Kenntnis des begünstigten Gläubigers von der …

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02

    Anfechtung von Zahlungen des Schuldners nach Erlass eines Versäumnisurteils; …

  • BGH, 13.07.1994 - VIII ZR 256/93

    Anspurch auf Erteilung eines Buchauszugs - konkludente Fortsetzung eines …

  • BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53

    Aufrechnung mit Rüstungsforderungen

  • LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01

    Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit mit unstreitigen Forderungen; Aufrechnung …

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21

    Nutzungsrechte an Sortenschutzrechten Unterlassungsansprüche bezüglich …

    Auch in einem solchen Fall steht allein der Weg des § 320 ZPO offen (…BGH NJW 2017, 2104 Rn. 25;… BeckRS 2016, 17206 Rn. 57;… NJW 2009, 3787 Rn. 35; OLG Oldenburg, NJW 2013, 2523, 2525; OLG Köln, Urt. v. 03.03.2004 - 2 U 118/03 BeckRS 2004, 02907 Rn. 39 ff.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 891, 892;… BeckOK ZPO/Elzer, 44. Ed. Stand: 01.03.2022, § 314 Rn. 29 mwN), den die Beklagte hier nicht beschritten hat.

    Mit ihrem Einwand kann sie jedoch wegen der Tatbestandswirkung des § 314 ZPO im Berufungsverfahren nicht mehr gehört werden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 03.03.2004 - 2 U 118/03, BeckRS 2004, 2907 Rn. 36).

  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04

    Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung; …

    Rn. 33 Die Akten 11 O 151/01 LG Bonn = 2 U 118/03 OLG Köln lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Rn. 38 aa) Wie der Senat in dem Urteil vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 2 U 118/03 im Einzelnen dargelegt hat, war die Schuldnerin bereits vor dem 30. März 2001 zahlungsunfähig, nämlich schon am 12. bzw. 23. März 2001, weil die Schuldnerin bereits zu diesem Zeitpunkt die Zahlungen eingestellt hatte und die Beklagte die gegen sie gem. § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO streitende Vermutung nicht widerlegt hat.

  • OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12

    Aufwendungsersatzansprüche bei Vorliegen mangelhaft eingebauter Fenster wegen …

    In einem solchen Fall stehe allein der gesetzliche Weg des § 320 ZPO offen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2003, 12 U 211/02; OLG Köln, Urteil vom 03.03.2004, 2 U 118/03).
  • LG Köln, 01.09.2004 - 91 O 252/02

    Leistung von Zahlungen zwecks Erfüllung eines Interconnectionsvertrags; …

    Die Kammer schließt sich vollinhaltlich den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgericht Köln in dem Teil-Beschluß vom 3.3.2004 (2 U 118/03) an, der in dem zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens geführten weiteren Rechtsstreit (LG Bonn 11 O 151/01) ergangen ist und insoweit den Sachverhalt betrifft, der auch Gegenstand des hiesigen Rechtsstreits ist.
  • LG Lüneburg, 10.10.2018 - 9 S 45/18

    Anforderungen an Jahresabrechnung

    Die Kammer hat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO diese vom Amtsgericht im unstreitigen Sachverhalt bzw. in den Entscheidungsgründen festgestellte Tatsache, auf die sich die Tatbestandswirkung mit erstreckt (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.1998, Az. V ZR 190/97 und OLG Köln, Beschl. v. 03.03.2004, Az. 2 U 118/03), ihrer Entscheidung zugrunde zu legen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37673
OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2010,37673)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.11.2010 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2010,37673)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. November 2010 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2010,37673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,37673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de

    InsO § 130 Abs. 1; InsO § 142
    Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage in der Insolvenz des Gläubigers einer Forderung, da der Schuldner im Zeitpunkt der Entstehung Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers hatte

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage in der Insolvenz des Gläubigers einer Forderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 11.02.2010 - IX ZR 104/07

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - teilweise geändert und unter Berücksichtigung des Teilbeschlusses des Senats vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 -, der Schlussurteile des Senats vom 9. Juni 2004 und vom 16. Mai 2007 - 2 U 118/03 -, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - sowie der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - und vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Kosten des gesamten Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens sowie der beiden Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof - IX ZR 141/04 und IX ZR 104/07 - werden der Beklagten auferlegt.

