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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 11.07.2002

Rechtsprechung
   BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,391
BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R (https://dejure.org/2003,391)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R (https://dejure.org/2003,391)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2003 - B 2 U 13/02 R (https://dejure.org/2003,391)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz - Rechtsstaatsprinzip - unbestimmter Rechtsbegriff - Mainz-Dortmunder-Dosis-Modell - MDD - Erfahrungssatz - Richtwert - Grenzwert

  • Judicialis

    SGB VII § 9; ; BKV Nr. 2108

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Bei der Prüfung bandscheibenbedingter Lendenwirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit kann das Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) herangezogen werden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirbelsäulenbeschwerden als Berufskrankheit; Bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule; Biologische Wahrscheinlichkeit für Hervorrufen durch berufliche Belastungen Anspruch auf Verletztenrente; Wirksamkeit der Nr. 2108 der Anlage zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit Nr. 2108 der Anlage zur BKV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 23
  • NZS 2004, 136
  • NZS 2004, 49
 
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Wird zitiert von ... (137)Zitiert selbst (21)

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule - …

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Die Vorschrift erweist sich trotz verschiedentlich geäußerter Kritik (vgl etwa Ricke, SGb 1999, 582 ff; Mehrtens/Brandenburg, ASUMed 1999, 378 f; Riede, MedSach 2002, 113) nach der von Amts wegen durch das befasste Gericht insoweit vorzunehmenden (Inzident-)Prüfung (vgl BVerfGE 1, 184, 198;… BSGE 44, 90, 92 = SozR 2200 § 551 Nr. 9) nach wie vor als wirksam.

    Der Senat hat sich seit Einführung der BK in der Nr. 2108 der Anlage (damals Anlage 1) zur BKV durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S 2343) bereits mehrfach - ausdrücklich - mit der Gültigkeit der Norm beschäftigt (…BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSGE 84, 30, 33 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138;… vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) und diese dabei stets der Entscheidung über die insoweit geltend gemachten Ansprüche zugrunde gelegt.

    Seit der sich grundlegend mit der Frage der Gültigkeit der Norm befassenden Entscheidung des Senats vom 23. März 1999 (BSGE 84, 30 ff = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12) sind keine Umstände eingetreten oder nachträglich bekannt geworden, die Anlass zu Zweifeln an der Gültigkeit der der BKV und damit auch der der Nr. 2108 der Anlage zur BKV zugrunde liegenden gesetzlichen Ermächtigung (vormals § 551 Abs. 1 Satz 3 der Reichsversicherungsordnung , nunmehr § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII) geben würden (…vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10;… SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8).

    Auch in dieser Hinsicht hält der Senat an seiner bisherigen, hierzu ergangenen Rechtsprechung (BSGE 84, 30 ff = BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138;… s auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) fest.

    Es entspricht dem Zweck der Ermächtigung, solche Krankheiten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen, die wesentlich durch die versicherte Tätigkeit mitverursacht und daher vom Schutzgedanken der Unfallversicherung miterfasst sind (BSGE 84, 30, 32 mwN = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12).

    Die Feststellung, wann die Voraussetzungen der Ermächtigung erfüllt sind, liegt indes allein im normativen Ermessen des Verordnungsgebers, der zugleich die sozialpolitische Notwendigkeit gesteigerten Schutzes gegen betriebliche Risiken mit zu berücksichtigen hat (BSGE 84, 30, 36 mwN = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12).

    Daran, dass der Verordnungsgeber dieses Ermessen seinerzeit fehlerfrei ausgeübt hat (BSGE 84, 30, 32 ff = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12;… s zum weiten Ermessensspielraum einschließlich eines fachlichen und auch sozialpolitischen Bewertungsspielraumes des Verordnungsgebers im Rahmen des § 551 Abs. 1 Satz 2 RVO BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; vgl zum weiten Ermessen des Verordnungsgebers bei der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in der Ermächtigungsgrundlage BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 2 BvF 4/98 - unveröffentlicht), hat der Senat auch weiterhin keine Zweifel, so dass sich die Annahme der Nichtigkeit der Bestimmung in Nr. 2108 der Anlage zur BKV nach wie vor nicht mit einer vermeintlichen Überschreitung des durch die Verordnungsermächtigung gezogenen Rahmens rechtfertigen lässt.

    Wie der Senat in der Vergangenheit mehrfach betont hat (…BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138;… vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16), ist die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als BK in Nr. 2108 der Anlage zur BKV zwar auslegungsbedürftig; sie ist jedoch deswegen nicht unvereinbar mit der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit.

    Darüber hinaus sprechen für diese Sicht nach wie vor die nach der Einführung der BK nach Nr. 2102 der Anlage zur BKV gesammelten Erfahrungen, denen zufolge nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne eine ausreichend sichere, rechtsstaatlichen Anforderungen noch genügende Anwendung der Regelung festgestellt werden konnte (…BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSGE 84, 30, 39, 40 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Der Senat hat sich seit Einführung der BK in der Nr. 2108 der Anlage (damals Anlage 1) zur BKV durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S 2343) bereits mehrfach - ausdrücklich - mit der Gültigkeit der Norm beschäftigt (…BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1;… BSGE 84, 30, 33 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) und diese dabei stets der Entscheidung über die insoweit geltend gemachten Ansprüche zugrunde gelegt.

    Auch in dieser Hinsicht hält der Senat an seiner bisherigen, hierzu ergangenen Rechtsprechung (…BSGE 84, 30 ff = BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138; s auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) fest.

    Wie der Senat in der Vergangenheit mehrfach betont hat (…BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1;… BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16), ist die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als BK in Nr. 2108 der Anlage zur BKV zwar auslegungsbedürftig; sie ist jedoch deswegen nicht unvereinbar mit der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit.

    Er durfte durch die gezielte Verwendung auslegungsbedürftiger unbestimmter Rechtsbegriffe die Norm für zukünftige Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft öffnen (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16, S 82 mwN).

    Dies besagt nicht, dass zwischenzeitlich alle erheblichen Fragen abschließend geklärt wären und auch der Verordnungsgeber - entgegen den früheren Hinweisen des Senats (…BSG aaO; zuletzt SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) - von seiner Verpflichtung entbunden wäre, die Rechtsanwendung im Rahmen der BK Nr. 2108 der Anlage zur BKV weiter ständig zu beobachten und zu prüfen, ob ab einem bestimmten Punkt der Entwicklung eine Konkretisierung, Einschränkung, Ausweitung oder Klarstellung des Wortlauts der BK notwendig ist.

    Die gerichtliche Anwendung des MDD beruht daher auf einer tatsächlichen Feststellung dahin, dass es diese Zusammenfassung medizinischer Erfahrungstatsachen gibt (vgl BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16, S 83).

    Ein Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze liegt vor, wenn das Tatsachengericht einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz angewendet hat (…BSG SozR 1500 § 103 Nr. 25 mwN; insgesamt BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Kriegsopferversorgung

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Dies bedeutet aber nur, dass einerseits das auf solchen Vorschriften beruhende Verwaltungshandeln für den Betroffenen hinreichend begrenzt, messbar und in gewissem Sinne vorhersehbar erscheint und andererseits die Regelung auf diese Weise ihre Justitiabilität gewinnt (vgl BVerfGE 21, 73, 79 f; BVerfGE 56, 1, 12;… Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 5. Aufl, Art. 20 RdNr 62, mwN).

    Maßgebend ist allein, dass Verwaltungen und Gerichte die betreffende Norm (noch) im Wege einer Auslegung auf die wechselnden Situationen des Lebens anwenden können (BVerfGE 56, 1, 12; BVerfGE 79, 106, 120).