    Rn. 71 Auf die von dem Bundesgerichtshof zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Schlussurteil des Senats vom 16. Mai 2007 durch Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als.

    Wegen aller weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den gesamten vorgetragenen Inhalt der zwischen den Parteien in beiden Rechtszügen gewechselten Schriftsätze einschließlich aller Anlagen zu diesen Schriftsätzen, auf das Urteil des Landgerichts vom 24. Juni 2003, auf die Beschlüsse des Senats vom 14. Januar 2004 und 3. März 2004, das Schlussurteil des Senats vom 9. Juni 2004, auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 (1 BvR 785/04 sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 (IX ZR 141/01), das Schlussurteil des Senats vom 16. Mai 2007 und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - Bezug genommen.

    Insoweit wird auf die diesbezüglichen, vom Senat geteilten Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Revisionsentscheidung vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - verwiesen:.

    Da die Zahlungseinstellung ein tatsächliches Verhalten des Schuldners ist, setzt sie auch nicht dessen Fähigkeit zu wirksamem rechtsgeschäftlichem Handeln voraus (BGH, Urt. vom 11.02.2010 - IX ZR 104/07; veröffentlicht in ZinsO 2010, 673).

    Ausnahmen von den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Feststellung der Zahlungseinstellung im Anfechtungsprozess aufgestellt hat, sind auch auf dem Gebiet der Telekommunikation nicht anzuerkennen (BGH, Urt. v. 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 a.a.O.).

    Bewertet er das ihm vollständig bekannte Tatsachenbild falsch, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass er diesen Schluss nicht gezogen hat (BGH, Urt. v. 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - Rn. 46 f. m.w.N.).

    Rn. 139 Der danach gegebenen Kenntnis der Beklagten von der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin steht eine Patronatserklärung der B - die überdies nicht wirksam war - nicht entgegen; insoweit wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - (Tz. 48 f.) Bezug genommen.

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Dies ergibt sich aus der von der Beklagten nicht widerlegten Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, die auch im Rahmen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO gilt (vgl. BGHZ 149, 178 [184]; BGH Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03 - NZI 2007, 36 ff.).

    Rn. 109 Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO begründet die Zahlungseinstellung eine gesetzliche Vermutung für die Zahlungsunfähigkeit, die von dem Prozessgegner - im Anfechtungsprozess mithin von dem Anfechtungsgegner - zu widerlegen ist (vgl. BGH NZI 2007, 36 [37]).

    In diesem Betrag sind ausweislich der als Anlage K 39 (vgl. Bl. 418 ff. d.A.) vorgelegten Aufstellung in ganz beträchtlichem Umfang auch Forderungen der Beklagten enthalten, die bereits seit längerem fällig waren und von der Schuldnerin bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahren unbedient geblieben sind (vgl. zu der Relevanz der bis zuletzt nicht beglichenen Verbindlichkeiten des Schuldners im Rahmen der Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO auch BGH NZI 2007, 36).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn auf Grund konkreter Umstände, die sich nachträglich verändert haben, damals angenommen werden konnte, der Schuldner werde rechtszeitig, d.h. innerhalb von spätestens drei Wochen (vgl. hierzu grundlegend BGHZ 163, 134) in der Lage sein, die Verbindlichkeiten zu erfüllen (vgl. BGH NZI 2007, 36 [38]).

    Dies hat derjenige darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, der sich hierauf beruft (BGHZ 149, 100, 109; BGH NZI 2007, 36).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Damit war es der Schuldnerin im maßgeblichen Zeitpunkt schon seit mehreren Monaten nicht gelungen, ihre fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei Wochen (BGHZ 163, 134) auszugleichen, weshalb von einer bloßen Zahlungsstockung nicht mehr die Rede sein kann.