    Zwar kann allein nach dem Wortlaut der Nr. 2108 der Anlage zur BKV nicht exakt bestimmt werden, was unter den Begriffen einer "schweren" Last, einer "langjährigen" Tätigkeit und einer "extremen Rumpfbeugehaltung" zu verstehen ist (…vgl die Erläuterungen zu den Begriffen "schwer" und "langjährig" in Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 2. Aufl, S 2060, 3036); es ist jedoch - wie dargelegt - in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unbestritten, dass gerade bei schwierigen, insbesondere wissenschaftlich-technischen Zusammenhängen wegen der Komplexität der Materie eine bis ins Detail gehende Regelung im Gesetzes- oder Verordnungstext nicht zu erfolgen braucht (BVerfGE 56, 1, 12; BVerfGE 79, 106, 120).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Der Senat hat sich seit Einführung der BK in der Nr. 2108 der Anlage (damals Anlage 1) zur BKV durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S 2343) bereits mehrfach - ausdrücklich - mit der Gültigkeit der Norm beschäftigt (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1;… BSGE 84, 30, 33 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138;… vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) und diese dabei stets der Entscheidung über die insoweit geltend gemachten Ansprüche zugrunde gelegt.

    Wie der Senat in der Vergangenheit mehrfach betont hat (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1;… BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138;… vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16), ist die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als BK in Nr. 2108 der Anlage zur BKV zwar auslegungsbedürftig; sie ist jedoch deswegen nicht unvereinbar mit der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit.

    Darüber hinaus sprechen für diese Sicht nach wie vor die nach der Einführung der BK nach Nr. 2102 der Anlage zur BKV gesammelten Erfahrungen, denen zufolge nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne eine ausreichend sichere, rechtsstaatlichen Anforderungen noch genügende Anwendung der Regelung festgestellt werden konnte (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1;… BSGE 84, 30, 39, 40 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12).

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R

    Bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Der Senat hat sich seit Einführung der BK in der Nr. 2108 der Anlage (damals Anlage 1) zur BKV durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S 2343) bereits mehrfach - ausdrücklich - mit der Gültigkeit der Norm beschäftigt (…BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1;… BSGE 84, 30, 33 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138;… vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) und diese dabei stets der Entscheidung über die insoweit geltend gemachten Ansprüche zugrunde gelegt.

    Auch in dieser Hinsicht hält der Senat an seiner bisherigen, hierzu ergangenen Rechtsprechung (…BSGE 84, 30 ff = BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138;… s auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) fest.

    Wie der Senat in der Vergangenheit mehrfach betont hat (…BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1;… BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138;… vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16), ist die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als BK in Nr. 2108 der Anlage zur BKV zwar auslegungsbedürftig; sie ist jedoch deswegen nicht unvereinbar mit der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit.

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Maßgebend ist allein, dass Verwaltungen und Gerichte die betreffende Norm (noch) im Wege einer Auslegung auf die wechselnden Situationen des Lebens anwenden können (BVerfGE 56, 1, 12; BVerfGE 79, 106, 120).

    Zwar kann allein nach dem Wortlaut der Nr. 2108 der Anlage zur BKV nicht exakt bestimmt werden, was unter den Begriffen einer "schweren" Last, einer "langjährigen" Tätigkeit und einer "extremen Rumpfbeugehaltung" zu verstehen ist (…vgl die Erläuterungen zu den Begriffen "schwer" und "langjährig" in Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 2. Aufl, S 2060, 3036); es ist jedoch - wie dargelegt - in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unbestritten, dass gerade bei schwierigen, insbesondere wissenschaftlich-technischen Zusammenhängen wegen der Komplexität der Materie eine bis ins Detail gehende Regelung im Gesetzes- oder Verordnungstext nicht zu erfolgen braucht (BVerfGE 56, 1, 12; BVerfGE 79, 106, 120).

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 791/95

    Stichtagsregelung bei Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Daran, dass der Verordnungsgeber dieses Ermessen seinerzeit fehlerfrei ausgeübt hat (…BSGE 84, 30, 32 ff = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; s zum weiten Ermessensspielraum einschließlich eines fachlichen und auch sozialpolitischen Bewertungsspielraumes des Verordnungsgebers im Rahmen des § 551 Abs. 1 Satz 2 RVO BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; vgl zum weiten Ermessen des Verordnungsgebers bei der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in der Ermächtigungsgrundlage BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 2 BvF 4/98 - unveröffentlicht), hat der Senat auch weiterhin keine Zweifel, so dass sich die Annahme der Nichtigkeit der Bestimmung in Nr. 2108 der Anlage zur BKV nach wie vor nicht mit einer vermeintlichen Überschreitung des durch die Verordnungsermächtigung gezogenen Rahmens rechtfertigen lässt.

    Sie müssen daher so bestimmt gefasst sein, dass sie eine gleichmäßige Rechtsanwendung gegenüber den Anspruchstellern gewährleisten (vgl BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 15).

  • BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98

    Oberfinanzdirektionen

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Daran, dass der Verordnungsgeber dieses Ermessen seinerzeit fehlerfrei ausgeübt hat (…BSGE 84, 30, 32 ff = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12;… s zum weiten Ermessensspielraum einschließlich eines fachlichen und auch sozialpolitischen Bewertungsspielraumes des Verordnungsgebers im Rahmen des § 551 Abs. 1 Satz 2 RVO BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; vgl zum weiten Ermessen des Verordnungsgebers bei der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in der Ermächtigungsgrundlage BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 2 BvF 4/98 - unveröffentlicht), hat der Senat auch weiterhin keine Zweifel, so dass sich die Annahme der Nichtigkeit der Bestimmung in Nr. 2108 der Anlage zur BKV nach wie vor nicht mit einer vermeintlichen Überschreitung des durch die Verordnungsermächtigung gezogenen Rahmens rechtfertigen lässt.
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - …

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Entgegen der Auffassung der Revision musste das LSG auch keine tatsächlichen Ermittlungen zu der vom Kläger behaupteten Synergie (vgl zum möglichen Zusammenwirken zweier Schadstoffe, für die jeweils Dosisgrenzwerte festgesetzt sind bzw festgesetzt werden sollen (BSG Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - , HVBG-Rdschr VB 89/2002 = SGb 2002, 496) zwischen dem Heben von Lasten und seiner körperlichen Zwangshaltung beim Werkzeugwechsel anstellen, da im Rahmen der hier allein streitigen Entscheidung der Beklagten zum (Nicht-)bestehen einer BK nach der Nr. 2108 der Anlage zur BKV nur die in der Nr. 2108 der Anlage zur BKV genannten Tätigkeiten bei der Prüfung, ob eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule dadurch verursacht worden ist, zu berücksichtigen sind.
  • BSG, 01.07.1997 - 2 BU 106/97

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit - Revisionsgrund der …

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
    Der Kläger hat jedoch, wovon nach den ebenfalls bindenden Feststellungen des LSG zur Körperhaltung des Klägers beim Wechsel des Werkzeuges an der Tisch-Bohrmaschine auszugehen ist, nicht in extremer Rumpfbeugehaltung iS der Nr. 2108 der Anlage zur BKV gearbeitet (zu diesem Begriff vgl Beschluss des Senats vom 1. Juli 1997 - 2 BU 106/97 - HVBG-Info 1997, 2934).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 142/02

    Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verspätet angemeldeter Forderungen vom …

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue …

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung - …

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung - …

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …

    Zur Bestimmung des Ausmaßes der erforderlichen Einwirkungen bei der Berufskrankheit Nr. 2108 der Anlage zur BKV auf der Basis der Deutschen Wirbelsäulenstudie (Fortführung von BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R = BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1).