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn auf Grund konkreter Umstände, die sich nachträglich verändert haben, damals angenommen werden konnte, der Schuldner werde rechtszeitig, d.h. innerhalb von spätestens drei Wochen (vgl. hierzu grundlegend BGHZ 163, 134) in der Lage sein, die Verbindlichkeiten zu erfüllen (vgl. BGH NZI 2007, 36 [38]).

    Dies ist aber nur der Fall, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen würde (vgl. BGHZ 163, 134).

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Rn. 92 "Ein Bargeschäft liegt nur vor, wenn der Schuldner aufgrund einer Vereinbarung mit dem Anfechtungsgegner in engem zeitlichen Zusammenhang mit seiner Leistung eine gleichwertige Gegenleistung erhalten hat (BGHZ 157, 350, 360; 174, 297, 311 Rn. 41;… BGH, Urt. v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, NZI 2006, 159, 161; v. 11. Oktober 2007 - IX ZR 195/04, ZIP 2008, 237).

    Es ist also eine rechtsgeschäftliche Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung erforderlich (BGHZ 174, 297, 312 Rn. 42), ein lediglich wirtschaftlicher Zusammenhang genügt nicht (vgl. für das Stehenlassen einer Forderung BGHZ 174, 297, 311 Rn. 41;… BGH, Urt. v. 7. Mai 2009 - IX ZR 71/08, ZIP 2009, 1122, 1123 Rn. 12).

    Daher reicht - ebenso wenig wie eine bloße Verringerung der Verbindlichkeiten durch Erlöschen der befriedigten Forderung - die Aufrechnung oder Verrechnung mit einem schon bestehenden Anspruch gegen einen neuen Anspruch des Schuldners als Gegenleistung nicht aus (…MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 142 Rn. 4a; vgl. BGHZ 174, 297, 311;… BGH, Urt. v. 7. Mai 2009, aaO S. 1123 Rn. 12).".

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Dies ergibt sich aus der von der Beklagten nicht widerlegten Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, die auch im Rahmen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO gilt (vgl. BGHZ 149, 178 [184]; BGH Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03 - NZI 2007, 36 ff.).

    Es muss sich deshalb mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängen, dass die Nichtzahlung trotz Fälligkeit eines nicht unerheblichen Teils der Verbindlichkeiten gerade auf einem objektiven Mangel an Geldmitteln beruht, der länger als drei Wochen andauert (vgl. BGHZ 149, 178 [184 f.]).

    Eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung hätte nur dadurch wieder beseitigt werden können, dass die Schuldnerin ihre Zahlungen allgemein wieder aufgenommen hätte (BGHZ 149, 100, 109; 149, 178, 188).

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - teilweise geändert und unter Berücksichtigung des Teilbeschlusses des Senats vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 -, der Schlussurteile des Senats vom 9. Juni 2004 und vom 16. Mai 2007 - 2 U 118/03 -, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - sowie der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - und vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Kosten des gesamten Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens sowie der beiden Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof - IX ZR 141/04 und IX ZR 104/07 - werden der Beklagten auferlegt.

    Rn. 54 Auf die von dem Bundesgerichtshof zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Schlussurteil des Senats vom 9. Juni 2004 durch Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als.

  • LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01

    Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit mit unstreitigen Forderungen; Aufrechnung …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - teilweise geändert und unter Berücksichtigung des Teilbeschlusses des Senats vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 -, der Schlussurteile des Senats vom 9. Juni 2004 und vom 16. Mai 2007 - 2 U 118/03 -, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - sowie der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - und vom 11. Februar 2010 - IX ZR 104/07 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 36 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003, Az: 11 O 151/01, abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen,.

    Rn. 61 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003 - 11 O 151/01 - abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit über die Berufung nicht bereits durch den vom Bundesverfassungsgericht nicht aufgehobenen Teil des Beschlusses des Senats vom 3. März 2004 und nicht bereits durch den vom Bundesgerichtshof nicht aufgehobenen Teil des Schlussurteils des Senats vom 9. Juni 2004 entschieden worden ist.