    Das MDD stelle nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zumindest derzeit ein geeignetes Modell dar, um die kritische Belastungsdosis eines Versicherten durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten zu ermitteln (Hinweis auf die Urteile des Senats vom 18. März 2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1 und vom 19. August 2003 - B 2 U 1/02 R -).

    Mit der Heranziehung des MDD zur Bestimmung der für eine Krankheitsverursachung erforderlichen Belastungsdosis folgt das LSG der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der in den Urteilen vom 18. März 2003 - B 2 U 13/02 R - (BSGE 91, 23 = SozR 3-2700 § 9 Nr. 1 RdNr 10) und vom 19. August 2003 - B 2 U 1/02 R - (USK 2003-219 RdNr 15) dieses Modell als eine geeignete Grundlage zur Konkretisierung der im Text der Nr. 2108 Anl BKV mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "langjähriges" Heben und Tragen "schwerer" Lasten oder "langjährige" Tätigkeit in "extremer Rumpfbeugehaltung" nur ungenau umschriebenen Einwirkungen angesehen hat.

    Der Senat hat deshalb in den zitierten Entscheidungen, ohne sich auf eine bestimmte Mindestbelastungsdosis festzulegen, jeweils das Vorliegen einer BK verneint, weil in den zugrunde liegenden Fällen entweder die Einwirkungen durch Heben und Tragen weit weniger als die Hälfte des arbeitstäglichen Dosisrichtwertes nach dem MDD ausmachten (Urteil vom 18. März 2003, aaO RdNr 15) oder die Gesamtdosis an beruflichen Einwirkungen lediglich die Hälfte der nach dem MDD erforderlichen Gesamtdosis erreicht hatte und deswegen als nicht einmal grenzwertig angesehen wurde (…Urteil vom 19. August 2003, aaO RdNr 16).

    Die durch die Deutsche Wirbelsäulenstudie gewonnenen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen jedenfalls in Teilen die Einwände, die schon früher in allgemeiner Form gegen das MDD erhoben worden sind (siehe dazu BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1 RdNr 14).

    Das folgt schon daraus, dass die Fassung der BK-Tatbestände dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügen muss (siehe dazu Senatsurteil vom 18. März 2003 - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1 RdNr 8 ff).

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht: …

    Langjährig bedeutet, dass zehn Berufsjahre als im Durchschnitt untere Grenze der belastenden Tätigkeit zu fordern sind (so wörtlich das aktuelle Merkblatt 2108, BArbBl 2006, Heft 10, S 30, Abschnitt IV;… vgl zum Merkmal "langjährig" bei der BK 2109 BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 11/12 R - BSGE 114, 90 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2109 Nr. 1, RdNr 15; s zur BK 2108 bereits BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, RdNr 10; BSG vom 22.6.2004 - B 2 U 22/03 R - USK 2004-101; vgl auch: Römer in Hauck/Noftz, SGB VII, Anh zu K § 9 Anl zu BKV BK Nr. 2108 - 2110 RdNr 7 mwN; "mindestens 10 Jahre" fordern Ricke in Kasseler Kommentar, Stand 5/2014, § 9 SGB VII RdNr 42; Mehrtens/Brandenburg, BKV, Stand 12/2013, M 2108 Anm 2.2.2).

    Mit der Heranziehung des MDD zur Bestimmung der für eine Krankheitsverursachung erforderlichen Belastungsdosis folgt das LSG der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der seit 2003 (BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, RdNr 11 ff; BSG vom 19.8.2003 - B 2 U 1/02 R - USK 2003-219;… BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5, RdNr 18 und zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R - UV-Recht Aktuell 2009, 295) dieses Modell als eine geeignete Grundlage zur Konkretisierung der im Text der BK 2108 mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "langjähriges" Heben und Tragen "schwerer" Lasten oder "langjährige" Tätigkeit in "extremer Rumpfbeugehaltung" nur ungenau und allenfalls nur richtungsweisend umschriebenen Einwirkungen angesehen hat.

    Die naturwissenschaftliche Kausalitätsprüfung ist zwar eine der Bindung fähige tatsächliche Feststellung der Instanzgerichte (vgl Heinz in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 163 RdNr 9), jedoch sind nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats die die einzelnen Tatbestandsmerkmale der jeweiligen BK unterfütternden allgemeinen (generellen) Tatsachen, die für alle einschlägigen BK-Fälle gleichermaßen von Bedeutung sind, anhand des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands auch revisionsrechtlich überprüfbar (…grundlegend: BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 5/05 R - BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, RdNr 19 sowie BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, RdNr 23;… s auch BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 25/10 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4111 Nr. 3 RdNr 23;… s zur älteren Senatsrechtsprechung, wonach diesbezügliche Feststellungen dem Anwendungsbereich des § 163 SGG zugerechnet wurden: BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 83 = SozR 3-2700 § 9 Nr. 4 = SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 4, Juris RdNr 28; BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, RdNr 15, jeweils mwN).

    Eine rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Handhabung der BK-Tatbestände und insbesondere des Tatbestands der BK 2108 ist nicht mehr möglich, wenn sich eine tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der jeweils zu untersuchenden Ursachenzusammenhänge im Prozess nicht mehr ermitteln lässt, sei es, weil einschlägige Forschungsergebnisse überhaupt fehlen oder weil sie keine allgemein akzeptierten Erkenntnisse (mehr) liefern (so bereits BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, RdNr 8 ff).

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …

    Langjährig bedeutet, dass zehn Berufsjahre als die im Durchschnitt untere Grenze der belastenden Tätigkeit zu fordern sind (so wörtlich das aktuelle Merkblatt 2108 BArbBl 2006, Heft 10, S 30, Abschnitt IV;… vgl zum Merkmal "langjährig" bei der BK 2109 BSG vom 4.7.2013 - B 2 U 11/12 R - BSGE 114, 90 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2109 Nr. 1, RdNr 15; s zur BK 2108 bereits BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, RdNr 10; BSG vom 22.6.2004 - B 2 U 22/03 R - juris RdNr 25; vgl auch: Römer in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand 8/2012, Anh zu K § 9 Anl zu BKV BK Nr. 2108 - 2110 RdNr 7 mwN; "mindestens 10 Jahre" fordern Ricke in Kasseler Kommentar, Stand 7/2014, § 9 SGB VII RdNr 42; Mehrtens/Brandenburg, BKV, Stand 12/2013, M 2108 Anm 2.2.2.). Auch dieses Merkmal erfüllt der Kläger bei ca 30 Jahren festgestellter wirbelsäulenbelasteter Tätigkeit.

    Rn. 26 b) Mit der Heranziehung des MDD zur Bestimmung der für eine Krankheitsverursachung erforderlichen Belastungsdosis folgt das LSG der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der seit 2003 (BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23, 27 f = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, RdNr 10; BSG vom 19.8.2003 - B 2 U 1/02 R - USK 2003-219 RdNr 15;… BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R - BSGE 99, 162 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5, RdNr 18 und zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R - juris RdNr 25) dieses Modell als eine geeignete Grundlage zur Konkretisierung der im Text der Nr. 2108 Anl BKV mit den unbestimmten Rechtsbegriffen "langjähriges" Heben und Tragen "schwerer" Lasten oder "langjährige" Tätigkeit in "extremer Rumpfbeugehaltung" nur ungenau umschriebenen Einwirkungen angesehen hat.