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Soweit sich die Beklagte deshalb auch in dem vorliegenden Verfahren insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in ZIP 2003, 810 ff. beruft, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung.

    Vielmehr heißt es in der genannten Entscheidung lediglich, dass eine Erfüllungshandlung des Schuldners möglicherweise deswegen nicht gemäß § 130 InsO anfechtbar sei, weil der Kläger als vorläufiger Insolvenzverwalter ihr zugestimmt habe (vgl. BGH, ZIP 2003, 810 [811]).

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05

    Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei Beendigung einzelner Angelegenheiten im Rahmen …

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Dieser Ausnahmeregelung liegt der wirtschaftliche Gesichtspunkt zu Grunde, dass ein Schuldner, der sich in der Krise befindet, praktisch vom Geschäftsverkehr ausgeschlossen würde, wenn selbst die von ihm abgeschlossenen wertäquivalenten Bargeschäfte der Anfechtung unterlägen (BGHZ 167, 190, 199 Rn. 30).

    Er hängt wesentlich von der Art der ausgetauschten Leistungen und davon ab, in welcher Zeitspanne sich der Austausch nach den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs vollzieht (BGHZ 167, 190, 199 Rn. 31;… BGH, Urt. v. 19. Dezember 2002 - IX ZR 377/99, ZIP 2003, 488, 493;… HK-InsO/Kreft, aaO § 142 Rn. 5;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, aaO § 142 Rn. 16).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03
    Eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung hätte nur dadurch wieder beseitigt werden können, dass die Schuldnerin ihre Zahlungen allgemein wieder aufgenommen hätte (BGHZ 149, 100, 109; 149, 178, 188).

    Dies hat derjenige darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, der sich hierauf beruft (BGHZ 149, 100, 109; BGH NZI 2007, 36).

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 71/08

    Anfechtbarkeit der nachträglichen Besicherung einer fremden Schuld

  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03

    Zurückverlangen eines überschießenden Betrags nach Eröffnung des …

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04

    Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus …

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung; …

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 195/04

    Anfechtbarkeit von Verrechnungen im Kontokorrent zur Erfüllung eigener Ansprüche …

  • BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99

    Anfechtbarkeit von Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners; …

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99

    Zahlungseinstellung und Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bei späterer …

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZR 153/07

    Insolvenzanfechtung: Prüfung der Voraussetzungen von Bargeschäft und …

  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04

    Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung; …

  • LG Köln, 01.09.2004 - 91 O 252/02

    Leistung von Zahlungen zwecks Erfüllung eines Interconnectionsvertrags; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19515
OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2007,19515)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.2007 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2007,19515)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2007,19515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung von sog. Call-by-Call-Leistungen; Zulässigkeit einer Aufrechnung bei Zahlung eines im Streit befindlichen Betrages lediglich zur Abwendung einer angedrohten Zwangsvollstreckung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Dies ergibt sich aus der von der Beklagten nicht widerlegten Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, die auch im Rahmen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO gilt (vgl. BGHZ 149, 178 [184]; BGH Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03 - veröffentlicht u.a. in NZI 2007, 36 ff.).

    Rn. 92 (1) Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO begründet die Zahlungseinstellung eine gesetzliche Vermutung für die Zahlungsunfähigkeit, die von dem Prozessgegner - im Anfechtungsprozess mithin von dem Anfechtungsgegner - zu widerlegen ist (vgl. BGH NZI 2007, 36 [37];… HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. 2006, § 17 Rn. 24).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn auf Grund konkreter Umstände, die sich nachträglich verändert haben, damals angenommen werden konnte, der Schuldner werde rechtszeitig, d.h. innerhalb von spätestens drei Wochen (vgl. hierzu grundlegend BGHZ 163, 134) in der Lage sein, die Verbindlichkeiten zu erfüllen (vgl. BGH NZI 2007, 36 [38]).