    Die naturwissenschaftliche Kausalitätsprüfung ist zwar eine der Bindung fähige tatsächliche Feststellung der Instanzgerichte (vgl Heinz in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 163 RdNr 9), jedoch sind nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats die die einzelnen Tatbestandsmerkmale der jeweiligen BK unterfütternden allgemeinen (generellen) Tatsachen, die für alle einschlägigen BK-Fälle gleichermaßen von Bedeutung sind, anhand des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands auch revisionsrechtlich überprüfbar (…grundlegend: BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 5/05 R - BSGE 96, 297 = SozR 4-5671 § 6 Nr. 2, RdNr 19 sowie BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7, RdNr 23;… s auch BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 25/10 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4111 Nr. 3 RdNr 23;… s zur älteren Senatsrechtsprechung, wonach diesbezügliche Feststellungen dem Anwendungsbereich des § 163 SGG zugerechnet wurden: BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 S 83 = SozR 3-2700 § 9 Nr. 4 = SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 4 RdNr 28; BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R - BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, RdNr 22, jeweils mwN).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8959
OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02 (https://dejure.org/2002,8959)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2002 - 2 U 13/02 (https://dejure.org/2002,8959)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 2 U 13/02 (https://dejure.org/2002,8959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    RBerG § 1; ; BGB § 170; ; BGB §§ ... 171 ff; ; BGB § 173; ; BGB § 172; ; BGB § 767; ; BGB § 171 Abs. 2; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 172 Abs. 1; ; BGB § 328 Abs. 1; ; AGBG § 3; ; ZPO § 711; ; ZPO § 767; ; ZPO § 795; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    Folgen der Nichtigkeit einer Vollmacht auf das Vertretungsgeschäft und Vertrauensschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung wegen eines abstrakten Schuldanerkenntnisses aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde; Nichtigkeit eines Treuhandvertrages als Geschäftsbesorgungsvertrag wegen Verstoßes gegen das RBerG; Genehmigungsbedürftigkeit der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Die Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG erfasst auch zugleich die zur Ausführung des Vertrages erteilte Vollmacht (BGH, NJW 2002, 66, 67).

    Die in einem Großprojekt regelmäßig bereits eingetretenen tatsächlichen Festlegungen durch die Gesamtkonzeption des Objekts sowie durch vorausgegangene Verhandlungen und Vertragsschlüsse zwischen Dritten, etwa des Bauträgers mit den finanzierenden Banken, schließen den Auftrag zur Rechtsbesorgung nicht aus (vgl. BGH, NJW 2002, 66, 67).

    (BGH, NJW 2002, 66, 67).

    Mit dieser Zweckrichtung wäre es aber unvereinbar, den unbefugten Rechtsberater gleichwohl rechtlich - bei Wirksamkeit der Ausführungsvollmacht - in den Stand zu setzen, seine gesetzlich missbilligte Tätigkeit zu Ende zu führen, indem er Rechtsgeschäfte zu Lasten des Geschützten abschließt, und den Rechtsuchenden allein auf Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsberater zu verweisen (vgl. BGH, NJW 2002, 66, 67 m.z.N.;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 79 Rn. 4).

  • BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97

    Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Wenn der Vertragspartner bei Verträgen mit dem Vollmacht- und Auftraggeber, die von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeiten, dass seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss, kann er sich auf die Rechtsscheinhaftung nicht berufen (vgl. u.a. BGH, WM 1976, 100; BGH, WM 1978, 1062 BGH, WM 1998, 923, 924f).
  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 31/73

    Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Erfordernis der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Wenn der Vertragspartner bei Verträgen mit dem Vollmacht- und Auftraggeber, die von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeiten, dass seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss, kann er sich auf die Rechtsscheinhaftung nicht berufen (vgl. u.a. BGH, WM 1976, 100; BGH, WM 1978, 1062 BGH, WM 1998, 923, 924f).
  • BGH, 29.06.1978 - III ZR 174/76

    Kreditvertrag - Rechtsberatung - Schadensabwicklung - Bank - Auswahl unter …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Wenn der Vertragspartner bei Verträgen mit dem Vollmacht- und Auftraggeber, die von dem Rechtsbesorger vermittelt werden, in einer Weise mit diesem zusammenarbeiten, dass seine Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss, kann er sich auf die Rechtsscheinhaftung nicht berufen (vgl. u.a. BGH, WM 1976, 100; BGH, WM 1978, 1062 BGH, WM 1998, 923, 924f).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Eine Entscheidung über die Unwirksamkeit des Titels kann aber nach der Rechtsprechung des BGH mit einer gesonderten Klage herbeigeführt werden, die zwar einen anderen Streitgegenstand hat als die Vollstreckungsabwehrklage (vgl. BGHZ 124, 164, 170 f. und ausführlich BGH ZIP 2001, 2288), aber mit der Vollstreckungsgegenklage verbunden werden kann (BGHZ 118, 229, 233 f.).
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Eine Entscheidung über die Unwirksamkeit des Titels kann aber nach der Rechtsprechung des BGH mit einer gesonderten Klage herbeigeführt werden, die zwar einen anderen Streitgegenstand hat als die Vollstreckungsabwehrklage (vgl. BGHZ 124, 164, 170 f. und ausführlich BGH ZIP 2001, 2288), aber mit der Vollstreckungsgegenklage verbunden werden kann (BGHZ 118, 229, 233 f.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Eine Entscheidung über die Unwirksamkeit des Titels kann aber nach der Rechtsprechung des BGH mit einer gesonderten Klage herbeigeführt werden, die zwar einen anderen Streitgegenstand hat als die Vollstreckungsabwehrklage (vgl. BGHZ 124, 164, 170 f. und ausführlich BGH ZIP 2001, 2288), aber mit der Vollstreckungsgegenklage verbunden werden kann (BGHZ 118, 229, 233 f.).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Denn das Verbot unerlaubter Rechtsbesorgung soll in erster Linie die Rechtsuchenden vor unsachgemäßer Erledigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten schützen (BGHZ 37, 258, 262; BGH, WM 2001, 1861, 1863).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Verfügt er darüber nicht, ist ein solcher Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig (BGHZ 145, 265, 278).
  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2002 - 2 U 13/02
    Dies gilt über den Gesetzeswortlaut hinaus auch dann, wenn eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt worden ist (BGH, WM 1985, 10, 11 m.N.).
  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00

    Rechtsberatung unter Ehegatten

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 148/01

    Rechtsbesorgung im Rahmen eines Bauträgermodells als unerlaubte Rechtsberatung

  • OLG Zweibrücken, 21.01.2002 - 7 U 70/01

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Notarurkunde

  • RG, 22.02.1935 - V B 2/35

    Ist die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte Unterwerfung unter die …

  • VG Köln, 14.10.2014 - 7 K 368/13

    Schwere und unerträgliche Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung durch die …

    Rn. 126 vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2009 - I-20 U 2/02 - (Beiakte 1); OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2002 - 2 U 13/02 - ; OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2009 - 3 U 48/02 - ; LG Koblenz, Urteil vom 13.03.2002 - 8 0 254/01 - ; LG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2001 - 12 0 260/00 - ; LG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2002 - 12 0 33/02 - (alle in Beiakte 3).
  • LG Hamburg, 20.01.2005 - 327 S 112/02
    Denn diesem hat der Beklagte kein Mandat erteilt; vielmehr wurde der Geschäftsführer ausschließlich als Vertreter der Treuhänderin tätig, bei der es sich um eine juristische Person handelte, die ihrerseits nicht über eine Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG verfügte (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11. Juli 2002, Az.: 2 U 13/02 , S. 11).
  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 247/03

    Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug" …

    Die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages/Auftrages erfasst auch zugleich die zur Ausführung desselben erteilte Vollmacht (OLGR Naumburg 2002, 505; BGH NJW 2002, 66; ...).".
  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 VollzWs 407/03

    Verstoß der Tätigkeit der "Bundes-Initiative zur Gleichstellung im Strafvollzug" …

    Die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages/Auftrages erfasst auch zugleich die zur Ausführung desselben erteilte Vollmacht (OLGR Naumburg 2002, 505; BGH NJW 2002, 66; ...).".
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