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - teilweise geändert und unter Berücksichtigung des Teilbeschlusses des Senats vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 -, des Schlussurteils des Senats vom 9. Juni 2004 - 2 U 118/03 -, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - sowie des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Kosten des gesamten Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof - IX ZR 141/04 - werden der Beklagten auferlegt.

    Rn. 54 Auf die von dem Bundesgerichtshof zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Schlussurteil des Senats vom 9. Juni 2004 durch Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als.

  • LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01

    Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit mit unstreitigen Forderungen; Aufrechnung …

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - teilweise geändert und unter Berücksichtigung des Teilbeschlusses des Senats vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 -, des Schlussurteils des Senats vom 9. Juni 2004 - 2 U 118/03 -, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - sowie des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 36 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003, Az: 11 O 151/01, abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen,.

    Rn. 60 das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2003 - 11 O 151/01 - abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit über die Berufung nicht bereits durch den vom Bundesverfassungsgericht nicht aufgehobenen Teil des Beschlusses des Senats vom 3. März 2004 und nicht bereits durch den vom Bundesgerichtshof nicht aufgehobenen Teil des Schlussurteils des Senats vom 9. Juni 2004 entschieden worden ist.

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Soweit sich die Beklagte deshalb auch in dem vorliegenden Verfahren insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in ZIP 2003, 810 ff. beruft, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung.

    Vielmehr heißt es in der genannten Entscheidung lediglich, dass eine Erfüllungshandlung des Schuldners möglicherweise deswegen nicht gemäß § 130 InsO anfechtbar sei, weil der Kläger als vorläufiger Insolvenzverwalter ihr zugestimmt habe (vgl. BGH, ZIP 2003, 810 [811]).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn auf Grund konkreter Umstände, die sich nachträglich verändert haben, damals angenommen werden konnte, der Schuldner werde rechtszeitig, d.h. innerhalb von spätestens drei Wochen (vgl. hierzu grundlegend BGHZ 163, 134) in der Lage sein, die Verbindlichkeiten zu erfüllen (vgl. BGH NZI 2007, 36 [38]).

    Dies ist aber nur der Fall, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen würde (vgl. BGHZ 163, 134).

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Dies ergibt sich aus der von der Beklagten nicht widerlegten Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, die auch im Rahmen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO gilt (vgl. BGHZ 149, 178 [184]; BGH Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03 - veröffentlicht u.a. in NZI 2007, 36 ff.).

    Es muss sich deshalb mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängen, dass die Nichtzahlung trotz Fälligkeit eines nicht unerheblichen Teils der Verbindlichkeiten gerade auf einem objektiven Mangel an Geldmitteln beruht, der länger als drei Wochen andauert (vgl. BGHZ 149, 178 [184 f.];… HK-InsO/Kirchhof, § 17 Rn. 24).

  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 87/03

    Zurückverlangen eines überschießenden Betrags nach Eröffnung des …

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 17. Dezember 2003 in dem Verfahren 2 U 87/03 im einzelnen ausgeführt hat, konnte die Beklagte nicht darauf vertrauen, die aufgrund der einstweiligen Verfügung erhaltenen Vorauszahlungen behalten und mit ihren Forderungen aus der Zusammenschaltungsvereinbarung verrechnen zu dürfen.

    Wie bereits in dem angeführten Urteil in der Sache 2 U 87/03 ausgeführt, missversteht die Beklagte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wenn sie ihr entnimmt, eine mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommene Rechtshandlung des Schuldners sei lediglich bzw. ausnahmsweise dann anfechtbar, wenn der Insolvenzverwalter durch den Gläubiger erpresst worden sei.

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04

    Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - teilweise geändert und unter Berücksichtigung des Teilbeschlusses des Senats vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 -, des Schlussurteils des Senats vom 9. Juni 2004 - 2 U 118/03 -, des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - sowie des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 53 Auf die von der Beklagten gegen den Teilbeschluss des Senats vom 3. März 2004 eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 786/04 - den Teilbeschluss des Senats insoweit aufgehoben und das Verfahren an den Senat zurückverwiesen, als die Verurteilung die der Beklagten vor dem 2. April 2001 zugegangenen Rechnungen der Schuldnerin betrifft.

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Deshalb kann auch die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger ausreichen, wenn dessen Forderung(en) von erheblicher Bedeutung ist/sind (vgl. BGHZ 149, 100 [198;… siehe auch Bork/Schoppmeyer, Handbuch des Insolvenzanfechtungsrechts, 2006, Teil 4, Kap. 7 Rdn. 76).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung; …

    Auszug aus OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
    Dies gilt auch dann, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (vgl. BGH ZIP 2001, 2097 [2098]; BGH ZIP 2003, 1666 [1668]).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits …

  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 81/99

    Zahlungseinstellung und Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bei späterer …

  • BGH, 10.01.1985 - IX ZR 4/84

    Begriff der Zahlungseinstellung

  • OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02

    Insolvenzanfechtung: Positive Kenntnis des begünstigten Gläubigers von der …

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 12 U 122/02

    Anfechtung von Zahlungen des Schuldners nach Erlass eines Versäumnisurteils; …

  • OLG Celle, 12.12.2002 - 13 U 56/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

  • BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53

    Aufrechnung mit Rüstungsforderungen

  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04

    Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung; …

  • LG Köln, 01.09.2004 - 91 O 252/02

    Leistung von Zahlungen zwecks Erfüllung eines Interconnectionsvertrags; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20368
LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,20368)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.09.2004 - L 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,20368)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. September 2004 - L 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,20368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Umschulung - Erstattungspflicht der Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der Inanspruchnahme der Leistungen für die Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften; Anspruch auf die Förderung der selbst durchgeführten Ausbildung zum staatlich geprüften technischen Assistenten für Informatik; Möglichst uneingeschränkte ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 118/03
    Zwar ist die Beklagte nicht gehalten, der Neigung des Klägers schlechthin zu folgen (vgl. BSG vom 31.01.1980 11 RA 8/79), so dass die Neigung des Versicherten unbeachtlich ist, wenn sie nur um den Preis eines für die Eingliederung nicht erforderlichen Aufwandes zu verwirklichen ist.

    Bei der Prüfung, ob der Versicherungsträger die Förderung einer Ausbildung zu Recht abgelehnt hat, muss also völlig außer Betracht bleiben, dass diese Ausbildung bereits begonnen worden ist (vgl. BSG vom 31.01.1980 a.a.O.).

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung …

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 118/03
    Sinn jeder beruflichen Rehabilitation ist die möglichst uneingeschränkte berufliche Eingliederung (vgl. BSG vom 28.09.1999, B 2 U 36/98 R).
  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 10/92

    Berufshilfe - zeitliche Begrenzung - Zweijahresfrist - Ausnahmeregel - keine …

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 118/03
    Neigungen des Versicherten ist nicht schlechthin zu folgen, denn es besteht kein Anspruch auf optimale Förderung (vgl. Kasseler Kommentar § 16 SGB VI Rdnr.13 m.w.N.; BSG vom 28.01.1993 - 2 RU 10/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Bayern

Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2004 - 2 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38733
OLG Köln, 31.03.2004 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,38733)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2004 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,38733)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2004 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,38733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,38733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04

    Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung

    a) die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 3. und 31. März 2004 - 2 U 118/03 -,.

    Der Teil-Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 3. März 2004 - 2 U 118/03 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, soweit er ihre Verurteilung zur Bezahlung der ihr vor dem 2. April 2001 zugegangenen Rechnungen betrifft.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 31. März 2004 - 2 U 118/03 - wird damit gegenstandslos.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.06.2004 - 2 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,40588
OLG Köln, 09.06.2004 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,40588)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.2004 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,40588)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 2 U 118/03 (https://dejure.org/2004,40588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,40588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht